Covid-19-Pandemie. Menschen mit Behinderungen bei der Kommunikation und Maskenpflicht mitberücksichtigen

ShortId
20.4254
Id
20204254
Updated
28.07.2023 01:21
Language
de
Title
Covid-19-Pandemie. Menschen mit Behinderungen bei der Kommunikation und Maskenpflicht mitberücksichtigen
AdditionalIndexing
28;2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Es ist wichtig, dass Bund und Kantone auch in einfacher Sprache und in Gebärdensprache kommunizieren und dafür sorgen, dass die Informationen für Menschen mit Sehbehinderung zugänglich sind. Hilfsangebote haben zu Recht während der Pandemie einen grossen Stellenwert erhalten, diese müssten von allen Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Leider gingen die Menschen mit Behinderungen während des Lockdowns und im weiteren Verlauf der Pandemie etwas vergessen. Das muss sich ändern und für eine allfällige 2. Welle vorgesorgt werden.</p><p>Ein weiteres Problem ist die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Mehrere Kantone haben diese Pflicht auch auf Innenräume (z.B. Einkaufsläden) ausgedehnt. Dies bereitet Menschen mit Behinderungen Schwierigkeiten, denen vermehrt Beachtung geschenkt werden muss:</p><p>- Wer aus medizinischen Gründen keine Schutzmaske tragen kann, ist zwar von der Maskenpflicht befreit, nicht aber vor schrägen Blicken und Pöbeleien geschützt.</p><p>- Bei Fehlen von Gebärdensprach-Dolmetschern sind Menschen mit einer Hörbehinderung für ihre Kommunikation auf die Sichtbarkeit des Mundbereichs angewiesen. Schutzmasken mit Sichtfenstern liegen bis heute nicht in ausreichender Menge vor. Die Bevölkerung und das Personal im Gesundheitswesen, von Grossverteilern, im ÖV etc. muss sensibilisiert werden, damit die Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderungen nicht ausgeschlossen wird.</p><p>- Personen mit kleinem Budget geraten durch die Maskenpflicht unter finanziellen Druck. Auch für Personen mit Assistenzbeitrag bedeutet die Anschaffung von Schutzmaterial für ihre Assistenzpersonen - wie z.B. Schutzmasken, Überschürzen, Handschuhe - erheblich höhere Ausgaben.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat legt grossen Wert darauf, dass Menschen mit physischer oder psychischer Behinderung über Informationen in einer zugänglichen und verständlichen Form verfügen. Im Rahmen der Covid-19-Pandemie wurden zu diesem Zweck mehrere Massnahmen getroffen, insbesondere in Bezug auf die Kommunikation online und auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG): Untertitelung und Videos mit Audiobeschreibung, Videos in Gebärdensprache und Übersetzung von Texten in leichte Sprache. Die Website der Bundesverwaltung ist zudem bereits so aufgebaut, dass die darin enthaltenen Informationen für sehbehinderte und blinde Personen zugänglich sind. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation 20.3254 Porchet "Welches Recht auf Information haben Gehörlose während der Corona-Krise?" festgehalten hat, hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) Empfehlungen zur Publikation von Informationen zum neuen Coronavirus in leichter Sprache und in Gebärdensprache abgegeben. Ausserdem ermutigt es die zuständigen Stellen bei den Kantonen, die vom Bund in zugänglicher Form bereitgestellten Informationen zu verbreiten. Spezifisch auf private Dienstleistungserbringer ausgerichtete Massnahmen wurden nicht getroffen und sind derzeit nicht geplant.</p><p>2. Der Bundesrat setzt sich für die Gleichstellung von Personen mit Behinderung ein und möchte vermeiden, dass sie Opfer von Diskriminierung werden. In Bezug auf Diskriminierungen, denen Personen ausgesetzt sein könnten, die aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind (Art. 3a Abs. 1 Bst. b Covid-19-Verordnung besondere Lage, SR 818.101.26), diskutieren das EBGB und das BAG derzeit die erforderlichen Kommunikationsmassnahmen in Koordination mit den Organisationen, die für die Rechte von Menschen mit Behinderung eintreten. </p><p>3. Der Bundesrat ist sich bewusst, wie wichtig es ist, über zertifizierte Schutzmasken mit Sichtfenstern in genügender Menge zu verfügen, dies insbesondere, damit die Kommunikation von gehörlosen und schwerhörigen Menschen mit verschiedenen Gesprächspartnern in Situationen, in denen das Tragen einer Maske erforderlich ist, nicht behindert wird. Vor diesem Hintergrund laufen derzeit Gespräche über die Versorgung mit solchen Masken durch den Bund. Zurzeit lassen sich solche Masken jedoch auf dem Weltmarkt nicht in angemessener Qualität und Quantität beschaffen.</p><p>4. Der Bund überlässt den Kantonen die Masken aus seinen Beständen zum Einkaufspreis. Die Kantone erstatten dem Bund die Kosten für die ihnen gelieferten Masken, deren Beschaffung der Bund übernommen hat (Art. 18, Abs. 2 der Covid-19-Verordnung 3; SR 818.101.24). Es steht den Kantonen und Gemeinden frei, Massnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Schutzmaterial für die auf ihren Gebieten wohnhaften Personen in engen finanziellen Verhältnissen sicherzustellen. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) haben bereits mehrere Kantone solche Massnahmen im Rahmen der Sozialhilfe ergriffen. Darüber hinaus hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in seiner Mitteilung Nr. 428 an die Ausgleichskassen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und die Durchführungsstellen der Ergänzungsleistungen (EL) empfohlen, die Masken für Bezügerinnen und Bezüger von EL im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten zu vergüten und die Betroffenen über diese Möglichkeit zu informieren.</p><p>In Bezug auf das Pflegepersonal ist der Arbeitgeber gemäss Artikel 6 des Arbeitsgesetzes (SR 822.11) und Artikel 10 der Covid-19-Verordnung besondere Lage (SR 818.101.26) verpflichtet, die Gesundheit seiner Mitarbeitenden zu schützen und die Präventionsmassnahmen gegen Covid-19 am Arbeitsplatz sicherzustellen. So sind im Pflegebereich tätige Institutionen sowie selbstständige Gesundheitsfachpersonen selbst für die Beschaffung von Schutzmaterial verantwortlich. Personen mit Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung sind Arbeitgeber. Als solche müssen sie alle mit der Erbringung der Arbeitsleistungen zusammenhängenden Spesen selber bezahlen. Die Stundenpauschale beim Assistenzbeitrag ist so ausgestaltet, dass damit sämtliche Spesen, in diesem Fall Kosten für Schutz- und Hygienematerial, gedeckt sein sollten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bei der Verbreitung von Informationen zum Corona-Virus, zur Pandemielage und zu möglichen Hilfsangeboten (z.B. Lieferdienste) über Webseiten, Plakate und bei Medienkonferenzen zeigte sich: Barrierefreiheit ist nicht garantiert. Menschen mit einer Seh- oder Hörbehinderung und mit kognitiven Einschränkungen haben nicht oder nur ungenügend Zugang zu Informationen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher folgende Fragen zu beantworten</p><p>1. Wie stellt der Bund sicher, dass Bund, Kantone und private Anbieter von Hilfsangeboten (z.B. Lieferdienste) bei ihrer Kommunikation die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen?</p><p>2. Was kann der Bund unternehmen, dass Personen, die aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, von der Gesellschaft nicht diskreditiert werden?</p><p>3. Was tut der Bund, damit zertifizierte Schutzmasken mit Sichtfenstern in genügender Menge erhältlich sind?</p><p>4. Wie sorgen Bund und Kantone dafür, dass sich Personen in engen finanziellen Verhältnissen zum eigenen Schutz und zum Schutz Dritter (z.B. Pflegepersonal) mit genügend Schutzmaterial ausrüsten können (z.B. Schutzmasken)?</p>
  • Covid-19-Pandemie. Menschen mit Behinderungen bei der Kommunikation und Maskenpflicht mitberücksichtigen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist wichtig, dass Bund und Kantone auch in einfacher Sprache und in Gebärdensprache kommunizieren und dafür sorgen, dass die Informationen für Menschen mit Sehbehinderung zugänglich sind. Hilfsangebote haben zu Recht während der Pandemie einen grossen Stellenwert erhalten, diese müssten von allen Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Leider gingen die Menschen mit Behinderungen während des Lockdowns und im weiteren Verlauf der Pandemie etwas vergessen. Das muss sich ändern und für eine allfällige 2. Welle vorgesorgt werden.</p><p>Ein weiteres Problem ist die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Mehrere Kantone haben diese Pflicht auch auf Innenräume (z.B. Einkaufsläden) ausgedehnt. Dies bereitet Menschen mit Behinderungen Schwierigkeiten, denen vermehrt Beachtung geschenkt werden muss:</p><p>- Wer aus medizinischen Gründen keine Schutzmaske tragen kann, ist zwar von der Maskenpflicht befreit, nicht aber vor schrägen Blicken und Pöbeleien geschützt.</p><p>- Bei Fehlen von Gebärdensprach-Dolmetschern sind Menschen mit einer Hörbehinderung für ihre Kommunikation auf die Sichtbarkeit des Mundbereichs angewiesen. Schutzmasken mit Sichtfenstern liegen bis heute nicht in ausreichender Menge vor. Die Bevölkerung und das Personal im Gesundheitswesen, von Grossverteilern, im ÖV etc. muss sensibilisiert werden, damit die Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderungen nicht ausgeschlossen wird.</p><p>- Personen mit kleinem Budget geraten durch die Maskenpflicht unter finanziellen Druck. Auch für Personen mit Assistenzbeitrag bedeutet die Anschaffung von Schutzmaterial für ihre Assistenzpersonen - wie z.B. Schutzmasken, Überschürzen, Handschuhe - erheblich höhere Ausgaben.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat legt grossen Wert darauf, dass Menschen mit physischer oder psychischer Behinderung über Informationen in einer zugänglichen und verständlichen Form verfügen. Im Rahmen der Covid-19-Pandemie wurden zu diesem Zweck mehrere Massnahmen getroffen, insbesondere in Bezug auf die Kommunikation online und auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG): Untertitelung und Videos mit Audiobeschreibung, Videos in Gebärdensprache und Übersetzung von Texten in leichte Sprache. Die Website der Bundesverwaltung ist zudem bereits so aufgebaut, dass die darin enthaltenen Informationen für sehbehinderte und blinde Personen zugänglich sind. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation 20.3254 Porchet "Welches Recht auf Information haben Gehörlose während der Corona-Krise?" festgehalten hat, hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) Empfehlungen zur Publikation von Informationen zum neuen Coronavirus in leichter Sprache und in Gebärdensprache abgegeben. Ausserdem ermutigt es die zuständigen Stellen bei den Kantonen, die vom Bund in zugänglicher Form bereitgestellten Informationen zu verbreiten. Spezifisch auf private Dienstleistungserbringer ausgerichtete Massnahmen wurden nicht getroffen und sind derzeit nicht geplant.</p><p>2. Der Bundesrat setzt sich für die Gleichstellung von Personen mit Behinderung ein und möchte vermeiden, dass sie Opfer von Diskriminierung werden. In Bezug auf Diskriminierungen, denen Personen ausgesetzt sein könnten, die aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind (Art. 3a Abs. 1 Bst. b Covid-19-Verordnung besondere Lage, SR 818.101.26), diskutieren das EBGB und das BAG derzeit die erforderlichen Kommunikationsmassnahmen in Koordination mit den Organisationen, die für die Rechte von Menschen mit Behinderung eintreten. </p><p>3. Der Bundesrat ist sich bewusst, wie wichtig es ist, über zertifizierte Schutzmasken mit Sichtfenstern in genügender Menge zu verfügen, dies insbesondere, damit die Kommunikation von gehörlosen und schwerhörigen Menschen mit verschiedenen Gesprächspartnern in Situationen, in denen das Tragen einer Maske erforderlich ist, nicht behindert wird. Vor diesem Hintergrund laufen derzeit Gespräche über die Versorgung mit solchen Masken durch den Bund. Zurzeit lassen sich solche Masken jedoch auf dem Weltmarkt nicht in angemessener Qualität und Quantität beschaffen.</p><p>4. Der Bund überlässt den Kantonen die Masken aus seinen Beständen zum Einkaufspreis. Die Kantone erstatten dem Bund die Kosten für die ihnen gelieferten Masken, deren Beschaffung der Bund übernommen hat (Art. 18, Abs. 2 der Covid-19-Verordnung 3; SR 818.101.24). Es steht den Kantonen und Gemeinden frei, Massnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Schutzmaterial für die auf ihren Gebieten wohnhaften Personen in engen finanziellen Verhältnissen sicherzustellen. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) haben bereits mehrere Kantone solche Massnahmen im Rahmen der Sozialhilfe ergriffen. Darüber hinaus hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in seiner Mitteilung Nr. 428 an die Ausgleichskassen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und die Durchführungsstellen der Ergänzungsleistungen (EL) empfohlen, die Masken für Bezügerinnen und Bezüger von EL im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten zu vergüten und die Betroffenen über diese Möglichkeit zu informieren.</p><p>In Bezug auf das Pflegepersonal ist der Arbeitgeber gemäss Artikel 6 des Arbeitsgesetzes (SR 822.11) und Artikel 10 der Covid-19-Verordnung besondere Lage (SR 818.101.26) verpflichtet, die Gesundheit seiner Mitarbeitenden zu schützen und die Präventionsmassnahmen gegen Covid-19 am Arbeitsplatz sicherzustellen. So sind im Pflegebereich tätige Institutionen sowie selbstständige Gesundheitsfachpersonen selbst für die Beschaffung von Schutzmaterial verantwortlich. Personen mit Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung sind Arbeitgeber. Als solche müssen sie alle mit der Erbringung der Arbeitsleistungen zusammenhängenden Spesen selber bezahlen. Die Stundenpauschale beim Assistenzbeitrag ist so ausgestaltet, dass damit sämtliche Spesen, in diesem Fall Kosten für Schutz- und Hygienematerial, gedeckt sein sollten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bei der Verbreitung von Informationen zum Corona-Virus, zur Pandemielage und zu möglichen Hilfsangeboten (z.B. Lieferdienste) über Webseiten, Plakate und bei Medienkonferenzen zeigte sich: Barrierefreiheit ist nicht garantiert. Menschen mit einer Seh- oder Hörbehinderung und mit kognitiven Einschränkungen haben nicht oder nur ungenügend Zugang zu Informationen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher folgende Fragen zu beantworten</p><p>1. Wie stellt der Bund sicher, dass Bund, Kantone und private Anbieter von Hilfsangeboten (z.B. Lieferdienste) bei ihrer Kommunikation die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen?</p><p>2. Was kann der Bund unternehmen, dass Personen, die aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, von der Gesellschaft nicht diskreditiert werden?</p><p>3. Was tut der Bund, damit zertifizierte Schutzmasken mit Sichtfenstern in genügender Menge erhältlich sind?</p><p>4. Wie sorgen Bund und Kantone dafür, dass sich Personen in engen finanziellen Verhältnissen zum eigenen Schutz und zum Schutz Dritter (z.B. Pflegepersonal) mit genügend Schutzmaterial ausrüsten können (z.B. Schutzmasken)?</p>
    • Covid-19-Pandemie. Menschen mit Behinderungen bei der Kommunikation und Maskenpflicht mitberücksichtigen

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