Windenergie

ShortId
19.3714
Id
20193714
Updated
28.07.2023 02:26
Language
de
Title
Windenergie
AdditionalIndexing
66;04;12
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Realisierungswahrscheinlichkeit wird bei der Vergabe von Förderzusagen der kostenorientierten Einspeisevergütung (KEV) berücksichtigt. Es werden mehr Zusagen erteilt, als Fördermittel reserviert sind (Überbuchung). Für Windenergieanlagen wird mit einer Realisierungswahrscheinlichkeit von 10 Prozent gerechnet. </p><p>2. Da das Bundesamt für Energie (BFE) nicht in den Planungs- und Bewilligungsprozess von Windenergieanlagen involviert ist, hat es nur aufgrund der beim "Guichet Unique Windenergie" eingegangenen Anfragen einen groben Überblick über die Windenergieprojekte in der Schweiz. Es ist Sache der Projektanten sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Baubewilligung der geplante oder ein vergleichbarer Anlagetyp auf dem Markt zur Verfügung steht.</p><p>3. Es ist für das BFE nicht möglich, die Realisierbarkeit einzelner Projekte verlässlich einzuschätzen. Für die Erteilung der Bewilligung sind die Standortgemeinden bzw. die Kantone zuständig. </p><p>4. Mit dem neuen Energiegesetz vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) wurden vier Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren in der Schweiz eingeführt:</p><p>- Verpflichtung der Kantone, in ihren Richtplänen für die Windkraft geeignete Gebiete festzulegen und die nachgelagerten Nutzungspläne zu erstellen (Art. 10 Abs. 1 und 2 EnG).</p><p>- Aufnahme neuer Bestimmungen in das Energiegesetz, wonach die Nutzung erneuerbarer Energien sowie Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ab einer bestimmten Grösse und Bedeutung von nationalem Interesse sind (Art. 12 EnG). </p><p>- Beauftragung der Kantone zu raschen Bewilligungsverfahren für den Bau von Windenergieanlagen und Verkürzung der Frist für Stellungnahmen zu Windkraftprojekten durch die eidgenössischen Fachkommissionenen auf drei Monate (Art. 14 Abs. 1-3 EnG).</p><p>- Einrichtung der Koordinationsstelle "Guichet Unique Windenergie" für Stellungnahmen und Bewilligungen, für die der Bund zuständig ist (Art. 14 Abs. 4 EnG).</p><p>5. Das gesamte Planungs- und Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen liegt in der Hoheit der Kantone. Auf Bundesebene werden nur die Bewilligung für Luftfahrthindernisse (Bundesamt für Zivilluftfahrt, Bazl) und die Bewilligung für den Starkstromanschluss (Eidgenössisches Starkstrominspektorat, Esti) erteilt. </p><p>Im Bereich des Bau- und Planungsrechts erfolgt jeweils eine stufengerechte Prüfung der rechtlichen Anforderungen. Auf Entscheide, die im Rahmen der Nutzungsplanung getroffen wurden, kann im Baubewilligungsverfahren nicht zurückgekommen werden. Zudem besteht gegen Richtpläne kein Einsprache- bzw. Beschwerderecht, da solche Pläne nur für Behörden verbindlich sind.</p><p>6. Der Bund hat weder die Informationen über die einzelnen geplanten Projekte noch die rechtlichen Möglichkeiten, die Bewilligungsverfahren im Sinne einer Bevorzugung von Projekten mit neuester Technologie zu beeinflussen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit der Verabschiedung der Energiestrategie 2050 wurde die Energiewende beschlossen. Ende 2019 geht das erste AKW vom Netz. Der Beitrag zur nationalen Stromversorgung des AKW Mühleberg beträgt 3 Terawattstunden pro Jahr Strom. Zur Sicherstellung der Energieversorgung und um die Abhängigkeit von Stromimporten nicht dauerhaft zu verstärken, sind Investitionen in neue Energieträger notwendig. Parallel dazu stockt der Ausbau der Windenergie, die bis 2050 4,3 Terawattstunden pro Jahr produzieren soll. Derzeit sind 37 Anlagen am Netz und produzieren 0,12 Terawattstunden. Gemäss BFE gibt es 430 Anlagen mit einem KEV-Zuschlag und einer projektierten Produktion von 1,7 Terawattstunden pro Jahr sowie weitere 380 Anlagen auf der Warteliste. </p><p>Bei den in der Schweiz vorliegenden Windbedingungen bedeuten diese Zahlen, dass die 430 Anlagen mit KEV-Zuschlag hauptsächlich von Projekten stammen, wo Turbinentypen ausgewählt worden sind mit veralteter Technik und einer Leistung von 1,5 bis 3 Megawatt. Während die neuesten Anlagetypen 4 bis 6 Megawatt produzieren, sind die aktuell angemeldeten Anlagetypen für die Schweiz wahrscheinlich eher ungeeignet und ineffizient. Wenn teilweise mit veralteter Technik geplant wird, deutet dies u. a. auf die unverhältnismässig lange Dauer der Planungsverfahren hin.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie geht das BFE damit um, dass viele Projekte seit Jahren in der Planung feststecken und zahlreiche Projekte auf der KEV-Liste nie gebaut werden können und KEV-Mittel blockieren?</p><p>2. Hat das BFE einen Überblick über alle Projekte sowie die dort geplanten Anlagetypen, und ist sichergestellt, dass es diese Anlagetypen auf dem Markt bei Erteilung der Baubewilligung noch gibt?</p><p>3. Hat das BFE einen Überblick über die Realisierbarkeit einzelner Projekte, um sicherzustellen, dass die Ziele der Energiestrategie realisierbar sind?</p><p>4. Welche Massnahmen sind geplant, um die Dauer der Planungsverfahren zu verkürzen?</p><p>5. Einsprachen zu Windenergieprojekten sind möglich im Rahmen der Richtplanung, der Nutzungsplanung und des Baugesuchs. Was wird vom Bund unternommen, damit Einsprachen zu demselben Thema (z. B. Landschaftsbild) nur noch einmalig pro Projekt platziert werden können?</p><p>6. Wie kann sichergestellt werden, dass keine Projekte mit veralteter Technologie bewilligt werden und stattdessen Projekte mit neuester Technologie und deutlich grösserem Nutzen für die Energiewende den Vorzug erhalten?</p>
  • Windenergie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Realisierungswahrscheinlichkeit wird bei der Vergabe von Förderzusagen der kostenorientierten Einspeisevergütung (KEV) berücksichtigt. Es werden mehr Zusagen erteilt, als Fördermittel reserviert sind (Überbuchung). Für Windenergieanlagen wird mit einer Realisierungswahrscheinlichkeit von 10 Prozent gerechnet. </p><p>2. Da das Bundesamt für Energie (BFE) nicht in den Planungs- und Bewilligungsprozess von Windenergieanlagen involviert ist, hat es nur aufgrund der beim "Guichet Unique Windenergie" eingegangenen Anfragen einen groben Überblick über die Windenergieprojekte in der Schweiz. Es ist Sache der Projektanten sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Baubewilligung der geplante oder ein vergleichbarer Anlagetyp auf dem Markt zur Verfügung steht.</p><p>3. Es ist für das BFE nicht möglich, die Realisierbarkeit einzelner Projekte verlässlich einzuschätzen. Für die Erteilung der Bewilligung sind die Standortgemeinden bzw. die Kantone zuständig. </p><p>4. Mit dem neuen Energiegesetz vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) wurden vier Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren in der Schweiz eingeführt:</p><p>- Verpflichtung der Kantone, in ihren Richtplänen für die Windkraft geeignete Gebiete festzulegen und die nachgelagerten Nutzungspläne zu erstellen (Art. 10 Abs. 1 und 2 EnG).</p><p>- Aufnahme neuer Bestimmungen in das Energiegesetz, wonach die Nutzung erneuerbarer Energien sowie Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ab einer bestimmten Grösse und Bedeutung von nationalem Interesse sind (Art. 12 EnG). </p><p>- Beauftragung der Kantone zu raschen Bewilligungsverfahren für den Bau von Windenergieanlagen und Verkürzung der Frist für Stellungnahmen zu Windkraftprojekten durch die eidgenössischen Fachkommissionenen auf drei Monate (Art. 14 Abs. 1-3 EnG).</p><p>- Einrichtung der Koordinationsstelle "Guichet Unique Windenergie" für Stellungnahmen und Bewilligungen, für die der Bund zuständig ist (Art. 14 Abs. 4 EnG).</p><p>5. Das gesamte Planungs- und Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen liegt in der Hoheit der Kantone. Auf Bundesebene werden nur die Bewilligung für Luftfahrthindernisse (Bundesamt für Zivilluftfahrt, Bazl) und die Bewilligung für den Starkstromanschluss (Eidgenössisches Starkstrominspektorat, Esti) erteilt. </p><p>Im Bereich des Bau- und Planungsrechts erfolgt jeweils eine stufengerechte Prüfung der rechtlichen Anforderungen. Auf Entscheide, die im Rahmen der Nutzungsplanung getroffen wurden, kann im Baubewilligungsverfahren nicht zurückgekommen werden. Zudem besteht gegen Richtpläne kein Einsprache- bzw. Beschwerderecht, da solche Pläne nur für Behörden verbindlich sind.</p><p>6. Der Bund hat weder die Informationen über die einzelnen geplanten Projekte noch die rechtlichen Möglichkeiten, die Bewilligungsverfahren im Sinne einer Bevorzugung von Projekten mit neuester Technologie zu beeinflussen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit der Verabschiedung der Energiestrategie 2050 wurde die Energiewende beschlossen. Ende 2019 geht das erste AKW vom Netz. Der Beitrag zur nationalen Stromversorgung des AKW Mühleberg beträgt 3 Terawattstunden pro Jahr Strom. Zur Sicherstellung der Energieversorgung und um die Abhängigkeit von Stromimporten nicht dauerhaft zu verstärken, sind Investitionen in neue Energieträger notwendig. Parallel dazu stockt der Ausbau der Windenergie, die bis 2050 4,3 Terawattstunden pro Jahr produzieren soll. Derzeit sind 37 Anlagen am Netz und produzieren 0,12 Terawattstunden. Gemäss BFE gibt es 430 Anlagen mit einem KEV-Zuschlag und einer projektierten Produktion von 1,7 Terawattstunden pro Jahr sowie weitere 380 Anlagen auf der Warteliste. </p><p>Bei den in der Schweiz vorliegenden Windbedingungen bedeuten diese Zahlen, dass die 430 Anlagen mit KEV-Zuschlag hauptsächlich von Projekten stammen, wo Turbinentypen ausgewählt worden sind mit veralteter Technik und einer Leistung von 1,5 bis 3 Megawatt. Während die neuesten Anlagetypen 4 bis 6 Megawatt produzieren, sind die aktuell angemeldeten Anlagetypen für die Schweiz wahrscheinlich eher ungeeignet und ineffizient. Wenn teilweise mit veralteter Technik geplant wird, deutet dies u. a. auf die unverhältnismässig lange Dauer der Planungsverfahren hin.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie geht das BFE damit um, dass viele Projekte seit Jahren in der Planung feststecken und zahlreiche Projekte auf der KEV-Liste nie gebaut werden können und KEV-Mittel blockieren?</p><p>2. Hat das BFE einen Überblick über alle Projekte sowie die dort geplanten Anlagetypen, und ist sichergestellt, dass es diese Anlagetypen auf dem Markt bei Erteilung der Baubewilligung noch gibt?</p><p>3. Hat das BFE einen Überblick über die Realisierbarkeit einzelner Projekte, um sicherzustellen, dass die Ziele der Energiestrategie realisierbar sind?</p><p>4. Welche Massnahmen sind geplant, um die Dauer der Planungsverfahren zu verkürzen?</p><p>5. Einsprachen zu Windenergieprojekten sind möglich im Rahmen der Richtplanung, der Nutzungsplanung und des Baugesuchs. Was wird vom Bund unternommen, damit Einsprachen zu demselben Thema (z. B. Landschaftsbild) nur noch einmalig pro Projekt platziert werden können?</p><p>6. Wie kann sichergestellt werden, dass keine Projekte mit veralteter Technologie bewilligt werden und stattdessen Projekte mit neuester Technologie und deutlich grösserem Nutzen für die Energiewende den Vorzug erhalten?</p>
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