Ein Digitalrat, im Namen des Volkes!

ShortId
19.3663
Id
20193663
Updated
28.07.2023 02:24
Language
de
Title
Ein Digitalrat, im Namen des Volkes!
AdditionalIndexing
04;34;1236;15;28;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die bestehenden beratenden Gremien und Instanzen genügen dem Erfordernis einer demokratisch und gesellschaftlich mitgetragenen digitalen Transformation nicht. Eine Digitalisierung, die allein durch Investitionsentscheide der Unternehmen gesteuert wird, trägt die dreifache Gefahr in sich, Widerstände zu erzeugen, manche Potenziale der digitalen Transformation nicht wahrzunehmen und Grundrechte zu verletzen. Eine Erweiterung des bisherigen Beirates bringt keine Abhilfe. Es ist höchste Zeit, einen Rat mit einem neuen, starken Auftrag zu schaffen, um dieser tiefgreifenden Umgestaltung gerecht zu werden. Der Rat ist zudem ein erster Schritt zu einem notwendigen digitalen Service public.</p>
  • <p>Die Strategie Digitale Schweiz des Bundesrates vom 5. September 2018 verfolgt das übergeordnete Ziel, die Chancen, die sich durch den digitalen Wandel für die Gesellschaft und die Wirtschaft ergeben, bestmöglich zum Wohl aller zu nutzen. Dabei geht der Bundesrat davon aus, dass diese Transformationsprozesse vernetzt und im Dialog mit allen Anspruchsgruppen zu gestalten sind. Eine neu zu schaffende Struktur wie den vom Motionär geforderten "Digitalrat" lehnt der Bundesrat hingegen ab, und zwar aus folgenden Gründen:</p><p>a. Die digitale Transformation findet umfassend und in allen Lebensbereichen statt. Ein Auskunftsmandat und ein kontinuierliches, gesamthaftes Monitoring dieser Transformation und ihre Analyse würden die Kapazitäten einer einzelnen Institution bei Weitem überfordern. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoller, ein Monitoring themenbezogen und eingebettet in bestehende Strukturen durchzuführen, wie dies z. B. im Bereich E-Government der Fall ist. </p><p>b. Bereits heute erarbeitet die Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung TA Swiss Entscheidgrundlagen für Parlament und Bundesrat zu gesellschaftlichen Auswirkungen neuer Technologien. Aspekte der digitalen Transformation stellen einen zentralen Pfeiler der Arbeiten dieser Institution dar. Für die wissenschaftliche Begleitung der digitalen Transformation verweist der Bundesrat auf das laufende Nationale Forschungsprogramm 77, "Digitale Transformation", das am 30. November 2018 mit einer Forschungsdauer von 5 Jahren ausgeschrieben wurde und mit 30 Millionen Schweizerfranken dotiert ist. </p><p>c. Da die Digitalisierung alle Lebensbereiche beeinflusst, ist zwangsläufig eine Vielzahl von juristischen und politischen Vorgängen auf die eine oder andere Weise von der digitalen Transformation betroffen oder beschäftigt sich damit. Bestehende Instrumente wie das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung oder das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung sorgen hier für die nötige Transparenz. </p><p>d. Für die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger zu Digitalisierungsfragen gilt, was bereits zu Punkt a ausgeführt wurde: Keine einzelne Institution könnte ein solches Mandat wohl zufriedenstellend ausführen. Vielmehr obliegt es jeder einzelnen Institution, sachkompetent und adressatengerecht auf Anfragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung Auskunft zu erteilen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen ständigen Rat für die digitale Transformation ("Digitalrat") einzusetzen. Er soll die tiefgreifenden ökonomischen, sozialen und gesellschaftlichen Veränderungen begleiten, welche durch die Digitalisierung ausgelöst werden. Der Digitalrat ersetzt den Beirat Digitale Transformation des Bundesrates. Der neu zu bestellende Rat soll aus Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber, des Datenschutzes, der Fachgewerkschaften, des Konsumentenschutzes, der relevanten Ämter des Service public bestehen.</p><p>Dem Rat sind folgende Aufgaben zuzuweisen:</p><p>a. Er soll ein kontinuierliches Monitoring der digitalen Transformation gewährleisten und über seine Erkenntnisse den Bundesrat, das Parlament und die Öffentlichkeit informieren.</p><p>Für seine Arbeit als Frühwarnsystem gibt er sich die geeigneten Instrumente. Der Rat legt ein besonderes Augenmerk auf die Wahrung der Grundrechte, das Prinzip der sozialen und demokratischen Digitalisierung und auf die Kriterien Transparenz, Datenhoheit der Einzelnen, Bildung/Weiterbildung und offener Zugang (Open Source, Open Software, offenzulegende Algorithmen usw.).</p><p>b. Der Rat berät aktiv und auf Wunsch den Bundesrat, das Parlament, die Verwaltung, kantonale Instanzen und qualifizierte Organisationen der Zivilgesellschaft. Bundesrat und Parlament konsultieren ihn vor Gesetzentwürfen und Bundesbeschlüssen.</p><p>c. Er schafft öffentliche Transparenz über alle juristischen und politischen Vorgänge, die mit der digitalen Transformation zusammenhängen.</p><p>d. Der Rat gibt sich ein Sekretariat, das auch als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger dient.</p>
  • Ein Digitalrat, im Namen des Volkes!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die bestehenden beratenden Gremien und Instanzen genügen dem Erfordernis einer demokratisch und gesellschaftlich mitgetragenen digitalen Transformation nicht. Eine Digitalisierung, die allein durch Investitionsentscheide der Unternehmen gesteuert wird, trägt die dreifache Gefahr in sich, Widerstände zu erzeugen, manche Potenziale der digitalen Transformation nicht wahrzunehmen und Grundrechte zu verletzen. Eine Erweiterung des bisherigen Beirates bringt keine Abhilfe. Es ist höchste Zeit, einen Rat mit einem neuen, starken Auftrag zu schaffen, um dieser tiefgreifenden Umgestaltung gerecht zu werden. Der Rat ist zudem ein erster Schritt zu einem notwendigen digitalen Service public.</p>
    • <p>Die Strategie Digitale Schweiz des Bundesrates vom 5. September 2018 verfolgt das übergeordnete Ziel, die Chancen, die sich durch den digitalen Wandel für die Gesellschaft und die Wirtschaft ergeben, bestmöglich zum Wohl aller zu nutzen. Dabei geht der Bundesrat davon aus, dass diese Transformationsprozesse vernetzt und im Dialog mit allen Anspruchsgruppen zu gestalten sind. Eine neu zu schaffende Struktur wie den vom Motionär geforderten "Digitalrat" lehnt der Bundesrat hingegen ab, und zwar aus folgenden Gründen:</p><p>a. Die digitale Transformation findet umfassend und in allen Lebensbereichen statt. Ein Auskunftsmandat und ein kontinuierliches, gesamthaftes Monitoring dieser Transformation und ihre Analyse würden die Kapazitäten einer einzelnen Institution bei Weitem überfordern. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoller, ein Monitoring themenbezogen und eingebettet in bestehende Strukturen durchzuführen, wie dies z. B. im Bereich E-Government der Fall ist. </p><p>b. Bereits heute erarbeitet die Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung TA Swiss Entscheidgrundlagen für Parlament und Bundesrat zu gesellschaftlichen Auswirkungen neuer Technologien. Aspekte der digitalen Transformation stellen einen zentralen Pfeiler der Arbeiten dieser Institution dar. Für die wissenschaftliche Begleitung der digitalen Transformation verweist der Bundesrat auf das laufende Nationale Forschungsprogramm 77, "Digitale Transformation", das am 30. November 2018 mit einer Forschungsdauer von 5 Jahren ausgeschrieben wurde und mit 30 Millionen Schweizerfranken dotiert ist. </p><p>c. Da die Digitalisierung alle Lebensbereiche beeinflusst, ist zwangsläufig eine Vielzahl von juristischen und politischen Vorgängen auf die eine oder andere Weise von der digitalen Transformation betroffen oder beschäftigt sich damit. Bestehende Instrumente wie das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung oder das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung sorgen hier für die nötige Transparenz. </p><p>d. Für die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger zu Digitalisierungsfragen gilt, was bereits zu Punkt a ausgeführt wurde: Keine einzelne Institution könnte ein solches Mandat wohl zufriedenstellend ausführen. Vielmehr obliegt es jeder einzelnen Institution, sachkompetent und adressatengerecht auf Anfragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung Auskunft zu erteilen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen ständigen Rat für die digitale Transformation ("Digitalrat") einzusetzen. Er soll die tiefgreifenden ökonomischen, sozialen und gesellschaftlichen Veränderungen begleiten, welche durch die Digitalisierung ausgelöst werden. Der Digitalrat ersetzt den Beirat Digitale Transformation des Bundesrates. Der neu zu bestellende Rat soll aus Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber, des Datenschutzes, der Fachgewerkschaften, des Konsumentenschutzes, der relevanten Ämter des Service public bestehen.</p><p>Dem Rat sind folgende Aufgaben zuzuweisen:</p><p>a. Er soll ein kontinuierliches Monitoring der digitalen Transformation gewährleisten und über seine Erkenntnisse den Bundesrat, das Parlament und die Öffentlichkeit informieren.</p><p>Für seine Arbeit als Frühwarnsystem gibt er sich die geeigneten Instrumente. Der Rat legt ein besonderes Augenmerk auf die Wahrung der Grundrechte, das Prinzip der sozialen und demokratischen Digitalisierung und auf die Kriterien Transparenz, Datenhoheit der Einzelnen, Bildung/Weiterbildung und offener Zugang (Open Source, Open Software, offenzulegende Algorithmen usw.).</p><p>b. Der Rat berät aktiv und auf Wunsch den Bundesrat, das Parlament, die Verwaltung, kantonale Instanzen und qualifizierte Organisationen der Zivilgesellschaft. Bundesrat und Parlament konsultieren ihn vor Gesetzentwürfen und Bundesbeschlüssen.</p><p>c. Er schafft öffentliche Transparenz über alle juristischen und politischen Vorgänge, die mit der digitalen Transformation zusammenhängen.</p><p>d. Der Rat gibt sich ein Sekretariat, das auch als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger dient.</p>
    • Ein Digitalrat, im Namen des Volkes!

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