Reform des Schengener Informationssystems. Auswirkungen auf die Kantone berücksichtigen

ShortId
19.3711
Id
20193711
Updated
28.07.2023 02:27
Language
de
Title
Reform des Schengener Informationssystems. Auswirkungen auf die Kantone berücksichtigen
AdditionalIndexing
09;10;2811;34;24;04
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Mit der Weiterentwicklung des Schengener Informationssystems (SIS) werden neue Möglichkeiten für die Polizeikooperation geschaffen und die Zusammenarbeit im Migrationsbereich erleichtert. Neu wird beispielsweise eine präventive SIS-Ausschreibung für besonders schutzbedürftige Personen ermöglicht und damit zum Beispiel Entführungen von Kindern durch einen Elternteil verhindert. Durch die neue Möglichkeit, Rückkehrentscheide für aus der Schweiz weggewiesene Personen aus Drittstaaten auszuschreiben, soll der Vollzug im Migrationsbereich verbessert werden. Der Bund wird bei dieser Schengen-Weiterentwicklung für den Betrieb des SIS und für die notwendigen technischen Anpassungen an den nationalen Informationssystemen sorgen. Die Kantone tätigen entsprechend ihren Kompetenzen Ausschreibungen für das SIS und sind für den Vollzug von Massnahmen im Trefferfall zuständig.</p><p>1. Ja. Die Botschaft des Bundesrates zur Übernahme dieser Schengen-Weiterentwicklung wird auch Schätzungen über die Aufwände für die Kantone und deren Entwicklungen enthalten. Aufwände für die Kantone werden insbesondere auch für die Ausschreibung von Rückkehrentscheiden anfallen. Zukünftig müssen alle bereits heute verfügten Rückkehrentscheide (Wegweisungen und der Vollzug strafrechtlicher Landesverweisungen) gegen Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten im SIS ausgeschrieben werden, es sei denn, diese verfügen über ein Aufenthaltsrecht in einem anderen Schengen-Staat. Mit diesen zusätzlichen Informationen aus allen Schengen-Mitgliedstaaten wird der Vollzug des Ausländerrechts durch die kantonalen Migrationsbehörden wesentlich verbessert. Gleichzeitig soll die Grundlage für eine erweiterte statistische Erfassung aller Rückkehrentscheide, also auch von Europäerinnen und Europäern sowie Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltsrecht in einem Schengen-Staat, im Zentralen Migrationsinformationssystem (Zemis) geschaffen werden. Dies entspricht auch einem Anliegen der Kantone. In der Vernehmlassung zu dieser Schengen-Weiterentwicklung wurden die Kantone gebeten, die Anzahl der jährlichen Rückkehrentscheide anzugeben sowie die Aufwände für deren Erfassungen im Zemis und im SIS abzuschätzen. Gestützt auf die Angaben der Kantone sowie die heute bekannten Umsetzungsvorgaben der EU werden in der Botschaft die zu erwartenden zusätzlichen Aufwände für die Kantone geschätzt. </p><p>2. Aus Artikel 46 der Bundesverfassung (BV; SR 101) geht hervor, dass der Vollzug von Bundesrecht Sache der Kantone ist und diese dafür grundsätzlich keine Abgeltung erhalten. Es ist daher keine direkte finanzielle Unterstützung der Kantone durch den Bund vorgesehen. Der Bundesrat sieht aber in seiner Botschaft die für die Umsetzung notwendigen technischen Anpassungen der betroffenen Informationssysteme des Bundes und deren Finanzierung vor. Zu den betroffenen Informationssystemen gehört insbesondere das Zemis. Zur Erfassung der Landesverweisungen ist zukünftig auch eine automatische Übernahme der bestehenden Daten aus dem Vorstrafenregister (Vostra) in das Zemis vorgesehen. Dies wird die Aufgabe der Kantone wesentlich erleichtern. Zudem prüft der Bundesrat, ob der Bund die Aufgaben einer Auskunftsstelle für Anfragen aus den anderen Schengen-Staaten zu den Rückkehrentscheiden übernehmen wird, ähnlich wie dies bereits heute bei im SIS ausgeschriebenen Einreiseverboten der Fall ist. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Schengener Informationssystem (SIS) ist für die Polizei- und die Migrationsbehörden des Schengen-Raums ein unentbehrliches Instrument für den Austausch von Informationen. Um mit der Entwicklung der Kriminalität Schritt zu halten, muss das SIS verbessert werden (beschleunigte Abläufe, besserer Opferschutz, mehr Informationen zu Terrorismus, Abfragen und Ausschreibungen usw.). Die Schweiz hat zwei Jahre Zeit, um die Reform umzusetzen. Täglich führen in der Schweiz die kantonalen Polizeibehörden, das Grenzwachtkorps und die Migrationsbehörden mehr als 300 000 Abfragen im SIS durch.</p><p>Im Februar startete die Vernehmlassung zur Reform des SIS. Zahlreiche Kantone sind beunruhigt über die Mehrbelastungen, die auf sie zukommen. Sie verlangen, dass der Bund Informatiklösungen bereitstellt oder sogar eine finanzielle Kompensation vorsieht. </p><p>Angesichts des bundesrätlichen Zeitplans (Verabschiedung der Botschaft im September 2019), des wiederkehrenden Protests der Kantone betreffend ihre immer stärkere Belastung (beispielsweise durch mehr Personal oder Informatikmittel) und der wichtigen Rolle der Grenzkantone wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sieht er vor, in seiner Botschaft einen Überblick über die aktuelle Situation zu geben sowie zu analysieren, wie sich die Aufwendungen und Kosten aufgrund der SIS-Reform für die Kantone entwickeln werden?</p><p>2. Sieht er in seiner Botschaft vor, den Kantonen logistische und finanzielle Unterstützung zu gewähren und dabei insbesondere die Grenzkantone zu berücksichtigen?</p>
  • Reform des Schengener Informationssystems. Auswirkungen auf die Kantone berücksichtigen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Weiterentwicklung des Schengener Informationssystems (SIS) werden neue Möglichkeiten für die Polizeikooperation geschaffen und die Zusammenarbeit im Migrationsbereich erleichtert. Neu wird beispielsweise eine präventive SIS-Ausschreibung für besonders schutzbedürftige Personen ermöglicht und damit zum Beispiel Entführungen von Kindern durch einen Elternteil verhindert. Durch die neue Möglichkeit, Rückkehrentscheide für aus der Schweiz weggewiesene Personen aus Drittstaaten auszuschreiben, soll der Vollzug im Migrationsbereich verbessert werden. Der Bund wird bei dieser Schengen-Weiterentwicklung für den Betrieb des SIS und für die notwendigen technischen Anpassungen an den nationalen Informationssystemen sorgen. Die Kantone tätigen entsprechend ihren Kompetenzen Ausschreibungen für das SIS und sind für den Vollzug von Massnahmen im Trefferfall zuständig.</p><p>1. Ja. Die Botschaft des Bundesrates zur Übernahme dieser Schengen-Weiterentwicklung wird auch Schätzungen über die Aufwände für die Kantone und deren Entwicklungen enthalten. Aufwände für die Kantone werden insbesondere auch für die Ausschreibung von Rückkehrentscheiden anfallen. Zukünftig müssen alle bereits heute verfügten Rückkehrentscheide (Wegweisungen und der Vollzug strafrechtlicher Landesverweisungen) gegen Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten im SIS ausgeschrieben werden, es sei denn, diese verfügen über ein Aufenthaltsrecht in einem anderen Schengen-Staat. Mit diesen zusätzlichen Informationen aus allen Schengen-Mitgliedstaaten wird der Vollzug des Ausländerrechts durch die kantonalen Migrationsbehörden wesentlich verbessert. Gleichzeitig soll die Grundlage für eine erweiterte statistische Erfassung aller Rückkehrentscheide, also auch von Europäerinnen und Europäern sowie Drittstaatsangehörigen mit Aufenthaltsrecht in einem Schengen-Staat, im Zentralen Migrationsinformationssystem (Zemis) geschaffen werden. Dies entspricht auch einem Anliegen der Kantone. In der Vernehmlassung zu dieser Schengen-Weiterentwicklung wurden die Kantone gebeten, die Anzahl der jährlichen Rückkehrentscheide anzugeben sowie die Aufwände für deren Erfassungen im Zemis und im SIS abzuschätzen. Gestützt auf die Angaben der Kantone sowie die heute bekannten Umsetzungsvorgaben der EU werden in der Botschaft die zu erwartenden zusätzlichen Aufwände für die Kantone geschätzt. </p><p>2. Aus Artikel 46 der Bundesverfassung (BV; SR 101) geht hervor, dass der Vollzug von Bundesrecht Sache der Kantone ist und diese dafür grundsätzlich keine Abgeltung erhalten. Es ist daher keine direkte finanzielle Unterstützung der Kantone durch den Bund vorgesehen. Der Bundesrat sieht aber in seiner Botschaft die für die Umsetzung notwendigen technischen Anpassungen der betroffenen Informationssysteme des Bundes und deren Finanzierung vor. Zu den betroffenen Informationssystemen gehört insbesondere das Zemis. Zur Erfassung der Landesverweisungen ist zukünftig auch eine automatische Übernahme der bestehenden Daten aus dem Vorstrafenregister (Vostra) in das Zemis vorgesehen. Dies wird die Aufgabe der Kantone wesentlich erleichtern. Zudem prüft der Bundesrat, ob der Bund die Aufgaben einer Auskunftsstelle für Anfragen aus den anderen Schengen-Staaten zu den Rückkehrentscheiden übernehmen wird, ähnlich wie dies bereits heute bei im SIS ausgeschriebenen Einreiseverboten der Fall ist. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Schengener Informationssystem (SIS) ist für die Polizei- und die Migrationsbehörden des Schengen-Raums ein unentbehrliches Instrument für den Austausch von Informationen. Um mit der Entwicklung der Kriminalität Schritt zu halten, muss das SIS verbessert werden (beschleunigte Abläufe, besserer Opferschutz, mehr Informationen zu Terrorismus, Abfragen und Ausschreibungen usw.). Die Schweiz hat zwei Jahre Zeit, um die Reform umzusetzen. Täglich führen in der Schweiz die kantonalen Polizeibehörden, das Grenzwachtkorps und die Migrationsbehörden mehr als 300 000 Abfragen im SIS durch.</p><p>Im Februar startete die Vernehmlassung zur Reform des SIS. Zahlreiche Kantone sind beunruhigt über die Mehrbelastungen, die auf sie zukommen. Sie verlangen, dass der Bund Informatiklösungen bereitstellt oder sogar eine finanzielle Kompensation vorsieht. </p><p>Angesichts des bundesrätlichen Zeitplans (Verabschiedung der Botschaft im September 2019), des wiederkehrenden Protests der Kantone betreffend ihre immer stärkere Belastung (beispielsweise durch mehr Personal oder Informatikmittel) und der wichtigen Rolle der Grenzkantone wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sieht er vor, in seiner Botschaft einen Überblick über die aktuelle Situation zu geben sowie zu analysieren, wie sich die Aufwendungen und Kosten aufgrund der SIS-Reform für die Kantone entwickeln werden?</p><p>2. Sieht er in seiner Botschaft vor, den Kantonen logistische und finanzielle Unterstützung zu gewähren und dabei insbesondere die Grenzkantone zu berücksichtigen?</p>
    • Reform des Schengener Informationssystems. Auswirkungen auf die Kantone berücksichtigen

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