Frage 20.5290. Einhaltung der Auflagen für Pestizide

ShortId
20.5502
Id
20205502
Updated
28.07.2023 01:53
Language
de
Title
Frage 20.5290. Einhaltung der Auflagen für Pestizide
AdditionalIndexing
55;52
1
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
  • <p>Warum werden Pestizide für den Privatgebrauch unter Auflagen zugelassen, die in der Praxis nur schwer oder gar nicht eingehalten werden können?</p><p>Auf meine Frage 20.5290 verweist der Bundesrat auf Gebrauchsanweisungen. Da heisst es etwa: "Bienengefährlich: Darf nur am Abend, ausserhalb des Bienenfluges mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Kräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind."</p><p>- Ist dies in der Praxis umsetzbar?</p><p>- Wenn nein bzw. schwierig, warum werden Stoffe unter solchen Auflagen zugelassen?</p>
  • Frage 20.5290. Einhaltung der Auflagen für Pestizide
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
    • <p>Warum werden Pestizide für den Privatgebrauch unter Auflagen zugelassen, die in der Praxis nur schwer oder gar nicht eingehalten werden können?</p><p>Auf meine Frage 20.5290 verweist der Bundesrat auf Gebrauchsanweisungen. Da heisst es etwa: "Bienengefährlich: Darf nur am Abend, ausserhalb des Bienenfluges mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Kräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind."</p><p>- Ist dies in der Praxis umsetzbar?</p><p>- Wenn nein bzw. schwierig, warum werden Stoffe unter solchen Auflagen zugelassen?</p>
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