Risikostoffe in Kosmetika und Gebrauchsgegenständen. Welche Strategie verfolgt der Bundesrat?

ShortId
19.4231
Id
20194231
Updated
28.07.2023 02:11
Language
de
Title
Risikostoffe in Kosmetika und Gebrauchsgegenständen. Welche Strategie verfolgt der Bundesrat?
AdditionalIndexing
10;15;52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. In der Schweiz unterstehen Kosmetika und Gebrauchsgegenstände der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständegesetzgebung. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI). Den Gefahren einer Exposition der Bevölkerung gegenüber Risikostoffen in Kosmetika und Gebrauchsgegenständen wird in der Gesetzgebung bereits Rechnung getragen, um die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen. Es dürfen nur Kosmetika und Gebrauchsgegenstände in Verkehr gebracht werden, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und somit als sicher gelten. Herstellerinnen und Hersteller, Importeurinnen und Importeure sowie Händlerinnen und Händler sind zur Selbstkontrolle verpflichtet. Die kantonalen Vollzugsbehörden überwachen die ordnungsgemässe Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Dabei werden sie vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen unterstützt, das ihre Aktivitäten koordiniert und ihnen bei Bedarf sein Fachwissen zur Verfügung stellt.</p><p>3. Seit 2015 besteht eine interdepartementale Arbeitsgruppe (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung und EDI), die sich mit den hormonaktiven Stoffen befasst. Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, den Informationsaustausch unter den verschiedenen Bundesämtern sicherzustellen und deren Aktivitäten zu koordinieren. Zudem stellt sie der Bevölkerung koordinierte Informationen über die hormonaktiven Stoffe zur Verfügung (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a>&gt;"Gesund leben"&gt;"Umwelt &amp; Gesundheit"/"Chemikalien"&gt;"Chemikalien von A-Z"&gt;"Endokrine Disruptoren"&gt;Factsheet Endokrine Disruptoren). Die Regulierung der hormonaktiven Stoffe erfolgt jedoch abhängig von ihrer Verwendung sektoriell durch die verschiedenen Bundesämter.</p><p>4. Die Risikostoffe in Kosmetika und Gebrauchsgegenständen werden regelmässig bewertet, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Zurzeit werden bestimmte Stoffe mit potenziell hormonaktiven Eigenschaften, namentlich Triclosan (Konservierungsstoff) oder 4-Methylbenzylidene Camphor (4-MBC, das als UV-Filter eingesetzt wird), vom wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) der Europäischen Union bewertet. Je nach den Ergebnissen dieser Bewertungen wird die Schweizer Gesetzgebung angepasst werden. Bei speziell für Kleinkinder bestimmten Kosmetika wird zudem im Rahmen der Bewertung der Exposition gegenüber Risikostoffen eine viel grössere Sicherheitsmarge berücksichtigt als bei solchen, die ausschliesslich für Erwachsene bestimmt sind.</p><p>5. Die Schweiz beteiligt sich an einer Expertengruppe der Europäischen Kommission über kosmetische Mittel, die sich mit künftigen Anpassungen der europäischen Gesetzgebung befasst. In der Schweiz sind die für die kosmetischen Mittel geregelten Stoffe grundsätzlich mit dem Recht der Europäischen Union harmonisiert (Art. 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung; SR 817.02). Dabei behält die Schweiz aber die Möglichkeit, punktuell auch strengere Vorgaben zu erlassen als die EU (so z. B. für Furocumarine in Kosmetika).</p><p>6./7. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der rechtliche Rahmen für Kosmetika und Gebrauchsgegenstände ausreicht, um den Gesundheitsschutz der Schweizer Bevölkerung zu gewährleisten. Zum jetzigen Zeitpunkt gedenkt er nicht, breit angelegte Informationskampagnen durchzuführen; er wird aber weiterhin die Schweizer Gesetzgebung an die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse anpassen. Der Bund verfügt über die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen und Instrumente, um Herstellerinnen und Hersteller und Vollzugsorgane bei Bedarf gezielt zu informieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Es ist schwierig zu erkennen, welche Strategie der Bundesrat in Bezug auf die Risikostoffe (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, hormonaktive Stoffe, Nanopartikel usw.) in Kosmetika und in Gebrauchsgegenständen verfolgt. Bisher wurde einzig eine interdepartementale Arbeitsgruppe zur Untersuchung hormonaktiver Stoffe ins Leben gerufen; Resultate liegen jedoch noch keine vor.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>1. Gibt es eine bundesrätliche Strategie, um für die Bevölkerung die Gefahr einer Exposition gegenüber Risikostoffen zu senken? </p><p>2. Falls ja, welches Departement ist mit der Koordination und der Umsetzung dieser Strategie beauftragt?</p><p>3. Wann werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe veröffentlicht?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um zu vermeiden, dass die besonders verletzlichen Bevölkerungsgruppen Risikostoffen ausgesetzt sind?</p><p>5. Nimmt die Schweiz an den Gesprächen auf europäischer Ebene teil? Plant sie, ihre Gesetzgebung (Verbot bestimmter Stoffe, bessere Informationen zuhanden der Konsumentinnen und Konsumenten usw.) derjenigen der Europäischen Union anzupassen, falls diese Massnahmen beschliesst?</p><p>6. Die Europäische Union und einige Mitgliedstaaten haben Informationskampagnen durchgeführt, zum Beispiel Dänemark über Risikostoffe wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Gebrauchsgegenständen. Ist der Bundesrat bereit, die Bevölkerung besser zu informieren, wie dies unsere Nachbarländer auch tun?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, die Reduktion von Risikostoffen in Kosmetika und in Gebrauchsgegenständen und somit die Gesundheit auf seine Prioritätenliste zu setzen?</p>
  • Risikostoffe in Kosmetika und Gebrauchsgegenständen. Welche Strategie verfolgt der Bundesrat?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. In der Schweiz unterstehen Kosmetika und Gebrauchsgegenstände der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständegesetzgebung. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI). Den Gefahren einer Exposition der Bevölkerung gegenüber Risikostoffen in Kosmetika und Gebrauchsgegenständen wird in der Gesetzgebung bereits Rechnung getragen, um die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen. Es dürfen nur Kosmetika und Gebrauchsgegenstände in Verkehr gebracht werden, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und somit als sicher gelten. Herstellerinnen und Hersteller, Importeurinnen und Importeure sowie Händlerinnen und Händler sind zur Selbstkontrolle verpflichtet. Die kantonalen Vollzugsbehörden überwachen die ordnungsgemässe Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Dabei werden sie vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen unterstützt, das ihre Aktivitäten koordiniert und ihnen bei Bedarf sein Fachwissen zur Verfügung stellt.</p><p>3. Seit 2015 besteht eine interdepartementale Arbeitsgruppe (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung und EDI), die sich mit den hormonaktiven Stoffen befasst. Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, den Informationsaustausch unter den verschiedenen Bundesämtern sicherzustellen und deren Aktivitäten zu koordinieren. Zudem stellt sie der Bevölkerung koordinierte Informationen über die hormonaktiven Stoffe zur Verfügung (<a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a>&gt;"Gesund leben"&gt;"Umwelt &amp; Gesundheit"/"Chemikalien"&gt;"Chemikalien von A-Z"&gt;"Endokrine Disruptoren"&gt;Factsheet Endokrine Disruptoren). Die Regulierung der hormonaktiven Stoffe erfolgt jedoch abhängig von ihrer Verwendung sektoriell durch die verschiedenen Bundesämter.</p><p>4. Die Risikostoffe in Kosmetika und Gebrauchsgegenständen werden regelmässig bewertet, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Zurzeit werden bestimmte Stoffe mit potenziell hormonaktiven Eigenschaften, namentlich Triclosan (Konservierungsstoff) oder 4-Methylbenzylidene Camphor (4-MBC, das als UV-Filter eingesetzt wird), vom wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) der Europäischen Union bewertet. Je nach den Ergebnissen dieser Bewertungen wird die Schweizer Gesetzgebung angepasst werden. Bei speziell für Kleinkinder bestimmten Kosmetika wird zudem im Rahmen der Bewertung der Exposition gegenüber Risikostoffen eine viel grössere Sicherheitsmarge berücksichtigt als bei solchen, die ausschliesslich für Erwachsene bestimmt sind.</p><p>5. Die Schweiz beteiligt sich an einer Expertengruppe der Europäischen Kommission über kosmetische Mittel, die sich mit künftigen Anpassungen der europäischen Gesetzgebung befasst. In der Schweiz sind die für die kosmetischen Mittel geregelten Stoffe grundsätzlich mit dem Recht der Europäischen Union harmonisiert (Art. 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung; SR 817.02). Dabei behält die Schweiz aber die Möglichkeit, punktuell auch strengere Vorgaben zu erlassen als die EU (so z. B. für Furocumarine in Kosmetika).</p><p>6./7. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der rechtliche Rahmen für Kosmetika und Gebrauchsgegenstände ausreicht, um den Gesundheitsschutz der Schweizer Bevölkerung zu gewährleisten. Zum jetzigen Zeitpunkt gedenkt er nicht, breit angelegte Informationskampagnen durchzuführen; er wird aber weiterhin die Schweizer Gesetzgebung an die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse anpassen. Der Bund verfügt über die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen und Instrumente, um Herstellerinnen und Hersteller und Vollzugsorgane bei Bedarf gezielt zu informieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Es ist schwierig zu erkennen, welche Strategie der Bundesrat in Bezug auf die Risikostoffe (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, hormonaktive Stoffe, Nanopartikel usw.) in Kosmetika und in Gebrauchsgegenständen verfolgt. Bisher wurde einzig eine interdepartementale Arbeitsgruppe zur Untersuchung hormonaktiver Stoffe ins Leben gerufen; Resultate liegen jedoch noch keine vor.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>1. Gibt es eine bundesrätliche Strategie, um für die Bevölkerung die Gefahr einer Exposition gegenüber Risikostoffen zu senken? </p><p>2. Falls ja, welches Departement ist mit der Koordination und der Umsetzung dieser Strategie beauftragt?</p><p>3. Wann werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe veröffentlicht?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um zu vermeiden, dass die besonders verletzlichen Bevölkerungsgruppen Risikostoffen ausgesetzt sind?</p><p>5. Nimmt die Schweiz an den Gesprächen auf europäischer Ebene teil? Plant sie, ihre Gesetzgebung (Verbot bestimmter Stoffe, bessere Informationen zuhanden der Konsumentinnen und Konsumenten usw.) derjenigen der Europäischen Union anzupassen, falls diese Massnahmen beschliesst?</p><p>6. Die Europäische Union und einige Mitgliedstaaten haben Informationskampagnen durchgeführt, zum Beispiel Dänemark über Risikostoffe wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Gebrauchsgegenständen. Ist der Bundesrat bereit, die Bevölkerung besser zu informieren, wie dies unsere Nachbarländer auch tun?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, die Reduktion von Risikostoffen in Kosmetika und in Gebrauchsgegenständen und somit die Gesundheit auf seine Prioritätenliste zu setzen?</p>
    • Risikostoffe in Kosmetika und Gebrauchsgegenständen. Welche Strategie verfolgt der Bundesrat?

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