Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und konkreter praktischer Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe

ShortId
19.3672
Id
20193672
Updated
11.06.2024 11:16
Language
de
Title
Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und konkreter praktischer Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe
AdditionalIndexing
28;2831;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz leben zirka 10 000 Gehörlose und 1 Million Hörbehinderte. Für Gehörlose ist die Gebärdensprache die Muttersprache, welche Schlüssel zur sozialen, kognitiven und emotionalen Entwicklung ist. Drei regionale Gebärdensprachen werden benutzt: Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS), Langue des signes française (LSF), Lingua dei Segni Italiana (LIS).</p><p>Nach wie vor sind Gehörlose aufgrund von Kommunikationsbarrieren unverhältnismässig benachteiligt. Insbesondere die Lese- und Schreibkompetenz ist durch unzureichende bilinguale Bildung in Gebärdensprache wesentlich niedriger. Dies hat zum Ergebnis, dass Gehörlose z. B. dreimal mehr von Arbeitslosigkeit betroffen sind und weniger Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten haben. Der Bericht zur nationalen Behindertenpolitik zeigt Positives (politische Teilhabe, öffentliches Fernsehen). Im Gegensatz zur expliziten Nennung in der Uno BRK wurden jedoch die Anerkennung der Gebärdensprache und die Förderung der Gehörlosenkultur nicht erwähnt.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der drei Schweizer Gebärdensprachen darzulegen. Es soll insbesondere analysiert werden, ob eine rechtliche Anerkennung als Teillandessprache oder Kultur- bzw. Sprachminderheit möglich ist, um Gebärdensprachen und Gehörlosenkultur zu schützen und zu fördern. Es sollen konkrete Umsetzungsmassnahmen mit einem Aktionsplan im Sinne des Uno-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Uno BRK) erstellt werden, um die vollständige inklusive und barrierefreie Teilhabe von Gehörlosen und Hörbehinderten zu erreichen.</p><p>1. Wo steht die Schweiz im internationalen Vergleich?</p><p>2. Wo sieht der Bundesrat Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten im Bericht "Behindertenpolitik", um Diskriminierungen von Gehörlosen zu vermeiden?</p><p>3. Wie können Bund und Kantone sicherstellen, dass Gebärdensprache für gehörlose Kinder und ihre Angehörigen in der Frühförderung angeboten wird und eine inklusive bilinguale (Berufs-)Bildung, d. h. ein gleichzeitiger Erwerb von Gebärdensprache und gesprochener Sprache/Schriftsprache, erreicht wird?</p><p>4. Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass Gehörlose gleichberechtigt am Arbeitsmarkt teilnehmen können?</p><p>5. Wie erreicht der Bundesrat eine barrierefreie Gesundheitsversorgung für Gehörlose?</p>
  • Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und konkreter praktischer Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz leben zirka 10 000 Gehörlose und 1 Million Hörbehinderte. Für Gehörlose ist die Gebärdensprache die Muttersprache, welche Schlüssel zur sozialen, kognitiven und emotionalen Entwicklung ist. Drei regionale Gebärdensprachen werden benutzt: Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS), Langue des signes française (LSF), Lingua dei Segni Italiana (LIS).</p><p>Nach wie vor sind Gehörlose aufgrund von Kommunikationsbarrieren unverhältnismässig benachteiligt. Insbesondere die Lese- und Schreibkompetenz ist durch unzureichende bilinguale Bildung in Gebärdensprache wesentlich niedriger. Dies hat zum Ergebnis, dass Gehörlose z. B. dreimal mehr von Arbeitslosigkeit betroffen sind und weniger Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten haben. Der Bericht zur nationalen Behindertenpolitik zeigt Positives (politische Teilhabe, öffentliches Fernsehen). Im Gegensatz zur expliziten Nennung in der Uno BRK wurden jedoch die Anerkennung der Gebärdensprache und die Förderung der Gehörlosenkultur nicht erwähnt.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der drei Schweizer Gebärdensprachen darzulegen. Es soll insbesondere analysiert werden, ob eine rechtliche Anerkennung als Teillandessprache oder Kultur- bzw. Sprachminderheit möglich ist, um Gebärdensprachen und Gehörlosenkultur zu schützen und zu fördern. Es sollen konkrete Umsetzungsmassnahmen mit einem Aktionsplan im Sinne des Uno-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Uno BRK) erstellt werden, um die vollständige inklusive und barrierefreie Teilhabe von Gehörlosen und Hörbehinderten zu erreichen.</p><p>1. Wo steht die Schweiz im internationalen Vergleich?</p><p>2. Wo sieht der Bundesrat Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten im Bericht "Behindertenpolitik", um Diskriminierungen von Gehörlosen zu vermeiden?</p><p>3. Wie können Bund und Kantone sicherstellen, dass Gebärdensprache für gehörlose Kinder und ihre Angehörigen in der Frühförderung angeboten wird und eine inklusive bilinguale (Berufs-)Bildung, d. h. ein gleichzeitiger Erwerb von Gebärdensprache und gesprochener Sprache/Schriftsprache, erreicht wird?</p><p>4. Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass Gehörlose gleichberechtigt am Arbeitsmarkt teilnehmen können?</p><p>5. Wie erreicht der Bundesrat eine barrierefreie Gesundheitsversorgung für Gehörlose?</p>
    • Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und konkreter praktischer Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe

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