Datenschutzüberlegungen können einen fälschungssicheren elektronischen COVID-free-Nachweis mit Zustimmung und auf Wunsch des jeweiligen Benutzers nicht verhindern

ShortId
21.7103
Id
20217103
Updated
28.07.2023 00:55
Language
de
Title
Datenschutzüberlegungen können einen fälschungssicheren elektronischen COVID-free-Nachweis mit Zustimmung und auf Wunsch des jeweiligen Benutzers nicht verhindern
AdditionalIndexing
04;2841;1236
1
Texts
  • <p>Der bestehende Impfausweis in Papierform ist in der Schweiz kein amtliches Dokument, sondern ein Dokument im Rahmen des Arzt-Patientenverhältnisses. Dies gilt auch für den elektronischen Impfausweis der Stiftung meineimpfungen.ch. Gegenwärtig wird auf Bundesebene abgeklärt, ob im Hinblick auf eine mögliche Differenzierung von Massnahmen nach dem Impfstatus die Schaffung eines möglichst fälschungssicheren Impfnachweises erforderlich ist, und welche rechtlichen, ethischen und technischen Rahmenbedingungen dabei zu beachten wären. Für eine allfällige Einführung eines staatlichen Impfausweises oder einer staatlichen Zertifizierung des Impfausweises, als auch für die Kontrolle des Impfstatus mittels Zugang zu einem Impfregister, wäre eine formell-gesetzliche Grundlage notwendig. Gleiches würde auch für einen allfälligen staatlichen Testnachweis gelten. Die Zustimmung der betroffenen Personen ist im Fall einer solchen systematischen Bearbeitung von Gesundheitsdaten durch die Behörden nicht ausreichend. </p>
  • <p>Wie stellt sich der Bundesrat zur Einschätzung, dass eine einwandfrei funktionierende, fälschungssichere und elektronische Lösung für einen "COVID-free Nachweis" (Tests und Impfungen) kein datenschutzrechtliches Problem darstellt, wenn die jeweilige Benutzerin / der jeweilige Benutzer der Verwendung der eignen Daten explizit zustimmt?</p>
  • Datenschutzüberlegungen können einen fälschungssicheren elektronischen COVID-free-Nachweis mit Zustimmung und auf Wunsch des jeweiligen Benutzers nicht verhindern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der bestehende Impfausweis in Papierform ist in der Schweiz kein amtliches Dokument, sondern ein Dokument im Rahmen des Arzt-Patientenverhältnisses. Dies gilt auch für den elektronischen Impfausweis der Stiftung meineimpfungen.ch. Gegenwärtig wird auf Bundesebene abgeklärt, ob im Hinblick auf eine mögliche Differenzierung von Massnahmen nach dem Impfstatus die Schaffung eines möglichst fälschungssicheren Impfnachweises erforderlich ist, und welche rechtlichen, ethischen und technischen Rahmenbedingungen dabei zu beachten wären. Für eine allfällige Einführung eines staatlichen Impfausweises oder einer staatlichen Zertifizierung des Impfausweises, als auch für die Kontrolle des Impfstatus mittels Zugang zu einem Impfregister, wäre eine formell-gesetzliche Grundlage notwendig. Gleiches würde auch für einen allfälligen staatlichen Testnachweis gelten. Die Zustimmung der betroffenen Personen ist im Fall einer solchen systematischen Bearbeitung von Gesundheitsdaten durch die Behörden nicht ausreichend. </p>
    • <p>Wie stellt sich der Bundesrat zur Einschätzung, dass eine einwandfrei funktionierende, fälschungssichere und elektronische Lösung für einen "COVID-free Nachweis" (Tests und Impfungen) kein datenschutzrechtliches Problem darstellt, wenn die jeweilige Benutzerin / der jeweilige Benutzer der Verwendung der eignen Daten explizit zustimmt?</p>
    • Datenschutzüberlegungen können einen fälschungssicheren elektronischen COVID-free-Nachweis mit Zustimmung und auf Wunsch des jeweiligen Benutzers nicht verhindern

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