Die Schweiz braucht eine Taskforce "Asyl"

ShortId
23.3886
Id
20233886
Updated
02.10.2023 14:13
Language
de
Title
Die Schweiz braucht eine Taskforce "Asyl"
AdditionalIndexing
2811;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizer Bevölkerung hat 2016 die Vorlage für beschleunigte Asylverfahren mit 66,8&nbsp;% Ja-Stimmen angenommen. Nachdem die beschleunigten Verfahren bereits vorgängig getestet worden waren, ist die Asylgesetzrevision am 1. März 2019 in Kraft getreten. Zwischen 2013 bis zu ihrer Auflösung im Herbst 2022 wurde diese Reform von der «Arbeitsgruppe Neustrukturierung des Asylbereichs» (AGNA) begleitet. Mitglieder waren neben Vertreterinnen und Vertretern des Bundes auch die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sowie die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Durch den Schweizerischen Städteverband (SSV) und den Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) war zudem auch die kommunale Ebene in diesem tripartiten Gremium vertreten.</p><p>Das neue Asylsystem wurde durch zwei externe Expertengruppen evaluiert. Sie kamen im August 2021 zum Schluss, dass sich die beschleunigten Asylverfahren grundsätzlich bewährt haben und rechtsstaatlich korrekt durchgeführt werden. Gleichzeitig wurden auch Empfehlungen für Verbesserungen formuliert, welchen das Staatssekretariat für Migration (SEM) nachgekommen ist.</p><p>&nbsp;</p><p>In Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine wurde im März 2022 durch die damalige EJPD-Vorsteherin erstmals der Sonderstab Asyl (SONAS) eingesetzt. Er ist das politisch-strategische Führungsorgan des Bundes zur Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen im Bereich Asyl und Zuwanderung. Verbunden mit der unerwartet starken Zunahme der Asylgesuche ab Mitte 2022 ist dieses breit zusammengesetzte Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundes-, kantonalen und kommunalen Ebene seither beauftragt und damit beschäftigt, die Situation im Asylbereich gemeinsam zu bewältigen. Darüber hinaus führt das SEM auch regelmässige Treffen mit Nichtregierungsorganisationen durch und informiert transparent über seine Tätigkeiten im Asylbereich.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Erfahrungen mit dem neuen Asylsystem, verbunden mit krisenhaften Entwicklungen, haben aufgezeigt, dass in gewissen Bereichen Handlungsbedarf besteht, beispielsweise bei der Schwankungstauglichkeit oder der Notfallplanung. Der Bundesrat hat deshalb das Postulat 23.3084 Minder «Fehlende Schwankungstauglichkeit im Asylwesen. Lösungsvorschläge präsentieren» sowie die Motion 23.3636 Finanzkommission SR «Kapazitätsplanung im Asylbereich umfassend angehen» zur Annahme empfohlen. Auch betreffend die Eckwerte der gemeinsamen Notfallplanung im Asylbereich von Bund und Kantonen ist eine Arbeitsgruppe des SONAS daran, diese zu überprüfen und zu aktualisieren. Weil die von der Motionärin aufgelisteten Aufgaben bereits durch die bestehenden Gremien im Asylbereich wahrgenommen werden, erachtet der Bundesrat es nicht als notwendig, zusätzlich eine «Taskforce Asyl» einzurichten.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, rasch eine «Taskforce Asyl» einzusetzen, die sich mit den Herausforderungen im Asylbereich beschäftigt und geeignete Massnahmen zur Vermeidung von Krisen vorschlägt. Die Taskforce soll aus ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Bundesbehörden, der Kantone, der Gemeinden und von Nichtregierungsorganisationen sowie aus unabhängigen Fachleuten bestehen.&nbsp;</p><p>Mit einer «Taskforce Asyl» wird gewährleistet, dass die verschiedenen Akteure optimal zusammenarbeiten und Herausforderungen rechtzeitig erkannt und bewältigt werden. Mit einem koordinierten und zielgerichteten Ansatz werden die Qualität der Asylverfahren verbessert, die Integration von schutzsuchenden Personen gefördert und die Effizienz des Verfahrens gesteigert. Die Taskforce hat folgende Aufgaben:</p><p>1. Die aktuelle Situation im Asylbereich umfassend untersuchen. Dazu gehört, dass Herausforderungen, Engpässe und Schwachstellen in den bestehenden Verfahren und Strukturen erkannt werden.</p><p>2. Die Zusammenarbeit und Koordination zwischen den zuständigen Behörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene sowie mit betroffenen Nichtregierungsorganisationen und unabhängigen Fachleuten verstärken. Damit sollen die Herausforderungen ganzheitlich und koordiniert bewältigt werden.</p><p>3. Die Umsetzung der getroffenen Massnahmen überwachen und diese regelmässig beurteilen.&nbsp;</p><p>4. Auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse notwendige Anpassungen in der Asylgesetzgebung vorschlagen; insbesondere, um die Verfahren effizienter zu gestalten, aber auch, um die Unterbringung und Integration schutzsuchender Personen zu gewährleisten.</p>
  • Die Schweiz braucht eine Taskforce "Asyl"
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizer Bevölkerung hat 2016 die Vorlage für beschleunigte Asylverfahren mit 66,8&nbsp;% Ja-Stimmen angenommen. Nachdem die beschleunigten Verfahren bereits vorgängig getestet worden waren, ist die Asylgesetzrevision am 1. März 2019 in Kraft getreten. Zwischen 2013 bis zu ihrer Auflösung im Herbst 2022 wurde diese Reform von der «Arbeitsgruppe Neustrukturierung des Asylbereichs» (AGNA) begleitet. Mitglieder waren neben Vertreterinnen und Vertretern des Bundes auch die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sowie die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Durch den Schweizerischen Städteverband (SSV) und den Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) war zudem auch die kommunale Ebene in diesem tripartiten Gremium vertreten.</p><p>Das neue Asylsystem wurde durch zwei externe Expertengruppen evaluiert. Sie kamen im August 2021 zum Schluss, dass sich die beschleunigten Asylverfahren grundsätzlich bewährt haben und rechtsstaatlich korrekt durchgeführt werden. Gleichzeitig wurden auch Empfehlungen für Verbesserungen formuliert, welchen das Staatssekretariat für Migration (SEM) nachgekommen ist.</p><p>&nbsp;</p><p>In Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine wurde im März 2022 durch die damalige EJPD-Vorsteherin erstmals der Sonderstab Asyl (SONAS) eingesetzt. Er ist das politisch-strategische Führungsorgan des Bundes zur Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen im Bereich Asyl und Zuwanderung. Verbunden mit der unerwartet starken Zunahme der Asylgesuche ab Mitte 2022 ist dieses breit zusammengesetzte Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundes-, kantonalen und kommunalen Ebene seither beauftragt und damit beschäftigt, die Situation im Asylbereich gemeinsam zu bewältigen. Darüber hinaus führt das SEM auch regelmässige Treffen mit Nichtregierungsorganisationen durch und informiert transparent über seine Tätigkeiten im Asylbereich.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Erfahrungen mit dem neuen Asylsystem, verbunden mit krisenhaften Entwicklungen, haben aufgezeigt, dass in gewissen Bereichen Handlungsbedarf besteht, beispielsweise bei der Schwankungstauglichkeit oder der Notfallplanung. Der Bundesrat hat deshalb das Postulat 23.3084 Minder «Fehlende Schwankungstauglichkeit im Asylwesen. Lösungsvorschläge präsentieren» sowie die Motion 23.3636 Finanzkommission SR «Kapazitätsplanung im Asylbereich umfassend angehen» zur Annahme empfohlen. Auch betreffend die Eckwerte der gemeinsamen Notfallplanung im Asylbereich von Bund und Kantonen ist eine Arbeitsgruppe des SONAS daran, diese zu überprüfen und zu aktualisieren. Weil die von der Motionärin aufgelisteten Aufgaben bereits durch die bestehenden Gremien im Asylbereich wahrgenommen werden, erachtet der Bundesrat es nicht als notwendig, zusätzlich eine «Taskforce Asyl» einzurichten.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, rasch eine «Taskforce Asyl» einzusetzen, die sich mit den Herausforderungen im Asylbereich beschäftigt und geeignete Massnahmen zur Vermeidung von Krisen vorschlägt. Die Taskforce soll aus ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Bundesbehörden, der Kantone, der Gemeinden und von Nichtregierungsorganisationen sowie aus unabhängigen Fachleuten bestehen.&nbsp;</p><p>Mit einer «Taskforce Asyl» wird gewährleistet, dass die verschiedenen Akteure optimal zusammenarbeiten und Herausforderungen rechtzeitig erkannt und bewältigt werden. Mit einem koordinierten und zielgerichteten Ansatz werden die Qualität der Asylverfahren verbessert, die Integration von schutzsuchenden Personen gefördert und die Effizienz des Verfahrens gesteigert. Die Taskforce hat folgende Aufgaben:</p><p>1. Die aktuelle Situation im Asylbereich umfassend untersuchen. Dazu gehört, dass Herausforderungen, Engpässe und Schwachstellen in den bestehenden Verfahren und Strukturen erkannt werden.</p><p>2. Die Zusammenarbeit und Koordination zwischen den zuständigen Behörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene sowie mit betroffenen Nichtregierungsorganisationen und unabhängigen Fachleuten verstärken. Damit sollen die Herausforderungen ganzheitlich und koordiniert bewältigt werden.</p><p>3. Die Umsetzung der getroffenen Massnahmen überwachen und diese regelmässig beurteilen.&nbsp;</p><p>4. Auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse notwendige Anpassungen in der Asylgesetzgebung vorschlagen; insbesondere, um die Verfahren effizienter zu gestalten, aber auch, um die Unterbringung und Integration schutzsuchender Personen zu gewährleisten.</p>
    • Die Schweiz braucht eine Taskforce "Asyl"

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