Wohnraumförderung im Berggebiet und ländlichen Raum

ShortId
19.3732
Id
20193732
Updated
28.07.2023 02:21
Language
de
Title
Wohnraumförderung im Berggebiet und ländlichen Raum
AdditionalIndexing
52;15;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der demografische Wandel mit der Überalterung der Bevölkerung und die fehlenden Perspektiven für Jugendliche stellen etliche Gemeinden im Berggebiet und im ländlichen Raum vor grosse Herausforderungen. Eine Möglichkeit, diesen Tendenzen entgegenzuwirken, ist die Bereitstellung von vergünstigtem Wohnraum. Jugendliche können sich nicht direkt nach der Lehre oder dem Studium ein Eigenheim leisten. Sie suchen deshalb Mietwohnungen, die sie aber gerade in ländlichen Gemeinden oft nicht vorfinden. Aber auch für den Zuzug von Familien ist der Wohnraum ein entscheidendes Kriterium. Und letztlich muss festgestellt werden, dass sogar Teile der älteren Generation aus den Bergdörfern wegziehen, weil sie Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung und andere Dienstleistungen vermissen.</p><p>Die Bereitstellung von vergünstigtem Wohnraum ist einer von vielen Puzzlesteinen zur Attraktivitätssteigerung ländlicher Räume. Der Versuch der Gemeinde Albinen/VS durch Wohnraumförderung neue Zuzüger anzuziehen, hat weltweit für Schlagzeilen gesorgt und war letztlich erfolgreich. Das Beispiel zeigt, dass die Wohnraumförderung zur Verbesserung der demografischen Entwicklung beitragen kann. Nicht alle Gemeinden im Berggebiet und ländlichen Raum sind aber in der Lage, entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen.</p><p>Das bisherige Modell der Wohnraumförderung ist vor allem auf die Verhältnisse in den urbanen Zentren ausgerichtet. Die Wohnbaugenossenschaften sind vor allem dort aktiv. Die heute geltenden Kriterien der Wohnraumförderung des Bundes tragen den besonderen Verhältnissen in den Berggebieten und ländlichen Räumen zu wenig Rechnung. Zudem ist das Instrumentarium hier kaum bekannt. Es braucht deshalb eine Anpassung der Förderkriterien, damit auch die Gemeinden im Berggebiet und ländlichen Raum vermehrt in den Genuss dieser Förderung kommen und so neue Entwicklungsperspektiven insbesondere für die Jugendlichen in den vom demografischen Wandel besonders betroffenen Gemeinden geschaffen werden und der Austausch zwischen den Generationen gefördert wird.</p>
  • <p>Für die Unterstützung von Neubauten gemäss Wohnraumförderungsgesetz (WFG; SR 842) dienen hauptsächlich rückzahlbare Darlehen aus einem Fonds de Roulement. Für die Beanspruchung dieser Mittel gelten in allen Landesgegenden die gleichen Grundvoraussetzungen: Es muss ein Investor aktiv werden, der die vorgegebenen Kriterien der Gemeinnützigkeit erfüllt, der Bedarf für das Wohnbauprojekt muss ausgewiesen sein, und dessen Kosten dürfen regional abgestufte Limiten nicht überschreiten. </p><p>Aus historischen und strukturellen Gründen sind gemeinnützige Wohnbauträger in Berggebieten und im ländlichen Raum weniger aktiv als in den Städten und Agglomerationen. Dennoch sind auch in diesen Regionen Wohnbauprojekte mit Darlehen unterstützt worden, mehrheitlich solche im Bereich "Alterswohnen". In jüngerer Zeit haben aber auch generationenübergreifende Projekte z. B. in Ftan, Amden oder Château-d'Oex und solche, die sich explizit an junge Menschen wenden (Samedan, Genossenschaft Wohnen bis 25), von der Förderung profitiert. Diese Beispiele zeigen, dass das Förderinstrument auch in ländlichen Gebieten und Bergregionen greift und zur Aufwertung des Wohnstandorts und zur Verhinderung der Abwanderung seinen Beitrag leistet. Zudem besteht seit Jahrzehnten ein von der Stiftung für Wohneigentumsförderung (SFWE) verwalteter, mit Bundesmitteln dotierter Fonds, aus dem für den Erwerb oder die Erneuerung von Wohneigentum spezifisch im ländlichen Raum zinsgünstige Darlehen an wirtschaftlich schwächere Haus- und Wohnungseigentümer ausgerichtet werden können.</p><p>Neben dem Bund haben auch verschiedene Kantone und Gemeinden im Rahmen regionalpolitischer Strategien wohnungspolitische Massnahmen zur Minderung der Abwanderung aus den Bergregionen ergriffen. So unterstützt z. B. der Kanton Wallis den Bau, die Erneuerung und den Erwerb von Wohnungen in Berggemeinden mit speziellen Herausforderungen. Die Gemeinden Zermatt und Täsch sehen im Rahmen der Umsetzung eines Modellvorhabens "nachhaltige Raumentwicklung" die Gründung einer Genossenschaft vor, um den Mangel an preisgünstigem Wohnraum anzugehen. Und die Gemeinde Ernen hat einer lokalen Wohnbaugenossenschaft nicht nur ein Grundstück zur Verfügung gestellt, sondern sich auch an der Projektfinanzierung namhaft beteiligt. Mit der besseren Bekanntmachung solcher Beispiele wie auch der Möglichkeiten der Bundesförderung insbesondere durch regionale Akteure kann nach Meinung des Bundesrates mehr zur wohnungsbezogenen Attraktivitätssteigerung ländlicher Räume beigetragen werden als mit einer Anpassung der Förderkriterien auf Bundesebene. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kriterien für die Wohnraumförderung im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetzes so anzupassen, dass sie den Verhältnissen in den Berggebieten und ländlichen Räumen besser Rechnung tragen.</p>
  • Wohnraumförderung im Berggebiet und ländlichen Raum
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der demografische Wandel mit der Überalterung der Bevölkerung und die fehlenden Perspektiven für Jugendliche stellen etliche Gemeinden im Berggebiet und im ländlichen Raum vor grosse Herausforderungen. Eine Möglichkeit, diesen Tendenzen entgegenzuwirken, ist die Bereitstellung von vergünstigtem Wohnraum. Jugendliche können sich nicht direkt nach der Lehre oder dem Studium ein Eigenheim leisten. Sie suchen deshalb Mietwohnungen, die sie aber gerade in ländlichen Gemeinden oft nicht vorfinden. Aber auch für den Zuzug von Familien ist der Wohnraum ein entscheidendes Kriterium. Und letztlich muss festgestellt werden, dass sogar Teile der älteren Generation aus den Bergdörfern wegziehen, weil sie Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung und andere Dienstleistungen vermissen.</p><p>Die Bereitstellung von vergünstigtem Wohnraum ist einer von vielen Puzzlesteinen zur Attraktivitätssteigerung ländlicher Räume. Der Versuch der Gemeinde Albinen/VS durch Wohnraumförderung neue Zuzüger anzuziehen, hat weltweit für Schlagzeilen gesorgt und war letztlich erfolgreich. Das Beispiel zeigt, dass die Wohnraumförderung zur Verbesserung der demografischen Entwicklung beitragen kann. Nicht alle Gemeinden im Berggebiet und ländlichen Raum sind aber in der Lage, entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen.</p><p>Das bisherige Modell der Wohnraumförderung ist vor allem auf die Verhältnisse in den urbanen Zentren ausgerichtet. Die Wohnbaugenossenschaften sind vor allem dort aktiv. Die heute geltenden Kriterien der Wohnraumförderung des Bundes tragen den besonderen Verhältnissen in den Berggebieten und ländlichen Räumen zu wenig Rechnung. Zudem ist das Instrumentarium hier kaum bekannt. Es braucht deshalb eine Anpassung der Förderkriterien, damit auch die Gemeinden im Berggebiet und ländlichen Raum vermehrt in den Genuss dieser Förderung kommen und so neue Entwicklungsperspektiven insbesondere für die Jugendlichen in den vom demografischen Wandel besonders betroffenen Gemeinden geschaffen werden und der Austausch zwischen den Generationen gefördert wird.</p>
    • <p>Für die Unterstützung von Neubauten gemäss Wohnraumförderungsgesetz (WFG; SR 842) dienen hauptsächlich rückzahlbare Darlehen aus einem Fonds de Roulement. Für die Beanspruchung dieser Mittel gelten in allen Landesgegenden die gleichen Grundvoraussetzungen: Es muss ein Investor aktiv werden, der die vorgegebenen Kriterien der Gemeinnützigkeit erfüllt, der Bedarf für das Wohnbauprojekt muss ausgewiesen sein, und dessen Kosten dürfen regional abgestufte Limiten nicht überschreiten. </p><p>Aus historischen und strukturellen Gründen sind gemeinnützige Wohnbauträger in Berggebieten und im ländlichen Raum weniger aktiv als in den Städten und Agglomerationen. Dennoch sind auch in diesen Regionen Wohnbauprojekte mit Darlehen unterstützt worden, mehrheitlich solche im Bereich "Alterswohnen". In jüngerer Zeit haben aber auch generationenübergreifende Projekte z. B. in Ftan, Amden oder Château-d'Oex und solche, die sich explizit an junge Menschen wenden (Samedan, Genossenschaft Wohnen bis 25), von der Förderung profitiert. Diese Beispiele zeigen, dass das Förderinstrument auch in ländlichen Gebieten und Bergregionen greift und zur Aufwertung des Wohnstandorts und zur Verhinderung der Abwanderung seinen Beitrag leistet. Zudem besteht seit Jahrzehnten ein von der Stiftung für Wohneigentumsförderung (SFWE) verwalteter, mit Bundesmitteln dotierter Fonds, aus dem für den Erwerb oder die Erneuerung von Wohneigentum spezifisch im ländlichen Raum zinsgünstige Darlehen an wirtschaftlich schwächere Haus- und Wohnungseigentümer ausgerichtet werden können.</p><p>Neben dem Bund haben auch verschiedene Kantone und Gemeinden im Rahmen regionalpolitischer Strategien wohnungspolitische Massnahmen zur Minderung der Abwanderung aus den Bergregionen ergriffen. So unterstützt z. B. der Kanton Wallis den Bau, die Erneuerung und den Erwerb von Wohnungen in Berggemeinden mit speziellen Herausforderungen. Die Gemeinden Zermatt und Täsch sehen im Rahmen der Umsetzung eines Modellvorhabens "nachhaltige Raumentwicklung" die Gründung einer Genossenschaft vor, um den Mangel an preisgünstigem Wohnraum anzugehen. Und die Gemeinde Ernen hat einer lokalen Wohnbaugenossenschaft nicht nur ein Grundstück zur Verfügung gestellt, sondern sich auch an der Projektfinanzierung namhaft beteiligt. Mit der besseren Bekanntmachung solcher Beispiele wie auch der Möglichkeiten der Bundesförderung insbesondere durch regionale Akteure kann nach Meinung des Bundesrates mehr zur wohnungsbezogenen Attraktivitätssteigerung ländlicher Räume beigetragen werden als mit einer Anpassung der Förderkriterien auf Bundesebene. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kriterien für die Wohnraumförderung im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetzes so anzupassen, dass sie den Verhältnissen in den Berggebieten und ländlichen Räumen besser Rechnung tragen.</p>
    • Wohnraumförderung im Berggebiet und ländlichen Raum

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