Verlust der Biodiversität verhindern durch Investitionen in eine nachhaltige Entwicklung

ShortId
19.3691
Id
20193691
Updated
28.07.2023 02:33
Language
de
Title
Verlust der Biodiversität verhindern durch Investitionen in eine nachhaltige Entwicklung
AdditionalIndexing
52;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Für Beschaffungen gilt das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und das Government Procurement Agreement der Welthandelsorganisation (WTO). Diese Vorgaben ermöglichen die Berücksichtigung ökologischer Kriterien. Für die praktische Umsetzung hat die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) "Leitsätze für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung" erarbeitet. Analog dazu wendet der Bund für Bauleistungen die Empfehlung "Nachhaltiges Immobilienmanagement" der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) an. In den Produktgruppen Papierwaren, IKT-Geräte, Mobiliar, Reinigungsdienstleistungen und -mittel, Textilien aus Baumwolle und Fahrzeuge werden ökologische Kriterien beim Bund schon heute berücksichtigt. Die Fachstelle für ökologische Beschaffung - angesiedelt beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) - hat den Auftrag, die ökologische Beschaffung der öffentlichen Hand zu fördern. Aktuell erarbeitet diese Fachstelle Empfehlungen an Verantwortungsträger für das öffentliche Beschaffungswesen in Bund, Kantonen und Gemeinden für Produktgruppen, welche für die genannten Umweltwirkungen besonders relevant sind. Die zivile Bundesverwaltung und das VBS erfüllen bei Neubauten den Standard Minergie-P-Eco. Das frisch bezogene Areal Guisanplatz 1 erhielt das erste Platin-Zertifikat des Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS). Die bundesnahen Betriebe wie SBB oder Post haben sich 2016 im Programm VBE "Energievorbild, eine Initiative des Bundes" zu ebenso anspruchsvollen Vorgaben verpflichtet. Das vom Bund verbaute Holz muss aus nachhaltiger Holzwirtschaft gemäss den Vorgaben des Waldgesetzes (Art. 20 WaG; SR 921.0) stammen.</p><p>2. Der Bundesrat hat am 3. Juli 2019 das Klimapaket der Bundesverwaltung verabschiedet. Die Beschaffungen des Bundes müssen den darin enthaltenen Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen Rechnung tragen und deren Umsetzung unterstützen. Das Klimapaket soll insbesondere zu energieeffizienteren Gebäuden und Fahrzeugen sowie einer Reduktion der Flugreisen der Bundesverwaltung führen. Zusätzlich wird mit dem revidierten BöB der Qualitätswettbewerb weiter gestärkt. Beispielsweise werden Nachhaltigkeitsaspekte ausdrücklich als angebotsbezogene Kriterien anerkannt (Art. 29 und 30 revBöB). Zudem fordert das neue Gesetz von der Anbieterin die Einhaltung der am Ort der Leistung geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen (Art. 12 Abs. 3 revBöB).</p><p>3./4. Der Bund arbeitet gemeinsam mit Kantonen und Gemeinden an einer Wissensplattform für nachhaltige öffentliche Beschaffung, welche der öffentlichen Hand - aber auch privaten Einkäufern - helfen wird, nachhaltig und damit auch biodiversitätsfreundlich zu beschaffen. Sie soll im zweiten Halbjahr 2020 aufgeschaltet werden. Die Schweiz ist auch Mitglied der Arbeitsgruppe der EU zur Förderung der ökologischen Beschaffung.</p><p>Mit der Ratifizierung des Klimaübereinkommens von Paris bekennt sich die Schweiz zu klimafreundlichen Finanzflüssen. Der Bundesrat setzt bisher auf eine Verbesserung der Transparenz und auf freiwillige Massnahmen der Finanzakteure. 2020 wird ein Klimaverträglichkeitstest für Pensionskassen und andere Finanzinstitute angeboten (Paris Agreement Capital Transition Assessment, Pacta-Initiative). Bei fehlender Wirkung der freiwilligen Massnahmen wird der Bundesrat weitere Massnahmen in Betracht ziehen.</p><p>Die Schweiz wirkt ausserdem mit bei den Arbeiten der OECD zu den Leitprinzipien für multinationale Unternehmen, auf deren Grundlage institutionelle Investoren Umweltrisiken besser einschätzen und in ihre Entscheidungen einbeziehen können. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) und das Bafu haben aktiv an den Grundlagenberichten der Green Finance Study Group der G-20 mitgearbeitet. Zusätzlich hat das Bafu eine enge Zusammenarbeit mit Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Luxemburg aufgebaut und 2018 eine erste Expertenkonferenz zu nachhaltigen Investitionen durchgeführt. Mit der Entwicklung des Encore Tools der Natural Capital Finance Alliance hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ausserdem eine konkrete Initiative unterstützt, welche die Risiken von Umweltschäden für Investoren aufzeigt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nebst den zahlreichen wissenschaftlichen Studien zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Wirtschaft zeigt der neueste Bericht des Weltbiodiversitätsrates (IPBES, 2019), dass der Klimawandel den Biodiversitätsverlust zusätzlich beschleunigen wird. Derzeit sind eine Million aller uns bekannten Arten vom Aussterben bedroht. Der Bericht nennt die Auswirkungen des globalen Biodiversitätsverlustes: Ökosysteme sind derart degradiert, dass deren Leistungen abnehmen. Die Böden sind belastet und verlieren an Fruchtbarkeit, die Meere sind leergefischt und verschmutzt, das Mikroklima verschlechtert sich, Naturgefahren nehmen zu. Im IPBES Bericht werden auch Lösungen aus der Biodiversitätskrise aufgezeigt, diese bedingen jedoch eine tiefgreifende Transformation der heutigen Wertevorstellungen und der gesellschaftlichen Strukturen. Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch müssten voneinander entkoppelt sein.</p><p>Staaten müssen den Erhalt und die Förderung der Biodiversität viel stärker priorisieren. Biodiversität muss in alle Sektoren integriert werden, von der Landwirtschaft über die Bildung bis hin zum Finanzwesen. Einige Staaten haben den Handlungsbedarf erkannt. So zum Beispiel die Umweltministerinnen und -minister der G-7-Staaten sowie aus Norwegen, Chile, Fidschi, Gabun, Mexiko und Niger. Sie haben am G-7-Umweltministerinnen- und -ministergipfel in Metz betont, dass sie neue und zusätzliche Finanzmittel mobilisieren wollen für den Biodiversitätsschutz und die nachhaltige Nutzung. Die Handlungsweisen werden die G-7-Staaten vor der Uno-Biodiversitätskonferenz in Kunming (China) 2020 präsentieren. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie trägt der Bund durch seine öffentlichen Beschaffungen zu einer klimaneutralen und biodiversitätsfreundlichen Entwicklung bei?</p><p>2. Wie gedenkt der Bundesrat diese Anteile signifikant zu erhöhen bis 2020?</p><p>3. Inwiefern arbeitet der Bundesrat mit den Umweltministerien der G-7-Staaten sowie anderen Staaten zusammen, um gemeinsame Regeln für biodiversitätsfreundliche Investitionen zu definieren?</p><p>4. Wie gedenkt der Bund klimaneutrale und biodiversitätsfreundliche Investitionen Dritter zu fördern?</p>
  • Verlust der Biodiversität verhindern durch Investitionen in eine nachhaltige Entwicklung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Für Beschaffungen gilt das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und das Government Procurement Agreement der Welthandelsorganisation (WTO). Diese Vorgaben ermöglichen die Berücksichtigung ökologischer Kriterien. Für die praktische Umsetzung hat die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) "Leitsätze für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung" erarbeitet. Analog dazu wendet der Bund für Bauleistungen die Empfehlung "Nachhaltiges Immobilienmanagement" der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) an. In den Produktgruppen Papierwaren, IKT-Geräte, Mobiliar, Reinigungsdienstleistungen und -mittel, Textilien aus Baumwolle und Fahrzeuge werden ökologische Kriterien beim Bund schon heute berücksichtigt. Die Fachstelle für ökologische Beschaffung - angesiedelt beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) - hat den Auftrag, die ökologische Beschaffung der öffentlichen Hand zu fördern. Aktuell erarbeitet diese Fachstelle Empfehlungen an Verantwortungsträger für das öffentliche Beschaffungswesen in Bund, Kantonen und Gemeinden für Produktgruppen, welche für die genannten Umweltwirkungen besonders relevant sind. Die zivile Bundesverwaltung und das VBS erfüllen bei Neubauten den Standard Minergie-P-Eco. Das frisch bezogene Areal Guisanplatz 1 erhielt das erste Platin-Zertifikat des Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS). Die bundesnahen Betriebe wie SBB oder Post haben sich 2016 im Programm VBE "Energievorbild, eine Initiative des Bundes" zu ebenso anspruchsvollen Vorgaben verpflichtet. Das vom Bund verbaute Holz muss aus nachhaltiger Holzwirtschaft gemäss den Vorgaben des Waldgesetzes (Art. 20 WaG; SR 921.0) stammen.</p><p>2. Der Bundesrat hat am 3. Juli 2019 das Klimapaket der Bundesverwaltung verabschiedet. Die Beschaffungen des Bundes müssen den darin enthaltenen Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen Rechnung tragen und deren Umsetzung unterstützen. Das Klimapaket soll insbesondere zu energieeffizienteren Gebäuden und Fahrzeugen sowie einer Reduktion der Flugreisen der Bundesverwaltung führen. Zusätzlich wird mit dem revidierten BöB der Qualitätswettbewerb weiter gestärkt. Beispielsweise werden Nachhaltigkeitsaspekte ausdrücklich als angebotsbezogene Kriterien anerkannt (Art. 29 und 30 revBöB). Zudem fordert das neue Gesetz von der Anbieterin die Einhaltung der am Ort der Leistung geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen (Art. 12 Abs. 3 revBöB).</p><p>3./4. Der Bund arbeitet gemeinsam mit Kantonen und Gemeinden an einer Wissensplattform für nachhaltige öffentliche Beschaffung, welche der öffentlichen Hand - aber auch privaten Einkäufern - helfen wird, nachhaltig und damit auch biodiversitätsfreundlich zu beschaffen. Sie soll im zweiten Halbjahr 2020 aufgeschaltet werden. Die Schweiz ist auch Mitglied der Arbeitsgruppe der EU zur Förderung der ökologischen Beschaffung.</p><p>Mit der Ratifizierung des Klimaübereinkommens von Paris bekennt sich die Schweiz zu klimafreundlichen Finanzflüssen. Der Bundesrat setzt bisher auf eine Verbesserung der Transparenz und auf freiwillige Massnahmen der Finanzakteure. 2020 wird ein Klimaverträglichkeitstest für Pensionskassen und andere Finanzinstitute angeboten (Paris Agreement Capital Transition Assessment, Pacta-Initiative). Bei fehlender Wirkung der freiwilligen Massnahmen wird der Bundesrat weitere Massnahmen in Betracht ziehen.</p><p>Die Schweiz wirkt ausserdem mit bei den Arbeiten der OECD zu den Leitprinzipien für multinationale Unternehmen, auf deren Grundlage institutionelle Investoren Umweltrisiken besser einschätzen und in ihre Entscheidungen einbeziehen können. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) und das Bafu haben aktiv an den Grundlagenberichten der Green Finance Study Group der G-20 mitgearbeitet. Zusätzlich hat das Bafu eine enge Zusammenarbeit mit Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Luxemburg aufgebaut und 2018 eine erste Expertenkonferenz zu nachhaltigen Investitionen durchgeführt. Mit der Entwicklung des Encore Tools der Natural Capital Finance Alliance hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ausserdem eine konkrete Initiative unterstützt, welche die Risiken von Umweltschäden für Investoren aufzeigt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nebst den zahlreichen wissenschaftlichen Studien zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Wirtschaft zeigt der neueste Bericht des Weltbiodiversitätsrates (IPBES, 2019), dass der Klimawandel den Biodiversitätsverlust zusätzlich beschleunigen wird. Derzeit sind eine Million aller uns bekannten Arten vom Aussterben bedroht. Der Bericht nennt die Auswirkungen des globalen Biodiversitätsverlustes: Ökosysteme sind derart degradiert, dass deren Leistungen abnehmen. Die Böden sind belastet und verlieren an Fruchtbarkeit, die Meere sind leergefischt und verschmutzt, das Mikroklima verschlechtert sich, Naturgefahren nehmen zu. Im IPBES Bericht werden auch Lösungen aus der Biodiversitätskrise aufgezeigt, diese bedingen jedoch eine tiefgreifende Transformation der heutigen Wertevorstellungen und der gesellschaftlichen Strukturen. Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch müssten voneinander entkoppelt sein.</p><p>Staaten müssen den Erhalt und die Förderung der Biodiversität viel stärker priorisieren. Biodiversität muss in alle Sektoren integriert werden, von der Landwirtschaft über die Bildung bis hin zum Finanzwesen. Einige Staaten haben den Handlungsbedarf erkannt. So zum Beispiel die Umweltministerinnen und -minister der G-7-Staaten sowie aus Norwegen, Chile, Fidschi, Gabun, Mexiko und Niger. Sie haben am G-7-Umweltministerinnen- und -ministergipfel in Metz betont, dass sie neue und zusätzliche Finanzmittel mobilisieren wollen für den Biodiversitätsschutz und die nachhaltige Nutzung. Die Handlungsweisen werden die G-7-Staaten vor der Uno-Biodiversitätskonferenz in Kunming (China) 2020 präsentieren. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie trägt der Bund durch seine öffentlichen Beschaffungen zu einer klimaneutralen und biodiversitätsfreundlichen Entwicklung bei?</p><p>2. Wie gedenkt der Bundesrat diese Anteile signifikant zu erhöhen bis 2020?</p><p>3. Inwiefern arbeitet der Bundesrat mit den Umweltministerien der G-7-Staaten sowie anderen Staaten zusammen, um gemeinsame Regeln für biodiversitätsfreundliche Investitionen zu definieren?</p><p>4. Wie gedenkt der Bund klimaneutrale und biodiversitätsfreundliche Investitionen Dritter zu fördern?</p>
    • Verlust der Biodiversität verhindern durch Investitionen in eine nachhaltige Entwicklung

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