Verlängerung des Gentech-Moratoriums

ShortId
19.4225
Id
20194225
Updated
28.07.2023 14:31
Language
de
Title
Verlängerung des Gentech-Moratoriums
AdditionalIndexing
55;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Gvo-Freiheit ist ein wichtiges Element für die Positionierung der Schweizer Lebensmittel im Markt. Sie wird über ein sogenanntes "Gentech-Moratorium" in Artikel 37 a des Gentechnikgesetzes (GTG) abgesichert. Dieses Moratorium ist befristet und läuft Ende 2021 aus. Das Moratorium muss um weitere 4 Jahre verlängert werden. Dies insbesondere auch, weil in den kommenden Jahren im Gtg der Umgang mit den neuen Züchtungsmethoden geregelt werden muss. Die Verlängerung des Moratoriums schafft dafür die nötige Zeit.</p>
  • <p>Das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zu landwirtschaftlichen Zwecken ist in der Schweiz seit 2005 kraft eines Moratoriums verboten (Art. 37a GTG; SR 814.91). Zum Zeitpunkt der ersten Verlängerung des Moratoriums hat das Parlament darauf verzichtet, in der geltenden Gesetzgebung die Ausführungsbestimmungen über die Koexistenz von GVO und Nicht-GVO abschliessend festzulegen.</p><p>Die rasche Entwicklung der Gentechnologie in der jüngsten Vergangenheit wirft prioritäre rechtliche und technische Fragen auf. Ende 2018 hat der Bundesrat die Situationsanalyse über die neuen gentechnischen Verfahren zur Kenntnis genommen und beschlossen, diese Verfahren den Grundsätzen des GTG zu unterstellen (siehe Medienmitteilung "Neue gentechnische Verfahren: Bundesrat prüft Anpassung der rechtlichen Regelung" vom 30. November 2018). Weiter hat der Bundesrat entschieden, dass die Ausführungsbestimmungen der geltenden Gesetzgebung überprüft werden sollen.</p><p>In Anbetracht des Klärungsbedarfs in Bezug auf den Gesetzesvollzug und um sich die Zeit zu geben, die Situation auf europäischer Ebene beobachten zu können, beurteilt der Bundesrat das Anliegen des Motionärs als nachvollziehbar.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit das geltende Gentech-Moratorium für die Landwirtschaft nach Ablauf am 31. Dezember 2021 weiterhin für 4 Jahre gilt.</p>
  • Verlängerung des Gentech-Moratoriums
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Gvo-Freiheit ist ein wichtiges Element für die Positionierung der Schweizer Lebensmittel im Markt. Sie wird über ein sogenanntes "Gentech-Moratorium" in Artikel 37 a des Gentechnikgesetzes (GTG) abgesichert. Dieses Moratorium ist befristet und läuft Ende 2021 aus. Das Moratorium muss um weitere 4 Jahre verlängert werden. Dies insbesondere auch, weil in den kommenden Jahren im Gtg der Umgang mit den neuen Züchtungsmethoden geregelt werden muss. Die Verlängerung des Moratoriums schafft dafür die nötige Zeit.</p>
    • <p>Das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zu landwirtschaftlichen Zwecken ist in der Schweiz seit 2005 kraft eines Moratoriums verboten (Art. 37a GTG; SR 814.91). Zum Zeitpunkt der ersten Verlängerung des Moratoriums hat das Parlament darauf verzichtet, in der geltenden Gesetzgebung die Ausführungsbestimmungen über die Koexistenz von GVO und Nicht-GVO abschliessend festzulegen.</p><p>Die rasche Entwicklung der Gentechnologie in der jüngsten Vergangenheit wirft prioritäre rechtliche und technische Fragen auf. Ende 2018 hat der Bundesrat die Situationsanalyse über die neuen gentechnischen Verfahren zur Kenntnis genommen und beschlossen, diese Verfahren den Grundsätzen des GTG zu unterstellen (siehe Medienmitteilung "Neue gentechnische Verfahren: Bundesrat prüft Anpassung der rechtlichen Regelung" vom 30. November 2018). Weiter hat der Bundesrat entschieden, dass die Ausführungsbestimmungen der geltenden Gesetzgebung überprüft werden sollen.</p><p>In Anbetracht des Klärungsbedarfs in Bezug auf den Gesetzesvollzug und um sich die Zeit zu geben, die Situation auf europäischer Ebene beobachten zu können, beurteilt der Bundesrat das Anliegen des Motionärs als nachvollziehbar.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit das geltende Gentech-Moratorium für die Landwirtschaft nach Ablauf am 31. Dezember 2021 weiterhin für 4 Jahre gilt.</p>
    • Verlängerung des Gentech-Moratoriums

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