Medikamentenkosten. Es braucht Anpassungen beim Zulassungs- und Preisbildungssystem im Bereich der Grundversicherung

ShortId
19.3703
Id
20193703
Updated
28.07.2023 14:33
Language
de
Title
Medikamentenkosten. Es braucht Anpassungen beim Zulassungs- und Preisbildungssystem im Bereich der Grundversicherung
AdditionalIndexing
2841;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Aktuell sind Auslandpreisvergleich und therapeutischer Quervergleich die massgebenden Elemente bei der Preisfestsetzung der Arzneimittel durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Preisregulierung stösst aber an ihre Grenzen. Die zu beobachtende deutlich zunehmende Preishöhe bei Neueinführungen innovativer Medikamente ist besorgniserregend. Neue Entwicklungen wie beispielsweise Kombinationstherapien und Indikationsausweitungen in der Onkologie oder die Entwicklung im Bereich der Hepatitis-C-Medikamente zeigen, dass dem Aspekt der Prävalenz (Häufigkeit einer Krankheit in einer Bevölkerung zu einem bestimmten Zeitpunkt) und den damit einhergehenden Kostenfolgen zu wenig Beachtung geschenkt wird.</p><p>Bei der regelmässigen Preisüberprüfung können jedoch derzeit die Gesamtkostenfolgen von Medikamenten auf das Gesundheitssystem nicht mit einbezogen werden, weil dafür eine gesetzliche Grundlage fehlt. Bei einer medikamentösen Behandlung für schweizweit mehr als 100 000 Patienten liegen heute die Tagestherapiekosten bei den meisten Medikamenten unter einem Franken und sind so finanzierbar. Bei der Neuzulassung innovativer Medikamente stellen wir heute aber extrem hohe Preisforderungen fest; findet zusätzlich eine Indikations- und Mengenausweitung statt, fehlt ein Mechanismus zur Eindämmung der Kostenfolgen auf das Gesundheitssystem.</p><p>Der Bundesrat hat zwar den Handlungsbedarf erkannt und führt in seiner Antwort auf die Interpellation Eberle 16.3428 aus: "Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Arzneimittelkosten in einigen Segmenten stärker angestiegen sind als in anderen. ... Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, welche rechtlichen Grundlagen angepasst werden müssten, um eine nach Preisen differenzierte Behandlung von Arzneimitteln zu ermöglichen." Mittlerweile sind aber bald drei Jahre vergangen, ohne dass in diesem wichtigen Bereich Anpassungen vorgenommen wurden. Die Strategie Gesundheit 2020 und das 38-Punkte-Massnahmenpaket des Bundesrates befassen sich zwar mit Arzneimitteln und den wachsenden Kosten, allerdings wurde die notwendige Gesamtrevision des Systems weder geprüft noch vorgeschlagen.</p><p>Die Zulassungs- und Preisregeln für Medikamente könnten beispielsweise dahingehend neu gestaltet werden, dass</p><p>a. die Prävalenz im Indikationsbereich bei der Zulassung eines neuen Medikamentes für die Festlegung der Preishöhe mitberücksichtigt wird;</p><p>b. bei Mengenausweitung inklusive Indikationserweiterungen eine angemessene Preisreduktion resultiert;</p><p>c. innovative und teure Therapien grundsätzlich nur nach Bewertung des klinischen Nutzens mit Auflagen zugelassen werden und nach einer nützlichen Frist mit Versorgungsdaten aus der Praxis evaluiert werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Kosten für neue Arzneimittel aufgrund der zunehmend hohen Preise, längerer Therapiedauern, Kombinationen und Sequenzen von Arzneimitteltherapien in Verbindung mit hohen Prävalenzzahlen besorgniserregend ansteigen. Um das Kostenwachstum zu dämpfen, werden daher bereits heute auch vermehrt Preismodelle wie z. B. Volumenbegrenzungen (Festlegung eines maximal zu vergütenden Umsatzvolumens pro Jahr), Volumen-Preis-Modelle oder Capping-Modelle (Festlegung von maximal zu vergütenden Kosten pro Patient) bei der dann meist befristeten Aufnahme von neuen Arzneimitteln in die Spezialitätenliste umgesetzt. </p><p>Der Bundesrat erachtet die Umsetzung von Preismodellen auch in Zukunft als wichtiges Element zur Kostendämpfung im Arzneimittelbereich. Deshalb erwägt er im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2, die Grundlagen für die Umsetzung solcher Preismodelle zu konkretisieren und zu festigen. Die Arbeiten dazu wurden aufgenommen, und die entsprechende Vernehmlassung soll im Jahr 2020 stattfinden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Rechtsgrundlagen für das Zulassungs- und Preissystem bei Medikamenten dahingehend anzupassen, dass im Bereich der Spezialitätenliste (SL) neben den Tagestherapiekosten auch die Kosten auf das gesamte Gesundheitssystem berücksichtigt werden.</p>
  • Medikamentenkosten. Es braucht Anpassungen beim Zulassungs- und Preisbildungssystem im Bereich der Grundversicherung
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aktuell sind Auslandpreisvergleich und therapeutischer Quervergleich die massgebenden Elemente bei der Preisfestsetzung der Arzneimittel durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Preisregulierung stösst aber an ihre Grenzen. Die zu beobachtende deutlich zunehmende Preishöhe bei Neueinführungen innovativer Medikamente ist besorgniserregend. Neue Entwicklungen wie beispielsweise Kombinationstherapien und Indikationsausweitungen in der Onkologie oder die Entwicklung im Bereich der Hepatitis-C-Medikamente zeigen, dass dem Aspekt der Prävalenz (Häufigkeit einer Krankheit in einer Bevölkerung zu einem bestimmten Zeitpunkt) und den damit einhergehenden Kostenfolgen zu wenig Beachtung geschenkt wird.</p><p>Bei der regelmässigen Preisüberprüfung können jedoch derzeit die Gesamtkostenfolgen von Medikamenten auf das Gesundheitssystem nicht mit einbezogen werden, weil dafür eine gesetzliche Grundlage fehlt. Bei einer medikamentösen Behandlung für schweizweit mehr als 100 000 Patienten liegen heute die Tagestherapiekosten bei den meisten Medikamenten unter einem Franken und sind so finanzierbar. Bei der Neuzulassung innovativer Medikamente stellen wir heute aber extrem hohe Preisforderungen fest; findet zusätzlich eine Indikations- und Mengenausweitung statt, fehlt ein Mechanismus zur Eindämmung der Kostenfolgen auf das Gesundheitssystem.</p><p>Der Bundesrat hat zwar den Handlungsbedarf erkannt und führt in seiner Antwort auf die Interpellation Eberle 16.3428 aus: "Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Arzneimittelkosten in einigen Segmenten stärker angestiegen sind als in anderen. ... Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, welche rechtlichen Grundlagen angepasst werden müssten, um eine nach Preisen differenzierte Behandlung von Arzneimitteln zu ermöglichen." Mittlerweile sind aber bald drei Jahre vergangen, ohne dass in diesem wichtigen Bereich Anpassungen vorgenommen wurden. Die Strategie Gesundheit 2020 und das 38-Punkte-Massnahmenpaket des Bundesrates befassen sich zwar mit Arzneimitteln und den wachsenden Kosten, allerdings wurde die notwendige Gesamtrevision des Systems weder geprüft noch vorgeschlagen.</p><p>Die Zulassungs- und Preisregeln für Medikamente könnten beispielsweise dahingehend neu gestaltet werden, dass</p><p>a. die Prävalenz im Indikationsbereich bei der Zulassung eines neuen Medikamentes für die Festlegung der Preishöhe mitberücksichtigt wird;</p><p>b. bei Mengenausweitung inklusive Indikationserweiterungen eine angemessene Preisreduktion resultiert;</p><p>c. innovative und teure Therapien grundsätzlich nur nach Bewertung des klinischen Nutzens mit Auflagen zugelassen werden und nach einer nützlichen Frist mit Versorgungsdaten aus der Praxis evaluiert werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Kosten für neue Arzneimittel aufgrund der zunehmend hohen Preise, längerer Therapiedauern, Kombinationen und Sequenzen von Arzneimitteltherapien in Verbindung mit hohen Prävalenzzahlen besorgniserregend ansteigen. Um das Kostenwachstum zu dämpfen, werden daher bereits heute auch vermehrt Preismodelle wie z. B. Volumenbegrenzungen (Festlegung eines maximal zu vergütenden Umsatzvolumens pro Jahr), Volumen-Preis-Modelle oder Capping-Modelle (Festlegung von maximal zu vergütenden Kosten pro Patient) bei der dann meist befristeten Aufnahme von neuen Arzneimitteln in die Spezialitätenliste umgesetzt. </p><p>Der Bundesrat erachtet die Umsetzung von Preismodellen auch in Zukunft als wichtiges Element zur Kostendämpfung im Arzneimittelbereich. Deshalb erwägt er im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2, die Grundlagen für die Umsetzung solcher Preismodelle zu konkretisieren und zu festigen. Die Arbeiten dazu wurden aufgenommen, und die entsprechende Vernehmlassung soll im Jahr 2020 stattfinden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Rechtsgrundlagen für das Zulassungs- und Preissystem bei Medikamenten dahingehend anzupassen, dass im Bereich der Spezialitätenliste (SL) neben den Tagestherapiekosten auch die Kosten auf das gesamte Gesundheitssystem berücksichtigt werden.</p>
    • Medikamentenkosten. Es braucht Anpassungen beim Zulassungs- und Preisbildungssystem im Bereich der Grundversicherung

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