Stärkung der Lohngleichheit in der Schweiz. Wie können die entsprechenden Massnahmen und das Tool zur Lohngleichheitsanalyse "Logib" verbessert werden?

ShortId
23.3631
Id
20233631
Updated
26.03.2024 22:01
Language
de
Title
Stärkung der Lohngleichheit in der Schweiz. Wie können die entsprechenden Massnahmen und das Tool zur Lohngleichheitsanalyse "Logib" verbessert werden?
AdditionalIndexing
28;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-4. Der Analysepflicht gemäss Artikel 13<i>a</i> des Gleichstellungsgesetzes (GlG, SR 151.1) sind die rund 5'000 Arbeitgebenden mit 100 und mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterstellt. Gemäss Artikel 13<i>c</i> Absatz 2 GlG stellt der Bund allen Ar­beitgebenden ein kosten­loses Standard-Analyse-Tool Logib zur Verfügung. Mit Logib Modul 1 und Mo­dul 2 können rund 200'000 Arbeitgebende eine Lohngleichheits­analyse durchführen.&nbsp;</p><p>Im Rahmen der Nationalen Konferenz zur Gleichstellungsstrategie am 27. Juni 2023 in Bern hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) die neue Funktionalität «Logib Lohnsystem» vorgestellt. Sie kann wahl­weise direkt im Nachgang zu einer Lohngleichheitsanalyse oder auch ganz unabhän­gig hiervon ge­nutzt werden. Logib Lohnsystem ermöglicht vertiefte Einblicke und gibt qualitative Informationen sowie konkrete Vorschläge für eine klar strukturierte, ge­schlechtsneu­trale Lohnfindung. Dies ermöglicht effizientes und gezieltes Handeln, um bestehende Lohnungleichheiten zu beseitigen.</p><p>Da das GlG keine Meldung der Analyseergebnisse an den Bund vorsieht, hat der Bun­desrat auch keinen Überblick darüber, ob die Fristen für die Überprüfung der Ana­lysen durch unabhängige Revisionsstellen (Art. 13<i>d</i> GlG) und für die Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Art. 13<i>g</i> GlG) sowie der Aktionärinnen und Aktionäre (Art. 13<i>h</i> GlG) über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse eingehalten wurden. Der Bundesrat hat sich jedoch bereit erklärt, voraussichtlich im Jahr 2025 eine Zwischenbilanz der Revision des GlG zu ziehen, in welcher Informationen über die Durchführung der Analysen, deren Überprüfung und die Information der Arbeit­neh­merinnen und Arbeitnehmer ersichtlich sein sollten. Derzeit läuft die Ausschrei­bung für ein entsprechendes Evaluationsmandat.</p><p>Über die Anzahl Lohngleichheitsanalysen mit Logib und den erzielten Ergebnissen liegen derzeit folglich auch keine repräsentativen Informationen vor.&nbsp;</p><p>Als Teil der Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor beauftragte der Bundesrat am 9. Dezember 2022 das EBG mit mehre­ren Massnahmen, welche auch die Durchführung von Lohngleichheitsanalysen för­dern, deren Aussagekraft stärken und Arbeitgebenden Hilfestellung bei der Identifika­tion und Behebung von Problemen geben sollen. Dabei handelt es sich um die Über­prü­fung der Toleranzschwelle in Logib, die Ergänzung von Logib mit der neuen Funk­tionalität «Logib Lohnsystem», die Schaffung einer öffentlichen Platt­form für ein Mo­ni­toring der Charta, die Einführung einer frei­willigen Logib-Kennzeichnung so­wie die Unterstützung kleiner Gemeinden bei Lohngleich­heits­­analysen. Die Vorbild­rolle des öffentlichen Sektors soll damit auch auf den priva­ten Sektor ausstrahlen. Das EBG wird dem Bundesrat bis Ende 2023 über den Stand der Massnahmen Bericht erstatten.</p><p>5. Bei der vom BFS durchgeführten Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auf der Basis der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung werden das verwendete Berechnungsmodell (Blinder-Oaxaca) und die berücksichtigten Variablen zur Messung des erklärten und unerklärten Anteils der Lohnunterschiede für alle be­fragten Unternehmen unabhängig von ihrer Grösse gleich und einheitlich gehand­habt. Mit dem Standard-Analyseinstrument Logib stellt das EBG allen Arbeitgeben­den ein kostenloses Instrument zur Verfügung. Es ermöglicht folglich sämtlichen Unternehmen, eine Ana­lyse der Lohngleichheit durchzuführen.</p>
  • <p>Frauen verdienen im Durchschnitt 8,6 Prozent weniger als Männer; das entspricht einer Lohndifferenz von 684 Franken pro Monat, im Privatsektor sogar bis zu 1324 Franken pro Monat. Diese Zahlen können weder erklärt noch heruntergespielt werden. Die 2020 in Kraft getretene Änderung des Gleichstellungsgesetzes (GIG) und die Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse legen die Kriterien für die Ausbildung der Revisorinnen und Revisoren fest, die als unabhängige Stelle die Lohngleichheitsanalyse der Arbeitgebenden mit mindestens 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überprüfen. Die Arbeitgebenden mussten ihre erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse mithilfe des Standard-Analyse-Tools Logib bis Ende Juni 2021 durchführen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Aktionärinnen und Aktionäre müssen bis Ende Juni 2023 über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse informiert werden (Art.&nbsp;13g und Art.&nbsp;13h GlG).</p><p>Wir bitten daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Um besser zu verstehen, auf welche Grenzen Logib bei der Lohngleichheitsanalyse trifft und wie Begleitmassnahmen für Unternehmen verbessert werden können, um Lohndifferenzen zu beseitigen: Welche Analysemodule von Logib stehen heute zur Verfügung? Wie werden aus quantitativen Daten relevante Informationen und qualitative Daten gezogen?</p><p>2. Gemäss der Planung zur Umsetzung der Änderung des GIG und der dazugehörigen Verordnung sollte die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durch eine externe Stelle bis zum 30. Juni 2022 durchgeführt werden. Wurde diese Frist eingehalten?</p><p>3. Ausserdem müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Aktionärinnen und Aktionäre bis zum 30. Juni 2023 über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse informiert werden. Wird diese Frist eingehalten? Zieht der Bundesrat in Betracht, diese Ergebnisse in anonymisierter Form und mittels klarer qualitativer und quantitativer Daten zu veröffentlichen?</p><p>4. Sollen private und öffentliche Unternehmen besser über Logib informiert werden? Ist ein Monitoringbericht zur Nutzung von Logib und der gesammelten Daten (unter Wahrung der Anonymität der Unternehmen) vorgesehen?</p><p>5. Im Anschluss an die Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2018 wurde festgestellt, dass der unerklärte Anteil der Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern in grossen Unternehmen geringer ist als in kleinen Unternehmen. Wie kann mittleren und kleinen Unternehmen die Berechnung von Lohndifferenzen ermöglicht werden?</p><p>&nbsp;</p>
  • Stärkung der Lohngleichheit in der Schweiz. Wie können die entsprechenden Massnahmen und das Tool zur Lohngleichheitsanalyse "Logib" verbessert werden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-4. Der Analysepflicht gemäss Artikel 13<i>a</i> des Gleichstellungsgesetzes (GlG, SR 151.1) sind die rund 5'000 Arbeitgebenden mit 100 und mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterstellt. Gemäss Artikel 13<i>c</i> Absatz 2 GlG stellt der Bund allen Ar­beitgebenden ein kosten­loses Standard-Analyse-Tool Logib zur Verfügung. Mit Logib Modul 1 und Mo­dul 2 können rund 200'000 Arbeitgebende eine Lohngleichheits­analyse durchführen.&nbsp;</p><p>Im Rahmen der Nationalen Konferenz zur Gleichstellungsstrategie am 27. Juni 2023 in Bern hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) die neue Funktionalität «Logib Lohnsystem» vorgestellt. Sie kann wahl­weise direkt im Nachgang zu einer Lohngleichheitsanalyse oder auch ganz unabhän­gig hiervon ge­nutzt werden. Logib Lohnsystem ermöglicht vertiefte Einblicke und gibt qualitative Informationen sowie konkrete Vorschläge für eine klar strukturierte, ge­schlechtsneu­trale Lohnfindung. Dies ermöglicht effizientes und gezieltes Handeln, um bestehende Lohnungleichheiten zu beseitigen.</p><p>Da das GlG keine Meldung der Analyseergebnisse an den Bund vorsieht, hat der Bun­desrat auch keinen Überblick darüber, ob die Fristen für die Überprüfung der Ana­lysen durch unabhängige Revisionsstellen (Art. 13<i>d</i> GlG) und für die Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Art. 13<i>g</i> GlG) sowie der Aktionärinnen und Aktionäre (Art. 13<i>h</i> GlG) über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse eingehalten wurden. Der Bundesrat hat sich jedoch bereit erklärt, voraussichtlich im Jahr 2025 eine Zwischenbilanz der Revision des GlG zu ziehen, in welcher Informationen über die Durchführung der Analysen, deren Überprüfung und die Information der Arbeit­neh­merinnen und Arbeitnehmer ersichtlich sein sollten. Derzeit läuft die Ausschrei­bung für ein entsprechendes Evaluationsmandat.</p><p>Über die Anzahl Lohngleichheitsanalysen mit Logib und den erzielten Ergebnissen liegen derzeit folglich auch keine repräsentativen Informationen vor.&nbsp;</p><p>Als Teil der Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor beauftragte der Bundesrat am 9. Dezember 2022 das EBG mit mehre­ren Massnahmen, welche auch die Durchführung von Lohngleichheitsanalysen för­dern, deren Aussagekraft stärken und Arbeitgebenden Hilfestellung bei der Identifika­tion und Behebung von Problemen geben sollen. Dabei handelt es sich um die Über­prü­fung der Toleranzschwelle in Logib, die Ergänzung von Logib mit der neuen Funk­tionalität «Logib Lohnsystem», die Schaffung einer öffentlichen Platt­form für ein Mo­ni­toring der Charta, die Einführung einer frei­willigen Logib-Kennzeichnung so­wie die Unterstützung kleiner Gemeinden bei Lohngleich­heits­­analysen. Die Vorbild­rolle des öffentlichen Sektors soll damit auch auf den priva­ten Sektor ausstrahlen. Das EBG wird dem Bundesrat bis Ende 2023 über den Stand der Massnahmen Bericht erstatten.</p><p>5. Bei der vom BFS durchgeführten Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auf der Basis der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung werden das verwendete Berechnungsmodell (Blinder-Oaxaca) und die berücksichtigten Variablen zur Messung des erklärten und unerklärten Anteils der Lohnunterschiede für alle be­fragten Unternehmen unabhängig von ihrer Grösse gleich und einheitlich gehand­habt. Mit dem Standard-Analyseinstrument Logib stellt das EBG allen Arbeitgeben­den ein kostenloses Instrument zur Verfügung. Es ermöglicht folglich sämtlichen Unternehmen, eine Ana­lyse der Lohngleichheit durchzuführen.</p>
    • <p>Frauen verdienen im Durchschnitt 8,6 Prozent weniger als Männer; das entspricht einer Lohndifferenz von 684 Franken pro Monat, im Privatsektor sogar bis zu 1324 Franken pro Monat. Diese Zahlen können weder erklärt noch heruntergespielt werden. Die 2020 in Kraft getretene Änderung des Gleichstellungsgesetzes (GIG) und die Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse legen die Kriterien für die Ausbildung der Revisorinnen und Revisoren fest, die als unabhängige Stelle die Lohngleichheitsanalyse der Arbeitgebenden mit mindestens 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überprüfen. Die Arbeitgebenden mussten ihre erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse mithilfe des Standard-Analyse-Tools Logib bis Ende Juni 2021 durchführen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Aktionärinnen und Aktionäre müssen bis Ende Juni 2023 über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse informiert werden (Art.&nbsp;13g und Art.&nbsp;13h GlG).</p><p>Wir bitten daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Um besser zu verstehen, auf welche Grenzen Logib bei der Lohngleichheitsanalyse trifft und wie Begleitmassnahmen für Unternehmen verbessert werden können, um Lohndifferenzen zu beseitigen: Welche Analysemodule von Logib stehen heute zur Verfügung? Wie werden aus quantitativen Daten relevante Informationen und qualitative Daten gezogen?</p><p>2. Gemäss der Planung zur Umsetzung der Änderung des GIG und der dazugehörigen Verordnung sollte die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durch eine externe Stelle bis zum 30. Juni 2022 durchgeführt werden. Wurde diese Frist eingehalten?</p><p>3. Ausserdem müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Aktionärinnen und Aktionäre bis zum 30. Juni 2023 über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse informiert werden. Wird diese Frist eingehalten? Zieht der Bundesrat in Betracht, diese Ergebnisse in anonymisierter Form und mittels klarer qualitativer und quantitativer Daten zu veröffentlichen?</p><p>4. Sollen private und öffentliche Unternehmen besser über Logib informiert werden? Ist ein Monitoringbericht zur Nutzung von Logib und der gesammelten Daten (unter Wahrung der Anonymität der Unternehmen) vorgesehen?</p><p>5. Im Anschluss an die Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2018 wurde festgestellt, dass der unerklärte Anteil der Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern in grossen Unternehmen geringer ist als in kleinen Unternehmen. Wie kann mittleren und kleinen Unternehmen die Berechnung von Lohndifferenzen ermöglicht werden?</p><p>&nbsp;</p>
    • Stärkung der Lohngleichheit in der Schweiz. Wie können die entsprechenden Massnahmen und das Tool zur Lohngleichheitsanalyse "Logib" verbessert werden?

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