Pilotprojekte zur Förderung von Innovation im Lebensmittelbereich (Experimentierartikel)

ShortId
23.4369
Id
20234369
Updated
11.03.2024 06:59
Language
de
Title
Pilotprojekte zur Förderung von Innovation im Lebensmittelbereich (Experimentierartikel)
AdditionalIndexing
2841;55;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die klassische Erzeugung von Lebensmitteln hat Auswirkungen auf Klima, Flächenverbrauch, Artenvielfalt, Böden und Gewässer. Diese Auswirkungen steigen mit dem Anstieg des Konsums tierischer Erzeugnisse.</p><p>In Ergänzung können zukünftig weltweit Alternativen zu klassischen Agrarprodukten eine Rolle spielen. In den letzten Jahrzehnten kamen neuen Methoden im Bereich "Biotechnology" und "Biomanufacturing" auf. Die zellbasierte Lebensmittelproduktion und Präzisionsfermentation sind stark wachsende Forschungs- und Wirtschaftsfelder, welche sich mit der Produktion von tierischen Lebensmitteln durch Zellkulturen, respektive durch Mikroorganismen, beschäftigt. &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz ist im Bereich von "Food Biomanufacturing" im internationalen Vergleich stark aufgestellt und sehr innovativ. Das Wissen über diese neuen Methoden ist ein Standortvorteil der Schweiz.&nbsp;</p><p>Im Hinblick auf die rasch zunehmende Bedeutung der Technologien, bedingt durch das starke Wachstum der Weltbevölkerung, stellt diese eine grosse Chance für die Schweiz dar. Jedoch verliert die Schweiz zunehmend an Boden im Vergleich mit Israel, Singapur, Niederlande, China und die USA, da Produkte, welche durch solche Technologien hergestellt werden, momentan in die Kategorie "Novel Food" fallen und damit längeren Bewilligungsverfahren unterliegen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Um den Wettbewerbsvorteil der Schweiz nicht zu verspielen, bei nachhaltigen Technologien führend zu sein und die Schweizer Wirtschaft zu stärken, soll analog zu den Pilotprojekten zur Eindämmung der Kostenentwicklung bei der Krankenversicherung ein Experimentierartikel eingeführt werden. So kann die Innovationskraft in diesem Bereich gewährleistet und gehalten werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Andere Länder schlafen nicht. Im März dieses Jahres erliess US-Präsident Biden eine Executive Order zur Förderung von "Biotechnology" und "Biomanufacturing".</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird darum beauftragt, eine entsprechende Änderung des Lebensmittelrechts vorzulegen.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Für den Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten unterstehen neuartige Lebensmittel – wie in der EU – einer Bewilligungspflicht, da diese bis anhin nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. </span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Konsum von neuartigen Lebensmitteln, die nicht bewilligt sind, kann zu irreversiblen Gesundheitsschäden (z.B. Leberversagen) führen. Würde die Schweiz – im Gegensatz zur EU</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">– die vom Motionär geforderten grossflächigen Konsumententests zulassen, bestünde die Gefahr, dass auch ausländische Firmen ihre Tests mit möglicherweise nicht sicheren Lebensmitteln in der Schweiz durchführen würden. Auf Kosten der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten darf nicht mit Lebensmitteln experimentiert werden, deren Sicherheit noch nicht geprüft ist. Das Testen von nicht bewilligten, neuartigen Lebensmitteln durch eine Vielzahl von Konsumentinnen und Konsumenten ist daher abzulehnen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat aber die Motion 23.3408 Schneider Meret «Neuartige Lebensmittel testen und bewilligen. Förderung der Innovation in der Schweiz» zur Annahme beantragt. Der Nationalrat hat die Motion bereits angenommen. Diese beauftragt den Bundesrat, das Lebensmittelrecht dahingehend anzupassen, dass für neuartige Lebensmittel die Möglichkeit von Tests eingeführt wird, um frühzeitig das Innovationspotential abschätzen zu können. Solche Tests sollten nach Ansicht des Bundesrats aber nur mit einem sehr kleinen, abgeschlossenen und informierten Teilnehmerkreis (z. B. professionelles Firmenpanel) ermöglicht werden. Der Schutz der Gesundheit und die Lebensmittelsicherheit müssen dabei oberste Priorität haben.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Lebensmittelrechts vorzulegen (Pilotnorm, Experimentierartikel). Mit dieser Gesetzesanpassung soll das Testen von neuartigen Lebensmitteln für einen bestimmten Zeitraum mit Konsumenten in einer bestimmten Testregion zu Testzwecken zugelassen werden.&nbsp;</p>
  • Pilotprojekte zur Förderung von Innovation im Lebensmittelbereich (Experimentierartikel)
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die klassische Erzeugung von Lebensmitteln hat Auswirkungen auf Klima, Flächenverbrauch, Artenvielfalt, Böden und Gewässer. Diese Auswirkungen steigen mit dem Anstieg des Konsums tierischer Erzeugnisse.</p><p>In Ergänzung können zukünftig weltweit Alternativen zu klassischen Agrarprodukten eine Rolle spielen. In den letzten Jahrzehnten kamen neuen Methoden im Bereich "Biotechnology" und "Biomanufacturing" auf. Die zellbasierte Lebensmittelproduktion und Präzisionsfermentation sind stark wachsende Forschungs- und Wirtschaftsfelder, welche sich mit der Produktion von tierischen Lebensmitteln durch Zellkulturen, respektive durch Mikroorganismen, beschäftigt. &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz ist im Bereich von "Food Biomanufacturing" im internationalen Vergleich stark aufgestellt und sehr innovativ. Das Wissen über diese neuen Methoden ist ein Standortvorteil der Schweiz.&nbsp;</p><p>Im Hinblick auf die rasch zunehmende Bedeutung der Technologien, bedingt durch das starke Wachstum der Weltbevölkerung, stellt diese eine grosse Chance für die Schweiz dar. Jedoch verliert die Schweiz zunehmend an Boden im Vergleich mit Israel, Singapur, Niederlande, China und die USA, da Produkte, welche durch solche Technologien hergestellt werden, momentan in die Kategorie "Novel Food" fallen und damit längeren Bewilligungsverfahren unterliegen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Um den Wettbewerbsvorteil der Schweiz nicht zu verspielen, bei nachhaltigen Technologien führend zu sein und die Schweizer Wirtschaft zu stärken, soll analog zu den Pilotprojekten zur Eindämmung der Kostenentwicklung bei der Krankenversicherung ein Experimentierartikel eingeführt werden. So kann die Innovationskraft in diesem Bereich gewährleistet und gehalten werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Andere Länder schlafen nicht. Im März dieses Jahres erliess US-Präsident Biden eine Executive Order zur Förderung von "Biotechnology" und "Biomanufacturing".</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird darum beauftragt, eine entsprechende Änderung des Lebensmittelrechts vorzulegen.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Für den Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten unterstehen neuartige Lebensmittel – wie in der EU – einer Bewilligungspflicht, da diese bis anhin nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. </span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Konsum von neuartigen Lebensmitteln, die nicht bewilligt sind, kann zu irreversiblen Gesundheitsschäden (z.B. Leberversagen) führen. Würde die Schweiz – im Gegensatz zur EU</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">– die vom Motionär geforderten grossflächigen Konsumententests zulassen, bestünde die Gefahr, dass auch ausländische Firmen ihre Tests mit möglicherweise nicht sicheren Lebensmitteln in der Schweiz durchführen würden. Auf Kosten der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten darf nicht mit Lebensmitteln experimentiert werden, deren Sicherheit noch nicht geprüft ist. Das Testen von nicht bewilligten, neuartigen Lebensmitteln durch eine Vielzahl von Konsumentinnen und Konsumenten ist daher abzulehnen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat aber die Motion 23.3408 Schneider Meret «Neuartige Lebensmittel testen und bewilligen. Förderung der Innovation in der Schweiz» zur Annahme beantragt. Der Nationalrat hat die Motion bereits angenommen. Diese beauftragt den Bundesrat, das Lebensmittelrecht dahingehend anzupassen, dass für neuartige Lebensmittel die Möglichkeit von Tests eingeführt wird, um frühzeitig das Innovationspotential abschätzen zu können. Solche Tests sollten nach Ansicht des Bundesrats aber nur mit einem sehr kleinen, abgeschlossenen und informierten Teilnehmerkreis (z. B. professionelles Firmenpanel) ermöglicht werden. Der Schutz der Gesundheit und die Lebensmittelsicherheit müssen dabei oberste Priorität haben.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Lebensmittelrechts vorzulegen (Pilotnorm, Experimentierartikel). Mit dieser Gesetzesanpassung soll das Testen von neuartigen Lebensmitteln für einen bestimmten Zeitraum mit Konsumenten in einer bestimmten Testregion zu Testzwecken zugelassen werden.&nbsp;</p>
    • Pilotprojekte zur Förderung von Innovation im Lebensmittelbereich (Experimentierartikel)

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