Lex William W.

ShortId
19.5395
Id
20195395
Updated
28.07.2023 02:25
Language
de
Title
Lex William W.
AdditionalIndexing
1216
1
Texts
  • <p>Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Kanton Solothurn den Bericht zur Administrativuntersuchung im Fall William W. nicht veröffentlicht hat. Es liegt lediglich eine Zusammenfassung vor.</p><p>1. Die Verwahrung ist als letztes Mittel für besonders gefährliche Straftäter vorgesehen. Sie kann schon nach geltendem Recht angeordnet werden, wenn bei einem solchen Täter die stationäre therapeutische Massnahme nicht erfolgreich war. Das Bundesamt für Justiz hat zusammen mit Vertretern aus den Kantonen die Vollzugspraxis analysiert und in einem Ende 2018 publizierten Bericht Anpassungen des Strafrechts vorgeschlagen. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe ist zu verhindern, dass gefährliche Straftäter am Ende der Sanktion ohne Vorbereitung, Betreuung und Auflagen freigelassen werden. Dies kann geschehen, wenn das Gericht die Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme ablehnt, der Straftäter keine Reststrafe mehr verbüssen muss und aus rechtlichen Gründen keine andere Massnahme angeordnet werden kann. In solchen Fällen sollen darum neu verschiedene freiheitsbeschränkende Instrumente greifen, die ein Gericht auch nach dem Vollzug einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Massnahme anordnen kann. Vorgesehen ist zudem, die Verfahren zu beschleunigen, die Zuständigkeiten und Vorgaben bei Aufhebung, Änderung oder Verlängerung einer Sanktion zu vereinheitlichen, Rechtsunsicherheiten in der Praxis zu beseitigen sowie die Rolle der kantonalen Fachkommissionen im Umgang mit gefährlichen Straftätern zu stärken. Eine neue Art der Verwahrung ist hingegen nicht vorgesehen. </p><p>2./3. Die Arbeiten an der entsprechenden Revision des Strafgesetzbuches sind weit fortgeschritten, sodass das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) dem Bundesrat voraussichtlich Anfang 2020 beantragen kann, die Vernehmlassung zu eröffnen. </p>
  • <p>Nach der Veröffentlichung einer unabhängigen Untersuchung zum Fall William W. (Kanton Solothurn) stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Änderungen beim Bundesrecht sind vorgesehen, um gefährliche Straftäter zum Schutz der Bevölkerung auch nach dem Misserfolg therapeutischer Massnahmen noch dauerhaft verwahren zu können?</p><p>2. Wo sind die Änderungen derzeit hängig?</p><p>3. Wie ist der Zeithorizont?</p>
  • Lex William W.
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Kanton Solothurn den Bericht zur Administrativuntersuchung im Fall William W. nicht veröffentlicht hat. Es liegt lediglich eine Zusammenfassung vor.</p><p>1. Die Verwahrung ist als letztes Mittel für besonders gefährliche Straftäter vorgesehen. Sie kann schon nach geltendem Recht angeordnet werden, wenn bei einem solchen Täter die stationäre therapeutische Massnahme nicht erfolgreich war. Das Bundesamt für Justiz hat zusammen mit Vertretern aus den Kantonen die Vollzugspraxis analysiert und in einem Ende 2018 publizierten Bericht Anpassungen des Strafrechts vorgeschlagen. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe ist zu verhindern, dass gefährliche Straftäter am Ende der Sanktion ohne Vorbereitung, Betreuung und Auflagen freigelassen werden. Dies kann geschehen, wenn das Gericht die Verlängerung einer stationären therapeutischen Massnahme ablehnt, der Straftäter keine Reststrafe mehr verbüssen muss und aus rechtlichen Gründen keine andere Massnahme angeordnet werden kann. In solchen Fällen sollen darum neu verschiedene freiheitsbeschränkende Instrumente greifen, die ein Gericht auch nach dem Vollzug einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Massnahme anordnen kann. Vorgesehen ist zudem, die Verfahren zu beschleunigen, die Zuständigkeiten und Vorgaben bei Aufhebung, Änderung oder Verlängerung einer Sanktion zu vereinheitlichen, Rechtsunsicherheiten in der Praxis zu beseitigen sowie die Rolle der kantonalen Fachkommissionen im Umgang mit gefährlichen Straftätern zu stärken. Eine neue Art der Verwahrung ist hingegen nicht vorgesehen. </p><p>2./3. Die Arbeiten an der entsprechenden Revision des Strafgesetzbuches sind weit fortgeschritten, sodass das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) dem Bundesrat voraussichtlich Anfang 2020 beantragen kann, die Vernehmlassung zu eröffnen. </p>
    • <p>Nach der Veröffentlichung einer unabhängigen Untersuchung zum Fall William W. (Kanton Solothurn) stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Änderungen beim Bundesrecht sind vorgesehen, um gefährliche Straftäter zum Schutz der Bevölkerung auch nach dem Misserfolg therapeutischer Massnahmen noch dauerhaft verwahren zu können?</p><p>2. Wo sind die Änderungen derzeit hängig?</p><p>3. Wie ist der Zeithorizont?</p>
    • Lex William W.

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