Zugang zu Hochschulen (Universitäten/ETH) mit Berufsmatur im entsprechenden Fachbereich

ShortId
20.4202
Id
20204202
Updated
28.07.2023 01:16
Language
de
Title
Zugang zu Hochschulen (Universitäten/ETH) mit Berufsmatur im entsprechenden Fachbereich
AdditionalIndexing
32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Fach- und Berufsmaturanden haben nach ihrem Abschluss die Möglichkeit, die Fachhochschule zu absolvieren. Zulassung zu einem universitären Studium erreichen sie aber nur über die Passerelle und eine erfolgreich abgelegte eidgenössische Ergänzungsprüfung. Fach- und Berufsmaturanden müssen somit fast den kompletten Lehrstoff des Gymnasiums in seiner ganzen Bandbreite aufholen. Dies ist für Fach- und Berufsmaturanden, die in ihrem Fachbereich einen universitären Abschluss erreichen möchten, ein beträchtlicher Mehraufwand.</p><p>Fach- und Berufsmaturanden bringen oft ein tieferes und bereits praktisch angewandtes Wissen in ihrem Fachbereich mit. Sicherlich ist die Passerelle äusserst sinnvoll für jemanden, der sich bildungstechnisch umorientieren möchte -z.B. besteht so für eine Kauffrau weiterhin die Möglichkeit Ärztin zu werden. Qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Grundbildung werden durch die Hürde der Passerelle jedoch daran gehindert, sich in ihrem Bereich an einer Universität weiterzubilden. Dies widerspricht dem Gedanken des lebenslangen Lernens. </p><p>Mit einer Anpassung der Regelung liesse sich dem Fachkräftemangel auf dem nationalen Arbeitsmarkt entgegenwirken. Es würden mehr hochqualifizierte Arbeitskräfte ausgebildet werden, welche auch schon Praxiserfahrung mitbringen. Zudem verbessern wir so die Chancengleichheit in der Bildung und stärken das duale Bildungssystem. Ein weiterer Aspekt ist, dass so dem Bedürfnis nach flexiblen und nicht traditionellen Bildungswegen nachgekommen wird. Eine Änderung der geltenden Regelung entspräche verschiedenen Zielen, die sich die Verbundpartner der Berufsbildung mit dem gemeinsamen Leitbild zur Berufsbildung 2030 gesetzt haben. </p><p>Dieses Postulat steht in Zusammenhang mit dem Projekt engage.ch, das darauf abzielt, dass sich Jugendliche in die Politik einbringen. Die Idee stammt von einer jungen Person selbst und wurde anschliessend in einen Vorstoss umgewandelt.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Autorin des Postulats, dass dem lebenslangen Lernen und der Durchlässigkeit unseres Bildungssystems eine wichtige Bedeutung zukommt.</p><p>Unser Bildungssystem zeichnet sich durch die Vielfalt der Bildungsgänge auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe aus: Die Abschlüsse der Berufsbildung führen zu den Bildungswegen der höheren Berufsbildung, die Berufsmaturität und die Fachmaturität zu den Fachhochschulen (FH), die allgemeinbildenden Bildungsgänge mit der gymnasialen Maturität zu den Pädagogischen Hochschulen und den universitären Hochschulen. Dank Passerellen zu den verschiedenen Hochschultypen mit Prüfungen oder anderen Zulassungsverfahren wird die Durchlässigkeit des Systems gewährleistet. Damit kann die Studierfähigkeit für den jeweiligen Hochschultyp ergänzt werden. Für die Zulassung zur ersten Studienstufe der universitären Hochschulen (einschliesslich ETH) wird in der Regel eine gymnasiale Maturität (Art. 23 Abs. 1 HFKG, SR 414.20) oder eine Berufs- bzw. Fachmaturität zusammen mit einer bestandenen Ergänzungsprüfung (Art. 23 Abs. 2 HFKG) verlangt.</p><p>Für Inhaberinnen und Inhaber einer Berufs- oder Fachmaturität stellt die zentralisierte Ergänzungsprüfung, die unter der Verantwortung der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) vom SBFI durchgeführt wird, die Durchlässigkeit zu universitären Studiengängen sicher. Alle Kandidatinnen und Kandidaten werden ausnahmslos zur Prüfung zugelassen und sind in der Vorbereitung frei. Im Unterschied zur Schweizerischen Maturitätsprüfung, die 12 Fächer abdeckt, konzentriert sich die Ergänzungsprüfung auf fünf Grundlagenfächer (Mathematik, erste Landessprache, zweite Landessprache, Geistes- und Sozialwissenschaften, Naturwissenschaften), um den Inhaberinnen und Inhabern einer Berufsmaturität oder einer Fachmaturität die allgemeine Studierfähigkeit für die universitären Hochschulen zu bescheinigen. 2020 wurden nach der zentralisierten Ergänzungsprüfung 301 Abschlüsse ausgestellt, 35 Prozent mehr als 2017. Am 23. November 2017 hat der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) die geltenden Bedingungen für die Zulassung zur ersten Studienstufe bestätigt. Sie tragen dazu bei, die Qualität der Lehre sowie die Durchlässigkeit sicher zu stellen und das Profil des Studiengangs wie auch des Hochschultyps zu stärken.</p><p>Ein direkter Zugang zu universitären Hochschulstudien für Berufs- oder Fachmaturandinnen und -maturanden würde dem 2019 bestätigten gemeinsamen Ziel von Bund und Kantonen zuwiderlaufen, die Profile der tertiären Bildungsangebote zu schärfen. Eine Ausnahme beim direkten Zugang zu einem mit dem Berufsmaturitäts- oder Fachmaturitätstyp verwandten Studienbereich an einer universitären Hochschule würde zudem den verlangten Eintrittskompetenzen für die erfolgreiche Aufnahme eines universitären Studienprogramms widersprechen.</p><p>Die für die Zulassung zur ersten Studienstufe zu erbringenden Leistungen sind ausgewogen und betreffen alle Hochschultypen: So müssen auch Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, die an einer Fachhochschule studieren wollen, für die Zulassung zum Studium eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung vorweisen, um die fehlende Berufspraxis zu kompensieren (Art. 25 Abs. 1 Bst. b HFKG).</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dem Wissens- und Innovationsstandort Schweiz genügend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung gestellt werden müssen, und er fördert dies mit gezielten Massnahmen.</p><p>Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Bedarf, weitere Massnahmen für den Zugang von Inhaberinnen und Inhabern einer Berufs- oder Fachmaturität zu universitären Hochschulstudien in einem verwandten Bereich zu treffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu prüfen, wie die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Grundbildung auf Sekundarstufe II und den Hochschulen (Universitäten/ETH) in Ergänzung zur bereits bestehenden Passerelle sinnvoll verbessert werden kann. Insbesondere ist zu prüfen, ob Berufs- und Fachmaturanden einen direkten Zugang zu einem universitären Lehrgang in ihrem Fachbereich ohne Passerelle gewährt werden kann.</p>
  • Zugang zu Hochschulen (Universitäten/ETH) mit Berufsmatur im entsprechenden Fachbereich
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Fach- und Berufsmaturanden haben nach ihrem Abschluss die Möglichkeit, die Fachhochschule zu absolvieren. Zulassung zu einem universitären Studium erreichen sie aber nur über die Passerelle und eine erfolgreich abgelegte eidgenössische Ergänzungsprüfung. Fach- und Berufsmaturanden müssen somit fast den kompletten Lehrstoff des Gymnasiums in seiner ganzen Bandbreite aufholen. Dies ist für Fach- und Berufsmaturanden, die in ihrem Fachbereich einen universitären Abschluss erreichen möchten, ein beträchtlicher Mehraufwand.</p><p>Fach- und Berufsmaturanden bringen oft ein tieferes und bereits praktisch angewandtes Wissen in ihrem Fachbereich mit. Sicherlich ist die Passerelle äusserst sinnvoll für jemanden, der sich bildungstechnisch umorientieren möchte -z.B. besteht so für eine Kauffrau weiterhin die Möglichkeit Ärztin zu werden. Qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen Grundbildung werden durch die Hürde der Passerelle jedoch daran gehindert, sich in ihrem Bereich an einer Universität weiterzubilden. Dies widerspricht dem Gedanken des lebenslangen Lernens. </p><p>Mit einer Anpassung der Regelung liesse sich dem Fachkräftemangel auf dem nationalen Arbeitsmarkt entgegenwirken. Es würden mehr hochqualifizierte Arbeitskräfte ausgebildet werden, welche auch schon Praxiserfahrung mitbringen. Zudem verbessern wir so die Chancengleichheit in der Bildung und stärken das duale Bildungssystem. Ein weiterer Aspekt ist, dass so dem Bedürfnis nach flexiblen und nicht traditionellen Bildungswegen nachgekommen wird. Eine Änderung der geltenden Regelung entspräche verschiedenen Zielen, die sich die Verbundpartner der Berufsbildung mit dem gemeinsamen Leitbild zur Berufsbildung 2030 gesetzt haben. </p><p>Dieses Postulat steht in Zusammenhang mit dem Projekt engage.ch, das darauf abzielt, dass sich Jugendliche in die Politik einbringen. Die Idee stammt von einer jungen Person selbst und wurde anschliessend in einen Vorstoss umgewandelt.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Autorin des Postulats, dass dem lebenslangen Lernen und der Durchlässigkeit unseres Bildungssystems eine wichtige Bedeutung zukommt.</p><p>Unser Bildungssystem zeichnet sich durch die Vielfalt der Bildungsgänge auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe aus: Die Abschlüsse der Berufsbildung führen zu den Bildungswegen der höheren Berufsbildung, die Berufsmaturität und die Fachmaturität zu den Fachhochschulen (FH), die allgemeinbildenden Bildungsgänge mit der gymnasialen Maturität zu den Pädagogischen Hochschulen und den universitären Hochschulen. Dank Passerellen zu den verschiedenen Hochschultypen mit Prüfungen oder anderen Zulassungsverfahren wird die Durchlässigkeit des Systems gewährleistet. Damit kann die Studierfähigkeit für den jeweiligen Hochschultyp ergänzt werden. Für die Zulassung zur ersten Studienstufe der universitären Hochschulen (einschliesslich ETH) wird in der Regel eine gymnasiale Maturität (Art. 23 Abs. 1 HFKG, SR 414.20) oder eine Berufs- bzw. Fachmaturität zusammen mit einer bestandenen Ergänzungsprüfung (Art. 23 Abs. 2 HFKG) verlangt.</p><p>Für Inhaberinnen und Inhaber einer Berufs- oder Fachmaturität stellt die zentralisierte Ergänzungsprüfung, die unter der Verantwortung der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) vom SBFI durchgeführt wird, die Durchlässigkeit zu universitären Studiengängen sicher. Alle Kandidatinnen und Kandidaten werden ausnahmslos zur Prüfung zugelassen und sind in der Vorbereitung frei. Im Unterschied zur Schweizerischen Maturitätsprüfung, die 12 Fächer abdeckt, konzentriert sich die Ergänzungsprüfung auf fünf Grundlagenfächer (Mathematik, erste Landessprache, zweite Landessprache, Geistes- und Sozialwissenschaften, Naturwissenschaften), um den Inhaberinnen und Inhabern einer Berufsmaturität oder einer Fachmaturität die allgemeine Studierfähigkeit für die universitären Hochschulen zu bescheinigen. 2020 wurden nach der zentralisierten Ergänzungsprüfung 301 Abschlüsse ausgestellt, 35 Prozent mehr als 2017. Am 23. November 2017 hat der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) die geltenden Bedingungen für die Zulassung zur ersten Studienstufe bestätigt. Sie tragen dazu bei, die Qualität der Lehre sowie die Durchlässigkeit sicher zu stellen und das Profil des Studiengangs wie auch des Hochschultyps zu stärken.</p><p>Ein direkter Zugang zu universitären Hochschulstudien für Berufs- oder Fachmaturandinnen und -maturanden würde dem 2019 bestätigten gemeinsamen Ziel von Bund und Kantonen zuwiderlaufen, die Profile der tertiären Bildungsangebote zu schärfen. Eine Ausnahme beim direkten Zugang zu einem mit dem Berufsmaturitäts- oder Fachmaturitätstyp verwandten Studienbereich an einer universitären Hochschule würde zudem den verlangten Eintrittskompetenzen für die erfolgreiche Aufnahme eines universitären Studienprogramms widersprechen.</p><p>Die für die Zulassung zur ersten Studienstufe zu erbringenden Leistungen sind ausgewogen und betreffen alle Hochschultypen: So müssen auch Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, die an einer Fachhochschule studieren wollen, für die Zulassung zum Studium eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung vorweisen, um die fehlende Berufspraxis zu kompensieren (Art. 25 Abs. 1 Bst. b HFKG).</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dem Wissens- und Innovationsstandort Schweiz genügend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung gestellt werden müssen, und er fördert dies mit gezielten Massnahmen.</p><p>Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Bedarf, weitere Massnahmen für den Zugang von Inhaberinnen und Inhabern einer Berufs- oder Fachmaturität zu universitären Hochschulstudien in einem verwandten Bereich zu treffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu prüfen, wie die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Grundbildung auf Sekundarstufe II und den Hochschulen (Universitäten/ETH) in Ergänzung zur bereits bestehenden Passerelle sinnvoll verbessert werden kann. Insbesondere ist zu prüfen, ob Berufs- und Fachmaturanden einen direkten Zugang zu einem universitären Lehrgang in ihrem Fachbereich ohne Passerelle gewährt werden kann.</p>
    • Zugang zu Hochschulen (Universitäten/ETH) mit Berufsmatur im entsprechenden Fachbereich

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