Geflüchtete und spät zugewanderte Personen im Lehrberuf

ShortId
23.3992
Id
20233992
Updated
26.03.2024 21:35
Language
de
Title
Geflüchtete und spät zugewanderte Personen im Lehrberuf
AdditionalIndexing
32;44;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Mangel an Lehrpersonen in der Volksschule ist eklatant. Gemäss Bericht des BFS werden bis 2031 auf der Primarstufe in der Schweiz jährlich rund 1000 neue Lehrpersonen fehlen. Unter den Geflüchteten und anderen spät Zugewanderten gibt es eine grössere Zahl von Personen mit Ausbildungen und Erfahrungen im Lehrberuf in ihren Herkunftsländern; das zeigt sich aktuell bspw. bei Ukrainer*innen. Zudem gibt es unter ihnen viele motivierte, gut vorgebildete und geeignete Personen, die sich zu Lehrpersonen ausbilden möchten. Um diese Potenziale zu nutzen, ist es notwendig, Hürden in der Diplomanerkennung und beim Zugang zur Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen abzubauen.</p><p>Gemäss HFKG (SR 414.20) ist der Bund – in Zusammenarbeit mit der EDK und swiss universities (Kammer PH) – u.a. für Koordination und Zulassung zuständig. Zudem fördert das SEM im Rahmen der Integrationsagenda und gemäss AIG Förderprojekte auch an Hochschulen. Damit ist der Bund mitverantwortlich für kreative Lösungen, die mithelfen, den Lehrpersonenmangel zu beheben. Angesichts der grossen soziokulturellen Vielfalt der Schüler*innen wäre es ein enormer Vorteil, wenn vermehrt Personen mit Migrationsgeschichte als Lehrpersonen mitarbeiten würden.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11.5pt"><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">1. Die obligatorische Schule und die Ausbildung von Lehrpersonen für die obligatorische Schule an Pädagogischen Hochschulen (PH) fallen in die Zuständigkeit der Kantone. Der Bund hat bei der Zulassung von Studierenden an PH und deren Bedingungen keine Kompetenzen. Die Analyse des Lehrkräftemangels ist eine komplexe Angelegenheit. Der «Bildungsbericht Schweiz 2023» erörtert die Thematik im Zusammenhang mit den Perspektiven zur Entwicklung der Anzahl Schülerinnen und Schüler. Untersuchungen des Bundesamts für Statistik (BFS) befassen sich ihrerseits mit dem Verbleib der Lehrkräfte an der obligatorischen Schule und den «Szenarien 2022-2031 für die Lehrkräfte der obligatorischen Schule». Die statistischen Daten zu diesen Arbeiten, die auch nach Kanton verfügbar sind, werden alle zwei Jahre aktualisiert.</span><br /><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">2. Die Förderung der Erstintegration von Personen aus dem Asylbereich erfolgt über eine individuelle Potenzialabklärung und eine Fallführung, die die betroffenen Personen bis zur Erlangung ihrer Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit begleitet (Integrationsagenda Schweiz). Für motivierte und geeignete Personen ist eine Vorbereitung auf eine Ausbildung an einer PH oder eine andere Qualifizierung zum Lehrberuf möglich.</span><br /><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">3. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) ist zuständig für die Anerkennung ausländischer Lehrdiplome. Diese</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt; background-color:#ffffff"> ist ein wichtiges Element der Gewinnung von Fachkräften, nicht nur beim Lehrberuf. Die EDK ist bestrebt, mit einem leistungsfähigen Verfahren den Zugang von zugewanderten Menschen zu diesem Bereich sicherzustellen. Das Diplomanerkennungsverfahren muss aber verfassungsrechtlichen Grundsätzen genügen und rechtsgleich ausgestaltet sein. In diesem Zusammenhang werden Kriterien, Dauer und Kosten des Verfahrens regelmässig überprüft. Ein Gebührenerlass ist in Härtefällen möglich.</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt"> </span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt; background-color:#ffffff">Die EDK stellt auf ihrer Website (</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">www.edk.ch</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt; background-color:#ffffff"> &gt; Themen &gt; Diplomanerkennung) spezifische Informationen zur Verfügung. </span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">Die Anerkennung eines Diploms </span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt; background-color:#ffffff">kann gegebenenfalls an Ausgleichsmassnahmen gebunden werden. Eine Erleichterung der Diplomanerkennung für eine spezifische Gruppe von Personen kann aber aus Gründen der Rechtsgleichheit nicht erfolgen.</span><br /><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">4./5. Der Bund hat im Bereich der Vorbereitung auf die Zulassung zum Hochschulstudium keine Koordinationskompetenz. Der Entscheid über die Zulassung liegt in der Schweiz bei den autonomen Hochschulen selbst. Sie sind sich ihrer Verantwortung bewusst und haben Massnahmen ergriffen, um der besonderen Situation von Flüchtlingen gerecht zu werden. Die von den Hochschulen, inklusive PH, eingeführten Unterstützungsmassnahmen sind vielfältig und umfassen je nach Hochschule Sprachkurse, Mentoring-Programme, spezifische Vorbereitungsprojekte für Geflüchtete, psychologische Unterstützung usw. Die Hochschulen haben zudem entschieden, das Abklärungsverfahren betreffend undokumentierter Kompetenzen und erforderlicher Sprachkenntnisse individuell zu überprüfen.</span><br /><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">6./7.</span><span style="font-family:Helvetica; background-color:#ffffff"> </span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">Die Integrationsförderung erfolgt in erster Linie in den bestehenden Strukturen auf Ebene des Bundes, der Kantone und der Gemeinden gemäss der jeweiligen Zuständigkeit (Art. 54 Ausländer- und Intergrationsgesetz, AIG, SR 142.20).</span><span style="font-family:Helvetica; background-color:#ffffff"> D</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">ie Integrationsförderung an Hochschulen ist durch diese selber umzusetzen und zu finanzieren. Der Bund kann allenfalls befristete Anschubfinanzierungen für innovative Pilotprojekte nach Artikel 58 Absatz 3 AIG leisten. Diese ergänzen die Beiträge der Bildungsakteure. Die Hochschulen haben verschiedene Projekte lanciert, um den Zugang für Geflüchtete zu erleichtern. Der Bund hat einige dieser Vorhaben befristet unterstützt, beispielsweise das Pilotprojekt «Horizon académique» an der Universität Genf oder das laufende Pilotprojekt «Start! Studium» der Universität Zürich.</span></p></div>
  • <p>1. Wie könnte der Bund die Kantone in der Bekämpfung des Lehrpersonenmangels in der Volksschule unterstützen?&nbsp;<br>2. Wie beurteilt der Bundesrat eine Förderung von geeigneten Geflüchteten und anderen spät Zugewanderten für den Lehrberuf?&nbsp;<br>3. Was gedenkt der Bund zu tun, damit die Anerkennung der Lehrdiplome aus dem Ausland vereinfacht wird (bzgl. Länge der Verfahren, Höhe der Kosten, Aufwand, Anforderungen an Dokumentation)?<br>4. Was gedenkt der Bund gemeinsam mit den Kantonen zu tun, um die Zulassung von geeigneten Geflüchteten zur Ausbildung an PHs zu erleichtern (z.B. indem die sprachlichen Voraussetzungen zu Beginn des Studiums – nicht beim Abschluss – gesenkt werden)?&nbsp;<br>5. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um seine hochschulpolitische Koordinationsaufgabe im Bereich von Vorbereitungskursen und Begleitangeboten (Coaching, Mentoring, Austausch) für Geflüchtete und andern spät Zugewanderten an PHs zu erfüllen?&nbsp;<br>6. Welche Integrationsprogramme an Hochschulen (ohne PHs) unterstützt der Bund zurzeit (unter welchen Titeln)?&nbsp;<br>7. Ist der Bundesrat bereit, Programme im Rahmen der Integrationsförderung auch an Pädagogischen Hochschulen finanziell zu unterstützen?</p>
  • Geflüchtete und spät zugewanderte Personen im Lehrberuf
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Mangel an Lehrpersonen in der Volksschule ist eklatant. Gemäss Bericht des BFS werden bis 2031 auf der Primarstufe in der Schweiz jährlich rund 1000 neue Lehrpersonen fehlen. Unter den Geflüchteten und anderen spät Zugewanderten gibt es eine grössere Zahl von Personen mit Ausbildungen und Erfahrungen im Lehrberuf in ihren Herkunftsländern; das zeigt sich aktuell bspw. bei Ukrainer*innen. Zudem gibt es unter ihnen viele motivierte, gut vorgebildete und geeignete Personen, die sich zu Lehrpersonen ausbilden möchten. Um diese Potenziale zu nutzen, ist es notwendig, Hürden in der Diplomanerkennung und beim Zugang zur Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen abzubauen.</p><p>Gemäss HFKG (SR 414.20) ist der Bund – in Zusammenarbeit mit der EDK und swiss universities (Kammer PH) – u.a. für Koordination und Zulassung zuständig. Zudem fördert das SEM im Rahmen der Integrationsagenda und gemäss AIG Förderprojekte auch an Hochschulen. Damit ist der Bund mitverantwortlich für kreative Lösungen, die mithelfen, den Lehrpersonenmangel zu beheben. Angesichts der grossen soziokulturellen Vielfalt der Schüler*innen wäre es ein enormer Vorteil, wenn vermehrt Personen mit Migrationsgeschichte als Lehrpersonen mitarbeiten würden.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11.5pt"><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">1. Die obligatorische Schule und die Ausbildung von Lehrpersonen für die obligatorische Schule an Pädagogischen Hochschulen (PH) fallen in die Zuständigkeit der Kantone. Der Bund hat bei der Zulassung von Studierenden an PH und deren Bedingungen keine Kompetenzen. Die Analyse des Lehrkräftemangels ist eine komplexe Angelegenheit. Der «Bildungsbericht Schweiz 2023» erörtert die Thematik im Zusammenhang mit den Perspektiven zur Entwicklung der Anzahl Schülerinnen und Schüler. Untersuchungen des Bundesamts für Statistik (BFS) befassen sich ihrerseits mit dem Verbleib der Lehrkräfte an der obligatorischen Schule und den «Szenarien 2022-2031 für die Lehrkräfte der obligatorischen Schule». Die statistischen Daten zu diesen Arbeiten, die auch nach Kanton verfügbar sind, werden alle zwei Jahre aktualisiert.</span><br /><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">2. Die Förderung der Erstintegration von Personen aus dem Asylbereich erfolgt über eine individuelle Potenzialabklärung und eine Fallführung, die die betroffenen Personen bis zur Erlangung ihrer Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit begleitet (Integrationsagenda Schweiz). Für motivierte und geeignete Personen ist eine Vorbereitung auf eine Ausbildung an einer PH oder eine andere Qualifizierung zum Lehrberuf möglich.</span><br /><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">3. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) ist zuständig für die Anerkennung ausländischer Lehrdiplome. Diese</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt; background-color:#ffffff"> ist ein wichtiges Element der Gewinnung von Fachkräften, nicht nur beim Lehrberuf. Die EDK ist bestrebt, mit einem leistungsfähigen Verfahren den Zugang von zugewanderten Menschen zu diesem Bereich sicherzustellen. Das Diplomanerkennungsverfahren muss aber verfassungsrechtlichen Grundsätzen genügen und rechtsgleich ausgestaltet sein. In diesem Zusammenhang werden Kriterien, Dauer und Kosten des Verfahrens regelmässig überprüft. Ein Gebührenerlass ist in Härtefällen möglich.</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt"> </span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt; background-color:#ffffff">Die EDK stellt auf ihrer Website (</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">www.edk.ch</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt; background-color:#ffffff"> &gt; Themen &gt; Diplomanerkennung) spezifische Informationen zur Verfügung. </span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">Die Anerkennung eines Diploms </span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt; background-color:#ffffff">kann gegebenenfalls an Ausgleichsmassnahmen gebunden werden. Eine Erleichterung der Diplomanerkennung für eine spezifische Gruppe von Personen kann aber aus Gründen der Rechtsgleichheit nicht erfolgen.</span><br /><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">4./5. Der Bund hat im Bereich der Vorbereitung auf die Zulassung zum Hochschulstudium keine Koordinationskompetenz. Der Entscheid über die Zulassung liegt in der Schweiz bei den autonomen Hochschulen selbst. Sie sind sich ihrer Verantwortung bewusst und haben Massnahmen ergriffen, um der besonderen Situation von Flüchtlingen gerecht zu werden. Die von den Hochschulen, inklusive PH, eingeführten Unterstützungsmassnahmen sind vielfältig und umfassen je nach Hochschule Sprachkurse, Mentoring-Programme, spezifische Vorbereitungsprojekte für Geflüchtete, psychologische Unterstützung usw. Die Hochschulen haben zudem entschieden, das Abklärungsverfahren betreffend undokumentierter Kompetenzen und erforderlicher Sprachkenntnisse individuell zu überprüfen.</span><br /><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">6./7.</span><span style="font-family:Helvetica; background-color:#ffffff"> </span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">Die Integrationsförderung erfolgt in erster Linie in den bestehenden Strukturen auf Ebene des Bundes, der Kantone und der Gemeinden gemäss der jeweiligen Zuständigkeit (Art. 54 Ausländer- und Intergrationsgesetz, AIG, SR 142.20).</span><span style="font-family:Helvetica; background-color:#ffffff"> D</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt">ie Integrationsförderung an Hochschulen ist durch diese selber umzusetzen und zu finanzieren. Der Bund kann allenfalls befristete Anschubfinanzierungen für innovative Pilotprojekte nach Artikel 58 Absatz 3 AIG leisten. Diese ergänzen die Beiträge der Bildungsakteure. Die Hochschulen haben verschiedene Projekte lanciert, um den Zugang für Geflüchtete zu erleichtern. Der Bund hat einige dieser Vorhaben befristet unterstützt, beispielsweise das Pilotprojekt «Horizon académique» an der Universität Genf oder das laufende Pilotprojekt «Start! Studium» der Universität Zürich.</span></p></div>
    • <p>1. Wie könnte der Bund die Kantone in der Bekämpfung des Lehrpersonenmangels in der Volksschule unterstützen?&nbsp;<br>2. Wie beurteilt der Bundesrat eine Förderung von geeigneten Geflüchteten und anderen spät Zugewanderten für den Lehrberuf?&nbsp;<br>3. Was gedenkt der Bund zu tun, damit die Anerkennung der Lehrdiplome aus dem Ausland vereinfacht wird (bzgl. Länge der Verfahren, Höhe der Kosten, Aufwand, Anforderungen an Dokumentation)?<br>4. Was gedenkt der Bund gemeinsam mit den Kantonen zu tun, um die Zulassung von geeigneten Geflüchteten zur Ausbildung an PHs zu erleichtern (z.B. indem die sprachlichen Voraussetzungen zu Beginn des Studiums – nicht beim Abschluss – gesenkt werden)?&nbsp;<br>5. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um seine hochschulpolitische Koordinationsaufgabe im Bereich von Vorbereitungskursen und Begleitangeboten (Coaching, Mentoring, Austausch) für Geflüchtete und andern spät Zugewanderten an PHs zu erfüllen?&nbsp;<br>6. Welche Integrationsprogramme an Hochschulen (ohne PHs) unterstützt der Bund zurzeit (unter welchen Titeln)?&nbsp;<br>7. Ist der Bundesrat bereit, Programme im Rahmen der Integrationsförderung auch an Pädagogischen Hochschulen finanziell zu unterstützen?</p>
    • Geflüchtete und spät zugewanderte Personen im Lehrberuf

Back to List