Selbstbestimmtes Handeln, Forschung und Monitoring bezüglich nichtionisierender Strahlung

ShortId
19.3698
Id
20193698
Updated
28.07.2023 02:33
Language
de
Title
Selbstbestimmtes Handeln, Forschung und Monitoring bezüglich nichtionisierender Strahlung
AdditionalIndexing
52;2841;34;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat als Umweltfachstelle des Bundes die Aufgabe, die Forschung über gesundheitliche Auswirkungen nichtionisierender Strahlung (NIS) zu verfolgen, die Ergebnisse zu bewerten und die Öffentlichkeit über den Stand der Wissenschaft und der Erfahrung zu informieren. Im Rahmen der vorhandenen Kredite werden dabei auch einzelne Studien in Auftrag gegeben. Zwischen 2007 und 2011 wurde in der Schweiz zudem das Nationale Forschungsprogramm (NFP) 57, "Nichtionisierende Strahlung - Umwelt und Gesundheit", mit einem Budget von 5 Millionen Franken durchgeführt. Zur fachlichen Unterstützung hat das Bafu im Jahr 2014 eine Beratende Expertengruppe NIS (Berenis) einberufen. Diese sichtet die neu publizierten wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema und wählt diejenigen zur detaillierten Bewertung aus, die aus ihrer Sicht für den Schutz des Menschen von Bedeutung sind oder sein könnten. Die Ergebnisse der Evaluation werden vierteljährlich in Form eines Newsletters auf der Internetseite des Bafu publiziert.</p><p>2. Am 17. April 2019 hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) geändert und dem Bafu ausdrücklich die Aufgabe zugewiesen, die NIS-Immissionen in der Umwelt zu erheben und periodisch eine nationale Übersicht über die Belastung der Bevölkerung durch Strahlung zu veröffentlichen. Das Bafu soll auch periodisch über den Stand der Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Strahlung auf Menschen und Umwelt informieren.</p><p>3. Der Schutz der Bevölkerung erfolgt über ein zweistufiges Konzept: Zum einen hat der Bundesrat in der NISV international angewendete Immissionsgrenzwerte übernommen, die vor den wissenschaftlich anerkannten Gesundheitsauswirkungen schützen. Für Orte, an denen sich Menschen regelmässig während längerer Zeit aufhalten (wie in Wohnungen, Schulen, Spitälern oder auf Kinderspielplätzen), gelten gestützt auf das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) die noch strengeren Anlagegrenzwerte. Sie sollen die Belastung im Sinne der Vorsorge möglichst niedrig halten und so auch das Risiko für allfällige, heute noch nicht klar erkennbare Gesundheitsfolgen minimieren. Für Menschen, die ihre Gesundheitsprobleme auf nichtionisierende Strahlung oder andere Umwelteinflüsse zurückführen, existiert seit 2008 eine umweltmedizinische Beratungsstelle der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU).</p><p>4. Die Belastung, die von Infrastrukturanlagen in der Umwelt ausgeht, wird mit den erwähnten Anlagegrenzwerten der NISV in der Schweiz strenger begrenzt als in den meisten Nachbarländern. Die hauptsächliche NIS-Belastung geht in vielen Wohnungen jedoch nicht von externen Infrastrukturanlagen wie Mobilfunkantennen oder Hochspannungsleitungen aus, sondern wird durch die eigenen elektrischen Geräte verursacht. Auch beim Mobilfunk geht der grösste Teil der persönlichen Strahlungsbelastung in der Regel vom körpernahen Gebrauch des eigenen Mobiltelefons aus. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat auf seiner Internetseite verschiedene Faktenblätter mit Tipps publiziert, wie die Exposition durch elektrische Geräte und Mobiltelefone mit einfachen Massnahmen vermindert werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss einer repräsentativen Umfrage des Buwal aus dem Jahr 2005 bezeichnen sich rund fünf Prozent der Bevölkerung als elektrosensibel. Anerkannte medizinische Diagnosekriterien existieren allerdings noch nicht.</p><p>Unter Elektrosensibilität veröffentlich das Bundesamt für Umwelt (Bafu) unter "Stand der Wissenschaft" einen Synthesebericht. Darin wird der wissenschaftliche Kenntnisstand per Ende 2011 über die elektromagnetische Hypersensibilität von Menschen beschrieben. Ein weiterer Bericht aus dem Jahr 2007: "Risikopotenzial von drahtlosen Netzwerken: Bericht in Erfüllung des Postulates Allemann 04.3594 vom 8. Oktober 2004." Angesichts der rasant fortschreitenden Technologie und der ständig erhöhten Exposition der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung sind die zitierten Berichte veraltet.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, Forschungsarbeiten in Auftrag zu geben und sicherzustellen, dass aktuelle Fakten auch bei einer schnell wandelnden Technologie zur Verfügung stehen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, mit einem Monitoring die Auswirkung der Strahlenbelastung auf Wohlbefinden und Gesundheit der Bevölkerung zu überwachen?</p><p>3. Wie gedenkt der Bundesrat die grosse Bevölkerungsgruppe von elektrosensiblen Menschen zu schützen?</p><p>4. Jede Person sollte ihre Exposition bezüglich nichtionisierender Strahlung weitgehend selbst bestimmen können. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um diese Selbstbestimmung zu ermöglichen?</p>
  • Selbstbestimmtes Handeln, Forschung und Monitoring bezüglich nichtionisierender Strahlung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat als Umweltfachstelle des Bundes die Aufgabe, die Forschung über gesundheitliche Auswirkungen nichtionisierender Strahlung (NIS) zu verfolgen, die Ergebnisse zu bewerten und die Öffentlichkeit über den Stand der Wissenschaft und der Erfahrung zu informieren. Im Rahmen der vorhandenen Kredite werden dabei auch einzelne Studien in Auftrag gegeben. Zwischen 2007 und 2011 wurde in der Schweiz zudem das Nationale Forschungsprogramm (NFP) 57, "Nichtionisierende Strahlung - Umwelt und Gesundheit", mit einem Budget von 5 Millionen Franken durchgeführt. Zur fachlichen Unterstützung hat das Bafu im Jahr 2014 eine Beratende Expertengruppe NIS (Berenis) einberufen. Diese sichtet die neu publizierten wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema und wählt diejenigen zur detaillierten Bewertung aus, die aus ihrer Sicht für den Schutz des Menschen von Bedeutung sind oder sein könnten. Die Ergebnisse der Evaluation werden vierteljährlich in Form eines Newsletters auf der Internetseite des Bafu publiziert.</p><p>2. Am 17. April 2019 hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) geändert und dem Bafu ausdrücklich die Aufgabe zugewiesen, die NIS-Immissionen in der Umwelt zu erheben und periodisch eine nationale Übersicht über die Belastung der Bevölkerung durch Strahlung zu veröffentlichen. Das Bafu soll auch periodisch über den Stand der Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Strahlung auf Menschen und Umwelt informieren.</p><p>3. Der Schutz der Bevölkerung erfolgt über ein zweistufiges Konzept: Zum einen hat der Bundesrat in der NISV international angewendete Immissionsgrenzwerte übernommen, die vor den wissenschaftlich anerkannten Gesundheitsauswirkungen schützen. Für Orte, an denen sich Menschen regelmässig während längerer Zeit aufhalten (wie in Wohnungen, Schulen, Spitälern oder auf Kinderspielplätzen), gelten gestützt auf das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) die noch strengeren Anlagegrenzwerte. Sie sollen die Belastung im Sinne der Vorsorge möglichst niedrig halten und so auch das Risiko für allfällige, heute noch nicht klar erkennbare Gesundheitsfolgen minimieren. Für Menschen, die ihre Gesundheitsprobleme auf nichtionisierende Strahlung oder andere Umwelteinflüsse zurückführen, existiert seit 2008 eine umweltmedizinische Beratungsstelle der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU).</p><p>4. Die Belastung, die von Infrastrukturanlagen in der Umwelt ausgeht, wird mit den erwähnten Anlagegrenzwerten der NISV in der Schweiz strenger begrenzt als in den meisten Nachbarländern. Die hauptsächliche NIS-Belastung geht in vielen Wohnungen jedoch nicht von externen Infrastrukturanlagen wie Mobilfunkantennen oder Hochspannungsleitungen aus, sondern wird durch die eigenen elektrischen Geräte verursacht. Auch beim Mobilfunk geht der grösste Teil der persönlichen Strahlungsbelastung in der Regel vom körpernahen Gebrauch des eigenen Mobiltelefons aus. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat auf seiner Internetseite verschiedene Faktenblätter mit Tipps publiziert, wie die Exposition durch elektrische Geräte und Mobiltelefone mit einfachen Massnahmen vermindert werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss einer repräsentativen Umfrage des Buwal aus dem Jahr 2005 bezeichnen sich rund fünf Prozent der Bevölkerung als elektrosensibel. Anerkannte medizinische Diagnosekriterien existieren allerdings noch nicht.</p><p>Unter Elektrosensibilität veröffentlich das Bundesamt für Umwelt (Bafu) unter "Stand der Wissenschaft" einen Synthesebericht. Darin wird der wissenschaftliche Kenntnisstand per Ende 2011 über die elektromagnetische Hypersensibilität von Menschen beschrieben. Ein weiterer Bericht aus dem Jahr 2007: "Risikopotenzial von drahtlosen Netzwerken: Bericht in Erfüllung des Postulates Allemann 04.3594 vom 8. Oktober 2004." Angesichts der rasant fortschreitenden Technologie und der ständig erhöhten Exposition der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung sind die zitierten Berichte veraltet.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, Forschungsarbeiten in Auftrag zu geben und sicherzustellen, dass aktuelle Fakten auch bei einer schnell wandelnden Technologie zur Verfügung stehen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, mit einem Monitoring die Auswirkung der Strahlenbelastung auf Wohlbefinden und Gesundheit der Bevölkerung zu überwachen?</p><p>3. Wie gedenkt der Bundesrat die grosse Bevölkerungsgruppe von elektrosensiblen Menschen zu schützen?</p><p>4. Jede Person sollte ihre Exposition bezüglich nichtionisierender Strahlung weitgehend selbst bestimmen können. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um diese Selbstbestimmung zu ermöglichen?</p>
    • Selbstbestimmtes Handeln, Forschung und Monitoring bezüglich nichtionisierender Strahlung

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