Kostenwahrheit in der Landwirtschaft

ShortId
20.4223
Id
20204223
Updated
28.07.2023 01:09
Language
de
Title
Kostenwahrheit in der Landwirtschaft
AdditionalIndexing
55;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Internalisierung externer Kosten im Sinne der Kostenwahrheit ist eine von mehreren Möglichkeiten, negative externe Effekte von Tätigkeiten zu vermindern. Alternativ können auch regulatorische Massnahmen wie Verbote und Gebote sowie Fördermassnahmen angewendet werden. Welche Massnahmen angewendet werden, hängt von der erwarteten Wirkung, den Kosten und der Aktzeptanz ab. </p><p>Frage 1: In der Agrarpolitik hat der Bundesrat bisher auf eine Kombination von regulatorischen und Fördermassnahmen gesetzt. Zentrales Element sind die Direktzahlungen mit dem ökologischen Leistungsnachweis als Eintretenskriterium. Der Bundesrat hat, unterstützt vom Parlament, die Agrarpolitik in mehreren Etappen so weiterentwickelt, dass sich umweltfreundliches Wirtschaften mehr und mehr lohnt. Dabei wurde der Weg gewählt, über Direktzahlungen die umweltfreundliche Produktion zu fördern, und diese so gegenüber der weniger umweltfreundlichen Produktion attraktiver zu machen. Massnahmen zur Internalisierung der externen Kosten, wie beispielsweise Lenkungsabgaben werden in verschiedenen europäischen Ländern wie Schweden, Norwegen oder Dänemark eingesetzt. Das Instrument wurde für den Bereich Pflanzenschutz im Rahmen der AP22+ geprüft. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile hat der Bundesrat beschlossen, die Entwicklung einer Lenkungsabgabe im Bereich Pflanzenschutz nicht weiterzuverfolgen. In seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative 19.475 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" (BBl 2020 6785) unterstützt er jedoch den Vorschlag der Kommissionsmehrheit, der im Bereich der Pestizide die Möglichkeit vorsieht, eine Lenkungsabgabe einzuführen, falls absehbar ist, dass die Ziele mit den übrigen bestehenden und geplanten Massnahmen nicht erreicht werden können. Zusätzliches Potenzial zur Verbesserung der Umweltsituation gibt es zudem in der Verbesserung des Vollzugs des bestehenden Umweltrechts (vgl. Natürliche und ressourceneffiziente Produktion. Aktualisierung der Ziele. Bericht in Erfüllung des Postulats 13.4284 Bertschy vom 13. Dezember 2013).</p><p>Fragen 2, 3 und 4: Die Berechnung externer Kosten beruht auf Schätzungen mit grossen Unsicherheiten. Das heutige System der Direktzahlungen orientiert sich an den positiven und negativen Externalitäten der Landwirtschaft (vgl. Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems, Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion 06.3635 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR vom 10. November 2006 Ziff. 5, S. 65ff.). Mit der AP22+ schlägt der Bundesrat eine gezielte Weiterentwicklung des bisherigen Konzepts vor. Im Bereich der Klimaziele Landwirtschaft und der biologischen Vielfalt schlägt der Bundesrat zudem gezielte Verbesserungen an den heutigen Förderinstrumenten vor. Er will die Ziele im Rahmen der AP22+ mit einer Verschärfung des ökologischen Leistungsnachweises und zusätzlichen Produktionssystembeiträgen, der Weiterentwicklung der Biodiversitätsbeiträge sowie neuen Beiträgen für eine standortangepasste Landwirtschaft erreichen. Auch die Ernährungsgewohnheiten der Bevölkerung, deren Nachfrage die Landwirtschaft bedient, sind ein wesentlicher Treiber für die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft, sowohl im In- als auch im Ausland. </p><p>Frage 5: Der Bundesrat hat die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) am 12. Februar 2020 verabschiedet (BBl 2020 3955). Die wichtigsten Massnahmen im Umweltbereich und ihre Wirkungen sind in der Botschaft in Tabelle 25 dargestellt. Die Vorlage liegt nun dem Parlament zur Beratung vor.</p><p>Frage 6: Das CO2-Gesetz verpflichtet die Importeure fossiler Treibstoffe, einen Teil der CO2-Emissionen aus dem Verkehr zu kompensieren. Die Kompensationsprojekte werden über einen Aufschlag bei den Treibstoffpreisen finanziert. Davon ist auch die Landwirtschaft betroffen, die auf der anderen Seite profitiert, weil in diesem Rahmen z. B. landwirtschaftliche Biogasanlagen gefördert werden. Beim Zukauf von Futtermitteln beantragt der Bundesrat dem Parlament mit der AP22+ den indirekten Weg über eine Verschärfung der Nährstoffbilanz im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises und eine Reduktion der maximalen Düngergrossvieheinheiten (DGVE) von 3 auf 2.5 DGVE pro Hektare im Rahmen des Gewässerschutzgesetzes.</p><p>Frage 7: Der Bundesrat wird aufgrund der Ergebnisse der parlamentarischen Diskussion zur AP22+ sowie zur parlamentarischen Initiative 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" und der internationalen Entwicklungen das weitere Vorgehen zu gegebener Zeit festlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ein wesentlicher Grund dafür, dass die Landwirtschaft die gesetzlichen Umweltvorgaben trotz Subventionen in Milliardenhöhe nicht annährend einhalten kann, ist die fehlende Kostenwahrheit. Das heisst, umweltschädliche Produktionsformen sind heute viel zu günstig, nachhaltige dagegen zu teuer. Die Schweizer Agrarpolitik verschärft diese Problematik teilweise noch weiter, indem umweltschädliche Produktionsweisen mit hohen Direktzahlungen unterstützt werden.</p><p>Landwirtschaft und Ernährung sind vom in der Schweiz und in der OECD grundsätzlich anerkannten Verursacherprinzip demnach weit entfernt. Die Preise der Nahrungsmittel und der Wettbewerb unter den Produzenten sind stark verzerrt. Heute mehren sich die Stimmen, die analog zum Verkehrsbereich auch in der Landwirtschaft mehr Kostenwahrheit fordern.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Frage zu beantworten:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Agrarpolitik das Verursacherprinzip kaum oder sicher noch zu wenig berücksichtigt?</p><p>2. eilt der Bundesrat die Ansicht, dass Kostenwahrheit in der Landwirtschaft nicht nur ein Gebot der Effizienz, sondern auch der Fairness ist?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Klimaziele der Landwirtschaft ohne Kostenwahrheit nicht zu erreichen sind?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Biodiversitätsziele in der Landwirtschaft ohne Kostenwahrheit nicht zu erreichen sind?</p><p>5. Gedenkt der Bundesrat im Rahmen der AP 22+ erste Schritte in Richtung Kostenwahrheit zu unternehmen?</p><p>6. Als Referenz für die Einführung von Kostenwahrheit bietet sich an, die Umweltbelastungen der Produktion auf eigener Produktionsgrundlage zu tolerieren und weitergehende Umweltbelastungen (z.B. durch Treibstoffe und importierte Futtermittel) ihren Verursachern anzulasten. Wie beurteilt der Bundesrat diesen Grundsatz?</p><p>7. Die konsequente Umsetzung von Kostenwahrheit ist eine langfristige Aufgabe. Entwickelt der Bundesrat im Sinn der Planungssicherheit bereits Vorstellungen, in welchen Etappen die Umsetzung - auch in Kooperation mit dem Ausland - erfolgen soll?</p>
  • Kostenwahrheit in der Landwirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Internalisierung externer Kosten im Sinne der Kostenwahrheit ist eine von mehreren Möglichkeiten, negative externe Effekte von Tätigkeiten zu vermindern. Alternativ können auch regulatorische Massnahmen wie Verbote und Gebote sowie Fördermassnahmen angewendet werden. Welche Massnahmen angewendet werden, hängt von der erwarteten Wirkung, den Kosten und der Aktzeptanz ab. </p><p>Frage 1: In der Agrarpolitik hat der Bundesrat bisher auf eine Kombination von regulatorischen und Fördermassnahmen gesetzt. Zentrales Element sind die Direktzahlungen mit dem ökologischen Leistungsnachweis als Eintretenskriterium. Der Bundesrat hat, unterstützt vom Parlament, die Agrarpolitik in mehreren Etappen so weiterentwickelt, dass sich umweltfreundliches Wirtschaften mehr und mehr lohnt. Dabei wurde der Weg gewählt, über Direktzahlungen die umweltfreundliche Produktion zu fördern, und diese so gegenüber der weniger umweltfreundlichen Produktion attraktiver zu machen. Massnahmen zur Internalisierung der externen Kosten, wie beispielsweise Lenkungsabgaben werden in verschiedenen europäischen Ländern wie Schweden, Norwegen oder Dänemark eingesetzt. Das Instrument wurde für den Bereich Pflanzenschutz im Rahmen der AP22+ geprüft. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile hat der Bundesrat beschlossen, die Entwicklung einer Lenkungsabgabe im Bereich Pflanzenschutz nicht weiterzuverfolgen. In seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative 19.475 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" (BBl 2020 6785) unterstützt er jedoch den Vorschlag der Kommissionsmehrheit, der im Bereich der Pestizide die Möglichkeit vorsieht, eine Lenkungsabgabe einzuführen, falls absehbar ist, dass die Ziele mit den übrigen bestehenden und geplanten Massnahmen nicht erreicht werden können. Zusätzliches Potenzial zur Verbesserung der Umweltsituation gibt es zudem in der Verbesserung des Vollzugs des bestehenden Umweltrechts (vgl. Natürliche und ressourceneffiziente Produktion. Aktualisierung der Ziele. Bericht in Erfüllung des Postulats 13.4284 Bertschy vom 13. Dezember 2013).</p><p>Fragen 2, 3 und 4: Die Berechnung externer Kosten beruht auf Schätzungen mit grossen Unsicherheiten. Das heutige System der Direktzahlungen orientiert sich an den positiven und negativen Externalitäten der Landwirtschaft (vgl. Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems, Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion 06.3635 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR vom 10. November 2006 Ziff. 5, S. 65ff.). Mit der AP22+ schlägt der Bundesrat eine gezielte Weiterentwicklung des bisherigen Konzepts vor. Im Bereich der Klimaziele Landwirtschaft und der biologischen Vielfalt schlägt der Bundesrat zudem gezielte Verbesserungen an den heutigen Förderinstrumenten vor. Er will die Ziele im Rahmen der AP22+ mit einer Verschärfung des ökologischen Leistungsnachweises und zusätzlichen Produktionssystembeiträgen, der Weiterentwicklung der Biodiversitätsbeiträge sowie neuen Beiträgen für eine standortangepasste Landwirtschaft erreichen. Auch die Ernährungsgewohnheiten der Bevölkerung, deren Nachfrage die Landwirtschaft bedient, sind ein wesentlicher Treiber für die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft, sowohl im In- als auch im Ausland. </p><p>Frage 5: Der Bundesrat hat die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) am 12. Februar 2020 verabschiedet (BBl 2020 3955). Die wichtigsten Massnahmen im Umweltbereich und ihre Wirkungen sind in der Botschaft in Tabelle 25 dargestellt. Die Vorlage liegt nun dem Parlament zur Beratung vor.</p><p>Frage 6: Das CO2-Gesetz verpflichtet die Importeure fossiler Treibstoffe, einen Teil der CO2-Emissionen aus dem Verkehr zu kompensieren. Die Kompensationsprojekte werden über einen Aufschlag bei den Treibstoffpreisen finanziert. Davon ist auch die Landwirtschaft betroffen, die auf der anderen Seite profitiert, weil in diesem Rahmen z. B. landwirtschaftliche Biogasanlagen gefördert werden. Beim Zukauf von Futtermitteln beantragt der Bundesrat dem Parlament mit der AP22+ den indirekten Weg über eine Verschärfung der Nährstoffbilanz im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises und eine Reduktion der maximalen Düngergrossvieheinheiten (DGVE) von 3 auf 2.5 DGVE pro Hektare im Rahmen des Gewässerschutzgesetzes.</p><p>Frage 7: Der Bundesrat wird aufgrund der Ergebnisse der parlamentarischen Diskussion zur AP22+ sowie zur parlamentarischen Initiative 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" und der internationalen Entwicklungen das weitere Vorgehen zu gegebener Zeit festlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ein wesentlicher Grund dafür, dass die Landwirtschaft die gesetzlichen Umweltvorgaben trotz Subventionen in Milliardenhöhe nicht annährend einhalten kann, ist die fehlende Kostenwahrheit. Das heisst, umweltschädliche Produktionsformen sind heute viel zu günstig, nachhaltige dagegen zu teuer. Die Schweizer Agrarpolitik verschärft diese Problematik teilweise noch weiter, indem umweltschädliche Produktionsweisen mit hohen Direktzahlungen unterstützt werden.</p><p>Landwirtschaft und Ernährung sind vom in der Schweiz und in der OECD grundsätzlich anerkannten Verursacherprinzip demnach weit entfernt. Die Preise der Nahrungsmittel und der Wettbewerb unter den Produzenten sind stark verzerrt. Heute mehren sich die Stimmen, die analog zum Verkehrsbereich auch in der Landwirtschaft mehr Kostenwahrheit fordern.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Frage zu beantworten:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Agrarpolitik das Verursacherprinzip kaum oder sicher noch zu wenig berücksichtigt?</p><p>2. eilt der Bundesrat die Ansicht, dass Kostenwahrheit in der Landwirtschaft nicht nur ein Gebot der Effizienz, sondern auch der Fairness ist?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Klimaziele der Landwirtschaft ohne Kostenwahrheit nicht zu erreichen sind?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Biodiversitätsziele in der Landwirtschaft ohne Kostenwahrheit nicht zu erreichen sind?</p><p>5. Gedenkt der Bundesrat im Rahmen der AP 22+ erste Schritte in Richtung Kostenwahrheit zu unternehmen?</p><p>6. Als Referenz für die Einführung von Kostenwahrheit bietet sich an, die Umweltbelastungen der Produktion auf eigener Produktionsgrundlage zu tolerieren und weitergehende Umweltbelastungen (z.B. durch Treibstoffe und importierte Futtermittel) ihren Verursachern anzulasten. Wie beurteilt der Bundesrat diesen Grundsatz?</p><p>7. Die konsequente Umsetzung von Kostenwahrheit ist eine langfristige Aufgabe. Entwickelt der Bundesrat im Sinn der Planungssicherheit bereits Vorstellungen, in welchen Etappen die Umsetzung - auch in Kooperation mit dem Ausland - erfolgen soll?</p>
    • Kostenwahrheit in der Landwirtschaft

Back to List