Erwerb des Führerscheins zwischen 18 und 20 Jahren. Obligatorische Wartezeit von einem Jahr!

ShortId
23.3928
Id
20233928
Updated
26.03.2024 22:00
Language
de
Title
Erwerb des Führerscheins zwischen 18 und 20 Jahren. Obligatorische Wartezeit von einem Jahr!
AdditionalIndexing
48;32;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die neuen Vorschriften von OPERA-3 zum Führerausweis, die es ermöglichen, die Fahrausbildung mit 17 zu beginnen, sind eine gute Nachricht.</p><p>Jedoch kann die Einführung einer sogenannten Lernphase, die sich für die 18- bis 20-Jährigen über zwölf Monate erstreckt, für diese jungen Menschen von Nachteil sein. Diese Massnahme verzögert unnötigerweise den Erwerb des Führerausweises. Dies bedeutet letztlich, dass ein junger Mensch, der vor 20 einen Lernfahrausweis erwirbt, trotzdem eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen muss, was im Gegensatz zur bisherigen Regelung eine merkliche Verzögerung bedeutet.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die einjährige Lernphase spätestens nach drei Jahren ab Inkrafttreten zu evaluieren, die Ergebnisse zu veröffentlichen und dem Bundesrat einen Antrag für das weitere Vorgehen zu stellen (Art. 151m der Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 1976, SR 741.51).</p><p>Bei dieser Evaluation wird nebst der Entwicklung der Unfallzahlen bei Neulenkenden nach bestandener Führerprüfung analysiert, wie viel Fahrpraxis die Lernfahrerinnen und Lernfahrer vor der praktischen Führerprüfung sammeln und wie sich die Prüfungserfolge entwickeln. Diese Daten liegen heute noch nicht vor. Die Evaluation soll 2025 abgeschlossen sein.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur vom Nationalrat am 8. März 2023 abgelehnten Motion<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213113">&nbsp;21.3113&nbsp;</a>Egger «Schlechterstellung von Neulenkern, welche das 18. Altersjahr erreicht haben, aufheben» dargelegt hat, will er die Evaluation der Massnahme abwarten und gestützt auf deren Ergebnisse prüfen, ob Änderungen bei der einjährigen Lernphase nötig sind.</p>
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><p>– Haben die jungen Menschen mit dem Einführen der Lernphase von einem Jahr mehr Fahrpraxis?&nbsp;</p><p>– Hat sich die Erfolgsquote der Prüfung verbessert?&nbsp;</p><p>– Wäre eine Rückkehr zur bisherigen Praxis ohne Wartefrist von einem Jahr denkbar?</p><p>Zudem:&nbsp;</p><p>– Falls das Lernjahr für die jungen Menschen ab 17 Jahren obligatorisch bleibt, sollte es nicht mit einem Einführungskurs von einigen Stunden bei einer zugelassenen Fahrlehrerin oder einem zugelassenen Fahrlehrer einhergehen?</p>
  • Erwerb des Führerscheins zwischen 18 und 20 Jahren. Obligatorische Wartezeit von einem Jahr!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die neuen Vorschriften von OPERA-3 zum Führerausweis, die es ermöglichen, die Fahrausbildung mit 17 zu beginnen, sind eine gute Nachricht.</p><p>Jedoch kann die Einführung einer sogenannten Lernphase, die sich für die 18- bis 20-Jährigen über zwölf Monate erstreckt, für diese jungen Menschen von Nachteil sein. Diese Massnahme verzögert unnötigerweise den Erwerb des Führerausweises. Dies bedeutet letztlich, dass ein junger Mensch, der vor 20 einen Lernfahrausweis erwirbt, trotzdem eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen muss, was im Gegensatz zur bisherigen Regelung eine merkliche Verzögerung bedeutet.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die einjährige Lernphase spätestens nach drei Jahren ab Inkrafttreten zu evaluieren, die Ergebnisse zu veröffentlichen und dem Bundesrat einen Antrag für das weitere Vorgehen zu stellen (Art. 151m der Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 1976, SR 741.51).</p><p>Bei dieser Evaluation wird nebst der Entwicklung der Unfallzahlen bei Neulenkenden nach bestandener Führerprüfung analysiert, wie viel Fahrpraxis die Lernfahrerinnen und Lernfahrer vor der praktischen Führerprüfung sammeln und wie sich die Prüfungserfolge entwickeln. Diese Daten liegen heute noch nicht vor. Die Evaluation soll 2025 abgeschlossen sein.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur vom Nationalrat am 8. März 2023 abgelehnten Motion<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213113">&nbsp;21.3113&nbsp;</a>Egger «Schlechterstellung von Neulenkern, welche das 18. Altersjahr erreicht haben, aufheben» dargelegt hat, will er die Evaluation der Massnahme abwarten und gestützt auf deren Ergebnisse prüfen, ob Änderungen bei der einjährigen Lernphase nötig sind.</p>
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><p>– Haben die jungen Menschen mit dem Einführen der Lernphase von einem Jahr mehr Fahrpraxis?&nbsp;</p><p>– Hat sich die Erfolgsquote der Prüfung verbessert?&nbsp;</p><p>– Wäre eine Rückkehr zur bisherigen Praxis ohne Wartefrist von einem Jahr denkbar?</p><p>Zudem:&nbsp;</p><p>– Falls das Lernjahr für die jungen Menschen ab 17 Jahren obligatorisch bleibt, sollte es nicht mit einem Einführungskurs von einigen Stunden bei einer zugelassenen Fahrlehrerin oder einem zugelassenen Fahrlehrer einhergehen?</p>
    • Erwerb des Führerscheins zwischen 18 und 20 Jahren. Obligatorische Wartezeit von einem Jahr!

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