Verlängerung von Pass und ID für Schweizerinnen und Schweizer in Ländern ohne konsularische Vertretung wie beispielsweise Albanien

ShortId
20.4201
Id
20204201
Updated
28.07.2023 01:18
Language
de
Title
Verlängerung von Pass und ID für Schweizerinnen und Schweizer in Ländern ohne konsularische Vertretung wie beispielsweise Albanien
AdditionalIndexing
08;04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Regionale Konsularcenter ("R-KC") Westbalkan in Pristina wurde im April 2011 eröffnet. Die Konzentrierung von konsularischen Dienstleistungen in R-KC ermöglicht Synergie- und Effizienzgewinne. So erbringt das R-KC Pristina konsularische Dienstleistungen für Albanien (80 angemeldete Auslandschweizer/innen), Kosovo (520 angemeldete Auslandschweizer/-innen) sowie für Nordmazedonien (401 angemeldete Auslandschweizer/innen). Aufgrund des geringen konsularischen Geschäftsvolumens in Albanien (378 Visa im Jahr 2019 und gegenwärtig 80 angemeldete Auslandschweizer/-innen) erbringt die Schweizerische Botschaft in Tirana seit 2011 keine konsularischen Dienstleistungen mehr und beschäftigt keine konsularischen Fachspezialisten/-innen vor Ort. Der Bundesrat erachtet es als zumutbar, dass in Albanien wohnhafte Schweizer Staatsangehörige ihre Ausweispapiere in Pristina erneuern. Die Distanz zwischen Tirana und Pristina beträgt 250 km (Fahrzeit: ca. 3 1/2 Autostunden). Auslandschweizer/-innen müssen sich nur bei der Beantragung der Ausweisschriften<b></b>persönlich nach Pristina begeben. Auf Wunsch können sie ihre neuen Ausweisschriften bei der Schweizerischen Botschaft in Tirana abholen. Ferner wäre es auch möglich, die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) für Ausweisschriften z.B. anlässlich eines Heimaturlaubes mit terminlicher Voranmeldung bei einem Passbüro in der Schweiz erfassen zu lassen (Auskunft erteilt das R-KC Pristina).</p><p>2. Auch in Zeiten von Corona ist die persönliche Vorsprache (bei einer Auslandvertretung oder einem Passbüro in der Schweiz) unerlässlich zur Erfassung der biometrischen Daten bei der Beantragung von Ausweisschriften. Im Ausland müssen die Vorgaben und Einschränkungen der lokalen Behörden beachtet werden. Die zuständigen Schweizerischen Auslandvertretungen informieren über ihr Dienstleistungsangebot sowie allfällige Restriktionen im entsprechenden Land und halten Hygienemassnahmen ein bei der Erbringung von konsularischen Dienstleistungen.</p><p>3. Das EDA betreibt in Europa folgende weitere Regionale Konsularcenter (Konsularische Dienstleistungen für Personen mit Wohnsitz in):</p><p>Athen (Griechenland und Zypern); Südosteuropa in Bukarest (Bulgarien und Rumänien); Benelux in Den Haag (Belgien, Luxemburg und den Niederlanden); London (Vereinigtes Königreich sowie Irland); Moskau (Belarus, Russlandund Usbekistan); Nordische und Baltische Staaten in Stockholm (Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Norwegen und Schweden) undWien (Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Liechtenstein, Österreich, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn).</p><p>4. Um auf einer Schweizer Vertretung konsularische Dienstleistungen wie beispielsweise Beantragung eines Passes oder einer ID anbieten zu können, benötigt es nebst der technischen Infrastruktur zusätzlich auch konsularische Fachspezialisten. Zudem wären Schalteranlagen nötig, die in Tirana aufgrund der räumlichen Verhältnisse ohne Erweiterungsbau oder Verlegung der Kanzlei nicht eingerichtet werden könnten. Die nötige technische Infrastruktur für die Beantragung von Pässen kostet bei der Anschaffung ungefähr CHF 58'000. Dazu kommen jährliche Wartungskosten von rund CHF 7'400.</p><p>Die Bundesverwaltung ist gemäss Finanzhaushaltgesetz (FHG, SR 611.0) verpflichtet, für einen wirksamen und wirtschaftlichen Einsatz der Mittel zu sorgen. Aufgrund der kleinen Auslandschweizergemeinschaft ist die Eröffnung einer konsularischen Sektion in Tirana deshalb nicht angezeigt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In Albanien wohnhafte Schweizer Staatsangehörige können ihre Ausweise nicht in der Schweizer Botschaft in Tirana verlängern lassen, sondern müssen dazu die konsularische Vertretung in Pristina, Kosovo, aufsuchen. Das Konsulat verlangt, dass die neuen Papiere dann auch in Pristina abgeholt werden müssen. Dies bedeutet für die Betroffenen zweimal einen weiten Weg zurückzulegen und allenfalls übernachten zu müssen. Der hohe Zeitaufwand, die langen Distanzen und die Übernachtungen gehen dabei auch ins Geld. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist es zumutbar, dass Schweizer Staatsangehörige zur Verlängerung ihrer Ausweispapiere diesen Zeitaufwand und solche Kosten auf sich nehmen müssen, obwohl in Tirana eine räumlich und personell gut ausgestattete Botschaft etabliert ist?</p><p>2. Ist es auch in Zeiten von Corona gewährleistet, dass Schweizerinnen und Schweizer Zugang zu den konsularischen Dienstleistungen ohne Gefährdung ihrer Gesundheit haben, vor allem wenn das Land mit der konsularischen Vertretung aus Schweizer Sicht ein Quarantäneland ist (wie im Fall Kosovo)? </p><p>3. Gibt es weitere europäische Staaten mit Schweizer Botschaften, aus denen Schweizerinnen und Schweizer die konsularische Vertretung in einem anderen Staat aufsuchen müssen, um ihre Ausweispapiere verlängern zu lassen? Falls ja, welche? </p><p>4. Welche Kosten entstehen, um eine Schweizer Botschaft mit den notwendigen Gerätschaften zur Erfassung der Daten für Ausweise auszustatten?</p>
  • Verlängerung von Pass und ID für Schweizerinnen und Schweizer in Ländern ohne konsularische Vertretung wie beispielsweise Albanien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Regionale Konsularcenter ("R-KC") Westbalkan in Pristina wurde im April 2011 eröffnet. Die Konzentrierung von konsularischen Dienstleistungen in R-KC ermöglicht Synergie- und Effizienzgewinne. So erbringt das R-KC Pristina konsularische Dienstleistungen für Albanien (80 angemeldete Auslandschweizer/innen), Kosovo (520 angemeldete Auslandschweizer/-innen) sowie für Nordmazedonien (401 angemeldete Auslandschweizer/innen). Aufgrund des geringen konsularischen Geschäftsvolumens in Albanien (378 Visa im Jahr 2019 und gegenwärtig 80 angemeldete Auslandschweizer/-innen) erbringt die Schweizerische Botschaft in Tirana seit 2011 keine konsularischen Dienstleistungen mehr und beschäftigt keine konsularischen Fachspezialisten/-innen vor Ort. Der Bundesrat erachtet es als zumutbar, dass in Albanien wohnhafte Schweizer Staatsangehörige ihre Ausweispapiere in Pristina erneuern. Die Distanz zwischen Tirana und Pristina beträgt 250 km (Fahrzeit: ca. 3 1/2 Autostunden). Auslandschweizer/-innen müssen sich nur bei der Beantragung der Ausweisschriften<b></b>persönlich nach Pristina begeben. Auf Wunsch können sie ihre neuen Ausweisschriften bei der Schweizerischen Botschaft in Tirana abholen. Ferner wäre es auch möglich, die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) für Ausweisschriften z.B. anlässlich eines Heimaturlaubes mit terminlicher Voranmeldung bei einem Passbüro in der Schweiz erfassen zu lassen (Auskunft erteilt das R-KC Pristina).</p><p>2. Auch in Zeiten von Corona ist die persönliche Vorsprache (bei einer Auslandvertretung oder einem Passbüro in der Schweiz) unerlässlich zur Erfassung der biometrischen Daten bei der Beantragung von Ausweisschriften. Im Ausland müssen die Vorgaben und Einschränkungen der lokalen Behörden beachtet werden. Die zuständigen Schweizerischen Auslandvertretungen informieren über ihr Dienstleistungsangebot sowie allfällige Restriktionen im entsprechenden Land und halten Hygienemassnahmen ein bei der Erbringung von konsularischen Dienstleistungen.</p><p>3. Das EDA betreibt in Europa folgende weitere Regionale Konsularcenter (Konsularische Dienstleistungen für Personen mit Wohnsitz in):</p><p>Athen (Griechenland und Zypern); Südosteuropa in Bukarest (Bulgarien und Rumänien); Benelux in Den Haag (Belgien, Luxemburg und den Niederlanden); London (Vereinigtes Königreich sowie Irland); Moskau (Belarus, Russlandund Usbekistan); Nordische und Baltische Staaten in Stockholm (Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Norwegen und Schweden) undWien (Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Liechtenstein, Österreich, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn).</p><p>4. Um auf einer Schweizer Vertretung konsularische Dienstleistungen wie beispielsweise Beantragung eines Passes oder einer ID anbieten zu können, benötigt es nebst der technischen Infrastruktur zusätzlich auch konsularische Fachspezialisten. Zudem wären Schalteranlagen nötig, die in Tirana aufgrund der räumlichen Verhältnisse ohne Erweiterungsbau oder Verlegung der Kanzlei nicht eingerichtet werden könnten. Die nötige technische Infrastruktur für die Beantragung von Pässen kostet bei der Anschaffung ungefähr CHF 58'000. Dazu kommen jährliche Wartungskosten von rund CHF 7'400.</p><p>Die Bundesverwaltung ist gemäss Finanzhaushaltgesetz (FHG, SR 611.0) verpflichtet, für einen wirksamen und wirtschaftlichen Einsatz der Mittel zu sorgen. Aufgrund der kleinen Auslandschweizergemeinschaft ist die Eröffnung einer konsularischen Sektion in Tirana deshalb nicht angezeigt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In Albanien wohnhafte Schweizer Staatsangehörige können ihre Ausweise nicht in der Schweizer Botschaft in Tirana verlängern lassen, sondern müssen dazu die konsularische Vertretung in Pristina, Kosovo, aufsuchen. Das Konsulat verlangt, dass die neuen Papiere dann auch in Pristina abgeholt werden müssen. Dies bedeutet für die Betroffenen zweimal einen weiten Weg zurückzulegen und allenfalls übernachten zu müssen. Der hohe Zeitaufwand, die langen Distanzen und die Übernachtungen gehen dabei auch ins Geld. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist es zumutbar, dass Schweizer Staatsangehörige zur Verlängerung ihrer Ausweispapiere diesen Zeitaufwand und solche Kosten auf sich nehmen müssen, obwohl in Tirana eine räumlich und personell gut ausgestattete Botschaft etabliert ist?</p><p>2. Ist es auch in Zeiten von Corona gewährleistet, dass Schweizerinnen und Schweizer Zugang zu den konsularischen Dienstleistungen ohne Gefährdung ihrer Gesundheit haben, vor allem wenn das Land mit der konsularischen Vertretung aus Schweizer Sicht ein Quarantäneland ist (wie im Fall Kosovo)? </p><p>3. Gibt es weitere europäische Staaten mit Schweizer Botschaften, aus denen Schweizerinnen und Schweizer die konsularische Vertretung in einem anderen Staat aufsuchen müssen, um ihre Ausweispapiere verlängern zu lassen? Falls ja, welche? </p><p>4. Welche Kosten entstehen, um eine Schweizer Botschaft mit den notwendigen Gerätschaften zur Erfassung der Daten für Ausweise auszustatten?</p>
    • Verlängerung von Pass und ID für Schweizerinnen und Schweizer in Ländern ohne konsularische Vertretung wie beispielsweise Albanien

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