Reduktion der stark gebundenen Ausgaben im Bundeshaushalt

ShortId
20.4625
Id
20204625
Updated
28.07.2023 00:59
Language
de
Title
Reduktion der stark gebundenen Ausgaben im Bundeshaushalt
AdditionalIndexing
24;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Anteil der stark gebundenen Ausgaben des Bundes wächst ständig und ist bereits deutlich über 60 Prozent der Gesamtausgaben angestiegen. Dieser Anstieg erklärt sich nur zu einem kleinen Teil mit der Wachstumsdynamik von bestehenden gebundenen Ausgaben, zum Grossteil geht er auf neue Ausgabenbindungen zurück, die das Parlament in den letzten Jahren neu beschlossen hat. </p><p>Stark gebundene Ausgaben schränken den finanzpolitischen Spielraum von Bundesrat und Parlament ein, da sie kurzfristig nicht verändert werden können. Sie sind aus finanzpolitischer Sicht insbesondere dann problematisch, wenn sie schneller wachsen als die Einnahmen. Knapp 90 Prozent der gebundenen Ausgaben entfallen auf die Aufgabengebiete Soziale Wohlfahrt, Finanzen und Steuern und Verkehr. Es ist absehbar, dass sich die Problematik angesichts der Ausgaben zur Bewältigung der Covi19-Pandemie rasch und massiv verschärfen wird. </p><p>Es sind deshalb umgehend Massnahmen erforderlich, um bei der Kontrolle und Steuerung des Bundeshaushaltes ausgabenseitig wieder mehr Handlungsspielraum und Flexibilität zu erhalten.</p>
  • <p>Ein hoher Anteil an gesetzlich gebundenen Ausgaben vermindert den Spielraum in der Budgetgestaltung. Der Bundesrat hat dieses Problem erkannt und deshalb im 2017 eine Motion zu diesem Thema zur Annahme beantragt (Motion FK-N 17.3259 "Gebundene Ausgaben reduzieren"). In der Zwischenzeit wurden im Rahmen der Strukturellen Reformen in der Bundesverwaltung vom Bundesrat erste Schritte zur Lockerung von Ausgabenbindungen beschlossen. So hat er dem Parlament im Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts (20.067) beispielsweise eine Reduktion der Indexierung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds unterbreitet.</p><p>Der markante Anstieg des Anteils gebundener Ausgaben (von rund 50 Prozent 2015 auf 63 Prozent 2020) geht hauptsächlich auf neue Ausgabenbindungen zurück, die Bundesrat und Parlament in den letzten Jahren beschlossen haben (BIF, NAF, Steuerreform und AHV-Finanzierung). Dieser Anteil wird in den nächsten Jahren weiter steigen: Einerseits aufgrund von neuen Ausgabenbindungen (Erhöhung Mehrwertsteuer für die AHV, neue Lenkungsabgaben Klimafonds), andererseits, weil die gebundenen Ausgaben (u.a. Gesundheit, Altersvorsorge) tendenziell schneller wachsen als die ungebundenen. Um die Vorgabe der Motion zu erfüllen, müssten die gebundenen Ausgaben bis 2025 um über 4 Milliarden Franken (rund 10 %) reduziert werden. Aus Sicht des Bundesrates ist dies nicht realistisch: Um die gebundenen Ausgaben zu senken und nachhaltig zu stabilisieren, wird der Bundesrat verschiedene grössere Reformprojekte aufgleisen müssen, wie beispielsweise die Entflechtung der AHV vom Bundeshaushalt (weitere mögliche Ansätze zur Reduktion der gebundenen Ausgaben wurden im Bericht "Gebundene Ausgaben des Bundes" der Eidgenössischen Finanzverwaltung vom 12. Januar 2017 skizziert; www.efv.admin.ch). Durch eine Flexibilisierung der in Gesetzen und Verfassung festgeschriebenen Ausgabenbindungen allein kann der finanzpolitische Spielraum höchstens vorübergehend erhöht werden. Diese Reformprojekte müssten, um den vom Motionär vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten, weitgehend noch in der laufenden Legislatur umgesetzt werden.</p><p>Vorerst gilt es aber, neue Ausgabenbindungen wenn immer möglich zu vermeiden. Das Parlament und der Bundesrat stehen hier gemeinsam in der Pflicht und haben die Möglichkeit, die Problematik dadurch zumindest ein wenig zu entschärfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die erforderliche Revision der gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, damit die "stark gebundenen Ausgaben" gemäss den "Grundlagen der Haushaltführung des Bundes", Ausgabe Dezember 2019, Seite 51ff., von heute bereits über 63 Prozent (Voranschlag 2020), Tendenz stark steigend, bis zum Voranschlag für das Jahr 2025 bei maximal 60 Prozent des Bundeshaushaltes stabilisiert werden können.</p>
  • Reduktion der stark gebundenen Ausgaben im Bundeshaushalt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Anteil der stark gebundenen Ausgaben des Bundes wächst ständig und ist bereits deutlich über 60 Prozent der Gesamtausgaben angestiegen. Dieser Anstieg erklärt sich nur zu einem kleinen Teil mit der Wachstumsdynamik von bestehenden gebundenen Ausgaben, zum Grossteil geht er auf neue Ausgabenbindungen zurück, die das Parlament in den letzten Jahren neu beschlossen hat. </p><p>Stark gebundene Ausgaben schränken den finanzpolitischen Spielraum von Bundesrat und Parlament ein, da sie kurzfristig nicht verändert werden können. Sie sind aus finanzpolitischer Sicht insbesondere dann problematisch, wenn sie schneller wachsen als die Einnahmen. Knapp 90 Prozent der gebundenen Ausgaben entfallen auf die Aufgabengebiete Soziale Wohlfahrt, Finanzen und Steuern und Verkehr. Es ist absehbar, dass sich die Problematik angesichts der Ausgaben zur Bewältigung der Covi19-Pandemie rasch und massiv verschärfen wird. </p><p>Es sind deshalb umgehend Massnahmen erforderlich, um bei der Kontrolle und Steuerung des Bundeshaushaltes ausgabenseitig wieder mehr Handlungsspielraum und Flexibilität zu erhalten.</p>
    • <p>Ein hoher Anteil an gesetzlich gebundenen Ausgaben vermindert den Spielraum in der Budgetgestaltung. Der Bundesrat hat dieses Problem erkannt und deshalb im 2017 eine Motion zu diesem Thema zur Annahme beantragt (Motion FK-N 17.3259 "Gebundene Ausgaben reduzieren"). In der Zwischenzeit wurden im Rahmen der Strukturellen Reformen in der Bundesverwaltung vom Bundesrat erste Schritte zur Lockerung von Ausgabenbindungen beschlossen. So hat er dem Parlament im Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts (20.067) beispielsweise eine Reduktion der Indexierung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds unterbreitet.</p><p>Der markante Anstieg des Anteils gebundener Ausgaben (von rund 50 Prozent 2015 auf 63 Prozent 2020) geht hauptsächlich auf neue Ausgabenbindungen zurück, die Bundesrat und Parlament in den letzten Jahren beschlossen haben (BIF, NAF, Steuerreform und AHV-Finanzierung). Dieser Anteil wird in den nächsten Jahren weiter steigen: Einerseits aufgrund von neuen Ausgabenbindungen (Erhöhung Mehrwertsteuer für die AHV, neue Lenkungsabgaben Klimafonds), andererseits, weil die gebundenen Ausgaben (u.a. Gesundheit, Altersvorsorge) tendenziell schneller wachsen als die ungebundenen. Um die Vorgabe der Motion zu erfüllen, müssten die gebundenen Ausgaben bis 2025 um über 4 Milliarden Franken (rund 10 %) reduziert werden. Aus Sicht des Bundesrates ist dies nicht realistisch: Um die gebundenen Ausgaben zu senken und nachhaltig zu stabilisieren, wird der Bundesrat verschiedene grössere Reformprojekte aufgleisen müssen, wie beispielsweise die Entflechtung der AHV vom Bundeshaushalt (weitere mögliche Ansätze zur Reduktion der gebundenen Ausgaben wurden im Bericht "Gebundene Ausgaben des Bundes" der Eidgenössischen Finanzverwaltung vom 12. Januar 2017 skizziert; www.efv.admin.ch). Durch eine Flexibilisierung der in Gesetzen und Verfassung festgeschriebenen Ausgabenbindungen allein kann der finanzpolitische Spielraum höchstens vorübergehend erhöht werden. Diese Reformprojekte müssten, um den vom Motionär vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten, weitgehend noch in der laufenden Legislatur umgesetzt werden.</p><p>Vorerst gilt es aber, neue Ausgabenbindungen wenn immer möglich zu vermeiden. Das Parlament und der Bundesrat stehen hier gemeinsam in der Pflicht und haben die Möglichkeit, die Problematik dadurch zumindest ein wenig zu entschärfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die erforderliche Revision der gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, damit die "stark gebundenen Ausgaben" gemäss den "Grundlagen der Haushaltführung des Bundes", Ausgabe Dezember 2019, Seite 51ff., von heute bereits über 63 Prozent (Voranschlag 2020), Tendenz stark steigend, bis zum Voranschlag für das Jahr 2025 bei maximal 60 Prozent des Bundeshaushaltes stabilisiert werden können.</p>
    • Reduktion der stark gebundenen Ausgaben im Bundeshaushalt

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