Umsetzung der Agenda 2030. Die Geschlechtergleichstellung berücksichtigen

ShortId
19.3692
Id
20193692
Updated
28.07.2023 02:33
Language
de
Title
Umsetzung der Agenda 2030. Die Geschlechtergleichstellung berücksichtigen
AdditionalIndexing
04;08;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Agenda 2030 ist thematisch sehr breit angelegt. Im Direktionskomitee Agenda 2030 sind neben der Bundeskanzlei pro Departement eine bis zwei von der Umsetzung der Agenda 2030 inhaltlich speziell betroffene Bundesstellen auf Direktionsstufe vertreten. Konkret sind dies die Bundesämter für Raumentwicklung, Bevölkerungsschutz, Umwelt, Gesundheit, Bauten und Logistik, Statistik und Landwirtschaft, die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, die Staatssekretariate für Migration, Wirtschaft sowie das Staatssekretariat des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Nicht alle für die Agenda 2030 relevanten Themenbereiche können direkt über eine dauernde Vertretung im Direktionskomitee Agenda 2030 abgedeckt werden. Weitere Bundesstellen, wie beispielsweise das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), das Bundesamt für Energie, das Bundesamt für Sozialversicherungen, das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation und das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, werden in die Umsetzungsarbeiten einbezogen und können von den Delegierten des Bundesrates für die Agenda 2030 auch an die Sitzungen des Direktionskomitees eingeladen werden.</p><p>2. Der Bundesrat misst der Gleichstellung der Geschlechter sowohl als spezifisches Ziel als auch als transversale Anforderung in allen Politikbereichen eine grosse Bedeutung bei. Er hat die Revision des Gleichstellungsgesetzes befürwortet, mit der Arbeitgeber verpflichtet werden, regelmässig eine Lohnanalyse durchzuführen, und er unterstützt die Revision des Aktienrechts, die Geschlechterrichtwerte für grosse börsenkotierte Gesellschaften vorsieht. Bereits bei den Verhandlungen zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung hatte der Bundesrat sich erfolgreich für ein spezifisches Ziel zur Gleichstellung der Geschlechter eingesetzt. Die Gleichstellung ist neben ihrer hohen innenpolitischen Relevanz auch ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Aussenpolitik, was die Strategie zu Geschlechtergleichstellung und Frauenrechten des EDA zum Ausdruck bringt. Insofern wird die Berücksichtigung des Themas also auch über die EDA-Vertretung im Direktionskomitee Agenda 2030 sichergestellt. Zudem wird die Expertise des EBG über die Delegierten des Bundesrates in die Umsetzungsarbeiten mit einbezogen.</p><p>3. Die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 ist derzeit in Erarbeitung. Ihre thematischen Schwerpunkte werden auf dem 2018 erschienenen Länderbericht der Schweiz zur Umsetzung der Agenda 2030 basieren, sie sind vom Bundesrat aber noch nicht beschlossen worden. Politikbereiche, die gemäss dem Bericht grossen Handlungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den Sektoralpolitiken aufweisen, wie beispielsweise nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster oder Chancengleichheit, stehen dabei speziell im Vordergrund, also keinesfalls nur Umweltthemen.</p><p>4. Eine ausgeglichene Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen ist dem Bundesrat sehr wichtig, wobei es nicht immer möglich ist, diese mit Frauen zu besetzen. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat zur strategischen Steuerung der Umsetzung der Agenda 2030 im Dezember 2018 ein interdepartementales Direktionskomitee geschaffen und im März 2019 zwei Delegierte für die Agenda 2030 ernannt, die für die operative Leitung der Umsetzungsarbeiten verantwortlich sind. Bei der Besetzung fällt auf, dass die Geschlechterfrage völlig ignoriert wurde. Im Direktionskomitee, in dem zahlreiche Bundesämter vertreten sind, fehlt das Eidgenössische Büro für Frau und Mann (EBG) und beide neuernannten Delegierten sind Männer. Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zur Position der Schweiz, die nach aussen der Geschlechtergleichstellung grosse Bedeutung zuspricht Die Schweiz hat sich dafür eingesetzt, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDG) sowohl ein Schwerpunktthema wie auch ein Transversalthema ist. Die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern sei eines der grössten Hindernisse für nachhaltige Entwicklung, ökonomisches Wachstum und Armutsreduktion, schreibt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten zu SDG 5. Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein strategisches Ziel der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz, und auch auf nationaler Ebene gibt es gesetzliche Verpflichtungen und Handlungsbedarf.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Weshalb ist im Direktionskomitee das EBG nicht vertreten?</p><p>2. Ist Geschlechtergleichstellung nur ein Lippenbekenntnis? Oder wie erklärt es der Bundesrat, dass im mehrköpfigen Gremium, das für die strategische Umsetzung der Agenda 2030 zuständig ist, ausgerechnet die Expertise zu SDG 5 fehlt, dem die Schweiz grosse Bedeutung zuspricht?</p><p>3. Wird sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass die neue Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) glaubwürdig auf die Agenda 2030 ausgerichtet ist, indem neben den wichtigen klassischen Nachhaltigkeitsthemen wie Umwelt und Konsum auch die neuen Agenda-2030-Dimensionen wie Geschlechtergleichstellung, Gesundheit usw. einbezogen werden?</p><p>- Falls ja, wie soll das konkret sichergestellt werden?</p><p>- Ist die Geschlechtergleichstellung einer der neuen Schwerpunkte der neuen SNE?</p><p>4. Warum war es nicht möglich, als Delegierte einen qualifizierten Mann und eine qualifizierte Frau zu ernennen?</p>
  • Umsetzung der Agenda 2030. Die Geschlechtergleichstellung berücksichtigen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Agenda 2030 ist thematisch sehr breit angelegt. Im Direktionskomitee Agenda 2030 sind neben der Bundeskanzlei pro Departement eine bis zwei von der Umsetzung der Agenda 2030 inhaltlich speziell betroffene Bundesstellen auf Direktionsstufe vertreten. Konkret sind dies die Bundesämter für Raumentwicklung, Bevölkerungsschutz, Umwelt, Gesundheit, Bauten und Logistik, Statistik und Landwirtschaft, die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, die Staatssekretariate für Migration, Wirtschaft sowie das Staatssekretariat des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Nicht alle für die Agenda 2030 relevanten Themenbereiche können direkt über eine dauernde Vertretung im Direktionskomitee Agenda 2030 abgedeckt werden. Weitere Bundesstellen, wie beispielsweise das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), das Bundesamt für Energie, das Bundesamt für Sozialversicherungen, das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation und das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, werden in die Umsetzungsarbeiten einbezogen und können von den Delegierten des Bundesrates für die Agenda 2030 auch an die Sitzungen des Direktionskomitees eingeladen werden.</p><p>2. Der Bundesrat misst der Gleichstellung der Geschlechter sowohl als spezifisches Ziel als auch als transversale Anforderung in allen Politikbereichen eine grosse Bedeutung bei. Er hat die Revision des Gleichstellungsgesetzes befürwortet, mit der Arbeitgeber verpflichtet werden, regelmässig eine Lohnanalyse durchzuführen, und er unterstützt die Revision des Aktienrechts, die Geschlechterrichtwerte für grosse börsenkotierte Gesellschaften vorsieht. Bereits bei den Verhandlungen zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung hatte der Bundesrat sich erfolgreich für ein spezifisches Ziel zur Gleichstellung der Geschlechter eingesetzt. Die Gleichstellung ist neben ihrer hohen innenpolitischen Relevanz auch ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Aussenpolitik, was die Strategie zu Geschlechtergleichstellung und Frauenrechten des EDA zum Ausdruck bringt. Insofern wird die Berücksichtigung des Themas also auch über die EDA-Vertretung im Direktionskomitee Agenda 2030 sichergestellt. Zudem wird die Expertise des EBG über die Delegierten des Bundesrates in die Umsetzungsarbeiten mit einbezogen.</p><p>3. Die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 ist derzeit in Erarbeitung. Ihre thematischen Schwerpunkte werden auf dem 2018 erschienenen Länderbericht der Schweiz zur Umsetzung der Agenda 2030 basieren, sie sind vom Bundesrat aber noch nicht beschlossen worden. Politikbereiche, die gemäss dem Bericht grossen Handlungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den Sektoralpolitiken aufweisen, wie beispielsweise nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster oder Chancengleichheit, stehen dabei speziell im Vordergrund, also keinesfalls nur Umweltthemen.</p><p>4. Eine ausgeglichene Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen ist dem Bundesrat sehr wichtig, wobei es nicht immer möglich ist, diese mit Frauen zu besetzen. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat zur strategischen Steuerung der Umsetzung der Agenda 2030 im Dezember 2018 ein interdepartementales Direktionskomitee geschaffen und im März 2019 zwei Delegierte für die Agenda 2030 ernannt, die für die operative Leitung der Umsetzungsarbeiten verantwortlich sind. Bei der Besetzung fällt auf, dass die Geschlechterfrage völlig ignoriert wurde. Im Direktionskomitee, in dem zahlreiche Bundesämter vertreten sind, fehlt das Eidgenössische Büro für Frau und Mann (EBG) und beide neuernannten Delegierten sind Männer. Dieses Vorgehen steht im Widerspruch zur Position der Schweiz, die nach aussen der Geschlechtergleichstellung grosse Bedeutung zuspricht Die Schweiz hat sich dafür eingesetzt, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDG) sowohl ein Schwerpunktthema wie auch ein Transversalthema ist. Die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern sei eines der grössten Hindernisse für nachhaltige Entwicklung, ökonomisches Wachstum und Armutsreduktion, schreibt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten zu SDG 5. Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein strategisches Ziel der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz, und auch auf nationaler Ebene gibt es gesetzliche Verpflichtungen und Handlungsbedarf.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Weshalb ist im Direktionskomitee das EBG nicht vertreten?</p><p>2. Ist Geschlechtergleichstellung nur ein Lippenbekenntnis? Oder wie erklärt es der Bundesrat, dass im mehrköpfigen Gremium, das für die strategische Umsetzung der Agenda 2030 zuständig ist, ausgerechnet die Expertise zu SDG 5 fehlt, dem die Schweiz grosse Bedeutung zuspricht?</p><p>3. Wird sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass die neue Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) glaubwürdig auf die Agenda 2030 ausgerichtet ist, indem neben den wichtigen klassischen Nachhaltigkeitsthemen wie Umwelt und Konsum auch die neuen Agenda-2030-Dimensionen wie Geschlechtergleichstellung, Gesundheit usw. einbezogen werden?</p><p>- Falls ja, wie soll das konkret sichergestellt werden?</p><p>- Ist die Geschlechtergleichstellung einer der neuen Schwerpunkte der neuen SNE?</p><p>4. Warum war es nicht möglich, als Delegierte einen qualifizierten Mann und eine qualifizierte Frau zu ernennen?</p>
    • Umsetzung der Agenda 2030. Die Geschlechtergleichstellung berücksichtigen

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