Bestreitet der Bundesrat den vom "Kassensturz" aufgedeckten PMEDA-Skandalfall?
- ShortId
-
20.5188
- Id
-
20205188
- Updated
-
28.07.2023 02:00
- Language
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de
- Title
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Bestreitet der Bundesrat den vom "Kassensturz" aufgedeckten PMEDA-Skandalfall?
- AdditionalIndexing
-
2836;2841;44
- 1
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- Texts
-
- <p>Das BSV hat die vom Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und des Bundesgerichts im 2015 in diesem Fall vor der betreffenden Kassensturz-Sendung ergangenen Urteile analysiert. Das Gutachten und sämtliche gegen die Art der Erstellung wie auch gegen den Inhalt des Gutachtens vorgebrachten Einwände des Versicherten wurden von den Gerichten eingehend geprüft und als nicht stichhaltig befunden. Das Bundesgericht sprach dem Gutachten ebenfalls vollen Beweiswert zu. Inwieweit die heimlich erstellten Tonaufnahmen für diese Einschätzungen der Gerichte relevant waren, lässt sich aus den Urteilen nicht herauslesen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat eine weitere, umfassende Überprüfung der PMEDA AG in die Wege geleitet, um Klarheit über die Erfüllung der fachlichen Anforderungen gemäss Tarifvereinbarung zu schaffen.</p>
- <p>Der Bundesrat antwortet in der Ip. 19.4623, dass die Medienberichte zur PMEDA AG "so weit als möglich" überprüft worden seien und sich so nicht ereignet hätten.</p><p>- Gilt dies auch für den Kassensturz-Fall, bei dem eine heimliche Tonaufnahme zeigt, dass dem in 36 Minuten gesundgeschriebenen Patienten, weder relevante Fragen zu seiner Arbeitstätigkeit gestellt, noch zwei im Gutachten erwähnte Test durchgeführt wurden?</p><p>- Wenn nein, wieso wurde er nicht überprüft respektive wann wird er überprüft?</p>
- Bestreitet der Bundesrat den vom "Kassensturz" aufgedeckten PMEDA-Skandalfall?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das BSV hat die vom Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und des Bundesgerichts im 2015 in diesem Fall vor der betreffenden Kassensturz-Sendung ergangenen Urteile analysiert. Das Gutachten und sämtliche gegen die Art der Erstellung wie auch gegen den Inhalt des Gutachtens vorgebrachten Einwände des Versicherten wurden von den Gerichten eingehend geprüft und als nicht stichhaltig befunden. Das Bundesgericht sprach dem Gutachten ebenfalls vollen Beweiswert zu. Inwieweit die heimlich erstellten Tonaufnahmen für diese Einschätzungen der Gerichte relevant waren, lässt sich aus den Urteilen nicht herauslesen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat eine weitere, umfassende Überprüfung der PMEDA AG in die Wege geleitet, um Klarheit über die Erfüllung der fachlichen Anforderungen gemäss Tarifvereinbarung zu schaffen.</p>
- <p>Der Bundesrat antwortet in der Ip. 19.4623, dass die Medienberichte zur PMEDA AG "so weit als möglich" überprüft worden seien und sich so nicht ereignet hätten.</p><p>- Gilt dies auch für den Kassensturz-Fall, bei dem eine heimliche Tonaufnahme zeigt, dass dem in 36 Minuten gesundgeschriebenen Patienten, weder relevante Fragen zu seiner Arbeitstätigkeit gestellt, noch zwei im Gutachten erwähnte Test durchgeführt wurden?</p><p>- Wenn nein, wieso wurde er nicht überprüft respektive wann wird er überprüft?</p>
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