Einführung von Weiterbildungsgutscheinen für gering qualifizierte Personen

ShortId
19.3697
Id
20193697
Updated
28.07.2023 02:33
Language
de
Title
Einführung von Weiterbildungsgutscheinen für gering qualifizierte Personen
AdditionalIndexing
34;32;24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Digitalisierung verändert die Anforderungen an die Kompetenzen von Erwachsenen in raschem Tempo. Gezielte Weiterbildung erhält und erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Allerdings bilden sich 40 Prozent der Erwerbstätigen mit Berufsabschluss in der Schweiz beruflich nicht weiter (Daten BFS). Auch die OECD kritisiert in ihrem Beschäftigungsausblick 2019 die unzureichenden Umschulungsmassnahmen der Schweiz, vor allem bei gering qualifizierten Personen, deren Arbeit besonders stark durch die Automatisierung bedroht ist. Der Bundesrat stuft deshalb die Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung von Geringqualifizierten als eine bildungspolitische Priorität ein.</p><p>Die Analyse und Studie "Finanzierung der Weiterbildung von älteren Arbeitnehmenden" mit Schlussbericht vom 27. Juni 2016, welche das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation erstellen liess, untersuchte verschiedene Finanzierungsinstrumente in der Weiterbildung. Das Fazit: Weiterbildungsgutscheine haben einen positiven Effekt auf die Weiterbildungsteilnahme von Geringqualifizierten. Im Vergleich zu anderen Finanzierungsinstrumenten wiesen Gutscheine insbesondere in Verbindung mit Informations- und Beratungsmassnahmen mehrere Vorteile auf. Ein grossangelegtes Feldexperiment "Weiterbildung und Bildungsgutscheine" aus dem Jahr 2006, das damals im Auftrag des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie durchgeführt wurde, lässt auch den Schluss zu, dass Gutscheine die Weiterbildungsbeteiligung der angestrebten Zielgruppe steigern können, sofern der finanzielle Anreiz substanziell ist.</p><p>Verschiedene Kantone kennen bereits Weiterbildungsgutscheine. Der Bund soll deshalb nebst der Einführung eines Gutscheinsystems auch Fördermassnahmen zur Unterstützung kantonaler Gutscheinsysteme prüfen, mit dem Ziel, die Weiterbildungsteilnahme von Geringqualifizierten zu erhöhen. Dabei ist darauf zu achten, dass das System in den geplanten Massnahmenplan zur Stärkung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung eingebettet wird. Zudem sollten für diese Massnahmen in der BFI-Periode 2021-2024 die entsprechenden Mittel vorgesehen werden.</p>
  • <p>Digitalisierung und Automatisierung verändern die Anforderungen an Mitarbeitende. In der von der Motionärin erwähnten Studie aus dem Jahr 2016 wurde beurteilt, wie wirksam einzelne Finanzierungsinstrumente für die Weiterbildung sind und welchen Einfluss sie auf die Arbeitsmarktorientierung haben. Die Studie kam zum Schluss, dass Bildungsgutscheine die Arbeitsmarktfähigkeit nicht substanziell erhöhen, wenn sie den Individuen direkt zugänglich gemacht werden. Aus diesem Grund stehen für den Bundesrat andere Massnahmen im Vordergrund.</p><p>Mit dem Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG; SR 419.1), das im Jahre 2017 in Kraft trat, wird der zunehmenden Bedeutung des lebenslangen Lernens Rechnung getragen. Grundsätzlich liegt Weiterbildung in der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen. Ergänzend fördert der Bund in bestimmten Bereichen Weiterbildungsmassnahmen. So unterstützt er, basierend auf den Artikeln 13 bis 16 WeBiG, Massnahmen der Kantone zur Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener. In der BFI-Periode 2017-2020 stehen dafür rund 15 Millionen Franken zur Verfügung. Die Förderung ist so ausgestaltet, dass die Kantone einen mindestens ebenso hohen Betrag beisteuern. </p><p>Weiter hat der Bund Anfang 2018 einen Förderschwerpunkt zur gezielten Stärkung von Grundkompetenzen am Arbeitsplatz lanciert. Mit "Einfach besser! ... am Arbeitsplatz" spricht der Bund Betriebe an, die ihre Mitarbeitenden für künftige Herausforderungen besser qualifizieren möchten, gerade auch im Bereich der digitalen Grundkompetenzen. Für die Finanzierung von massgeschneiderten Kursen stehen bestimmte Pauschalen zur Verfügung. Die Umsetzung erfolgt durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation. Für die Jahre 2018 bis 2020 stehen rund 13 Millionen Franken zur Verfügung. In den Jahren 2021 bis 2024 soll der Förderschwerpunkt weitergeführt werden. </p><p>Mitte Mai 2019 hat der Bundesrat zudem Massnahmen beschlossen, um die Konkurrenzfähigkeit älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und die Wiedereingliederung zu erleichtern. Neben einer kostenlosen Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Laufbahnberatung für Arbeitnehmende über 40 Jahre sollen Aus- und Weiterbildungen konsequenter angerechnet werden als heute. </p><p>Der Bundesrat nimmt jeweils im Rahmen der BFI-Botschaft Gewichtungen und Priorisierungen vor und stellt dem Parlament entsprechend Antrag. Die BFI-Botschaft 2021-2024 wird er Anfang 2020 verabschieden. Diesen Entscheidungen will der Bundesrat nicht vorgreifen. </p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die bereits ergriffenen Massnahmen dem Anliegen der Motion Rechnung tragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung von Weiterbildungsgutscheinen für gering qualifizierte Personen zu prüfen, deren Arbeit besonders stark durch die Digitalisierung und Automatisierung bedroht ist, sowie Gutscheinsysteme in den Kantonen zu fördern.</p>
  • Einführung von Weiterbildungsgutscheinen für gering qualifizierte Personen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Digitalisierung verändert die Anforderungen an die Kompetenzen von Erwachsenen in raschem Tempo. Gezielte Weiterbildung erhält und erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Allerdings bilden sich 40 Prozent der Erwerbstätigen mit Berufsabschluss in der Schweiz beruflich nicht weiter (Daten BFS). Auch die OECD kritisiert in ihrem Beschäftigungsausblick 2019 die unzureichenden Umschulungsmassnahmen der Schweiz, vor allem bei gering qualifizierten Personen, deren Arbeit besonders stark durch die Automatisierung bedroht ist. Der Bundesrat stuft deshalb die Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung von Geringqualifizierten als eine bildungspolitische Priorität ein.</p><p>Die Analyse und Studie "Finanzierung der Weiterbildung von älteren Arbeitnehmenden" mit Schlussbericht vom 27. Juni 2016, welche das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation erstellen liess, untersuchte verschiedene Finanzierungsinstrumente in der Weiterbildung. Das Fazit: Weiterbildungsgutscheine haben einen positiven Effekt auf die Weiterbildungsteilnahme von Geringqualifizierten. Im Vergleich zu anderen Finanzierungsinstrumenten wiesen Gutscheine insbesondere in Verbindung mit Informations- und Beratungsmassnahmen mehrere Vorteile auf. Ein grossangelegtes Feldexperiment "Weiterbildung und Bildungsgutscheine" aus dem Jahr 2006, das damals im Auftrag des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie durchgeführt wurde, lässt auch den Schluss zu, dass Gutscheine die Weiterbildungsbeteiligung der angestrebten Zielgruppe steigern können, sofern der finanzielle Anreiz substanziell ist.</p><p>Verschiedene Kantone kennen bereits Weiterbildungsgutscheine. Der Bund soll deshalb nebst der Einführung eines Gutscheinsystems auch Fördermassnahmen zur Unterstützung kantonaler Gutscheinsysteme prüfen, mit dem Ziel, die Weiterbildungsteilnahme von Geringqualifizierten zu erhöhen. Dabei ist darauf zu achten, dass das System in den geplanten Massnahmenplan zur Stärkung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung eingebettet wird. Zudem sollten für diese Massnahmen in der BFI-Periode 2021-2024 die entsprechenden Mittel vorgesehen werden.</p>
    • <p>Digitalisierung und Automatisierung verändern die Anforderungen an Mitarbeitende. In der von der Motionärin erwähnten Studie aus dem Jahr 2016 wurde beurteilt, wie wirksam einzelne Finanzierungsinstrumente für die Weiterbildung sind und welchen Einfluss sie auf die Arbeitsmarktorientierung haben. Die Studie kam zum Schluss, dass Bildungsgutscheine die Arbeitsmarktfähigkeit nicht substanziell erhöhen, wenn sie den Individuen direkt zugänglich gemacht werden. Aus diesem Grund stehen für den Bundesrat andere Massnahmen im Vordergrund.</p><p>Mit dem Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG; SR 419.1), das im Jahre 2017 in Kraft trat, wird der zunehmenden Bedeutung des lebenslangen Lernens Rechnung getragen. Grundsätzlich liegt Weiterbildung in der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen. Ergänzend fördert der Bund in bestimmten Bereichen Weiterbildungsmassnahmen. So unterstützt er, basierend auf den Artikeln 13 bis 16 WeBiG, Massnahmen der Kantone zur Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener. In der BFI-Periode 2017-2020 stehen dafür rund 15 Millionen Franken zur Verfügung. Die Förderung ist so ausgestaltet, dass die Kantone einen mindestens ebenso hohen Betrag beisteuern. </p><p>Weiter hat der Bund Anfang 2018 einen Förderschwerpunkt zur gezielten Stärkung von Grundkompetenzen am Arbeitsplatz lanciert. Mit "Einfach besser! ... am Arbeitsplatz" spricht der Bund Betriebe an, die ihre Mitarbeitenden für künftige Herausforderungen besser qualifizieren möchten, gerade auch im Bereich der digitalen Grundkompetenzen. Für die Finanzierung von massgeschneiderten Kursen stehen bestimmte Pauschalen zur Verfügung. Die Umsetzung erfolgt durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation. Für die Jahre 2018 bis 2020 stehen rund 13 Millionen Franken zur Verfügung. In den Jahren 2021 bis 2024 soll der Förderschwerpunkt weitergeführt werden. </p><p>Mitte Mai 2019 hat der Bundesrat zudem Massnahmen beschlossen, um die Konkurrenzfähigkeit älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und die Wiedereingliederung zu erleichtern. Neben einer kostenlosen Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Laufbahnberatung für Arbeitnehmende über 40 Jahre sollen Aus- und Weiterbildungen konsequenter angerechnet werden als heute. </p><p>Der Bundesrat nimmt jeweils im Rahmen der BFI-Botschaft Gewichtungen und Priorisierungen vor und stellt dem Parlament entsprechend Antrag. Die BFI-Botschaft 2021-2024 wird er Anfang 2020 verabschieden. Diesen Entscheidungen will der Bundesrat nicht vorgreifen. </p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die bereits ergriffenen Massnahmen dem Anliegen der Motion Rechnung tragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung von Weiterbildungsgutscheinen für gering qualifizierte Personen zu prüfen, deren Arbeit besonders stark durch die Digitalisierung und Automatisierung bedroht ist, sowie Gutscheinsysteme in den Kantonen zu fördern.</p>
    • Einführung von Weiterbildungsgutscheinen für gering qualifizierte Personen

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