BVG. Altersleistungen durch früheres Sparen sichern

ShortId
19.3712
Id
20193712
Updated
28.07.2023 02:28
Language
de
Title
BVG. Altersleistungen durch früheres Sparen sichern
AdditionalIndexing
2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vorweg: Diese Forderung wurde im Jahr 2012 (12.3811) bereits schon einmal als Postulat eingereicht. Es wurde vom Bundesrat zur Annahme empfohlen. Der damalige Vorstoss wurde jedoch im Rahmen des Geschäfts Altersvorsorge 2020, welche vom Volk abgelehnt wurde, abgeschrieben.</p><p>Das frühere Sparen und damit die Erhöhung der Anzahl Beitragsjahre ist eine der Massnahmen, welche zur Sicherung der Altersleistungen umgesetzt werden sollten.</p><p>Beim aktuellen Zinsniveau und mit Rücksicht auf die demografische Entwicklung muss nach Möglichkeiten gesucht werden, wie die Altersleistungen gesichert werden können. Im Anhörungsbericht zur Zukunft der zweiten Säule waren in erster Linie Umwandlungssatz und Pensionsalter ein Thema.</p><p>Wenn man früher mit Sparen beginnt, wird die Einzahlungsdauer verlängert, und es wird ein grösserer Betrag angespart. Der Zinseszinseffekt (langfristig gesehen) erhöht das einbezahlte Kapital zusätzlich. Natürlich haben z. B. Studenten noch keinen Lohn und werden in diesen zusätzlichen Jahren nichts oder nur wenig einzahlen. Sie werden jedoch in der Regel später einen der Ausbildung entsprechend höheren Lohn erhalten und so ein grösseres Alterskapital ansparen. Anders sieht es bei Angestellten aus, die sich wenig weiterbilden. Ihr Lohn bleibt in der Regel tiefer. Die längere Einzahlungsdauer, das im Alter von 18 bis 25 Jahren gesparte Geld zahlt sich bei ihnen beim angesparten Alterskapital aus.</p><p>Bei den Pensionskassen sind alle Angestellten bereits ab 18 Jahren erfasst, sie bezahlen Risikoprämien. Der Aufwand, zusätzlich auch ab 18 Jahren Sparbeiträge bei den Pensionskassen zu erfassen, ist also gering. Ebenfalls ab 18 Jahren ist in die AHV einzuzahlen. Es wäre nicht mehr als logisch, wenn die Arbeitnehmer bei beiden Säulen gleichzeitig mit dem Sparen beginnen würden.</p><p>Natürlich trägt diese Forderung nur zu einem kleinen Teil zur Sicherung der zweiten Säule bei. Es wird verschiedene Massnahmen brauchen, um unsere Altersvorsorge zu sanieren. Diese Massnahme wird ein Puzzleteil davon sein.</p>
  • <p>Im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 hat der Bundesrat eine Vorverlegung des Beginns des Sparprozesses in der obligatorischen beruflichen Vorsorge geprüft. Allerdings wurde sie nicht in die Botschaft vom 19. November 2014 aufgenommen, da sich die Massnahme als wenig sinnvoll erwies. Denn viele Jugendliche unter 25 Jahren befinden sich noch in Ausbildung oder üben eine Erwerbstätigkeit aus, bei der sie kein BVG-pflichtiges Einkommen erzielen. Somit könnten nur wenige Jugendliche früher mit der Bildung ihres Altersguthabens beginnen, und das zusätzliche Guthaben würde bescheiden ausfallen.</p><p>Das Parlament hat diese Option anschliessend eingehend geprüft und verworfen. Da sich die Situation seither nicht signifikant geändert hat, sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf in diesem Bereich und keinen Mehrwert in einer erneuten Prüfung.</p><p>Nachdem die Reform der Altersvorsorge 2020 in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 gescheitert ist, hat der Bundesrat die Sozialpartner auf ihren Wunsch hin damit beauftragt, Vorschläge für eine Reform der beruflichen Vorsorge zu formulieren. Das erarbeitete Massnahmenpaket wurde am 2. Juli 2019 vorgestellt. Eine Vorverlegung des Beginns des Sparprozesses ist nicht vorgesehen. Auf dieser Grundlage geht der Vorentwurf zur Reform der beruflichen Vorsorge spätestens im November 2019 in die Vernehmlassung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob statt wie bisher erst ab dem Alter von 25 Jahren neu bereits ab 18 Jahren oder gegebenenfalls nach Abschluss der Erstausbildung (Abschluss der Berufslehre, Studium) in die Altersvorsorge der zweiten Säule eingezahlt werden soll.</p>
  • BVG. Altersleistungen durch früheres Sparen sichern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vorweg: Diese Forderung wurde im Jahr 2012 (12.3811) bereits schon einmal als Postulat eingereicht. Es wurde vom Bundesrat zur Annahme empfohlen. Der damalige Vorstoss wurde jedoch im Rahmen des Geschäfts Altersvorsorge 2020, welche vom Volk abgelehnt wurde, abgeschrieben.</p><p>Das frühere Sparen und damit die Erhöhung der Anzahl Beitragsjahre ist eine der Massnahmen, welche zur Sicherung der Altersleistungen umgesetzt werden sollten.</p><p>Beim aktuellen Zinsniveau und mit Rücksicht auf die demografische Entwicklung muss nach Möglichkeiten gesucht werden, wie die Altersleistungen gesichert werden können. Im Anhörungsbericht zur Zukunft der zweiten Säule waren in erster Linie Umwandlungssatz und Pensionsalter ein Thema.</p><p>Wenn man früher mit Sparen beginnt, wird die Einzahlungsdauer verlängert, und es wird ein grösserer Betrag angespart. Der Zinseszinseffekt (langfristig gesehen) erhöht das einbezahlte Kapital zusätzlich. Natürlich haben z. B. Studenten noch keinen Lohn und werden in diesen zusätzlichen Jahren nichts oder nur wenig einzahlen. Sie werden jedoch in der Regel später einen der Ausbildung entsprechend höheren Lohn erhalten und so ein grösseres Alterskapital ansparen. Anders sieht es bei Angestellten aus, die sich wenig weiterbilden. Ihr Lohn bleibt in der Regel tiefer. Die längere Einzahlungsdauer, das im Alter von 18 bis 25 Jahren gesparte Geld zahlt sich bei ihnen beim angesparten Alterskapital aus.</p><p>Bei den Pensionskassen sind alle Angestellten bereits ab 18 Jahren erfasst, sie bezahlen Risikoprämien. Der Aufwand, zusätzlich auch ab 18 Jahren Sparbeiträge bei den Pensionskassen zu erfassen, ist also gering. Ebenfalls ab 18 Jahren ist in die AHV einzuzahlen. Es wäre nicht mehr als logisch, wenn die Arbeitnehmer bei beiden Säulen gleichzeitig mit dem Sparen beginnen würden.</p><p>Natürlich trägt diese Forderung nur zu einem kleinen Teil zur Sicherung der zweiten Säule bei. Es wird verschiedene Massnahmen brauchen, um unsere Altersvorsorge zu sanieren. Diese Massnahme wird ein Puzzleteil davon sein.</p>
    • <p>Im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 hat der Bundesrat eine Vorverlegung des Beginns des Sparprozesses in der obligatorischen beruflichen Vorsorge geprüft. Allerdings wurde sie nicht in die Botschaft vom 19. November 2014 aufgenommen, da sich die Massnahme als wenig sinnvoll erwies. Denn viele Jugendliche unter 25 Jahren befinden sich noch in Ausbildung oder üben eine Erwerbstätigkeit aus, bei der sie kein BVG-pflichtiges Einkommen erzielen. Somit könnten nur wenige Jugendliche früher mit der Bildung ihres Altersguthabens beginnen, und das zusätzliche Guthaben würde bescheiden ausfallen.</p><p>Das Parlament hat diese Option anschliessend eingehend geprüft und verworfen. Da sich die Situation seither nicht signifikant geändert hat, sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf in diesem Bereich und keinen Mehrwert in einer erneuten Prüfung.</p><p>Nachdem die Reform der Altersvorsorge 2020 in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 gescheitert ist, hat der Bundesrat die Sozialpartner auf ihren Wunsch hin damit beauftragt, Vorschläge für eine Reform der beruflichen Vorsorge zu formulieren. Das erarbeitete Massnahmenpaket wurde am 2. Juli 2019 vorgestellt. Eine Vorverlegung des Beginns des Sparprozesses ist nicht vorgesehen. Auf dieser Grundlage geht der Vorentwurf zur Reform der beruflichen Vorsorge spätestens im November 2019 in die Vernehmlassung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob statt wie bisher erst ab dem Alter von 25 Jahren neu bereits ab 18 Jahren oder gegebenenfalls nach Abschluss der Erstausbildung (Abschluss der Berufslehre, Studium) in die Altersvorsorge der zweiten Säule eingezahlt werden soll.</p>
    • BVG. Altersleistungen durch früheres Sparen sichern

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