Fit for 55? Ist die Schweiz fit für das Klima?

ShortId
23.3481
Id
20233481
Updated
26.03.2024 21:34
Language
de
Title
Fit for 55? Ist die Schweiz fit für das Klima?
AdditionalIndexing
52;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie das neueste Treibhausgasinventar des BAFU aufzeigt, ist der Schweizer Treibhausgas-Ausstoss 2021 (trotz Corona-Einschränkungen) gestiegen. So beliefen sich die Emissionen 2021 auf 1,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente mehr als 2020. Dies ist umso gravierender, da die Zielerreichung damit immer anspruchsvoller wird. Einen anderen, ambitionierteren Weg gehen europäische Länder. Mit dem neuen europäischen Klimagesetz "Fit für 55" wird die Verwirklichung des Klimaziels der EU, die Emissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken, zu einer rechtlichen Verpflichtung. Die EU-Länder arbeiten an neuen Rechtsvorschriften, um dieses Ziel zu erreichen und die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Die Schweiz geht weniger weit, bzw. ist weniger ambitioniert unterwegs. Der (noch nicht rechtsgültige) Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative setzt Zwischenziele für das Jahr 2040 sowie für die beiden Dekaden 2031-2040 und 2041-2050. Ferner sind Richtwerte für die Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie vorgegeben. Gemäss Artikel 3, Absatz 3: Der Bund sorgt dafür, dass die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 gemäss den festgelegten Zwischenzielen vermindert werden:</p><p>a. im Durchschnitt der Jahre 2031-2040: um mindestens 64 Prozent;</p><p>b. bis zum Jahr 2040: um mindestens 75 Prozent;</p><p>c. im Durchschnitt der Jahre 2041-2050: um mindestens 89 Prozent.</p><p>Aus: Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 25. April 2022 (BBl 2022 1536).</p>
  • <p>Die Klimapolitik der EU ist aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftsstrukturen nur teilweise auf die Schweiz übertragbar. In gewissen Bereichen, zum Beispiel im Emissionshandel oder bei den Vorschriften für Neufahrzeuge, orientiert sich die Schweizer Klimapolitik aber an den Regulierungen der EU.</p><p>1 und 5: Die EU sieht vor, ihre Emissionen mit Massnahmen innerhalb der EU um 55 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern. Die Schweiz hat sich bis 2030 eine Reduktion um 50 Prozent zum Ziel gesetzt. Mit der Vorlage des Bundesrates zur Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024 (22.061) würden etwa zwei Drittel der Verminderung durch Massnahmen im Inland erreicht. Die Vorlage wird derzeit im Parlament beraten.</p><p>2a: Die CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge in der Schweiz orientieren sich an jenen der EU. In der aktuellen Vorlage für das CO2-Gesetz (22.061) sind die in der EU beschlossenen abgesenkten Zielwerte bis 2030 abgebildet.</p><p>2b und 7: Die EU teilt ihre Reduktionsbestrebungen in die Bereiche "Sektoren, die dem Emissionshandelssystem (EHS) unterliegen" und "nicht durchs EHS abgedeckte Sektoren" auf. Die Schweiz kennt keine solche Lastenteilungsverordnung, sondern adressiert die verschiedenen Sektoren gezielt mit Massnahmen. Der Bundesrat kann gemäss dem geltenden CO2-Gesetz (SR 641.71) Sektorenziele auf Verordnungsebene vorsehen. Das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG), das am 18. Juni 2023 zur Volksabstimmung kommt, sieht in Artikel 4 Richtwerte für einzelne Sektoren vor.</p><p>2c: In der Schweiz besteht dazu kein explizites Senkenziel, wie dies die EU vorsieht. Diese Bereiche werden durch die Integration klimapolitischer Aspekte in die Sektoralpolitiken (z.B. Waldpolitik) gesteuert. Die Schweiz rechnet sich Senkenleistungen gemäss standardisierten internationalen Vorgaben zur Erreichung ihrer Klimaziele an. Im Rahmen der Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure sind auch Projekte zur Erhöhung der Senkenleistung im Inland grundsätzlich zugelassen.</p><p>2d: Sowohl in der EU als auch in der Schweiz wird die Versteigerungsmenge der Emissionsrechte nach einem im Voraus festgelegten Mechanismus bestimmt. Die Ausgestaltung der Marktstabilisierungsreserve ist bereits heute nicht identisch. Wie die in der EU vorgesehenen Anpassungen der Marktstabilitätsreserve in der Schweiz umgesetzt werden sollen, ist im Rahmen des CO2-Gesetzes und der Verordnungsrevisionen zu prüfen.</p><p>3: Das Ziel der EU für 2035 ist nicht Teil der aktuellen Vorlage zum CO2-Gesetz (22.061), da sich diese auf den Zeitraum bis und mit 2030 beschränkt. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Grossen 20.4627 "Fossilfreien Verkehr bis 2050 ermöglichen" wird der Bundesrat die Optionen der Regulierung im Fahrzeugbereich aufzeigen.</p><p>4: Für die Schweiz relevant sind insbesondere die Entscheide der EU bezüglich dem EHS im Bereich der Anlagen und der Luftfahrt, da das Schweizer EHS und das EU EHS seit 2020 verknüpft sind. Der Bundesrat wird die nötigen Anpassungen in die laufenden Revisionsprozesse einbringen. Auch relevant ist für die Schweiz die Beimischpflicht für erneuerbare Flugtreibstoffe. Die Vorlage zur Revision des CO2-Gesetzes (22.061) sieht ein jenem der EU sehr ähnliches Instrument vor. Aufgrund der internationalen Ausrichtung der Luftfahrt will der Bundesrat auch hier die EU-Bestimmungen berücksichtigen. Bezüglich der Parlamentarischen Initiative Ryser 21.432 "Grundlagen für ein CO2-Grenzausgleichssystem schaffen" sind zudem die Entscheide der EU zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus relevant.</p><p>6: Die Revision des CO2-Gesetzes (22.061) sieht Massnahmen vor, um die Emissionen in den verschiedenen Sektoren weiter zu reduzieren.</p><p>8: Der Nationalrat hat am 15. Dezember 2021 die parlamentarische Initiative 20.467 abgelehnt, welche die Einführung eines Bürgerrats im Bereich der Klimapolitik zum Ziel hatte. Die bestehenden politischen Gefässe und Prozesse in der Schweiz wie etwa das Vernehmlassungsverfahren stellen zudem bereits heute die Mitwirkung der Bevölkerung und der Zivilgesellschaft sicher. Ein derartiges Gremium wird entsprechend vom Bundesrat nicht angestrebt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>- Worin bestehen die Unterschiede zwischen dem "EU-Fit für 55" gegenüber der tieferen Zielsetzung in der Schweiz, wonach sich die Schweiz zum Ziel gesetzt hat, die Emissionen insgesamt (inkl. Verminderungen Ausland und NET) auf 50 Prozent prozentuale Verminderung gegenüber 1990 zu reduzieren?</p><p>- Worin bestehen Unterschiede zwischen der Schweizerischen Gesetzgebung und den vier Regelwerken im Rahmen des Pakets "Fit für 55", welche am 28. März 2023 angenommen wurden:</p><p>a. CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge,</p><p>b. die Lastenteilungsverordnung,</p><p>c. die Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft,</p><p>d. den Beschluss über die Marktstabilitätsreserve?</p><p>- Welche Optionen sieht der Bundesrat für die Schweiz aufgrund des Beschlusses der EU-Staaten, dass nach dem Jahr 2035 in den EU-Staaten nur noch Pkw neu zugelassen werden, die nicht mit Diesel oder Benzin fahren?</p><p>- Sieht der Bundesrat aufgrund der neuen EU-Gesetzgebung weiteren direkten oder indirekten Handlungsbedarf für die Schweiz?</p><p>- Mit welchen Massnahmen im Inland könnte für die Schweiz das EU-Ziel Fit für 55 Prozent (bis 2030 Emissionen um mindestens 55 Prozent zu senken) erreicht werden?</p><p>- Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat aus der Bilanz der Treibhausgase für das Jahr 2021, wonach die Schweiz nicht auf Klimakurs ist? Insgesamt liegt der Treibhausgas-Ausstoss in der Schweiz 2021 1,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente mehr als 2020. Angestiegen ist vor allem der Ausstoss im Gebäudesektor. Auch die Emissionen des Verkehrs sind leicht angestiegen. Der Ausstoss von Industrie und Landwirtschaft blieb weitgehend unverändert. Bei den synthetischen Gasen hält der leicht abnehmende Trend der letzten Jahre an.</p><p>- Ist der Bundesrat bereit verbindliche Emissionsreduktionsziele nach Sektoren gesetzlich zu verankern wie dies vorbildliche Länder wie Dänemark tun, die sich zu ambitionierten Zielen verpflichtet haben (2030: - 70%) und jährlich ein Klimaaktionsprogramm mit konkreten Massnahmen für einzelne Sektoren entwickeln.</p><p>- Wie schätzt der Bundesrat Massnahmen ambitionierter Länder wie Dänemark ein, namentlich einen Klimarat zu etablieren zum Monitoring der jeweiligen Massnahmen und ihres Beitrages zur Reduktion der Emissionen?</p>
  • Fit for 55? Ist die Schweiz fit für das Klima?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie das neueste Treibhausgasinventar des BAFU aufzeigt, ist der Schweizer Treibhausgas-Ausstoss 2021 (trotz Corona-Einschränkungen) gestiegen. So beliefen sich die Emissionen 2021 auf 1,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente mehr als 2020. Dies ist umso gravierender, da die Zielerreichung damit immer anspruchsvoller wird. Einen anderen, ambitionierteren Weg gehen europäische Länder. Mit dem neuen europäischen Klimagesetz "Fit für 55" wird die Verwirklichung des Klimaziels der EU, die Emissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken, zu einer rechtlichen Verpflichtung. Die EU-Länder arbeiten an neuen Rechtsvorschriften, um dieses Ziel zu erreichen und die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Die Schweiz geht weniger weit, bzw. ist weniger ambitioniert unterwegs. Der (noch nicht rechtsgültige) Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative setzt Zwischenziele für das Jahr 2040 sowie für die beiden Dekaden 2031-2040 und 2041-2050. Ferner sind Richtwerte für die Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie vorgegeben. Gemäss Artikel 3, Absatz 3: Der Bund sorgt dafür, dass die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 gemäss den festgelegten Zwischenzielen vermindert werden:</p><p>a. im Durchschnitt der Jahre 2031-2040: um mindestens 64 Prozent;</p><p>b. bis zum Jahr 2040: um mindestens 75 Prozent;</p><p>c. im Durchschnitt der Jahre 2041-2050: um mindestens 89 Prozent.</p><p>Aus: Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 25. April 2022 (BBl 2022 1536).</p>
    • <p>Die Klimapolitik der EU ist aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftsstrukturen nur teilweise auf die Schweiz übertragbar. In gewissen Bereichen, zum Beispiel im Emissionshandel oder bei den Vorschriften für Neufahrzeuge, orientiert sich die Schweizer Klimapolitik aber an den Regulierungen der EU.</p><p>1 und 5: Die EU sieht vor, ihre Emissionen mit Massnahmen innerhalb der EU um 55 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern. Die Schweiz hat sich bis 2030 eine Reduktion um 50 Prozent zum Ziel gesetzt. Mit der Vorlage des Bundesrates zur Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024 (22.061) würden etwa zwei Drittel der Verminderung durch Massnahmen im Inland erreicht. Die Vorlage wird derzeit im Parlament beraten.</p><p>2a: Die CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge in der Schweiz orientieren sich an jenen der EU. In der aktuellen Vorlage für das CO2-Gesetz (22.061) sind die in der EU beschlossenen abgesenkten Zielwerte bis 2030 abgebildet.</p><p>2b und 7: Die EU teilt ihre Reduktionsbestrebungen in die Bereiche "Sektoren, die dem Emissionshandelssystem (EHS) unterliegen" und "nicht durchs EHS abgedeckte Sektoren" auf. Die Schweiz kennt keine solche Lastenteilungsverordnung, sondern adressiert die verschiedenen Sektoren gezielt mit Massnahmen. Der Bundesrat kann gemäss dem geltenden CO2-Gesetz (SR 641.71) Sektorenziele auf Verordnungsebene vorsehen. Das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG), das am 18. Juni 2023 zur Volksabstimmung kommt, sieht in Artikel 4 Richtwerte für einzelne Sektoren vor.</p><p>2c: In der Schweiz besteht dazu kein explizites Senkenziel, wie dies die EU vorsieht. Diese Bereiche werden durch die Integration klimapolitischer Aspekte in die Sektoralpolitiken (z.B. Waldpolitik) gesteuert. Die Schweiz rechnet sich Senkenleistungen gemäss standardisierten internationalen Vorgaben zur Erreichung ihrer Klimaziele an. Im Rahmen der Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure sind auch Projekte zur Erhöhung der Senkenleistung im Inland grundsätzlich zugelassen.</p><p>2d: Sowohl in der EU als auch in der Schweiz wird die Versteigerungsmenge der Emissionsrechte nach einem im Voraus festgelegten Mechanismus bestimmt. Die Ausgestaltung der Marktstabilisierungsreserve ist bereits heute nicht identisch. Wie die in der EU vorgesehenen Anpassungen der Marktstabilitätsreserve in der Schweiz umgesetzt werden sollen, ist im Rahmen des CO2-Gesetzes und der Verordnungsrevisionen zu prüfen.</p><p>3: Das Ziel der EU für 2035 ist nicht Teil der aktuellen Vorlage zum CO2-Gesetz (22.061), da sich diese auf den Zeitraum bis und mit 2030 beschränkt. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Grossen 20.4627 "Fossilfreien Verkehr bis 2050 ermöglichen" wird der Bundesrat die Optionen der Regulierung im Fahrzeugbereich aufzeigen.</p><p>4: Für die Schweiz relevant sind insbesondere die Entscheide der EU bezüglich dem EHS im Bereich der Anlagen und der Luftfahrt, da das Schweizer EHS und das EU EHS seit 2020 verknüpft sind. Der Bundesrat wird die nötigen Anpassungen in die laufenden Revisionsprozesse einbringen. Auch relevant ist für die Schweiz die Beimischpflicht für erneuerbare Flugtreibstoffe. Die Vorlage zur Revision des CO2-Gesetzes (22.061) sieht ein jenem der EU sehr ähnliches Instrument vor. Aufgrund der internationalen Ausrichtung der Luftfahrt will der Bundesrat auch hier die EU-Bestimmungen berücksichtigen. Bezüglich der Parlamentarischen Initiative Ryser 21.432 "Grundlagen für ein CO2-Grenzausgleichssystem schaffen" sind zudem die Entscheide der EU zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus relevant.</p><p>6: Die Revision des CO2-Gesetzes (22.061) sieht Massnahmen vor, um die Emissionen in den verschiedenen Sektoren weiter zu reduzieren.</p><p>8: Der Nationalrat hat am 15. Dezember 2021 die parlamentarische Initiative 20.467 abgelehnt, welche die Einführung eines Bürgerrats im Bereich der Klimapolitik zum Ziel hatte. Die bestehenden politischen Gefässe und Prozesse in der Schweiz wie etwa das Vernehmlassungsverfahren stellen zudem bereits heute die Mitwirkung der Bevölkerung und der Zivilgesellschaft sicher. Ein derartiges Gremium wird entsprechend vom Bundesrat nicht angestrebt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>- Worin bestehen die Unterschiede zwischen dem "EU-Fit für 55" gegenüber der tieferen Zielsetzung in der Schweiz, wonach sich die Schweiz zum Ziel gesetzt hat, die Emissionen insgesamt (inkl. Verminderungen Ausland und NET) auf 50 Prozent prozentuale Verminderung gegenüber 1990 zu reduzieren?</p><p>- Worin bestehen Unterschiede zwischen der Schweizerischen Gesetzgebung und den vier Regelwerken im Rahmen des Pakets "Fit für 55", welche am 28. März 2023 angenommen wurden:</p><p>a. CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge,</p><p>b. die Lastenteilungsverordnung,</p><p>c. die Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft,</p><p>d. den Beschluss über die Marktstabilitätsreserve?</p><p>- Welche Optionen sieht der Bundesrat für die Schweiz aufgrund des Beschlusses der EU-Staaten, dass nach dem Jahr 2035 in den EU-Staaten nur noch Pkw neu zugelassen werden, die nicht mit Diesel oder Benzin fahren?</p><p>- Sieht der Bundesrat aufgrund der neuen EU-Gesetzgebung weiteren direkten oder indirekten Handlungsbedarf für die Schweiz?</p><p>- Mit welchen Massnahmen im Inland könnte für die Schweiz das EU-Ziel Fit für 55 Prozent (bis 2030 Emissionen um mindestens 55 Prozent zu senken) erreicht werden?</p><p>- Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat aus der Bilanz der Treibhausgase für das Jahr 2021, wonach die Schweiz nicht auf Klimakurs ist? Insgesamt liegt der Treibhausgas-Ausstoss in der Schweiz 2021 1,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente mehr als 2020. Angestiegen ist vor allem der Ausstoss im Gebäudesektor. Auch die Emissionen des Verkehrs sind leicht angestiegen. Der Ausstoss von Industrie und Landwirtschaft blieb weitgehend unverändert. Bei den synthetischen Gasen hält der leicht abnehmende Trend der letzten Jahre an.</p><p>- Ist der Bundesrat bereit verbindliche Emissionsreduktionsziele nach Sektoren gesetzlich zu verankern wie dies vorbildliche Länder wie Dänemark tun, die sich zu ambitionierten Zielen verpflichtet haben (2030: - 70%) und jährlich ein Klimaaktionsprogramm mit konkreten Massnahmen für einzelne Sektoren entwickeln.</p><p>- Wie schätzt der Bundesrat Massnahmen ambitionierter Länder wie Dänemark ein, namentlich einen Klimarat zu etablieren zum Monitoring der jeweiligen Massnahmen und ihres Beitrages zur Reduktion der Emissionen?</p>
    • Fit for 55? Ist die Schweiz fit für das Klima?

Back to List