Verhinderung einer Stagnation bei den Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation

ShortId
23.3690
Id
20233690
Updated
26.03.2024 21:57
Language
de
Title
Verhinderung einer Stagnation bei den Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation
AdditionalIndexing
32;36;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Bundesversammlung hat am 16. Dezember 2020 den Bundesbeschluss zum Horizon-Paket 2021–2027 verabschiedet. Dieser sieht vor, dass bei einer Assoziierung eine Finanzierung der jährlichen Pflichtbeiträge oder bei einer Nicht-Assoziierung eine projektweise Beteiligung erfolgt. Bezüglich der Finanzierung liegt der Unterschied zwischen einer Assoziierung und Übergangsmassnahmen im Zahlungsprofil: Bei einer Assoziierung erfolgen Zahlungen der jährlichen Pflichtbeiträge, und die EU übernimmt mit diesen Mitteln die Projektfinanzierungen über die gesamte Projektlaufzeit. Bei einer Nicht-Assoziierung erfolgen die Auszahlungen zeitversetzt gemäss Projektfortschritt direkt an die Forschenden und Institutionen (Übergangsmassnahmen für Direktfinanzierung und weitere, nicht zugängliche Ausschreibungen). Für die Forschenden ergibt sich demnach bezüglich des Zeitpunkts, zu dem sie die Mittel erhalten, kein Unterschied. Auch stehen in der Grössenordnung gleich viele Mittel zur Verfügung wie der erwartete Rückfluss in die Schweiz bei einer Assoziierung.&nbsp;</p><p>Da der Zeitpunkt einer Assoziierung an das Horizon Paket gegenwärtig nicht abgeschätzt werden kann, sind die Voraussetzungen für die Budgetierung des Pflichtbeitrags nicht gegeben. Den Forschenden entgeht damit kein Geld, da die Mittel für das Horizon-Paket ohne Abkommen nicht hätten ausgerichtet werden können (Kreditrest) und der Bundesrat stattdessen Übergangsmassnahmen beschlossen hat.&nbsp;</p><p>Als Konsequenz konnte der Bundesrat die lineare Kürzung der schwach gebundenen Ausgabe etwas tiefer ansetzen, wovon auch der BFI-Bereich profitiert. Die Übergangsmassnahmen selbst waren von diesen Kürzungen ausgenommen. Sollte im Jahr 2024 dennoch eine Assoziierung möglich sein, würde der Pflichtbeitrag mit einem Nachtragskredit beantragt.&nbsp;</p><p>2. Der Bundesrat hat für die BFI-Botschaft 2025–2028 ein nominales Wachstum von 2 Prozent beschlossen, was einen Zuwachs von rund 2 Milliarden Franken gegenüber der aktuellen BFI-Botschaft bedeutet. Die Wettbewerbsfähigkeit des BFI-Standorts Schweiz hängt aber nicht nur von den finanziellen Mitteln, sondern auch von der Ausrichtung und Umsetzung der Massnahmen ab. Die Mittel werden entlang der gesamten Wertschöpfungskette dort eingesetzt, wo sie optimalen Nutzen erzeugen und das BFI-System stärken. Für die BFI-Periode 2025–2028 sind Schwerpunkte bei der kompetitiven Forschungs- und Innovationsförderung geplant (SNF, Innosuisse, Akademien). Damit verbunden sind Exzellenzinitiativen (z.B. nationale Quanteninitiative) und die weltweite Zusammenarbeit (bi- und multilaterale Forschungskooperationen, Austausch und Mobilität). Zusätzlich fördert die Aus- und Weiterbildung das Potenzial an Fachkräften.</p><p>Seit dem Voranschlag 2019 erfolgt durch die Umsetzung der Motion Dittli «Teuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt» (16.3705) eine reale Steuerung der Ausgaben. Die schwach gebundenen Ausgaben werden jährlich an die aktuellen Teuerungsannahmen angepasst. Im Voranschlag 2024 war dies nicht der Fall, weil sonst eine höhere lineare Kürzung nötig geworden wäre.&nbsp;</p><p>In den vergangenen BFI-Perioden hat der Bund dem BFI-Bereich eine hohe Priorität eingeräumt. Zwischen 2010 und 2020 sind die Bundesausgaben mit durchschnittlich 3,4 Prozent pro Jahr stärker gewachsen als der ordentliche Gesamthaushalt des Bundes (1,9 %) und das nominelle BIP (1,1 %).&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat am 10.&nbsp;März 2023 die Prioritäten für die mehrjährigen Finanzbeschlüssen festgelegt. Gemäss Auftrag des Parlaments setzt er Prioritäten bei den Armeeausgaben, im Umweltbereich und im Hinblick auf die Kosten des Wiederaufbaus der Ukraine im Bereich der internationalen Zusammenarbeit.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat zu Beginn dieses Jahres kommuniziert, dass der Pflichtbeitrag für eine Assoziierung der Schweiz am EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizon Europe" ab dem Jahr 2024 nicht mehr budgetiert werden soll. In seiner Finanzpolitischen Standortbestimmung 2024-2026 rechnete er mit Einsparungen von 0,6 Milliarden Franken im Jahr 2024, gefolgt von 0,5 Milliarden Franken (2025) und 0,4 Milliarden Franken (2026). In den Staatsrechnungen der Jahre 2021 und 2022 waren bereits bedeutende Kreditreste aus den ursprünglich für die Beteiligung am Horizon-Paket vorgesehenen Finanzmittel zu verzeichnen. Zudem plant der Bundesrat im Jahr 2024 Budgetkürzungen im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) und die jüngst in die Vernehmlassung geschickte BFI-Botschaft 2025-2028 sieht bescheidene nominale Wachstumsraten vor.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, sich zu folgenden Fragen zu äussern:</p><p>1. Aufgrund des Ausschlusses der Schweiz aus "Horizon Europe" erleidet unser Forschungs- und Innovationsplatz erhebliche Einbussen finanzieller Natur sowie auch bezüglich der Wettbewerbsfähigkeit. Der Bundesrat plant im Voranschlag 2024 Kürzungen von 2 Prozent bei den schwach gebundenen Ausgaben, zu denen auch der BFI-Bereich gehört.</p><p>Wie kann der Bundesrat verhindern, dass die Akteure der Forschung und Innovation in der Schweiz im Jahr 2024 gleich doppelt zu Sparmassnahmen beitragen müssen (einerseits durch die Reduktion der Finanzmittel aus dem Horizon-Paket, andererseits aufgrund der Budgetkürzungen von 2 %)?</p><p>2. Die Vernehmlassungsvorlage für die BFI-Finanzierung in den Jahren 2025 bis 2028 sieht eine durchschnittliche nominale Wachstumsrate von 2 Prozent vor. Im Falle einer Teuerung von ebenfalls 2 Prozent würden die Investitionen im BFI-Bereich somit stagnieren. Hinzu kommt das aufgrund der geplanten Budgetkürzungen bereits geschwächte Basisjahr 2024.</p><p>- Wie gedenkt der Bundesrat die Wettbewerbsfähigkeit des BFI-Standorts Schweiz zu sichern, wenn die kommenden Jahre von einer finanziellen Stagnation geprägt sein sollten?</p><p>- Welche Instrumente hat der Bundesrat, um das reale Mittelwachstum im BFI-Bereich während der Periode von 2025 bis 2028 zu steuern?</p><p>- Sollte der maximale Zahlungsrahmen in der BFI-Botschaft 2025-2028 nicht grosszügiger bemessen werden, um die Investitionen in den einzigen Rohstoff der Schweiz zukunftsorientierter zu gestalten?</p>
  • Verhinderung einer Stagnation bei den Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Bundesversammlung hat am 16. Dezember 2020 den Bundesbeschluss zum Horizon-Paket 2021–2027 verabschiedet. Dieser sieht vor, dass bei einer Assoziierung eine Finanzierung der jährlichen Pflichtbeiträge oder bei einer Nicht-Assoziierung eine projektweise Beteiligung erfolgt. Bezüglich der Finanzierung liegt der Unterschied zwischen einer Assoziierung und Übergangsmassnahmen im Zahlungsprofil: Bei einer Assoziierung erfolgen Zahlungen der jährlichen Pflichtbeiträge, und die EU übernimmt mit diesen Mitteln die Projektfinanzierungen über die gesamte Projektlaufzeit. Bei einer Nicht-Assoziierung erfolgen die Auszahlungen zeitversetzt gemäss Projektfortschritt direkt an die Forschenden und Institutionen (Übergangsmassnahmen für Direktfinanzierung und weitere, nicht zugängliche Ausschreibungen). Für die Forschenden ergibt sich demnach bezüglich des Zeitpunkts, zu dem sie die Mittel erhalten, kein Unterschied. Auch stehen in der Grössenordnung gleich viele Mittel zur Verfügung wie der erwartete Rückfluss in die Schweiz bei einer Assoziierung.&nbsp;</p><p>Da der Zeitpunkt einer Assoziierung an das Horizon Paket gegenwärtig nicht abgeschätzt werden kann, sind die Voraussetzungen für die Budgetierung des Pflichtbeitrags nicht gegeben. Den Forschenden entgeht damit kein Geld, da die Mittel für das Horizon-Paket ohne Abkommen nicht hätten ausgerichtet werden können (Kreditrest) und der Bundesrat stattdessen Übergangsmassnahmen beschlossen hat.&nbsp;</p><p>Als Konsequenz konnte der Bundesrat die lineare Kürzung der schwach gebundenen Ausgabe etwas tiefer ansetzen, wovon auch der BFI-Bereich profitiert. Die Übergangsmassnahmen selbst waren von diesen Kürzungen ausgenommen. Sollte im Jahr 2024 dennoch eine Assoziierung möglich sein, würde der Pflichtbeitrag mit einem Nachtragskredit beantragt.&nbsp;</p><p>2. Der Bundesrat hat für die BFI-Botschaft 2025–2028 ein nominales Wachstum von 2 Prozent beschlossen, was einen Zuwachs von rund 2 Milliarden Franken gegenüber der aktuellen BFI-Botschaft bedeutet. Die Wettbewerbsfähigkeit des BFI-Standorts Schweiz hängt aber nicht nur von den finanziellen Mitteln, sondern auch von der Ausrichtung und Umsetzung der Massnahmen ab. Die Mittel werden entlang der gesamten Wertschöpfungskette dort eingesetzt, wo sie optimalen Nutzen erzeugen und das BFI-System stärken. Für die BFI-Periode 2025–2028 sind Schwerpunkte bei der kompetitiven Forschungs- und Innovationsförderung geplant (SNF, Innosuisse, Akademien). Damit verbunden sind Exzellenzinitiativen (z.B. nationale Quanteninitiative) und die weltweite Zusammenarbeit (bi- und multilaterale Forschungskooperationen, Austausch und Mobilität). Zusätzlich fördert die Aus- und Weiterbildung das Potenzial an Fachkräften.</p><p>Seit dem Voranschlag 2019 erfolgt durch die Umsetzung der Motion Dittli «Teuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt» (16.3705) eine reale Steuerung der Ausgaben. Die schwach gebundenen Ausgaben werden jährlich an die aktuellen Teuerungsannahmen angepasst. Im Voranschlag 2024 war dies nicht der Fall, weil sonst eine höhere lineare Kürzung nötig geworden wäre.&nbsp;</p><p>In den vergangenen BFI-Perioden hat der Bund dem BFI-Bereich eine hohe Priorität eingeräumt. Zwischen 2010 und 2020 sind die Bundesausgaben mit durchschnittlich 3,4 Prozent pro Jahr stärker gewachsen als der ordentliche Gesamthaushalt des Bundes (1,9 %) und das nominelle BIP (1,1 %).&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat am 10.&nbsp;März 2023 die Prioritäten für die mehrjährigen Finanzbeschlüssen festgelegt. Gemäss Auftrag des Parlaments setzt er Prioritäten bei den Armeeausgaben, im Umweltbereich und im Hinblick auf die Kosten des Wiederaufbaus der Ukraine im Bereich der internationalen Zusammenarbeit.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat zu Beginn dieses Jahres kommuniziert, dass der Pflichtbeitrag für eine Assoziierung der Schweiz am EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizon Europe" ab dem Jahr 2024 nicht mehr budgetiert werden soll. In seiner Finanzpolitischen Standortbestimmung 2024-2026 rechnete er mit Einsparungen von 0,6 Milliarden Franken im Jahr 2024, gefolgt von 0,5 Milliarden Franken (2025) und 0,4 Milliarden Franken (2026). In den Staatsrechnungen der Jahre 2021 und 2022 waren bereits bedeutende Kreditreste aus den ursprünglich für die Beteiligung am Horizon-Paket vorgesehenen Finanzmittel zu verzeichnen. Zudem plant der Bundesrat im Jahr 2024 Budgetkürzungen im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) und die jüngst in die Vernehmlassung geschickte BFI-Botschaft 2025-2028 sieht bescheidene nominale Wachstumsraten vor.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, sich zu folgenden Fragen zu äussern:</p><p>1. Aufgrund des Ausschlusses der Schweiz aus "Horizon Europe" erleidet unser Forschungs- und Innovationsplatz erhebliche Einbussen finanzieller Natur sowie auch bezüglich der Wettbewerbsfähigkeit. Der Bundesrat plant im Voranschlag 2024 Kürzungen von 2 Prozent bei den schwach gebundenen Ausgaben, zu denen auch der BFI-Bereich gehört.</p><p>Wie kann der Bundesrat verhindern, dass die Akteure der Forschung und Innovation in der Schweiz im Jahr 2024 gleich doppelt zu Sparmassnahmen beitragen müssen (einerseits durch die Reduktion der Finanzmittel aus dem Horizon-Paket, andererseits aufgrund der Budgetkürzungen von 2 %)?</p><p>2. Die Vernehmlassungsvorlage für die BFI-Finanzierung in den Jahren 2025 bis 2028 sieht eine durchschnittliche nominale Wachstumsrate von 2 Prozent vor. Im Falle einer Teuerung von ebenfalls 2 Prozent würden die Investitionen im BFI-Bereich somit stagnieren. Hinzu kommt das aufgrund der geplanten Budgetkürzungen bereits geschwächte Basisjahr 2024.</p><p>- Wie gedenkt der Bundesrat die Wettbewerbsfähigkeit des BFI-Standorts Schweiz zu sichern, wenn die kommenden Jahre von einer finanziellen Stagnation geprägt sein sollten?</p><p>- Welche Instrumente hat der Bundesrat, um das reale Mittelwachstum im BFI-Bereich während der Periode von 2025 bis 2028 zu steuern?</p><p>- Sollte der maximale Zahlungsrahmen in der BFI-Botschaft 2025-2028 nicht grosszügiger bemessen werden, um die Investitionen in den einzigen Rohstoff der Schweiz zukunftsorientierter zu gestalten?</p>
    • Verhinderung einer Stagnation bei den Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation

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