Erstellung eines Berichtes über gynäkologische Gewalt in der Schweiz

ShortId
20.4251
Id
20204251
Updated
28.07.2023 01:03
Language
de
Title
Erstellung eines Berichtes über gynäkologische Gewalt in der Schweiz
AdditionalIndexing
28;2841;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In Frankreich kommt der Bericht, den der Hohe Rat für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu diesem Thema veröffentlicht hat, zu einem besorgniserregenden Ergebnis. Er macht sechs relativ häufig vorkommende Arten von Gewalt aus: Nichtbeachtung des Unbehagens der Patientin, wertende Bemerkungen über die Patientin, Beleidigungen, Handlungen, die ohne Zustimmung der Patientin oder ohne Berücksichtigung ihrer Wahl oder ihrer Aussagen vorgenommen werden, medizinisch nicht gerechtfertigte Handlungen oder das medizinisch nicht gerechtfertigte Verweigern von Handlungen sowie sexuelle Gewalt. </p><p>Dieses Phänomen existiert auch in der Schweiz, es ist bisher jedoch nicht systematisch untersucht worden. Medienberichten zufolge gibt jede dritte Frau an, aufgrund einer unzureichenden Behandlung traumatisiert von der Geburt zu sein (Gefühl, zu wenig Unterstützung erhalten zu haben, mangelnde Erklärungen, fehlende Kommunikation oder Nichteinholen der Zustimmung zu bestimmten medizinischen Handlungen, plötzliche Handbewegungen, unangemessene Sprache). Die Folgen von gynäkologischer Gewalt können schwerwiegend sein. Es ist daher wichtig, dieses lange Zeit als Tabu behandelte Thema zu untersuchen und zuhanden der betroffenen medizinischen Fachgesellschaften Empfehlungen zu formulieren.</p>
  • <p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 20. Februar 2019 zur Interpellation Ruiz 18.4315 "Gynäkologische und geburtshilfliche Gewalt in der Schweiz. Ein Update" dargelegt hat, ist dem Bundesrat der von der Postulantin erwähnte Bericht aus Frankreich und die darin beschriebene Problematik bekannt. </p><p>Dem Bundesrat sind keine vergleichbaren Studien für die Schweiz bekannt. Er ist sich jedoch im Klaren, dass darin aufgeworfene Fragen auch für die medizinischen Fachgesellschaften in der Schweiz von Interesse sein können. In ihrer Zuständigkeit liegt die Qualitätssicherung in der gynäkologischen und geburtshilflichen Praxis. Sie erarbeiten auch die entsprechenden Richtlinien für die Fachpersonen im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe. </p><p>Die Verantwortung für die Überwachung der Berufsausübung der Ärzteschaft, gemäss Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG, SR 811.11), sowie die Verantwortung betreffend die Aufsicht der Spitäler liegen bei den Kantonen.</p><p>Der Bund verfügt über keine auswertbaren Daten in diesem Bereich. Er ist jedoch der Ansicht, es liege in der Kompetenz der Fachgesellschaften und Kantone, entsprechende Studien zu verfassen. In diesem Sinne beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über gynäkologische und geburtshilfliche Gewalt in der Schweiz zu erstellen, nach dem Vorbild Frankreichs, wo der Hohe Rat für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Juni 2018 einen ausführlichen Bericht zu diesem Thema veröffentlicht hat. Es handelt sich um ein offenbar verbreitetes Phänomen mit Langzeitfolgen für die Opfer. Mit dem Bericht soll eine Übersicht geschaffen und eine Liste mit Empfehlungen herausgegeben werden, damit diesem Phänomen ein Ende bereitet werden kann. Insbesondere zu folgenden Fragen muss der Bericht Antworten liefern:</p><p>1. Wie verbreitet ist gynäkologische Gewalt in der Schweiz? Wie gross ist der Anteil der Patientinnen, die über eine schlechte Behandlung durch ihre Gynäkologin oder ihren Gynäkologen oder durch spezialisierte Pflegefachpersonen klagen?</p><p>2. Über welche Praktiken und Verhaltensweisen des medizinischen Personals in der Gynäkologie beschweren sich Patientinnen in der Schweiz am häufigsten?</p><p>3. Wie häufig wird insbesondere manuell Druck auf das Gebärmutterdach ausgeübt - eine Methode, mit der die Geburt des Kindes beschleunigt werden soll? </p><p>4. Welche Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen, haben Frauen, die das Gefühl haben, Opfer von gynäkologischer Gewalt geworden zu sein? Inwiefern machen sie von diesen Möglichkeiten Gebrauch?</p><p>5. Welche Empfehlungen müssen zuhanden der medizinischen Fachgesellschaften abgegeben werden, damit von Gewalt geprägte Praktiken und Äusserungen nicht mehr vorkommen?</p>
  • Erstellung eines Berichtes über gynäkologische Gewalt in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In Frankreich kommt der Bericht, den der Hohe Rat für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu diesem Thema veröffentlicht hat, zu einem besorgniserregenden Ergebnis. Er macht sechs relativ häufig vorkommende Arten von Gewalt aus: Nichtbeachtung des Unbehagens der Patientin, wertende Bemerkungen über die Patientin, Beleidigungen, Handlungen, die ohne Zustimmung der Patientin oder ohne Berücksichtigung ihrer Wahl oder ihrer Aussagen vorgenommen werden, medizinisch nicht gerechtfertigte Handlungen oder das medizinisch nicht gerechtfertigte Verweigern von Handlungen sowie sexuelle Gewalt. </p><p>Dieses Phänomen existiert auch in der Schweiz, es ist bisher jedoch nicht systematisch untersucht worden. Medienberichten zufolge gibt jede dritte Frau an, aufgrund einer unzureichenden Behandlung traumatisiert von der Geburt zu sein (Gefühl, zu wenig Unterstützung erhalten zu haben, mangelnde Erklärungen, fehlende Kommunikation oder Nichteinholen der Zustimmung zu bestimmten medizinischen Handlungen, plötzliche Handbewegungen, unangemessene Sprache). Die Folgen von gynäkologischer Gewalt können schwerwiegend sein. Es ist daher wichtig, dieses lange Zeit als Tabu behandelte Thema zu untersuchen und zuhanden der betroffenen medizinischen Fachgesellschaften Empfehlungen zu formulieren.</p>
    • <p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 20. Februar 2019 zur Interpellation Ruiz 18.4315 "Gynäkologische und geburtshilfliche Gewalt in der Schweiz. Ein Update" dargelegt hat, ist dem Bundesrat der von der Postulantin erwähnte Bericht aus Frankreich und die darin beschriebene Problematik bekannt. </p><p>Dem Bundesrat sind keine vergleichbaren Studien für die Schweiz bekannt. Er ist sich jedoch im Klaren, dass darin aufgeworfene Fragen auch für die medizinischen Fachgesellschaften in der Schweiz von Interesse sein können. In ihrer Zuständigkeit liegt die Qualitätssicherung in der gynäkologischen und geburtshilflichen Praxis. Sie erarbeiten auch die entsprechenden Richtlinien für die Fachpersonen im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe. </p><p>Die Verantwortung für die Überwachung der Berufsausübung der Ärzteschaft, gemäss Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG, SR 811.11), sowie die Verantwortung betreffend die Aufsicht der Spitäler liegen bei den Kantonen.</p><p>Der Bund verfügt über keine auswertbaren Daten in diesem Bereich. Er ist jedoch der Ansicht, es liege in der Kompetenz der Fachgesellschaften und Kantone, entsprechende Studien zu verfassen. In diesem Sinne beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über gynäkologische und geburtshilfliche Gewalt in der Schweiz zu erstellen, nach dem Vorbild Frankreichs, wo der Hohe Rat für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Juni 2018 einen ausführlichen Bericht zu diesem Thema veröffentlicht hat. Es handelt sich um ein offenbar verbreitetes Phänomen mit Langzeitfolgen für die Opfer. Mit dem Bericht soll eine Übersicht geschaffen und eine Liste mit Empfehlungen herausgegeben werden, damit diesem Phänomen ein Ende bereitet werden kann. Insbesondere zu folgenden Fragen muss der Bericht Antworten liefern:</p><p>1. Wie verbreitet ist gynäkologische Gewalt in der Schweiz? Wie gross ist der Anteil der Patientinnen, die über eine schlechte Behandlung durch ihre Gynäkologin oder ihren Gynäkologen oder durch spezialisierte Pflegefachpersonen klagen?</p><p>2. Über welche Praktiken und Verhaltensweisen des medizinischen Personals in der Gynäkologie beschweren sich Patientinnen in der Schweiz am häufigsten?</p><p>3. Wie häufig wird insbesondere manuell Druck auf das Gebärmutterdach ausgeübt - eine Methode, mit der die Geburt des Kindes beschleunigt werden soll? </p><p>4. Welche Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen, haben Frauen, die das Gefühl haben, Opfer von gynäkologischer Gewalt geworden zu sein? Inwiefern machen sie von diesen Möglichkeiten Gebrauch?</p><p>5. Welche Empfehlungen müssen zuhanden der medizinischen Fachgesellschaften abgegeben werden, damit von Gewalt geprägte Praktiken und Äusserungen nicht mehr vorkommen?</p>
    • Erstellung eines Berichtes über gynäkologische Gewalt in der Schweiz

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