Stärkung der Lohngleichheit in der Schweiz. Wie können die entsprechenden Massnahmen und das Tool zur Lohngleichheitsanalyse "Logib" verbessert werden?
- ShortId
-
23.3631
- Id
-
20233631
- Updated
-
26.03.2024 22:01
- Language
-
de
- Title
-
Stärkung der Lohngleichheit in der Schweiz. Wie können die entsprechenden Massnahmen und das Tool zur Lohngleichheitsanalyse "Logib" verbessert werden?
- AdditionalIndexing
-
28;44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-4. Der Analysepflicht gemäss Artikel 13<i>a</i> des Gleichstellungsgesetzes (GlG, SR 151.1) sind die rund 5'000 Arbeitgebenden mit 100 und mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterstellt. Gemäss Artikel 13<i>c</i> Absatz 2 GlG stellt der Bund allen Arbeitgebenden ein kostenloses Standard-Analyse-Tool Logib zur Verfügung. Mit Logib Modul 1 und Modul 2 können rund 200'000 Arbeitgebende eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. </p><p>Im Rahmen der Nationalen Konferenz zur Gleichstellungsstrategie am 27. Juni 2023 in Bern hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) die neue Funktionalität «Logib Lohnsystem» vorgestellt. Sie kann wahlweise direkt im Nachgang zu einer Lohngleichheitsanalyse oder auch ganz unabhängig hiervon genutzt werden. Logib Lohnsystem ermöglicht vertiefte Einblicke und gibt qualitative Informationen sowie konkrete Vorschläge für eine klar strukturierte, geschlechtsneutrale Lohnfindung. Dies ermöglicht effizientes und gezieltes Handeln, um bestehende Lohnungleichheiten zu beseitigen.</p><p>Da das GlG keine Meldung der Analyseergebnisse an den Bund vorsieht, hat der Bundesrat auch keinen Überblick darüber, ob die Fristen für die Überprüfung der Analysen durch unabhängige Revisionsstellen (Art. 13<i>d</i> GlG) und für die Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Art. 13<i>g</i> GlG) sowie der Aktionärinnen und Aktionäre (Art. 13<i>h</i> GlG) über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse eingehalten wurden. Der Bundesrat hat sich jedoch bereit erklärt, voraussichtlich im Jahr 2025 eine Zwischenbilanz der Revision des GlG zu ziehen, in welcher Informationen über die Durchführung der Analysen, deren Überprüfung und die Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ersichtlich sein sollten. Derzeit läuft die Ausschreibung für ein entsprechendes Evaluationsmandat.</p><p>Über die Anzahl Lohngleichheitsanalysen mit Logib und den erzielten Ergebnissen liegen derzeit folglich auch keine repräsentativen Informationen vor. </p><p>Als Teil der Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor beauftragte der Bundesrat am 9. Dezember 2022 das EBG mit mehreren Massnahmen, welche auch die Durchführung von Lohngleichheitsanalysen fördern, deren Aussagekraft stärken und Arbeitgebenden Hilfestellung bei der Identifikation und Behebung von Problemen geben sollen. Dabei handelt es sich um die Überprüfung der Toleranzschwelle in Logib, die Ergänzung von Logib mit der neuen Funktionalität «Logib Lohnsystem», die Schaffung einer öffentlichen Plattform für ein Monitoring der Charta, die Einführung einer freiwilligen Logib-Kennzeichnung sowie die Unterstützung kleiner Gemeinden bei Lohngleichheitsanalysen. Die Vorbildrolle des öffentlichen Sektors soll damit auch auf den privaten Sektor ausstrahlen. Das EBG wird dem Bundesrat bis Ende 2023 über den Stand der Massnahmen Bericht erstatten.</p><p>5. Bei der vom BFS durchgeführten Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auf der Basis der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung werden das verwendete Berechnungsmodell (Blinder-Oaxaca) und die berücksichtigten Variablen zur Messung des erklärten und unerklärten Anteils der Lohnunterschiede für alle befragten Unternehmen unabhängig von ihrer Grösse gleich und einheitlich gehandhabt. Mit dem Standard-Analyseinstrument Logib stellt das EBG allen Arbeitgebenden ein kostenloses Instrument zur Verfügung. Es ermöglicht folglich sämtlichen Unternehmen, eine Analyse der Lohngleichheit durchzuführen.</p>
- <p>Frauen verdienen im Durchschnitt 8,6 Prozent weniger als Männer; das entspricht einer Lohndifferenz von 684 Franken pro Monat, im Privatsektor sogar bis zu 1324 Franken pro Monat. Diese Zahlen können weder erklärt noch heruntergespielt werden. Die 2020 in Kraft getretene Änderung des Gleichstellungsgesetzes (GIG) und die Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse legen die Kriterien für die Ausbildung der Revisorinnen und Revisoren fest, die als unabhängige Stelle die Lohngleichheitsanalyse der Arbeitgebenden mit mindestens 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überprüfen. Die Arbeitgebenden mussten ihre erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse mithilfe des Standard-Analyse-Tools Logib bis Ende Juni 2021 durchführen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Aktionärinnen und Aktionäre müssen bis Ende Juni 2023 über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse informiert werden (Art. 13g und Art. 13h GlG).</p><p>Wir bitten daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Um besser zu verstehen, auf welche Grenzen Logib bei der Lohngleichheitsanalyse trifft und wie Begleitmassnahmen für Unternehmen verbessert werden können, um Lohndifferenzen zu beseitigen: Welche Analysemodule von Logib stehen heute zur Verfügung? Wie werden aus quantitativen Daten relevante Informationen und qualitative Daten gezogen?</p><p>2. Gemäss der Planung zur Umsetzung der Änderung des GIG und der dazugehörigen Verordnung sollte die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durch eine externe Stelle bis zum 30. Juni 2022 durchgeführt werden. Wurde diese Frist eingehalten?</p><p>3. Ausserdem müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Aktionärinnen und Aktionäre bis zum 30. Juni 2023 über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse informiert werden. Wird diese Frist eingehalten? Zieht der Bundesrat in Betracht, diese Ergebnisse in anonymisierter Form und mittels klarer qualitativer und quantitativer Daten zu veröffentlichen?</p><p>4. Sollen private und öffentliche Unternehmen besser über Logib informiert werden? Ist ein Monitoringbericht zur Nutzung von Logib und der gesammelten Daten (unter Wahrung der Anonymität der Unternehmen) vorgesehen?</p><p>5. Im Anschluss an die Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2018 wurde festgestellt, dass der unerklärte Anteil der Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern in grossen Unternehmen geringer ist als in kleinen Unternehmen. Wie kann mittleren und kleinen Unternehmen die Berechnung von Lohndifferenzen ermöglicht werden?</p><p> </p>
- Stärkung der Lohngleichheit in der Schweiz. Wie können die entsprechenden Massnahmen und das Tool zur Lohngleichheitsanalyse "Logib" verbessert werden?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-4. Der Analysepflicht gemäss Artikel 13<i>a</i> des Gleichstellungsgesetzes (GlG, SR 151.1) sind die rund 5'000 Arbeitgebenden mit 100 und mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterstellt. Gemäss Artikel 13<i>c</i> Absatz 2 GlG stellt der Bund allen Arbeitgebenden ein kostenloses Standard-Analyse-Tool Logib zur Verfügung. Mit Logib Modul 1 und Modul 2 können rund 200'000 Arbeitgebende eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. </p><p>Im Rahmen der Nationalen Konferenz zur Gleichstellungsstrategie am 27. Juni 2023 in Bern hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) die neue Funktionalität «Logib Lohnsystem» vorgestellt. Sie kann wahlweise direkt im Nachgang zu einer Lohngleichheitsanalyse oder auch ganz unabhängig hiervon genutzt werden. Logib Lohnsystem ermöglicht vertiefte Einblicke und gibt qualitative Informationen sowie konkrete Vorschläge für eine klar strukturierte, geschlechtsneutrale Lohnfindung. Dies ermöglicht effizientes und gezieltes Handeln, um bestehende Lohnungleichheiten zu beseitigen.</p><p>Da das GlG keine Meldung der Analyseergebnisse an den Bund vorsieht, hat der Bundesrat auch keinen Überblick darüber, ob die Fristen für die Überprüfung der Analysen durch unabhängige Revisionsstellen (Art. 13<i>d</i> GlG) und für die Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Art. 13<i>g</i> GlG) sowie der Aktionärinnen und Aktionäre (Art. 13<i>h</i> GlG) über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse eingehalten wurden. Der Bundesrat hat sich jedoch bereit erklärt, voraussichtlich im Jahr 2025 eine Zwischenbilanz der Revision des GlG zu ziehen, in welcher Informationen über die Durchführung der Analysen, deren Überprüfung und die Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ersichtlich sein sollten. Derzeit läuft die Ausschreibung für ein entsprechendes Evaluationsmandat.</p><p>Über die Anzahl Lohngleichheitsanalysen mit Logib und den erzielten Ergebnissen liegen derzeit folglich auch keine repräsentativen Informationen vor. </p><p>Als Teil der Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor beauftragte der Bundesrat am 9. Dezember 2022 das EBG mit mehreren Massnahmen, welche auch die Durchführung von Lohngleichheitsanalysen fördern, deren Aussagekraft stärken und Arbeitgebenden Hilfestellung bei der Identifikation und Behebung von Problemen geben sollen. Dabei handelt es sich um die Überprüfung der Toleranzschwelle in Logib, die Ergänzung von Logib mit der neuen Funktionalität «Logib Lohnsystem», die Schaffung einer öffentlichen Plattform für ein Monitoring der Charta, die Einführung einer freiwilligen Logib-Kennzeichnung sowie die Unterstützung kleiner Gemeinden bei Lohngleichheitsanalysen. Die Vorbildrolle des öffentlichen Sektors soll damit auch auf den privaten Sektor ausstrahlen. Das EBG wird dem Bundesrat bis Ende 2023 über den Stand der Massnahmen Bericht erstatten.</p><p>5. Bei der vom BFS durchgeführten Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auf der Basis der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung werden das verwendete Berechnungsmodell (Blinder-Oaxaca) und die berücksichtigten Variablen zur Messung des erklärten und unerklärten Anteils der Lohnunterschiede für alle befragten Unternehmen unabhängig von ihrer Grösse gleich und einheitlich gehandhabt. Mit dem Standard-Analyseinstrument Logib stellt das EBG allen Arbeitgebenden ein kostenloses Instrument zur Verfügung. Es ermöglicht folglich sämtlichen Unternehmen, eine Analyse der Lohngleichheit durchzuführen.</p>
- <p>Frauen verdienen im Durchschnitt 8,6 Prozent weniger als Männer; das entspricht einer Lohndifferenz von 684 Franken pro Monat, im Privatsektor sogar bis zu 1324 Franken pro Monat. Diese Zahlen können weder erklärt noch heruntergespielt werden. Die 2020 in Kraft getretene Änderung des Gleichstellungsgesetzes (GIG) und die Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse legen die Kriterien für die Ausbildung der Revisorinnen und Revisoren fest, die als unabhängige Stelle die Lohngleichheitsanalyse der Arbeitgebenden mit mindestens 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überprüfen. Die Arbeitgebenden mussten ihre erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse mithilfe des Standard-Analyse-Tools Logib bis Ende Juni 2021 durchführen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Aktionärinnen und Aktionäre müssen bis Ende Juni 2023 über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse informiert werden (Art. 13g und Art. 13h GlG).</p><p>Wir bitten daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Um besser zu verstehen, auf welche Grenzen Logib bei der Lohngleichheitsanalyse trifft und wie Begleitmassnahmen für Unternehmen verbessert werden können, um Lohndifferenzen zu beseitigen: Welche Analysemodule von Logib stehen heute zur Verfügung? Wie werden aus quantitativen Daten relevante Informationen und qualitative Daten gezogen?</p><p>2. Gemäss der Planung zur Umsetzung der Änderung des GIG und der dazugehörigen Verordnung sollte die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durch eine externe Stelle bis zum 30. Juni 2022 durchgeführt werden. Wurde diese Frist eingehalten?</p><p>3. Ausserdem müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Aktionärinnen und Aktionäre bis zum 30. Juni 2023 über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse informiert werden. Wird diese Frist eingehalten? Zieht der Bundesrat in Betracht, diese Ergebnisse in anonymisierter Form und mittels klarer qualitativer und quantitativer Daten zu veröffentlichen?</p><p>4. Sollen private und öffentliche Unternehmen besser über Logib informiert werden? Ist ein Monitoringbericht zur Nutzung von Logib und der gesammelten Daten (unter Wahrung der Anonymität der Unternehmen) vorgesehen?</p><p>5. Im Anschluss an die Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2018 wurde festgestellt, dass der unerklärte Anteil der Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern in grossen Unternehmen geringer ist als in kleinen Unternehmen. Wie kann mittleren und kleinen Unternehmen die Berechnung von Lohndifferenzen ermöglicht werden?</p><p> </p>
- Stärkung der Lohngleichheit in der Schweiz. Wie können die entsprechenden Massnahmen und das Tool zur Lohngleichheitsanalyse "Logib" verbessert werden?
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