Für einen modernen und flexiblen Elternurlaub

ShortId
19.3738
Id
20193738
Updated
28.07.2023 02:37
Language
de
Title
Für einen modernen und flexiblen Elternurlaub
AdditionalIndexing
28;2836
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Eltern wollen heute für die Familie da sein sowie auch in ihrem Beruf weiterkommen. Dies stellt die heutigen Modelle der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor neue Herausforderungen. Die Einreichung der eidgenössischen Volksinitiative "für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie" ist Ausdruck davon. Der von der Initiative verlangte 4-wöchige Vaterschaftsurlaub sowie dessen indirekter Gegenentwurf von 2 Wochen sind aber viel zu starr und zementieren die alten Rollenmodelle von Mutter und Vater weiter. Darum braucht es einen modernen und flexiblen 16-wöchigen Elternurlaub.</p><p>Wichtig ist, dass die Mutter bei Nichteinigung über die Aufteilung der 16 Wochen weiterhin gesetzlichen Anspruch auf 14 Wochen besitzt. Damit werden auch keine internationalen Abkommen verletzt oder gesetzliche Zusicherungen geschmälert. Die Flexibilisierung hat zudem den Vorteil, dass bei einer Nichtinanspruchnahme der heute verfügbaren 14 Wochen keine Wochen verlorengehen. Im heutigen Modell sowie mit der Initiative und dem indirekten Gegenentwurf ist das aber der Fall, weil die Wochen nicht übertragbar sind.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2013 den Bericht in Erfüllung des Postulates Fetz vom 6. Juni 2011 (11.3492, "Freiwillige Elternzeit und Familienvorsorge") verabschiedet. Er hat acht unterschiedliche Modelle eines gesetzlich verankerten Vaterschafts- respektive Elternurlaubs analysiert, indessen keines der präsentierten Modelle favorisiert.</p><p>Der Bundesrat anerkennt zwar das Anliegen des Vaterschafts- respektive Elternurlaubs, der Ausbau eines bedarfsgerechten familienergänzenden Kinderbetreuungsangebots hat für ihn jedoch Priorität. Im Vergleich zu einem gesetzlich verankerten Vaterschafts- oder Elternurlaub trägt ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot nicht nur unmittelbar nach der Geburt des Kindes, sondern auch in den nachfolgenden Familienphasen dazu bei, dass Mütter und Väter Familie und Erwerbstätigkeit besser vereinbaren können. Zudem würde ein Vaterschafts- oder Elternurlaub die Wirtschaft mit zusätzlichen Abgaben belasten und die Unternehmen vor organisatorische Herausforderungen stellen. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Regelung eines Vaterschafts- respektive Elternurlaubs weiterhin in der Verantwortung der Arbeitgeber respektive Sozialpartner bleiben soll.</p><p>Der Bundesrat hat diese Position anlässlich der Verabschiedung seiner Botschaft zur Volksinitiative 18.052, "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie", sowie im Rahmen seiner Stellungnahme zum indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative (parlamentarische Initiative 18.441, "Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative") bestätigt. Die Volksinitiative und der indirekte Gegenentwurf befinden sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Es gilt nun, die Entscheide des Parlamentes und die Abstimmungsergebnisse von Volk und Ständen abzuwarten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten, damit ein Elternurlaub eingeführt wird. Der bestehende Mutterschaftsurlaub soll durch einen flexiblen 16-wöchigen Elternurlaub ersetzt werden und folgende Kriterien erfüllen:</p><p>1. Die acht ersten Wochen nach der Geburt sind reserviert für die Mutter.</p><p>2. Die weiteren acht Wochen können flexibel und einvernehmlich auf beide Eltern verteilt werden.</p><p>3. Bei Nichteinigung der Eltern sind 14 Wochen der Mutter gesetzlich zugesichert und die zwei restlichen Wochen dem zweiten Elternteil.</p>
  • Für einen modernen und flexiblen Elternurlaub
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eltern wollen heute für die Familie da sein sowie auch in ihrem Beruf weiterkommen. Dies stellt die heutigen Modelle der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor neue Herausforderungen. Die Einreichung der eidgenössischen Volksinitiative "für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie" ist Ausdruck davon. Der von der Initiative verlangte 4-wöchige Vaterschaftsurlaub sowie dessen indirekter Gegenentwurf von 2 Wochen sind aber viel zu starr und zementieren die alten Rollenmodelle von Mutter und Vater weiter. Darum braucht es einen modernen und flexiblen 16-wöchigen Elternurlaub.</p><p>Wichtig ist, dass die Mutter bei Nichteinigung über die Aufteilung der 16 Wochen weiterhin gesetzlichen Anspruch auf 14 Wochen besitzt. Damit werden auch keine internationalen Abkommen verletzt oder gesetzliche Zusicherungen geschmälert. Die Flexibilisierung hat zudem den Vorteil, dass bei einer Nichtinanspruchnahme der heute verfügbaren 14 Wochen keine Wochen verlorengehen. Im heutigen Modell sowie mit der Initiative und dem indirekten Gegenentwurf ist das aber der Fall, weil die Wochen nicht übertragbar sind.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2013 den Bericht in Erfüllung des Postulates Fetz vom 6. Juni 2011 (11.3492, "Freiwillige Elternzeit und Familienvorsorge") verabschiedet. Er hat acht unterschiedliche Modelle eines gesetzlich verankerten Vaterschafts- respektive Elternurlaubs analysiert, indessen keines der präsentierten Modelle favorisiert.</p><p>Der Bundesrat anerkennt zwar das Anliegen des Vaterschafts- respektive Elternurlaubs, der Ausbau eines bedarfsgerechten familienergänzenden Kinderbetreuungsangebots hat für ihn jedoch Priorität. Im Vergleich zu einem gesetzlich verankerten Vaterschafts- oder Elternurlaub trägt ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot nicht nur unmittelbar nach der Geburt des Kindes, sondern auch in den nachfolgenden Familienphasen dazu bei, dass Mütter und Väter Familie und Erwerbstätigkeit besser vereinbaren können. Zudem würde ein Vaterschafts- oder Elternurlaub die Wirtschaft mit zusätzlichen Abgaben belasten und die Unternehmen vor organisatorische Herausforderungen stellen. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Regelung eines Vaterschafts- respektive Elternurlaubs weiterhin in der Verantwortung der Arbeitgeber respektive Sozialpartner bleiben soll.</p><p>Der Bundesrat hat diese Position anlässlich der Verabschiedung seiner Botschaft zur Volksinitiative 18.052, "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie", sowie im Rahmen seiner Stellungnahme zum indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative (parlamentarische Initiative 18.441, "Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative") bestätigt. Die Volksinitiative und der indirekte Gegenentwurf befinden sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Es gilt nun, die Entscheide des Parlamentes und die Abstimmungsergebnisse von Volk und Ständen abzuwarten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten, damit ein Elternurlaub eingeführt wird. Der bestehende Mutterschaftsurlaub soll durch einen flexiblen 16-wöchigen Elternurlaub ersetzt werden und folgende Kriterien erfüllen:</p><p>1. Die acht ersten Wochen nach der Geburt sind reserviert für die Mutter.</p><p>2. Die weiteren acht Wochen können flexibel und einvernehmlich auf beide Eltern verteilt werden.</p><p>3. Bei Nichteinigung der Eltern sind 14 Wochen der Mutter gesetzlich zugesichert und die zwei restlichen Wochen dem zweiten Elternteil.</p>
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