Aussetzung von Dublin-Rückübernahmen durch Italien aufgrund der Coronavirus-Epidemie. Welche Konsequenzen?

ShortId
20.5192
Id
20205192
Updated
28.07.2023 01:51
Language
de
Title
Aussetzung von Dublin-Rückübernahmen durch Italien aufgrund der Coronavirus-Epidemie. Welche Konsequenzen?
AdditionalIndexing
2811;10;2841;08
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 13. März 2020 Einreisebeschränkungen für Personen aus Italien erlassen. Diese gelten auch für Asylsuchende. Bereits aus Italien eingereiste Asylsuchende werden wie bisher behandelt. Die Zuständigkeitskriterien der Dublin-Verordnung sind geltendes Recht und werden weiterhin angewandt. Die Dublin-Verordnung steht nicht im Widerspruch zu schnellen Asylverfahren. Sie bezweckt, einen raschen Zugang zu Asylverfahren nach einer klaren Zuständigkeitsordnung zu schaffen und das sogenannte "asylum shopping" zu verhindern. II y a actuellement 35 décisions de non entrée en matière avec renvoi vers l'Italie, entrées en force, et concernées par la mesure d'arrêt des transferts en Italie. Selon le règlement de Dublin, la Suisse dispose d'un délai de six mois à compter de la date d'approbation du transfert par l'Etat partenaire. Le premier délai de transfert expirera le 28 mai 2020.</p>
  • <p>Aufgrund der Corona-Epidemie hat Italien Dublin-Rückübernahmen vorläufig ausgesetzt.</p><p>- Wie behandelt das SEM fortan die Asylgesuche von Personen, die über Italien in die Schweiz eingereist sind?</p><p>- Verzichtet es bis auf weiteres darauf, diese Personen durch das Dublin-Verfahren zu schleusen?</p><p>- Wenn nein, wie wäre dieses Vorgehen mit dem Prinzip vereinbar, die Verfahrensfristen zu kürzen?</p>
  • Aussetzung von Dublin-Rückübernahmen durch Italien aufgrund der Coronavirus-Epidemie. Welche Konsequenzen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 13. März 2020 Einreisebeschränkungen für Personen aus Italien erlassen. Diese gelten auch für Asylsuchende. Bereits aus Italien eingereiste Asylsuchende werden wie bisher behandelt. Die Zuständigkeitskriterien der Dublin-Verordnung sind geltendes Recht und werden weiterhin angewandt. Die Dublin-Verordnung steht nicht im Widerspruch zu schnellen Asylverfahren. Sie bezweckt, einen raschen Zugang zu Asylverfahren nach einer klaren Zuständigkeitsordnung zu schaffen und das sogenannte "asylum shopping" zu verhindern. II y a actuellement 35 décisions de non entrée en matière avec renvoi vers l'Italie, entrées en force, et concernées par la mesure d'arrêt des transferts en Italie. Selon le règlement de Dublin, la Suisse dispose d'un délai de six mois à compter de la date d'approbation du transfert par l'Etat partenaire. Le premier délai de transfert expirera le 28 mai 2020.</p>
    • <p>Aufgrund der Corona-Epidemie hat Italien Dublin-Rückübernahmen vorläufig ausgesetzt.</p><p>- Wie behandelt das SEM fortan die Asylgesuche von Personen, die über Italien in die Schweiz eingereist sind?</p><p>- Verzichtet es bis auf weiteres darauf, diese Personen durch das Dublin-Verfahren zu schleusen?</p><p>- Wenn nein, wie wäre dieses Vorgehen mit dem Prinzip vereinbar, die Verfahrensfristen zu kürzen?</p>
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