Good Governance. Ist es noch vertretbar, dass der Stiftungsrat und Verwaltungsrat einer Gesellschaft von denselben Personen besetzt werden?

ShortId
23.3979
Id
20233979
Updated
26.03.2024 22:21
Language
de
Title
Good Governance. Ist es noch vertretbar, dass der Stiftungsrat und Verwaltungsrat einer Gesellschaft von denselben Personen besetzt werden?
AdditionalIndexing
15;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Anforderungen an Unternehmungen und Organisationen steigen. Nicht nur aus geopolitischer Sicht und dem Einhalten von ESG-Standards, sondern vielmehr auch relevante Fragen und Anforderungen rund urn "Good Governance- und Best Practice" stellen Unternehmen vor neue Realitäten und Anforderungen an ihr Risikomanagement und ihre Unternehmensführung.</p><p>Nicht alles, was rein juristisch in der Schweiz heute noch als möglich bezeichnet werden kann, wird heutigen Standards und einem guten Image sowie zeitgemässer Unternehmensführung gerecht. Risikomanagement sollte gerade auch in diesem Sinne nie rein juristisch betrachtet werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um Beantwortung nachfolgender Fragen:</p><p>1. Welche Risiken sieht der Bundesrat für Unternehmen, wenn diese von einen Verwaltungsrat und einem Stiftungsrat geführt werden, diese beiden Gremien jedoch mit den gleichen Personen besetzt sind?</p><p>2. Ist es in der heutigen Komplexität der Geschäftstätigkeit überhaupt noch juristisch vertretbar, dass die gleichen Personen sich oft auch grosse Entscheide, die teilweise grosse finanzielle Verflechtungen und Verantwortlichkeiten nach sich ziehen, gegenseitig absegnen?</p><p>3. Ist nicht nur das Risiko für so geführte Unternehmen zu gross, sondern auch für die in der Verantwortung stehenden Verwaltungsräte bzw. Stiftungsräte?</p><p>4. Ab welcher Unternehmensgrösse wurde der Bundesrat solche Verflechtungen als systemkritisch für die Schweiz betrachten?</p><p>5. Erachtet es der Bundesrat deshalb als notwendig, eine Gesetzesänderung vorzunehmen, welche vorsieht, solche Doppelbesetzungen (gleiche Personen in Verwaltungsrat und Stiftungsrat) aus Good Governance Gründen und im Sinne gelebten Risikomanagements zu verbieten und das Gesetz entsprechend zu ändern?</p><p>Insbesondere dann, wenn sich der Staat (kantonal oder gar national) selbst mit finanziellen Mitteln an solchen Unternehmen ins Risiko begibt?</p>
  • Good Governance. Ist es noch vertretbar, dass der Stiftungsrat und Verwaltungsrat einer Gesellschaft von denselben Personen besetzt werden?
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20233997
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Anforderungen an Unternehmungen und Organisationen steigen. Nicht nur aus geopolitischer Sicht und dem Einhalten von ESG-Standards, sondern vielmehr auch relevante Fragen und Anforderungen rund urn "Good Governance- und Best Practice" stellen Unternehmen vor neue Realitäten und Anforderungen an ihr Risikomanagement und ihre Unternehmensführung.</p><p>Nicht alles, was rein juristisch in der Schweiz heute noch als möglich bezeichnet werden kann, wird heutigen Standards und einem guten Image sowie zeitgemässer Unternehmensführung gerecht. Risikomanagement sollte gerade auch in diesem Sinne nie rein juristisch betrachtet werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um Beantwortung nachfolgender Fragen:</p><p>1. Welche Risiken sieht der Bundesrat für Unternehmen, wenn diese von einen Verwaltungsrat und einem Stiftungsrat geführt werden, diese beiden Gremien jedoch mit den gleichen Personen besetzt sind?</p><p>2. Ist es in der heutigen Komplexität der Geschäftstätigkeit überhaupt noch juristisch vertretbar, dass die gleichen Personen sich oft auch grosse Entscheide, die teilweise grosse finanzielle Verflechtungen und Verantwortlichkeiten nach sich ziehen, gegenseitig absegnen?</p><p>3. Ist nicht nur das Risiko für so geführte Unternehmen zu gross, sondern auch für die in der Verantwortung stehenden Verwaltungsräte bzw. Stiftungsräte?</p><p>4. Ab welcher Unternehmensgrösse wurde der Bundesrat solche Verflechtungen als systemkritisch für die Schweiz betrachten?</p><p>5. Erachtet es der Bundesrat deshalb als notwendig, eine Gesetzesänderung vorzunehmen, welche vorsieht, solche Doppelbesetzungen (gleiche Personen in Verwaltungsrat und Stiftungsrat) aus Good Governance Gründen und im Sinne gelebten Risikomanagements zu verbieten und das Gesetz entsprechend zu ändern?</p><p>Insbesondere dann, wenn sich der Staat (kantonal oder gar national) selbst mit finanziellen Mitteln an solchen Unternehmen ins Risiko begibt?</p>
    • Good Governance. Ist es noch vertretbar, dass der Stiftungsrat und Verwaltungsrat einer Gesellschaft von denselben Personen besetzt werden?

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