Mehr Unterstützung für die Abteilung Menschliche Sicherheit hinsichtlich der internationalen Zusammenarbeit

ShortId
19.3683
Id
20193683
Updated
28.07.2023 02:38
Language
de
Title
Mehr Unterstützung für die Abteilung Menschliche Sicherheit hinsichtlich der internationalen Zusammenarbeit
AdditionalIndexing
08;09;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu den Aktionen, die die Schweiz im Zusammenhang mit der internationalen Zusammenarbeit durchführt, gehören auch die Aufgaben der Abteilung Menschliche Sicherheit. Zur Erfüllung dieser Aufgaben steht der Abteilung ein Budget zur Verfügung, das 2,3 Prozent des Rahmenkredits für die internationale Zusammenarbeit 2021-2024 beträgt.</p><p>Dieser Prozentsatz ist meiner Meinung nach eindeutig zu tief. Nach dem Motto "Vorbeugen ist besser als heilen" scheint es mir logischer, alle notwendigen Massnahmen vor dem Ausbruch eines Konflikts zu ergreifen. Wir sollten alles daransetzen, eine Situation zu entschärfen, anstatt später bei der Behebung der Schäden zu helfen. Die aktuellen Ereignisse und das hierdurch hervorgerufene Medienecho zeigen, dass sehr viele Bevölkerungsgruppen in verschiedenen Regionen rund um die Welt unter Konflikten leiden, die man eigentlich hätte verhindern können und müssen. Indem man die Abteilung Menschliche Sicherheit stärker unterstützt, könnte man viele Menschenleben retten und Katastrophen aller Art verhindern.</p><p>Die Schweiz ist ein glaubwürdiger Akteur in den Bereichen Menschenrechte, humanitäres Völkerrecht und Abrüstung. Ihr Status und ihr Ruf als neutrales Land, das sich stets für die Friedensförderung einsetzt, verleihen ihr meiner Meinung nach eine starke Legitimität, um zu versuchen, diese Konflikte frühzeitig zu erkennen und menschlichen Katastrophen sowie materiellen Schäden vorzubeugen.</p><p>Ich schlage deshalb vor, den für die Abteilung Menschliche Sicherheit vorgesehenen Anteil des Rahmenkredits für internationale Zusammenarbeit von den aktuellen 2,3 auf 5 Prozent anzuheben.</p>
  • <p>Die Vorlage und der erläuternde Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 sind bis am 23. August 2019 in einer fakultativen Vernehmlassung nach Artikel 3 Absatz 2 des Vernehmlassungsgesetzes (SR 172.061). Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz ist zum ersten Mal Gegenstand eines solchen Verfahrens (www.admin.ch &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen &gt; Laufende Vernehmlassungen). In ihrer Vernehmlassungsvorlage achten das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) auf eine ausgewogene und bedarfsgerechte Finanzierung der verschiedenen Instrumente der internationalen Zusammenarbeit: Neben den vom Motionär erwähnten Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit gehören zu diesen Instrumenten auch die Entwicklungszusammenarbeit (inkl. wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit) und die humanitäre Hilfe. Diese Instrumente ergänzen sich gegenseitig im Interesse der Linderung von Armut und Not sowie der Förderung des Friedens und der Menschenrechte.</p><p>Der Bundesrat wird die Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 Anfang 2020 dem Parlament zur Genehmigung vorlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, damit die Abteilung Menschliche Sicherheit hinsichtlich der Aktionen der Schweiz im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit finanziell stärker unterstützt wird.</p>
  • Mehr Unterstützung für die Abteilung Menschliche Sicherheit hinsichtlich der internationalen Zusammenarbeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu den Aktionen, die die Schweiz im Zusammenhang mit der internationalen Zusammenarbeit durchführt, gehören auch die Aufgaben der Abteilung Menschliche Sicherheit. Zur Erfüllung dieser Aufgaben steht der Abteilung ein Budget zur Verfügung, das 2,3 Prozent des Rahmenkredits für die internationale Zusammenarbeit 2021-2024 beträgt.</p><p>Dieser Prozentsatz ist meiner Meinung nach eindeutig zu tief. Nach dem Motto "Vorbeugen ist besser als heilen" scheint es mir logischer, alle notwendigen Massnahmen vor dem Ausbruch eines Konflikts zu ergreifen. Wir sollten alles daransetzen, eine Situation zu entschärfen, anstatt später bei der Behebung der Schäden zu helfen. Die aktuellen Ereignisse und das hierdurch hervorgerufene Medienecho zeigen, dass sehr viele Bevölkerungsgruppen in verschiedenen Regionen rund um die Welt unter Konflikten leiden, die man eigentlich hätte verhindern können und müssen. Indem man die Abteilung Menschliche Sicherheit stärker unterstützt, könnte man viele Menschenleben retten und Katastrophen aller Art verhindern.</p><p>Die Schweiz ist ein glaubwürdiger Akteur in den Bereichen Menschenrechte, humanitäres Völkerrecht und Abrüstung. Ihr Status und ihr Ruf als neutrales Land, das sich stets für die Friedensförderung einsetzt, verleihen ihr meiner Meinung nach eine starke Legitimität, um zu versuchen, diese Konflikte frühzeitig zu erkennen und menschlichen Katastrophen sowie materiellen Schäden vorzubeugen.</p><p>Ich schlage deshalb vor, den für die Abteilung Menschliche Sicherheit vorgesehenen Anteil des Rahmenkredits für internationale Zusammenarbeit von den aktuellen 2,3 auf 5 Prozent anzuheben.</p>
    • <p>Die Vorlage und der erläuternde Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 sind bis am 23. August 2019 in einer fakultativen Vernehmlassung nach Artikel 3 Absatz 2 des Vernehmlassungsgesetzes (SR 172.061). Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz ist zum ersten Mal Gegenstand eines solchen Verfahrens (www.admin.ch &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen &gt; Laufende Vernehmlassungen). In ihrer Vernehmlassungsvorlage achten das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) auf eine ausgewogene und bedarfsgerechte Finanzierung der verschiedenen Instrumente der internationalen Zusammenarbeit: Neben den vom Motionär erwähnten Massnahmen zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit gehören zu diesen Instrumenten auch die Entwicklungszusammenarbeit (inkl. wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit) und die humanitäre Hilfe. Diese Instrumente ergänzen sich gegenseitig im Interesse der Linderung von Armut und Not sowie der Förderung des Friedens und der Menschenrechte.</p><p>Der Bundesrat wird die Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 Anfang 2020 dem Parlament zur Genehmigung vorlegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, damit die Abteilung Menschliche Sicherheit hinsichtlich der Aktionen der Schweiz im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit finanziell stärker unterstützt wird.</p>
    • Mehr Unterstützung für die Abteilung Menschliche Sicherheit hinsichtlich der internationalen Zusammenarbeit

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