Schnellere Einführung des elektronischen Patientendossiers

ShortId
23.3674
Id
20233674
Updated
26.03.2024 22:04
Language
de
Title
Schnellere Einführung des elektronischen Patientendossiers
AdditionalIndexing
2841;34
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Chancen der Digitalisierung werden von der Bevölkerung und den Gesundheitsfachpersonen anerkannt, aber eines der wichtigsten Instrumente, das elektronische Patientendossier, wird aktuell noch nicht genügend genutzt, damit der Mehrwert für die Patientinnen und Patienten sowie für die Gesundheitsfachpersonen deutlich wird. Um die flächendeckende Einführung des EPD zu gewährleisten, sollten rasch Massnahmen wie die Verpflichtung zur Publikation von Dokumenten im EPD (Ablagepflicht), die Vereinheitlichung der technischen Infrastruktur und die Vereinfachung des Eröffnungsprozesses umgesetzt werden, und zwar vor der Frist, welche das EDI für die umfassende Revision des EPDG erwägt (2027-28).</p>
  • <p>Der Bundesrat unterstützt das Anliegen des Postulats und ist sich bewusst, dass es Massnahmen braucht, damit die Verbreitung und Nutzung des elektronischen Patientendossiers (EPD) ausgeweitet und das EPD zu einem Pfeiler des Gesundheitssystems werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Mit der umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG; SR 816.1), deren Vernehmlassung am 28. Juni 2023 eröffnet wurde, sollen eine nachhaltige Finanzierung des EPD sichergestellt und die Rolle zwischen Bund und Kantonen klar geregelt werden. In Zukunft soll der Bund die Weiterentwicklung des EPD inhaltlich koordinieren und finanzieren, welche den Nutzen für alle Beteiligten erhöhen soll. Auf der heutigen gesetzlichen Grundlage muss die Finanzierung jeweils fallweise von den Stammgemeinschaften und Gemeinschaften sichergestellt werden (zum Beispiel eMedikationsplan). Weitere Massnahmen, wie die Ausweitung des Obligatoriums auf alle ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen oder ein EPD für alle Einwohnerinnen und Einwohner (mit Option auf Verzicht = Opt-Out), sollen einerseits die Verbreitung und Nutzung des EPD fördern und andererseits einen Beitrag zur Kostendämpfung und Qualitätssteigerung leisten. Die Botschaft soll bis Sommer 2024 an das Parlament überwiesen werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Zeitraum bis zum Inkrafttreten der umfassenden Revision des EPDG stellt eine kritische Phase für die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers (EPD) dar. Daher hat der Bund weitere Massnahmen beschlossen, welche ebenfalls im Sinne dieses Postulats sind:</p><p>&nbsp;</p><p>Als kurzfristige Massnahme startete Ende Juni 2023 die erste Phase der nationalen Kampagne zum EPD. Die Kampagne richtet sich in einem ersten Schritt an die Gesundheitsfachpersonen und danach an die Bevölkerung.</p><p>&nbsp;</p><p>Als mittelfristige Massnahme hat der Bundesrat am 6. September 2023 die Botschaft zur Übergangsfinanzierung an das Parlament überwiesen. Diese vorgezogene Revision setzt mit den befristeten Finanzhilfen an Stammgemeinschaften, die sich nach der Anzahl eröffneter Patientendossiers richtet, einen finanziellen Anreiz für eine rasche Verbreitung des EPD. Ebenfalls soll der Eröffnungsprozess vereinfacht werden, damit ein rein elektronischer und damit ein effizienter Eröffnungsprozess gewährleistet werden kann.</p><p>&nbsp;</p><p>Damit die Stammgemeinschaften möglichst rasch von den Finanzhilfen profitieren können, ist ein rasches Inkrafttreten der Übergangsfinanzierung essentiell. Um dies per 2024 zu ermöglichen, soll die Vorlage inhaltlich nicht überladen werden. Zudem erachtet es der Bundesrat nicht als sinnvoll, die Verpflichtung für ambulant tätige Gesundheitsfachpersonen oder das Opt-Out für Patientinnen und Patienten bereits jetzt ohne Vernehmlassung einzuführen. Das Vertrauen der Bevölkerung und der Gesundheitsfachpersonen in das EPD ist ein zentraler Pfeiler für den Erfolg des EPD.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie das elektronische Patientendossier schneller eine ausreichende Verbreitung erreichen kann, damit es den gewünschten Beitrag zur Kostendämpfung und zur Qualitätssteigerung im Gesundheitswesen leisten kann, und Vorschläge zu machen, wie die grundlegende Revision des EPDG beschleunigt werden kann.</p>
  • Schnellere Einführung des elektronischen Patientendossiers
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Chancen der Digitalisierung werden von der Bevölkerung und den Gesundheitsfachpersonen anerkannt, aber eines der wichtigsten Instrumente, das elektronische Patientendossier, wird aktuell noch nicht genügend genutzt, damit der Mehrwert für die Patientinnen und Patienten sowie für die Gesundheitsfachpersonen deutlich wird. Um die flächendeckende Einführung des EPD zu gewährleisten, sollten rasch Massnahmen wie die Verpflichtung zur Publikation von Dokumenten im EPD (Ablagepflicht), die Vereinheitlichung der technischen Infrastruktur und die Vereinfachung des Eröffnungsprozesses umgesetzt werden, und zwar vor der Frist, welche das EDI für die umfassende Revision des EPDG erwägt (2027-28).</p>
    • <p>Der Bundesrat unterstützt das Anliegen des Postulats und ist sich bewusst, dass es Massnahmen braucht, damit die Verbreitung und Nutzung des elektronischen Patientendossiers (EPD) ausgeweitet und das EPD zu einem Pfeiler des Gesundheitssystems werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Mit der umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG; SR 816.1), deren Vernehmlassung am 28. Juni 2023 eröffnet wurde, sollen eine nachhaltige Finanzierung des EPD sichergestellt und die Rolle zwischen Bund und Kantonen klar geregelt werden. In Zukunft soll der Bund die Weiterentwicklung des EPD inhaltlich koordinieren und finanzieren, welche den Nutzen für alle Beteiligten erhöhen soll. Auf der heutigen gesetzlichen Grundlage muss die Finanzierung jeweils fallweise von den Stammgemeinschaften und Gemeinschaften sichergestellt werden (zum Beispiel eMedikationsplan). Weitere Massnahmen, wie die Ausweitung des Obligatoriums auf alle ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen oder ein EPD für alle Einwohnerinnen und Einwohner (mit Option auf Verzicht = Opt-Out), sollen einerseits die Verbreitung und Nutzung des EPD fördern und andererseits einen Beitrag zur Kostendämpfung und Qualitätssteigerung leisten. Die Botschaft soll bis Sommer 2024 an das Parlament überwiesen werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Zeitraum bis zum Inkrafttreten der umfassenden Revision des EPDG stellt eine kritische Phase für die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers (EPD) dar. Daher hat der Bund weitere Massnahmen beschlossen, welche ebenfalls im Sinne dieses Postulats sind:</p><p>&nbsp;</p><p>Als kurzfristige Massnahme startete Ende Juni 2023 die erste Phase der nationalen Kampagne zum EPD. Die Kampagne richtet sich in einem ersten Schritt an die Gesundheitsfachpersonen und danach an die Bevölkerung.</p><p>&nbsp;</p><p>Als mittelfristige Massnahme hat der Bundesrat am 6. September 2023 die Botschaft zur Übergangsfinanzierung an das Parlament überwiesen. Diese vorgezogene Revision setzt mit den befristeten Finanzhilfen an Stammgemeinschaften, die sich nach der Anzahl eröffneter Patientendossiers richtet, einen finanziellen Anreiz für eine rasche Verbreitung des EPD. Ebenfalls soll der Eröffnungsprozess vereinfacht werden, damit ein rein elektronischer und damit ein effizienter Eröffnungsprozess gewährleistet werden kann.</p><p>&nbsp;</p><p>Damit die Stammgemeinschaften möglichst rasch von den Finanzhilfen profitieren können, ist ein rasches Inkrafttreten der Übergangsfinanzierung essentiell. Um dies per 2024 zu ermöglichen, soll die Vorlage inhaltlich nicht überladen werden. Zudem erachtet es der Bundesrat nicht als sinnvoll, die Verpflichtung für ambulant tätige Gesundheitsfachpersonen oder das Opt-Out für Patientinnen und Patienten bereits jetzt ohne Vernehmlassung einzuführen. Das Vertrauen der Bevölkerung und der Gesundheitsfachpersonen in das EPD ist ein zentraler Pfeiler für den Erfolg des EPD.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie das elektronische Patientendossier schneller eine ausreichende Verbreitung erreichen kann, damit es den gewünschten Beitrag zur Kostendämpfung und zur Qualitätssteigerung im Gesundheitswesen leisten kann, und Vorschläge zu machen, wie die grundlegende Revision des EPDG beschleunigt werden kann.</p>
    • Schnellere Einführung des elektronischen Patientendossiers

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