Nachtfluglärm um den Flughafen Basel-Mülhausen und gesundheitliche Schäden

ShortId
19.3854
Id
20193854
Updated
28.07.2023 02:24
Language
de
Title
Nachtfluglärm um den Flughafen Basel-Mülhausen und gesundheitliche Schäden
AdditionalIndexing
48;52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat nimmt die gesundheitlichen Folgen von Lärm ernst und ist bestrebt, die Bevölkerung in der Schweiz vor übermässigen Lärmemissionen zu schützen. Massnahmen zur Reduktion der Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Bevölkerung stützen sich auf das Umweltschutzgesetz, die darauf basierende Lärmschutzverordnung sowie auf die Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt. Daneben gelten auch die Anforderungen des für die Schweiz verbindlichen sogenannten "Balanced Approach", des ausgewogenen Ansatzes zum Umgang mit Fluglärm der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (Icao). Dieser ist in der Verordnung (EU) 598/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union verankert und wird auch von den für den Flugbetrieb am Flughafen Basel-Mulhouse zuständigen französischen Behörden angewendet. </p><p>Heute werden die massgebenden Immissionsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung auf Schweizer Gebiet überall eingehalten. Die Zunahme der nächtlichen Flugbewegungen wie auch der Südstarts hat aber dazu geführt, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) mit den Verantwortlichen des Flughafens und der französischen Direction générale de l'aviation civile (DGAC) Gespräche geführt hat, um in diesen Bereichen Verbesserungen zu erzielen. </p><p>1.-3. Das Bazl wurde von den französischen Behörden zum Entwurf des Lärmvorsorgeplans für den Flughafen Basel-Mulhouse (Plan de Prévention du Bruit dans l'Environnement, PPBE, Zeitraum 2018-2022) im Juni 2018 konsultiert. Da das Bazl die vorgeschlagenen Massnahmen weitgehend begrüsst, hat es auf eine Stellungnahme verzichtet. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben dazu Stellung bezogen. Zudem wurde der Lärmvorsorgeplan von Oktober bis Dezember 2018 für die Bevölkerung beider Länder öffentlich aufgelegt; die Eingaben wurden in einem Bericht publiziert. Die zuständigen französischen Behörden und der Flughafen Basel-Mulhouse haben gestützt auf die eingegangenen Kommentare Anpassungen am Lärmvorsorgeplan vorgenommen und damit ihren Willen bekräftigt, die Lärmemissionen zu begrenzen und die Lärmbelastung zu reduzieren, insbesondere für den nächtlichen Betrieb des Flughafens. Ein Verbot der Südstarts von 23.00 bis 24.00 Uhr war weder im Entwurf vorgesehen, noch ist ein solches in der jetzigen Version des Lärmvorsorgeplans enthalten. Das Bazl unterstützt indessen das Bestreben des Flughafens, die Anzahl der Starts nach Süden im Vergleich zu 2017 im Zeitfenster 23.00/24.00 Uhr zu halbieren und langfristig keine Starts nach 23.00 Uhr mehr abzuwickeln. Bezüglich Grenzwertverschärfung soll eine Studie die akustischen Leistungsanforderungen, die Luftfahrzeuge erfüllen sollen, um den Lärmschutz in der Umgebung zu verbessern, beurteilen. </p><p>4. Der Schutz vor übermässigem Lärm während der Nachtstunden ist in der Schweiz mit der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt gewährleistet. Danach sind Starts und Landungen zwischen 24.00 und 05.00 Uhr untersagt. In den Betriebsreglementen haben die einzelnen Flughäfen teilweise weitere Einschränkungen vorgesehen und den Betriebsbeginn auf 06.00 Uhr festgelegt. Die Betriebszeiten sind im internationalen Vergleich bereits heute restriktiv. Der Bundesrat hat im Luftfahrtpolitischen Bericht 2016 festgehalten, dass weitere Einschränkungen der geltenden Betriebszeiten der Landesflughäfen nur zu prüfen sind, wenn sich auch im europäischen Umfeld verlängerte Nachtruhezeiten durchsetzen. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Fluglärm um den Euro-Airport (EAP) Basel-Mulhouse wächst stetig, besonders von 22.00 bis 24.00 Uhr und von 05.00 bis 06.00 Uhr. In Allschwil/BL hat sich der Fluglärm zwischen 23.00 und 24.00 Uhr seit 2013 mehr als verdoppelt, von 37,3 auf 49,9 Leq. Die Zahl der Überflüge zwischen 22.00 und 06.00 Uhr mit mehr als 70 Dezibel hat sich im gleichen Zeitraum verfünffacht. Die ursächliche Beziehung zwischen Fluglärm und Herz-Kreislauf-Erkrankungen wurde vom Bundesrat anerkannt (Beantwortung der Interpellation Barazzone 2017).</p><p>Für den Fluglärm von Allschwil/BL hat die Herzinfarktstudie von 2010 14 Prozent mehr tödliche Herzinfarkte nachgewiesen. Auch um die Flughäfen Zürich-Kloten und Genf war die Anzahl tödlicher Herzinfarkte deutlich erhöht. Die Nationalfonds-Studien von 2017 haben gezeigt, dass vor allem der Nachtfluglärm für die Gesundheitsschäden verantwortlich ist. Seit der Datenerhebung für die Herzinfarktstudie in den Jahren 2000 bis 2005 wurde die Nachtflugsperre in Zürich verlängert auf 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr, in Basel-Mulhouse am EAP jedoch nicht. Die Nachtflugsperre dauert in Basel nur von Mitternacht bis 05.00 Uhr. Sie ist damit kürzer als an den benachbarten sechs Flughäfen: Zürich, Genf, Frankfurt, Stuttgart, Strassburg und Paris Orly.</p><p>Die französische Luftfahrtbehörde DGAC hat im März ihren "Lärmvorsorgeplan" für den EAP in Kraft gesetzt. Schon der Vernehmlassungstext wurde vom Baselbieter Gemeindeverbund Flugverkehr und von 60 weiteren Gebietskörperschaften und Verbänden zurückgewiesen. Aber statt Verbesserungen für die Anrainer enthält die Endfassung weitere Verschlechterungen: Das Verbot der Südstarts von 23.00 bis 24.00 Uhr wurde gestrichen, ebenso die Verschärfung des Grenzwertes für Nachtfüge. Auch die Baselbieter Regierung "hat mit Befremden von den Verschlechterungen Kenntnis genommen".</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat sich das Bazl zum Entwurf des französischen Lärmvorsorgeplans für den EAP vernehmen lassen?</p><p>Wenn ja, in welchem Sinn?</p><p>2. Wurde das Bazl von der französischen Flugverkehrsbehörde DGAC vor Inkraftsetzung ihres Lärmvorsorgeplans konsultiert?</p><p>3. Wie hat das Bazl auf die erwähnten Verschlechterungen in der Endfassung des Lärmvorsorgeplans reagiert?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, sich für einen besseren Gesundheitsschutz der EAP-Anrainer einzusetzen, mit</p><p>einer gleich langen Nachtflugsperre wie in Zürich?</p>
  • Nachtfluglärm um den Flughafen Basel-Mülhausen und gesundheitliche Schäden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat nimmt die gesundheitlichen Folgen von Lärm ernst und ist bestrebt, die Bevölkerung in der Schweiz vor übermässigen Lärmemissionen zu schützen. Massnahmen zur Reduktion der Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Bevölkerung stützen sich auf das Umweltschutzgesetz, die darauf basierende Lärmschutzverordnung sowie auf die Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt. Daneben gelten auch die Anforderungen des für die Schweiz verbindlichen sogenannten "Balanced Approach", des ausgewogenen Ansatzes zum Umgang mit Fluglärm der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (Icao). Dieser ist in der Verordnung (EU) 598/2014 des Europäischen Parlamentes und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union verankert und wird auch von den für den Flugbetrieb am Flughafen Basel-Mulhouse zuständigen französischen Behörden angewendet. </p><p>Heute werden die massgebenden Immissionsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung auf Schweizer Gebiet überall eingehalten. Die Zunahme der nächtlichen Flugbewegungen wie auch der Südstarts hat aber dazu geführt, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) mit den Verantwortlichen des Flughafens und der französischen Direction générale de l'aviation civile (DGAC) Gespräche geführt hat, um in diesen Bereichen Verbesserungen zu erzielen. </p><p>1.-3. Das Bazl wurde von den französischen Behörden zum Entwurf des Lärmvorsorgeplans für den Flughafen Basel-Mulhouse (Plan de Prévention du Bruit dans l'Environnement, PPBE, Zeitraum 2018-2022) im Juni 2018 konsultiert. Da das Bazl die vorgeschlagenen Massnahmen weitgehend begrüsst, hat es auf eine Stellungnahme verzichtet. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben dazu Stellung bezogen. Zudem wurde der Lärmvorsorgeplan von Oktober bis Dezember 2018 für die Bevölkerung beider Länder öffentlich aufgelegt; die Eingaben wurden in einem Bericht publiziert. Die zuständigen französischen Behörden und der Flughafen Basel-Mulhouse haben gestützt auf die eingegangenen Kommentare Anpassungen am Lärmvorsorgeplan vorgenommen und damit ihren Willen bekräftigt, die Lärmemissionen zu begrenzen und die Lärmbelastung zu reduzieren, insbesondere für den nächtlichen Betrieb des Flughafens. Ein Verbot der Südstarts von 23.00 bis 24.00 Uhr war weder im Entwurf vorgesehen, noch ist ein solches in der jetzigen Version des Lärmvorsorgeplans enthalten. Das Bazl unterstützt indessen das Bestreben des Flughafens, die Anzahl der Starts nach Süden im Vergleich zu 2017 im Zeitfenster 23.00/24.00 Uhr zu halbieren und langfristig keine Starts nach 23.00 Uhr mehr abzuwickeln. Bezüglich Grenzwertverschärfung soll eine Studie die akustischen Leistungsanforderungen, die Luftfahrzeuge erfüllen sollen, um den Lärmschutz in der Umgebung zu verbessern, beurteilen. </p><p>4. Der Schutz vor übermässigem Lärm während der Nachtstunden ist in der Schweiz mit der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt gewährleistet. Danach sind Starts und Landungen zwischen 24.00 und 05.00 Uhr untersagt. In den Betriebsreglementen haben die einzelnen Flughäfen teilweise weitere Einschränkungen vorgesehen und den Betriebsbeginn auf 06.00 Uhr festgelegt. Die Betriebszeiten sind im internationalen Vergleich bereits heute restriktiv. Der Bundesrat hat im Luftfahrtpolitischen Bericht 2016 festgehalten, dass weitere Einschränkungen der geltenden Betriebszeiten der Landesflughäfen nur zu prüfen sind, wenn sich auch im europäischen Umfeld verlängerte Nachtruhezeiten durchsetzen. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Fluglärm um den Euro-Airport (EAP) Basel-Mulhouse wächst stetig, besonders von 22.00 bis 24.00 Uhr und von 05.00 bis 06.00 Uhr. In Allschwil/BL hat sich der Fluglärm zwischen 23.00 und 24.00 Uhr seit 2013 mehr als verdoppelt, von 37,3 auf 49,9 Leq. Die Zahl der Überflüge zwischen 22.00 und 06.00 Uhr mit mehr als 70 Dezibel hat sich im gleichen Zeitraum verfünffacht. Die ursächliche Beziehung zwischen Fluglärm und Herz-Kreislauf-Erkrankungen wurde vom Bundesrat anerkannt (Beantwortung der Interpellation Barazzone 2017).</p><p>Für den Fluglärm von Allschwil/BL hat die Herzinfarktstudie von 2010 14 Prozent mehr tödliche Herzinfarkte nachgewiesen. Auch um die Flughäfen Zürich-Kloten und Genf war die Anzahl tödlicher Herzinfarkte deutlich erhöht. Die Nationalfonds-Studien von 2017 haben gezeigt, dass vor allem der Nachtfluglärm für die Gesundheitsschäden verantwortlich ist. Seit der Datenerhebung für die Herzinfarktstudie in den Jahren 2000 bis 2005 wurde die Nachtflugsperre in Zürich verlängert auf 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr, in Basel-Mulhouse am EAP jedoch nicht. Die Nachtflugsperre dauert in Basel nur von Mitternacht bis 05.00 Uhr. Sie ist damit kürzer als an den benachbarten sechs Flughäfen: Zürich, Genf, Frankfurt, Stuttgart, Strassburg und Paris Orly.</p><p>Die französische Luftfahrtbehörde DGAC hat im März ihren "Lärmvorsorgeplan" für den EAP in Kraft gesetzt. Schon der Vernehmlassungstext wurde vom Baselbieter Gemeindeverbund Flugverkehr und von 60 weiteren Gebietskörperschaften und Verbänden zurückgewiesen. Aber statt Verbesserungen für die Anrainer enthält die Endfassung weitere Verschlechterungen: Das Verbot der Südstarts von 23.00 bis 24.00 Uhr wurde gestrichen, ebenso die Verschärfung des Grenzwertes für Nachtfüge. Auch die Baselbieter Regierung "hat mit Befremden von den Verschlechterungen Kenntnis genommen".</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat sich das Bazl zum Entwurf des französischen Lärmvorsorgeplans für den EAP vernehmen lassen?</p><p>Wenn ja, in welchem Sinn?</p><p>2. Wurde das Bazl von der französischen Flugverkehrsbehörde DGAC vor Inkraftsetzung ihres Lärmvorsorgeplans konsultiert?</p><p>3. Wie hat das Bazl auf die erwähnten Verschlechterungen in der Endfassung des Lärmvorsorgeplans reagiert?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, sich für einen besseren Gesundheitsschutz der EAP-Anrainer einzusetzen, mit</p><p>einer gleich langen Nachtflugsperre wie in Zürich?</p>
    • Nachtfluglärm um den Flughafen Basel-Mülhausen und gesundheitliche Schäden

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