Pflege-Initiative. Übergangsbestimmungen umsetzen

ShortId
23.3709
Id
20233709
Updated
27.09.2023 14:31
Language
de
Title
Pflege-Initiative. Übergangsbestimmungen umsetzen
AdditionalIndexing
44;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die von Volk und Ständen deutlich angenommene Pflegeinitiative verlangt in Artikel197 Ziffer 13 Absatz 2 BV, dass der Bundesrat innerhalb von 18 Monaten nach Annahme des Volksbegehrens "wirksame Massnahmen zur Behebung des Mangels an diplomierten Pflegefachpersonen" trifft. Leider ist der Bundesrat untätig und ignoriert den klaren Volksauftrag. Dadurch wird der Volkswillen missachtet; und das Parlament muss handeln.</p><p>Mit dieser Motion wird der Weg frei gemacht für flexiblere Arbeitszeiten und innovative Arbeitsmodelle in der Pflege, wie dies von verschiedenen Spitalleitungen angestrebt wird. Die gestellten Anträge sind praxistauglich und moderat.</p><p>Auf Grund der bestehenden Rechtsgrundlagen kann die Motion sofort umgesetzt werden. Artikel 26 und Artikel 27 Absatz 2 lit. a ArG in Verbindung mit Artikel 40 Absatz.1 ArG ermöglichen dem Bundesrat, für Betriebe der Krankenpflege in Abweichung vom Arbeitsgesetz durch Verordnung im Sinne der Motion zeitnah Sonderbestimmungen zu erlassen.</p><p>Dadurch können die Arbeitsbedingungen verbessert und die Pflege attraktiver gestaltet werden, was den Verbleib in den Pflegeberufen fördert und den weiteren qualitativen und quantitativen Abbau der medizinischen Dienstleistungen im Gesundheitswesen mit der Schliessung von Betten, Abteilungen und ganzen Spitälern sowie Heimen verhindert.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin: Es braucht rasche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und zu verhindern, dass neu&nbsp;ausgebildete Pflegefachpersonen vorzeitig aus dem Beruf aussteigen. Deshalb hat er auch die Umsetzung in zwei Etappen aufgeteilt. Die erste Etappe der Umsetzung der&nbsp;Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» wurde dem Parlament innert kürzester Frist übermittelt und wurde&nbsp;bereits verabschiedet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Am 25. Januar 2023 hat der Bundesrat Vorschläge zum Inhalt der zweiten Etappe zur Umsetzung der Initiative&nbsp;«Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» verabschiedet.&nbsp;&nbsp;Er beauftragte das Eidgenössische Departement des Innern, in Zusammenarbeit mit dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung und dem Bundesamt für Justiz, einen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen in der Pflege auszuarbeiten. In diesem sollen all jene Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen geregelt werden, die einheitlich für den gesamten Pflegebereich gelten sollen. Dazu gehören etwa strengere Vorgaben zur Erstellung von Dienstplänen. Kurzfristige Anpassungen der Dienstpläne sollen zwar weiterhin möglich bleiben. Die Arbeitgeber sollen dann aber verpflichtet werden, Lohnzuschläge zu zahlen. Die Spital-, Heim- und Spitexverbände sollen zudem verpflichtet werden, für die verschiedenen Versorgungssettings (Akutspitäler, Psychiatrie, stationäre und ambulante Langzeitpflege) Empfehlungen für sogenannte Skill-Grade-Mixes auszuarbeiten. Diese bezeichnen die optimale Zusammensetzung von Pflegeteams aus Personen mit verschiedenen Kompetenzen, Erfahrungen (Skills) und Bildungsabschlüssen (Grade).</p><p>&nbsp;</p><p>Zudem will der Bundesrat die Sozialpartner dazu verpflichten, Gespräche zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufzunehmen und über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verhandeln. Vereinbart werden könnten etwa höhere Mindestlöhne, eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeiten in psychosozial besonders belastenden Arbeitssituationen, eine Stärkung der Mitwirkungsrechte bei der Organisation der Dienstplanung oder ein vom Arbeitgeber (mit-)finanziertes 24-Stunden Krippenangebot.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Anliegen der Motionärin bzgl. der genannten Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen&nbsp;ie Forderungen der Motionärin&nbsp;können und sollenwerden im Rahmen dieser Arbeiten geprüft werden. Insbesondere&nbsp;wird geklärtDie Frage, was in das neue Bundesgesetz aufgenommen werden soll und was im Rahmen von Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge zu regeln ist, wird derzeit geklärt. Die&nbsp;se Frage wird mit&nbsp;den Beteiligten auch über die&nbsp;Plattform Gesundheitspersonal wird ebenfalls in die Umsetzung einbezogendiskutiert und analysiert.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zügig umgesetzt werden müssen und nicht zuerst die Umsetzung der Volksinitiative auf Bundesebene abgewartet werden darf.&nbsp;&nbsp;Wie auch bereits in der Stellungnahme auf die Interpellation Gysi 22.3488 «Sofortmassnahmen für den Personalerhalt in der Pflege sind dringend» betont, sind&nbsp;Kantone, Unternehmen und Sozialpartner in ihren Zuständigkeitsbereichen angehalten,&nbsp;rasch Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu&nbsp;ergreifen müssen, ohne die Umsetzung der Volksinitiative auf Bundesebene abzuwarten.</p><p>&nbsp;</p><p>Angesichts der laufenden Arbeiten im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, innerhalb von 6 Monaten nach Annahme der vorliegenden Motion die</p><p>Rechtsgrundlagen für die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal wie folgt anzupassen:</p><p>1. 40 Stunden Höchstarbeitszeit pro Woche für Pflegende mit einem 100 Prozent Pensum im Schichtbetrieb</p><p>2. Mindestens 2 Tage Erholungszeit nach jedem Arbeitsblock von wenigstens 5 Tagen in Folge</p><p>3. Mindestens 3 Tage Erholungszeit nach einem Arbeitsblock von wenigstens 5 Nachtdiensten in Folge</p><p>4. Maximal 50 Überstunden pro Quartal</p><p>5. Höchstens 30 Prozent der Arbeitszeit in der Pflege für administrative Arbeiten.</p><p>Diese Vorgaben sind als Minimalstandards mit verbindlicher und zwingender Rechtswirkung für alle</p><p>Arbeitsverhältnisse in der Pflege schweizweit festzulegen.</p>
  • Pflege-Initiative. Übergangsbestimmungen umsetzen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die von Volk und Ständen deutlich angenommene Pflegeinitiative verlangt in Artikel197 Ziffer 13 Absatz 2 BV, dass der Bundesrat innerhalb von 18 Monaten nach Annahme des Volksbegehrens "wirksame Massnahmen zur Behebung des Mangels an diplomierten Pflegefachpersonen" trifft. Leider ist der Bundesrat untätig und ignoriert den klaren Volksauftrag. Dadurch wird der Volkswillen missachtet; und das Parlament muss handeln.</p><p>Mit dieser Motion wird der Weg frei gemacht für flexiblere Arbeitszeiten und innovative Arbeitsmodelle in der Pflege, wie dies von verschiedenen Spitalleitungen angestrebt wird. Die gestellten Anträge sind praxistauglich und moderat.</p><p>Auf Grund der bestehenden Rechtsgrundlagen kann die Motion sofort umgesetzt werden. Artikel 26 und Artikel 27 Absatz 2 lit. a ArG in Verbindung mit Artikel 40 Absatz.1 ArG ermöglichen dem Bundesrat, für Betriebe der Krankenpflege in Abweichung vom Arbeitsgesetz durch Verordnung im Sinne der Motion zeitnah Sonderbestimmungen zu erlassen.</p><p>Dadurch können die Arbeitsbedingungen verbessert und die Pflege attraktiver gestaltet werden, was den Verbleib in den Pflegeberufen fördert und den weiteren qualitativen und quantitativen Abbau der medizinischen Dienstleistungen im Gesundheitswesen mit der Schliessung von Betten, Abteilungen und ganzen Spitälern sowie Heimen verhindert.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin: Es braucht rasche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und zu verhindern, dass neu&nbsp;ausgebildete Pflegefachpersonen vorzeitig aus dem Beruf aussteigen. Deshalb hat er auch die Umsetzung in zwei Etappen aufgeteilt. Die erste Etappe der Umsetzung der&nbsp;Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» wurde dem Parlament innert kürzester Frist übermittelt und wurde&nbsp;bereits verabschiedet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Am 25. Januar 2023 hat der Bundesrat Vorschläge zum Inhalt der zweiten Etappe zur Umsetzung der Initiative&nbsp;«Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» verabschiedet.&nbsp;&nbsp;Er beauftragte das Eidgenössische Departement des Innern, in Zusammenarbeit mit dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung und dem Bundesamt für Justiz, einen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen in der Pflege auszuarbeiten. In diesem sollen all jene Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen geregelt werden, die einheitlich für den gesamten Pflegebereich gelten sollen. Dazu gehören etwa strengere Vorgaben zur Erstellung von Dienstplänen. Kurzfristige Anpassungen der Dienstpläne sollen zwar weiterhin möglich bleiben. Die Arbeitgeber sollen dann aber verpflichtet werden, Lohnzuschläge zu zahlen. Die Spital-, Heim- und Spitexverbände sollen zudem verpflichtet werden, für die verschiedenen Versorgungssettings (Akutspitäler, Psychiatrie, stationäre und ambulante Langzeitpflege) Empfehlungen für sogenannte Skill-Grade-Mixes auszuarbeiten. Diese bezeichnen die optimale Zusammensetzung von Pflegeteams aus Personen mit verschiedenen Kompetenzen, Erfahrungen (Skills) und Bildungsabschlüssen (Grade).</p><p>&nbsp;</p><p>Zudem will der Bundesrat die Sozialpartner dazu verpflichten, Gespräche zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufzunehmen und über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verhandeln. Vereinbart werden könnten etwa höhere Mindestlöhne, eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeiten in psychosozial besonders belastenden Arbeitssituationen, eine Stärkung der Mitwirkungsrechte bei der Organisation der Dienstplanung oder ein vom Arbeitgeber (mit-)finanziertes 24-Stunden Krippenangebot.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Anliegen der Motionärin bzgl. der genannten Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen&nbsp;ie Forderungen der Motionärin&nbsp;können und sollenwerden im Rahmen dieser Arbeiten geprüft werden. Insbesondere&nbsp;wird geklärtDie Frage, was in das neue Bundesgesetz aufgenommen werden soll und was im Rahmen von Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge zu regeln ist, wird derzeit geklärt. Die&nbsp;se Frage wird mit&nbsp;den Beteiligten auch über die&nbsp;Plattform Gesundheitspersonal wird ebenfalls in die Umsetzung einbezogendiskutiert und analysiert.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zügig umgesetzt werden müssen und nicht zuerst die Umsetzung der Volksinitiative auf Bundesebene abgewartet werden darf.&nbsp;&nbsp;Wie auch bereits in der Stellungnahme auf die Interpellation Gysi 22.3488 «Sofortmassnahmen für den Personalerhalt in der Pflege sind dringend» betont, sind&nbsp;Kantone, Unternehmen und Sozialpartner in ihren Zuständigkeitsbereichen angehalten,&nbsp;rasch Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu&nbsp;ergreifen müssen, ohne die Umsetzung der Volksinitiative auf Bundesebene abzuwarten.</p><p>&nbsp;</p><p>Angesichts der laufenden Arbeiten im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, innerhalb von 6 Monaten nach Annahme der vorliegenden Motion die</p><p>Rechtsgrundlagen für die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal wie folgt anzupassen:</p><p>1. 40 Stunden Höchstarbeitszeit pro Woche für Pflegende mit einem 100 Prozent Pensum im Schichtbetrieb</p><p>2. Mindestens 2 Tage Erholungszeit nach jedem Arbeitsblock von wenigstens 5 Tagen in Folge</p><p>3. Mindestens 3 Tage Erholungszeit nach einem Arbeitsblock von wenigstens 5 Nachtdiensten in Folge</p><p>4. Maximal 50 Überstunden pro Quartal</p><p>5. Höchstens 30 Prozent der Arbeitszeit in der Pflege für administrative Arbeiten.</p><p>Diese Vorgaben sind als Minimalstandards mit verbindlicher und zwingender Rechtswirkung für alle</p><p>Arbeitsverhältnisse in der Pflege schweizweit festzulegen.</p>
    • Pflege-Initiative. Übergangsbestimmungen umsetzen

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