Der Nachrichtendienst beschnüffelt weiterhin gesetzeswidrig legale politische Tätigkeiten. Welche Kontroll- und Disziplinarmassnahmen beschliesst der Bund?

ShortId
19.3868
Id
20193868
Updated
28.07.2023 02:36
Language
de
Title
Der Nachrichtendienst beschnüffelt weiterhin gesetzeswidrig legale politische Tätigkeiten. Welche Kontroll- und Disziplinarmassnahmen beschliesst der Bund?
AdditionalIndexing
04;09;1236;421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat weist die auf Medienberichte gestützten Behauptungen des Interpellanten zurück. Der NDB hat weder Parteien oder Organisationen illegal überwacht, noch hat er diese "fichiert". Fakt und mit dem Nachrichtendienstgesetz vereinbar ist, dass zum Beispiel Dokumente aus öffentlichen Quellen oder Meldungen von Drittbehörden zu Demonstrationen mit Gewaltpotenzial in gewissen Systemen des NDB abgelegt werden, wenn die Information einen Bezug zu den gesetzlichen Aufgaben des NDB aufweist. Dies wäre auch der Fall, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Personen oder Organisationen ihre politischen Rechte ausüben, um terroristische, verbotene nachrichtendienstliche oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen (Art. 5 Abs. 5 und 6 NDG). Solche Dokumente können Namen von Parteien und Politikern beinhalten, die bei einer Volltextsuche auffindbar sind. Dies wird den Personen, die ein Auskunftsgesuch stellen, bekanntgegeben. Dieses Vorgehen ist gesetzeskonform und kann nicht als illegale Überwachung oder "Fichierung" qualifiziert werden. </p><p>Nach der Berichterstattung in den Medien wurde die GPDel aktiv. Über das Resultat ihrer Abklärungen wird die GPDel selber informieren. </p><p>1. Der NDB ist gehalten, Artikel 5 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG; SR 121) konsequent anzuwenden. Sowohl die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung als auch der Schutz der Freiheitsrechte haben für den Bundesrat höchste Priorität. </p><p>2. Beim NDB gibt es zahlreiche Qualitätssicherungs- und Kontrollmassnahmen, welche sowohl bei der Beschaffung von Informationen als auch bei deren Bearbeitung greifen. </p><p>Schon beim Eingang von Informationen kontrollieren die zuständigen Mitarbeitenden des NDB, ob ein Aufgabenbezug gegeben ist, die Informationen richtig und erheblich sind und ob die Datenbearbeitungsschranke von Artikel 5 Absatz 5 NDG eingehalten wird. Sind die Voraussetzungen gegeben, legen sie die Informationen im entsprechenden Informationssystem ab. Sollen die Informationen personenbezogen erschlossen werden, findet erneut eine Prüfung des Aufgabenbezugs, der Erheblichkeit und Richtigkeit sowie der Datenbearbeitungsschranke statt, diesmal bezüglich jeder einzelnen Person. Personendatensätze, welche nicht mehr zur Aufgabenerfüllung des NDB benötigt werden, werden noch vor Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist gelöscht. Daneben führt die Qualitätssicherungsstelle des NDB jährlich in allen Informationssystemen des NDB Stichprobenkontrollen der Datenbearbeitung durch. </p><p>Die NDB-internen Kontrollmassnahmen werden durch Kontrollen der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten und der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte ergänzt. </p><p>Dem Bundesrat sind nach aktuellem Kenntnisstand keine Verstösse im Bereich der Datenbearbeitung des NDB bekannt. Es ist deshalb keine Anpassung der bestehenden Kontrollmassnahmen angezeigt. </p><p>3. Der Bundesrat sieht derzeit keinen Anlass für eine Überprüfung, welche über die gesetzlich festgelegte Kontrolle hinausgeht. Den Aufsichtsbehörden ist selbstverständlich unbenommen, betreffend die bereits gespeicherten Daten Abklärungen in die Wege zu leiten und allenfalls gestützt auf die gewonnenen Erkenntnisse gegenüber dem Bundesrat Empfehlungen auszusprechen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Verschiedene politisch anerkannte Parteien und Organisationen wurden durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) illegal überwacht und fichiert - und dies, obwohl sie ihre politischen Rechte unter Einhaltung sämtlicher demokratischer und legaler Vorgaben ausgeübt haben. Das wurde am 23. Mai 2019 durch Medienberichte bekannt. Die Grünen forderten daraufhin von der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) und vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten sofortige Kontrollmassnahmen.</p><p>Gefragt sind aber auch der Bundesrat und die Verantwortlichen im NDB selbst. Nachdem die berichteten Fichierungen klar gegen die in Artikel 5 NDG formulierten Grundsätze der Informationsbeschaffung verstossen haben, frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Sind dem Bundesrat oder dem NDB weitere entsprechende Verstösse gegen Artikel 5 NDG bekannt?</p><p>2. Gibt es interne Kontrollmassnahmen, welche sicherstellen, dass die Grundsätze der Informationsbeschaffung beachtet werden?</p><p>2.1 Wenn nein: Werden diese umgehend eingerichtet? Bis wann?</p><p>2.2 Wenn ja: Warum wurden diese Verstösse nicht erkannt? Werden diese Kontrollmassnahmen angepasst?</p><p>3. Wird eine systematische Überprüfung der bereits gespeicherten Daten angeordnet, damit gespeicherte Informationen, die gegen die Grundsätze der Informationsbeschaffung verstossen, aus den aktiven Beständen entfernt, dem Zugriff des NDB entzogen und ins Bundesarchiv überführt werden können?</p>
  • Der Nachrichtendienst beschnüffelt weiterhin gesetzeswidrig legale politische Tätigkeiten. Welche Kontroll- und Disziplinarmassnahmen beschliesst der Bund?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat weist die auf Medienberichte gestützten Behauptungen des Interpellanten zurück. Der NDB hat weder Parteien oder Organisationen illegal überwacht, noch hat er diese "fichiert". Fakt und mit dem Nachrichtendienstgesetz vereinbar ist, dass zum Beispiel Dokumente aus öffentlichen Quellen oder Meldungen von Drittbehörden zu Demonstrationen mit Gewaltpotenzial in gewissen Systemen des NDB abgelegt werden, wenn die Information einen Bezug zu den gesetzlichen Aufgaben des NDB aufweist. Dies wäre auch der Fall, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Personen oder Organisationen ihre politischen Rechte ausüben, um terroristische, verbotene nachrichtendienstliche oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen (Art. 5 Abs. 5 und 6 NDG). Solche Dokumente können Namen von Parteien und Politikern beinhalten, die bei einer Volltextsuche auffindbar sind. Dies wird den Personen, die ein Auskunftsgesuch stellen, bekanntgegeben. Dieses Vorgehen ist gesetzeskonform und kann nicht als illegale Überwachung oder "Fichierung" qualifiziert werden. </p><p>Nach der Berichterstattung in den Medien wurde die GPDel aktiv. Über das Resultat ihrer Abklärungen wird die GPDel selber informieren. </p><p>1. Der NDB ist gehalten, Artikel 5 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG; SR 121) konsequent anzuwenden. Sowohl die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung als auch der Schutz der Freiheitsrechte haben für den Bundesrat höchste Priorität. </p><p>2. Beim NDB gibt es zahlreiche Qualitätssicherungs- und Kontrollmassnahmen, welche sowohl bei der Beschaffung von Informationen als auch bei deren Bearbeitung greifen. </p><p>Schon beim Eingang von Informationen kontrollieren die zuständigen Mitarbeitenden des NDB, ob ein Aufgabenbezug gegeben ist, die Informationen richtig und erheblich sind und ob die Datenbearbeitungsschranke von Artikel 5 Absatz 5 NDG eingehalten wird. Sind die Voraussetzungen gegeben, legen sie die Informationen im entsprechenden Informationssystem ab. Sollen die Informationen personenbezogen erschlossen werden, findet erneut eine Prüfung des Aufgabenbezugs, der Erheblichkeit und Richtigkeit sowie der Datenbearbeitungsschranke statt, diesmal bezüglich jeder einzelnen Person. Personendatensätze, welche nicht mehr zur Aufgabenerfüllung des NDB benötigt werden, werden noch vor Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist gelöscht. Daneben führt die Qualitätssicherungsstelle des NDB jährlich in allen Informationssystemen des NDB Stichprobenkontrollen der Datenbearbeitung durch. </p><p>Die NDB-internen Kontrollmassnahmen werden durch Kontrollen der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten und der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte ergänzt. </p><p>Dem Bundesrat sind nach aktuellem Kenntnisstand keine Verstösse im Bereich der Datenbearbeitung des NDB bekannt. Es ist deshalb keine Anpassung der bestehenden Kontrollmassnahmen angezeigt. </p><p>3. Der Bundesrat sieht derzeit keinen Anlass für eine Überprüfung, welche über die gesetzlich festgelegte Kontrolle hinausgeht. Den Aufsichtsbehörden ist selbstverständlich unbenommen, betreffend die bereits gespeicherten Daten Abklärungen in die Wege zu leiten und allenfalls gestützt auf die gewonnenen Erkenntnisse gegenüber dem Bundesrat Empfehlungen auszusprechen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Verschiedene politisch anerkannte Parteien und Organisationen wurden durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) illegal überwacht und fichiert - und dies, obwohl sie ihre politischen Rechte unter Einhaltung sämtlicher demokratischer und legaler Vorgaben ausgeübt haben. Das wurde am 23. Mai 2019 durch Medienberichte bekannt. Die Grünen forderten daraufhin von der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) und vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten sofortige Kontrollmassnahmen.</p><p>Gefragt sind aber auch der Bundesrat und die Verantwortlichen im NDB selbst. Nachdem die berichteten Fichierungen klar gegen die in Artikel 5 NDG formulierten Grundsätze der Informationsbeschaffung verstossen haben, frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Sind dem Bundesrat oder dem NDB weitere entsprechende Verstösse gegen Artikel 5 NDG bekannt?</p><p>2. Gibt es interne Kontrollmassnahmen, welche sicherstellen, dass die Grundsätze der Informationsbeschaffung beachtet werden?</p><p>2.1 Wenn nein: Werden diese umgehend eingerichtet? Bis wann?</p><p>2.2 Wenn ja: Warum wurden diese Verstösse nicht erkannt? Werden diese Kontrollmassnahmen angepasst?</p><p>3. Wird eine systematische Überprüfung der bereits gespeicherten Daten angeordnet, damit gespeicherte Informationen, die gegen die Grundsätze der Informationsbeschaffung verstossen, aus den aktiven Beständen entfernt, dem Zugriff des NDB entzogen und ins Bundesarchiv überführt werden können?</p>
    • Der Nachrichtendienst beschnüffelt weiterhin gesetzeswidrig legale politische Tätigkeiten. Welche Kontroll- und Disziplinarmassnahmen beschliesst der Bund?

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