Russische und andere ausländische Spione konsequent ausweisen

ShortId
23.3969
Id
20233969
Updated
27.05.2024 18:38
Language
de
Title
Russische und andere ausländische Spione konsequent ausweisen
AdditionalIndexing
08;1216;2811;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Jahr für Jahr stellt der NDB in seinem Lagebericht zur Sicherheit der Schweiz fest, dass die Bedrohung durch verbotenen Nachrichtendienst hoch ist und bleibt. Seit dem Ausbruch des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat die Spionagetätigkeit Russlands in der Schweiz sogar noch zugenommen. Verbotener Nachrichtendienst ist in der Schweiz strafbar gemäss Art. 272ff StGB. Personen, die einem diplomatischen Corps angehören, berufen sich im Zusammenhang mit verbotenem Nachrichtendienst aber oft auf diplomatische Immunität gemäss Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen. Zur Unterbindung der verbotenen nachrichtendienstlichen Tätigkeit bleibt entsprechend nur die Ausweisung der entsprechenden Personen. Der Bundesrat ist aufgefordert, dies konsequent zu tun.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Verbotener Nachrichtendienst gefährdet nicht nur potentiell schützenswerte Informationen und Geheimnisse der Schweiz, von Bürgerinnen und Bürgerinnen oder Unternehmen, sondern gefährdet auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewisser Gemeinschaften und beschädigt das Ansehen der Schweiz als sicherer Gaststaat.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion und wird dabei auf der bisherigen Praxis aufbauen. Bei jeder Massnahme sollen eine Einzelfallprüfung und ein Einzelfallentscheid erfolgen, um jeweils den besonderen Umständen und den Interessen der Schweiz gebührend Rechnung zu tragen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche ausländischen Personen, welche durch verbotene nachrichtendienstliche Tätigkeit die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz oder die Rolle der Schweiz als Gaststaat gefährden und nicht strafrechtlich verfolgt werden können, konsequent des Landes zu verweisen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit der Kommission (Büchel Roland, Aebi Andreas, Cottier, Gössi, Grüter, Portmann, Tuena, Wehrli) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Russische und andere ausländische Spione konsequent ausweisen
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Jahr für Jahr stellt der NDB in seinem Lagebericht zur Sicherheit der Schweiz fest, dass die Bedrohung durch verbotenen Nachrichtendienst hoch ist und bleibt. Seit dem Ausbruch des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat die Spionagetätigkeit Russlands in der Schweiz sogar noch zugenommen. Verbotener Nachrichtendienst ist in der Schweiz strafbar gemäss Art. 272ff StGB. Personen, die einem diplomatischen Corps angehören, berufen sich im Zusammenhang mit verbotenem Nachrichtendienst aber oft auf diplomatische Immunität gemäss Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen. Zur Unterbindung der verbotenen nachrichtendienstlichen Tätigkeit bleibt entsprechend nur die Ausweisung der entsprechenden Personen. Der Bundesrat ist aufgefordert, dies konsequent zu tun.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Verbotener Nachrichtendienst gefährdet nicht nur potentiell schützenswerte Informationen und Geheimnisse der Schweiz, von Bürgerinnen und Bürgerinnen oder Unternehmen, sondern gefährdet auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewisser Gemeinschaften und beschädigt das Ansehen der Schweiz als sicherer Gaststaat.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion und wird dabei auf der bisherigen Praxis aufbauen. Bei jeder Massnahme sollen eine Einzelfallprüfung und ein Einzelfallentscheid erfolgen, um jeweils den besonderen Umständen und den Interessen der Schweiz gebührend Rechnung zu tragen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche ausländischen Personen, welche durch verbotene nachrichtendienstliche Tätigkeit die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz oder die Rolle der Schweiz als Gaststaat gefährden und nicht strafrechtlich verfolgt werden können, konsequent des Landes zu verweisen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit der Kommission (Büchel Roland, Aebi Andreas, Cottier, Gössi, Grüter, Portmann, Tuena, Wehrli) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Russische und andere ausländische Spione konsequent ausweisen

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