Halbierung der Armut

ShortId
19.3678
Id
20193678
Updated
28.07.2023 02:22
Language
de
Title
Halbierung der Armut
AdditionalIndexing
28;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Armut in der Schweiz ein reales Problem ist und dass Bund, Kantone, Gemeinden und Zivilgesellschaft sich gemeinsam für die Prävention und Bekämpfung von Armut einsetzen müssen. Die Agenda 2030 und die Strategie zu deren Umsetzung auf nationaler Ebene bilden einen wichtigen Referenzrahmen, um die Politik auf die nachhaltige Entwicklung auszurichten.</p><p>1. Der Bundesrat wird in der nächsten Strategie Nachhaltige Entwicklung keine quantitativen Ziele zur Reduktion der Armut für die kommenden zehn Jahre festlegen. Für ihn leisten die Umverteilungsmechanismen des Sozialsystems in der Schweiz einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Armut. Ohne Sozialtransfer wäre rund ein Drittel der Bevölkerung von Armut betroffen. Dank Sozialtransfer liegt die Armutsquote bei 8,2 Prozent (2017). Für die Berechnung wird ausschliesslich die Einkommenssituation herangezogen; Reserven, mit denen eine Person eine Zeitspanne mit unzureichendem Einkommen überwinden kann, werden hingegen nicht berücksichtigt. Die Sozialhilfequote als Indikator für bekämpfte Armut liegt bei 3,3 Prozent (2017). Das Armutsrisiko wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst. Eine wichtige Rolle spielen die wirtschaftliche Lage und die Arbeitsmarktsituation. Die Armuts- und die Sozialhilfequote trotz Konjunkturschwankungen und Bevölkerungswachstum auf einem stabilen Niveau zu halten stellt eine Herausforderung dar, die in den letzten Jahren allerdings erfolgreich bewältigt werden konnte. Hinzu kommt, dass Armut meist ein vorübergehender und kein dauerhafter Zustand ist. </p><p>2./3. Neben seinem bestehenden Engagement in anderen Bereichen, insbesondere in den Sozialversicherungen, will der Bundesrat zur Verringerung der Armut bei der Prävention sowie bei der sozialen und beruflichen Integration von armutsbetroffenen Menschen ansetzen. Kurzfristig lässt sich aber die Wirkung der Präventions- und Integrationsinstrumente nicht immer messen. Ausserdem gibt es mehrere Massnahmen auf verschiedenen Ebenen, die das gleiche Ziel verfolgen. Deshalb ist es nicht immer möglich, einen direkten Zusammenhang zwischen einer isolierten Massnahme und dem Rückgang der Anzahl armutsbetroffener Menschen herzustellen. Wie bereits im Rahmen des Nationalen Programmes zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2014-2018 setzt der Bundesrat auch bei der Nationalen Plattform gegen Armut 2019-2024 auf Fachleute vor Ort und fördert die Vernetzung, um in Kantonen und Gemeinden von einem Multiplikatoreffekt profitieren zu können. Der Bund stellt über die Nationale Plattform gegen Armut 2019-2024 insgesamt 250 000 Franken pro Jahr spezifisch für die Armutsprävention bereit. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Sozialversicherungen (IV, ALV), der Berufsbildung, der Integrationsförderung sowie der Sozialhilfe bereits zahlreiche Massnahmen ergriffen werden, um auf die soziale und berufliche Integration von armutsbetroffenen und gefährdeten Menschen hinzuwirken. </p><p>4. In den erwähnten Bereichen der frühen Förderung oder der Unterstützung von jungen Erwachsenen in der Sozialhilfe kann der Bund nur Impulse geben, jedoch nicht anstelle der Kantone materielle Normen beschliessen. In Erfüllung des Postulates der WBK-N 19.3417, "<a href="http://intranet.parl.admin.ch/sites/vorstoesse/d/seiten/vorstoesse.aspx?gesch_id=20193417&amp;lang=fr&amp;foobar">Strategie zur Stärkung der frühen Förderung</a>", wird der Bund eine Auslegeordnung mit Klärung des Begriffs der frühen Förderung und der Verantwortlichkeiten vornehmen und den Bedarf im Bereich der frühen Kindheit aufzeigen. Bei allfälligen Massnahmen wird das Subsidiaritätsprinzip respektiert. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Zur Umsetzung der Agenda 2030 hat der Bundesrat mit zwei Delegierten und einem Direktionskomitee, bestehend aus Vertretern aller Departemente, vernünftige organisatorische Voraussetzungen für eine wirksame Umsetzung geschaffen. Nun muss die Agenda auch inhaltlich umgesetzt werden. Das erste Ziel fordert, die Armut in der Schweiz bis ins Jahr 2030 um die Hälfte zu senken. Heute gibt es in der Schweiz mehr als 600 000 Personen, die von Armut betroffen sind. Die Herausforderung ist also gross, und das Ziel kann nur mit einem gezielten und vom Bund mitgetragenen Vorgehen erreicht werden. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gedenkt der Bundesrat, das quantitative Ziel der Agenda 2030 in der Strategie Nachhaltige Entwicklung ab 2020 zu verankern?</p><p>2. Kann der Bundesrat darlegen, mit welchem Instrument die Armut um wie viele Personen reduziert werden soll? (Mengengerüst)</p><p>3. Wie viel Geld will der Bundesrat für die Halbierung der Armut in den nächsten zehn Jahren für welche Massnahmen gemäss der Antwort auf die vorangehende Frage aufwenden?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, mittels gesetzlicher Grundlage, wichtige Eckpunkte beispielsweise der frühen Förderung oder des Umgangs mit jungen Erwachsenen in der Sozialhilfe auf gesamtschweizerischer Ebene zu verankern?</p>
  • Halbierung der Armut
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Armut in der Schweiz ein reales Problem ist und dass Bund, Kantone, Gemeinden und Zivilgesellschaft sich gemeinsam für die Prävention und Bekämpfung von Armut einsetzen müssen. Die Agenda 2030 und die Strategie zu deren Umsetzung auf nationaler Ebene bilden einen wichtigen Referenzrahmen, um die Politik auf die nachhaltige Entwicklung auszurichten.</p><p>1. Der Bundesrat wird in der nächsten Strategie Nachhaltige Entwicklung keine quantitativen Ziele zur Reduktion der Armut für die kommenden zehn Jahre festlegen. Für ihn leisten die Umverteilungsmechanismen des Sozialsystems in der Schweiz einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Armut. Ohne Sozialtransfer wäre rund ein Drittel der Bevölkerung von Armut betroffen. Dank Sozialtransfer liegt die Armutsquote bei 8,2 Prozent (2017). Für die Berechnung wird ausschliesslich die Einkommenssituation herangezogen; Reserven, mit denen eine Person eine Zeitspanne mit unzureichendem Einkommen überwinden kann, werden hingegen nicht berücksichtigt. Die Sozialhilfequote als Indikator für bekämpfte Armut liegt bei 3,3 Prozent (2017). Das Armutsrisiko wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst. Eine wichtige Rolle spielen die wirtschaftliche Lage und die Arbeitsmarktsituation. Die Armuts- und die Sozialhilfequote trotz Konjunkturschwankungen und Bevölkerungswachstum auf einem stabilen Niveau zu halten stellt eine Herausforderung dar, die in den letzten Jahren allerdings erfolgreich bewältigt werden konnte. Hinzu kommt, dass Armut meist ein vorübergehender und kein dauerhafter Zustand ist. </p><p>2./3. Neben seinem bestehenden Engagement in anderen Bereichen, insbesondere in den Sozialversicherungen, will der Bundesrat zur Verringerung der Armut bei der Prävention sowie bei der sozialen und beruflichen Integration von armutsbetroffenen Menschen ansetzen. Kurzfristig lässt sich aber die Wirkung der Präventions- und Integrationsinstrumente nicht immer messen. Ausserdem gibt es mehrere Massnahmen auf verschiedenen Ebenen, die das gleiche Ziel verfolgen. Deshalb ist es nicht immer möglich, einen direkten Zusammenhang zwischen einer isolierten Massnahme und dem Rückgang der Anzahl armutsbetroffener Menschen herzustellen. Wie bereits im Rahmen des Nationalen Programmes zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2014-2018 setzt der Bundesrat auch bei der Nationalen Plattform gegen Armut 2019-2024 auf Fachleute vor Ort und fördert die Vernetzung, um in Kantonen und Gemeinden von einem Multiplikatoreffekt profitieren zu können. Der Bund stellt über die Nationale Plattform gegen Armut 2019-2024 insgesamt 250 000 Franken pro Jahr spezifisch für die Armutsprävention bereit. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Sozialversicherungen (IV, ALV), der Berufsbildung, der Integrationsförderung sowie der Sozialhilfe bereits zahlreiche Massnahmen ergriffen werden, um auf die soziale und berufliche Integration von armutsbetroffenen und gefährdeten Menschen hinzuwirken. </p><p>4. In den erwähnten Bereichen der frühen Förderung oder der Unterstützung von jungen Erwachsenen in der Sozialhilfe kann der Bund nur Impulse geben, jedoch nicht anstelle der Kantone materielle Normen beschliessen. In Erfüllung des Postulates der WBK-N 19.3417, "<a href="http://intranet.parl.admin.ch/sites/vorstoesse/d/seiten/vorstoesse.aspx?gesch_id=20193417&amp;lang=fr&amp;foobar">Strategie zur Stärkung der frühen Förderung</a>", wird der Bund eine Auslegeordnung mit Klärung des Begriffs der frühen Förderung und der Verantwortlichkeiten vornehmen und den Bedarf im Bereich der frühen Kindheit aufzeigen. Bei allfälligen Massnahmen wird das Subsidiaritätsprinzip respektiert. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Zur Umsetzung der Agenda 2030 hat der Bundesrat mit zwei Delegierten und einem Direktionskomitee, bestehend aus Vertretern aller Departemente, vernünftige organisatorische Voraussetzungen für eine wirksame Umsetzung geschaffen. Nun muss die Agenda auch inhaltlich umgesetzt werden. Das erste Ziel fordert, die Armut in der Schweiz bis ins Jahr 2030 um die Hälfte zu senken. Heute gibt es in der Schweiz mehr als 600 000 Personen, die von Armut betroffen sind. Die Herausforderung ist also gross, und das Ziel kann nur mit einem gezielten und vom Bund mitgetragenen Vorgehen erreicht werden. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gedenkt der Bundesrat, das quantitative Ziel der Agenda 2030 in der Strategie Nachhaltige Entwicklung ab 2020 zu verankern?</p><p>2. Kann der Bundesrat darlegen, mit welchem Instrument die Armut um wie viele Personen reduziert werden soll? (Mengengerüst)</p><p>3. Wie viel Geld will der Bundesrat für die Halbierung der Armut in den nächsten zehn Jahren für welche Massnahmen gemäss der Antwort auf die vorangehende Frage aufwenden?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, mittels gesetzlicher Grundlage, wichtige Eckpunkte beispielsweise der frühen Förderung oder des Umgangs mit jungen Erwachsenen in der Sozialhilfe auf gesamtschweizerischer Ebene zu verankern?</p>
    • Halbierung der Armut

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