Fachkräftemangel im Bereich der Netzinfrastruktur. Wie soll die Energiestrategie 2050 umgesetzt werden?

ShortId
23.4370
Id
20234370
Updated
28.05.2024 15:46
Language
de
Title
Fachkräftemangel im Bereich der Netzinfrastruktur. Wie soll die Energiestrategie 2050 umgesetzt werden?
AdditionalIndexing
66;44;32
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. und 2. Gem&auml;ss dem aktuell geltenden Elektrizit&auml;tsgesetz vom 24. Juni 1902 (EleG; SR <em>734.0</em>) sind die Anlagen des &Uuml;bertragungsnetzes von nationalem Interesse (Art.&nbsp;15<em>d</em> Abs. 2). Der Bundesrat kann einzelnen Leitungen, die nicht zum &Uuml;bertragungsnetz geh&ouml;ren, aber mit einer Nennspannung von &uuml;ber 36 kV betrieben werden, ebenfalls nationales Interesse beimessen, wenn sie f&uuml;r die Gew&auml;hrleistung der Versorgungssicherheit einzelner Landesteile oder national bedeutender Infrastrukturen zwingend erforderlich sind oder Produktionsanlagen von nationalem Interesse anschliessen (Art. 15<em>d</em> Abs. 3).</p><p>Zudem hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22.&nbsp;November&nbsp;2023 eine Aussprache &uuml;ber weitere Massnahmen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren f&uuml;r den Um- und Ausbau der Stromnetze gef&uuml;hrt. Er hat das Eidgen&ouml;ssische Departement f&uuml;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, diese Massnahmen vertieft zu pr&uuml;fen und ihm bis Ende M&auml;rz&nbsp;2024 einen Vernehmlassung Entwurf mit den n&ouml;tigen gesetzlichen Anpassungen vorzulegen. Die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren f&uuml;r Stromnetze ist Teil dieses Auftrags.</p><p>3. Die Stromnetze der Netzbetreiber decken in der Regel sowohl l&auml;ndliche als auch st&auml;dtische Gebiete ab. Da die Netzkosten auf die vom lokalen Betreiber versorgten Verbraucherinnen und Verbraucher verteilt werden, besteht zwischen den Regionen zwangsl&auml;ufig eine gewisse Solidarit&auml;t.&nbsp;</p><p>Im Rahmen des Bundesgesetzes &uuml;ber eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (noch nicht in Kraft) hat das Parlament einen neuen Artikel 15<em>b</em> in das Stromversorgungsgesetz vom 23. M&auml;rz 2007 (Strom VG; SR 734.7) aufgenommen und so die M&ouml;glichkeit der Solidarisierung der Netzverst&auml;rkungskosten bei Anschluss von Anlagen aus erneuerbaren Energiequellen geschaffen. Dies zielt darauf ab, die Differenzen zu reduzieren.&nbsp;</p><p>4 und 5. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Bereitstellung von gen&uuml;gend Arbeitskr&auml;ften eine Herausforderung bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 darstellt.&nbsp;</p><p>Die Berufsbildung beruht auf einer Partnerschaft zwischen dem Bund, den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt. F&uuml;r Bildungsangebote im Elektrizit&auml;tsbereich und deren Abstimmung auf die Bed&uuml;rfnisse des Arbeitsmarktes ist der Stromsektor zust&auml;ndig. So hat die Branche im Rahmen der Berufsentwicklung, die in der Verantwortung der Berufsbildungspartner liegt, k&uuml;rzlich drei eidgen&ouml;ssische Titel &uuml;berarbeitet: Netzelektriker/-in EFZ (seit Herbst&nbsp;2023), Netzfachmann/Netzfachfrau BP (seit 1.1.2024) und dipl. Netzelektrikermeister/-in (ab 1.1.2026). Jeder dieser Titel umfasst mehrere Schwerpunkte, darunter auch den Schwerpunkt Energie. Als Schl&uuml;sselelement f&uuml;r den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz ist der Einsatz neuer Energietechnologien und -Systeme ein wesentlicher Bestandteil der &uuml;berarbeiteten Berufsprofile.</p><p>Der Bund kann weiter unterst&uuml;tzend wirken (insbesondere &uuml;ber das Programm Energie Schweiz). Im Moment plant der Bund im Netzbereich keine Bildungsoffensive analog der Bildungsoffensive Geb&auml;ude. Die Massnahmen, welche im Rahmen der Bildungsoffensive Geb&auml;ude definiert und in einer Roadmap festgehalten wurden, lassen sich allerdings auch auf andere baunahe Branchen anwenden.&nbsp;</p>
  • <p>In den letzten Jahren hat die Anzahl von Solaranlagen massgeblich zugenommen, und die Tendenz bleibt stark steigend. Im Rahmen der Beratungen zum Mantelerlass hat das Parlament entschieden, die Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien zu erhöhen. Im Juni&nbsp;2023 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Beschleunigung der Verfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien unterbreitet.</p><p>Diese bedeutende Steigerung der Produktion von erneuerbarem Strom ist zu begrüssen und muss weiterverfolgt werden, denn der Erfolg der Energiestrategie hängt davon ab. Gleichzeitig bringt dieser grosse Ausbau das Stromnetz, und insbesondere das Verteilnetz an seine Kapazitätsgrenze. Denn die lokale Produktion entspricht zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Menge nie dem lokalen Verbrauch. Ein deutlich leistungsfähigeres und stabileres Verteilnetz ist notwendig, um den zusätzlich produzierten Strom bis zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu transportieren. Der Ausbau des Netzes kann nicht mit dem Tempo beim Ausbau der Solaranlagen – und der anderen dezentralen Produktions- und Verbrauchsanlagen (zum Beispiel Wärmepumpen oder Aufladestationen für Elektroautos) – Schritt halten. Da der Ausbau des Netzes ein technisch anspruchsvoller Prozess ist, dauert das Bewilligungsverfahren oft lang. Zudem ist das benötigte Material nicht immer in ausreichender Menge vorhanden und es mangelt an Fachkräften.</p><p>Netzelektrikerinnen und -elektriker und erfahrene technische Fachkräfte sind besonders schwer zu finden. Nach Angaben der Verteilnetzbetreiber sind für den Ausbau des Netzes im Wert von einer Million Franken drei Fachkräfte für elektrische Arbeiten nötig (ohne Hoch- und Tiefbau). Wenn die Kosten im Zusammenhang mit dem Ausbau des Netzes wie erwartet um 70&nbsp;Prozent steigen, wird es schweizweit 3&nbsp;000 zusätzliche Fachkräfte brauchen. Netzelektrikerinnen und -elektriker sind genauso wichtig für die Energiewende wie Installateurinnen und Installateure von Solaranlagen.</p><p>Nur wenn der Netzausbau auf allen Spannungs- und Netzebenen mit der Produktionssteigerung optimal koordiniert wird, kann die Schweiz ihre ehrgeizigen Ziele für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien erreichen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die notwendigen Anpassungen an der Netzinfrastruktur für die Energieübertragung und -verteilung – sogenannte «Netzverstärkungen» – gleichzeitig wie das Kraftwerk und seine Anschlussleitung in Betrieb gehen?</p><p>2. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass der Ausbau der Netzinfrastruktur – auf allen Spannungs- und Netzebenen – auch zu einem nationalen Anliegen wird?</p><p>3. Der Ausbau der Netzinfrastruktur ist in ländlichen Gebieten schwieriger und teurer als in den Städten. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die ländliche Bevölkerung durch den Netzausbau finanziell nicht stärker belastet wird?&nbsp;</p><p>4.&nbsp; Plant der Bundesrat als mögliche Massnahme eine Lehrstellenoffensive – ähnlich wie die Ausbildungsoffensiven im Baugewerbe oder in der Pflege –, um die Ausbildung von Netzelektrikerinnen und -elektrikern voranzutreiben? Falls nicht: Wie bekämpft er den Fachkräftemangel in Berufen im Bereich der Netzinfrastruktur?</p><p>5. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass das Ziel der Energiestrategie&nbsp;2050 durch den Fachkräftemangel bei den Netzelektrikerinnen und -elektrikern gefährdet ist? Falls nicht: Wie will er sicherstellen, dass die Stromnetze – auf allen Spannungs- und Netzebenen – schnell genug ausgebaut werden?&nbsp;</p>
  • Fachkräftemangel im Bereich der Netzinfrastruktur. Wie soll die Energiestrategie 2050 umgesetzt werden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. und 2. Gem&auml;ss dem aktuell geltenden Elektrizit&auml;tsgesetz vom 24. Juni 1902 (EleG; SR <em>734.0</em>) sind die Anlagen des &Uuml;bertragungsnetzes von nationalem Interesse (Art.&nbsp;15<em>d</em> Abs. 2). Der Bundesrat kann einzelnen Leitungen, die nicht zum &Uuml;bertragungsnetz geh&ouml;ren, aber mit einer Nennspannung von &uuml;ber 36 kV betrieben werden, ebenfalls nationales Interesse beimessen, wenn sie f&uuml;r die Gew&auml;hrleistung der Versorgungssicherheit einzelner Landesteile oder national bedeutender Infrastrukturen zwingend erforderlich sind oder Produktionsanlagen von nationalem Interesse anschliessen (Art. 15<em>d</em> Abs. 3).</p><p>Zudem hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22.&nbsp;November&nbsp;2023 eine Aussprache &uuml;ber weitere Massnahmen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren f&uuml;r den Um- und Ausbau der Stromnetze gef&uuml;hrt. Er hat das Eidgen&ouml;ssische Departement f&uuml;r Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, diese Massnahmen vertieft zu pr&uuml;fen und ihm bis Ende M&auml;rz&nbsp;2024 einen Vernehmlassung Entwurf mit den n&ouml;tigen gesetzlichen Anpassungen vorzulegen. Die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren f&uuml;r Stromnetze ist Teil dieses Auftrags.</p><p>3. Die Stromnetze der Netzbetreiber decken in der Regel sowohl l&auml;ndliche als auch st&auml;dtische Gebiete ab. Da die Netzkosten auf die vom lokalen Betreiber versorgten Verbraucherinnen und Verbraucher verteilt werden, besteht zwischen den Regionen zwangsl&auml;ufig eine gewisse Solidarit&auml;t.&nbsp;</p><p>Im Rahmen des Bundesgesetzes &uuml;ber eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (noch nicht in Kraft) hat das Parlament einen neuen Artikel 15<em>b</em> in das Stromversorgungsgesetz vom 23. M&auml;rz 2007 (Strom VG; SR 734.7) aufgenommen und so die M&ouml;glichkeit der Solidarisierung der Netzverst&auml;rkungskosten bei Anschluss von Anlagen aus erneuerbaren Energiequellen geschaffen. Dies zielt darauf ab, die Differenzen zu reduzieren.&nbsp;</p><p>4 und 5. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Bereitstellung von gen&uuml;gend Arbeitskr&auml;ften eine Herausforderung bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 darstellt.&nbsp;</p><p>Die Berufsbildung beruht auf einer Partnerschaft zwischen dem Bund, den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt. F&uuml;r Bildungsangebote im Elektrizit&auml;tsbereich und deren Abstimmung auf die Bed&uuml;rfnisse des Arbeitsmarktes ist der Stromsektor zust&auml;ndig. So hat die Branche im Rahmen der Berufsentwicklung, die in der Verantwortung der Berufsbildungspartner liegt, k&uuml;rzlich drei eidgen&ouml;ssische Titel &uuml;berarbeitet: Netzelektriker/-in EFZ (seit Herbst&nbsp;2023), Netzfachmann/Netzfachfrau BP (seit 1.1.2024) und dipl. Netzelektrikermeister/-in (ab 1.1.2026). Jeder dieser Titel umfasst mehrere Schwerpunkte, darunter auch den Schwerpunkt Energie. Als Schl&uuml;sselelement f&uuml;r den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz ist der Einsatz neuer Energietechnologien und -Systeme ein wesentlicher Bestandteil der &uuml;berarbeiteten Berufsprofile.</p><p>Der Bund kann weiter unterst&uuml;tzend wirken (insbesondere &uuml;ber das Programm Energie Schweiz). Im Moment plant der Bund im Netzbereich keine Bildungsoffensive analog der Bildungsoffensive Geb&auml;ude. Die Massnahmen, welche im Rahmen der Bildungsoffensive Geb&auml;ude definiert und in einer Roadmap festgehalten wurden, lassen sich allerdings auch auf andere baunahe Branchen anwenden.&nbsp;</p>
    • <p>In den letzten Jahren hat die Anzahl von Solaranlagen massgeblich zugenommen, und die Tendenz bleibt stark steigend. Im Rahmen der Beratungen zum Mantelerlass hat das Parlament entschieden, die Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien zu erhöhen. Im Juni&nbsp;2023 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur Beschleunigung der Verfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien unterbreitet.</p><p>Diese bedeutende Steigerung der Produktion von erneuerbarem Strom ist zu begrüssen und muss weiterverfolgt werden, denn der Erfolg der Energiestrategie hängt davon ab. Gleichzeitig bringt dieser grosse Ausbau das Stromnetz, und insbesondere das Verteilnetz an seine Kapazitätsgrenze. Denn die lokale Produktion entspricht zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Menge nie dem lokalen Verbrauch. Ein deutlich leistungsfähigeres und stabileres Verteilnetz ist notwendig, um den zusätzlich produzierten Strom bis zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu transportieren. Der Ausbau des Netzes kann nicht mit dem Tempo beim Ausbau der Solaranlagen – und der anderen dezentralen Produktions- und Verbrauchsanlagen (zum Beispiel Wärmepumpen oder Aufladestationen für Elektroautos) – Schritt halten. Da der Ausbau des Netzes ein technisch anspruchsvoller Prozess ist, dauert das Bewilligungsverfahren oft lang. Zudem ist das benötigte Material nicht immer in ausreichender Menge vorhanden und es mangelt an Fachkräften.</p><p>Netzelektrikerinnen und -elektriker und erfahrene technische Fachkräfte sind besonders schwer zu finden. Nach Angaben der Verteilnetzbetreiber sind für den Ausbau des Netzes im Wert von einer Million Franken drei Fachkräfte für elektrische Arbeiten nötig (ohne Hoch- und Tiefbau). Wenn die Kosten im Zusammenhang mit dem Ausbau des Netzes wie erwartet um 70&nbsp;Prozent steigen, wird es schweizweit 3&nbsp;000 zusätzliche Fachkräfte brauchen. Netzelektrikerinnen und -elektriker sind genauso wichtig für die Energiewende wie Installateurinnen und Installateure von Solaranlagen.</p><p>Nur wenn der Netzausbau auf allen Spannungs- und Netzebenen mit der Produktionssteigerung optimal koordiniert wird, kann die Schweiz ihre ehrgeizigen Ziele für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien erreichen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die notwendigen Anpassungen an der Netzinfrastruktur für die Energieübertragung und -verteilung – sogenannte «Netzverstärkungen» – gleichzeitig wie das Kraftwerk und seine Anschlussleitung in Betrieb gehen?</p><p>2. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass der Ausbau der Netzinfrastruktur – auf allen Spannungs- und Netzebenen – auch zu einem nationalen Anliegen wird?</p><p>3. Der Ausbau der Netzinfrastruktur ist in ländlichen Gebieten schwieriger und teurer als in den Städten. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die ländliche Bevölkerung durch den Netzausbau finanziell nicht stärker belastet wird?&nbsp;</p><p>4.&nbsp; Plant der Bundesrat als mögliche Massnahme eine Lehrstellenoffensive – ähnlich wie die Ausbildungsoffensiven im Baugewerbe oder in der Pflege –, um die Ausbildung von Netzelektrikerinnen und -elektrikern voranzutreiben? Falls nicht: Wie bekämpft er den Fachkräftemangel in Berufen im Bereich der Netzinfrastruktur?</p><p>5. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass das Ziel der Energiestrategie&nbsp;2050 durch den Fachkräftemangel bei den Netzelektrikerinnen und -elektrikern gefährdet ist? Falls nicht: Wie will er sicherstellen, dass die Stromnetze – auf allen Spannungs- und Netzebenen – schnell genug ausgebaut werden?&nbsp;</p>
    • Fachkräftemangel im Bereich der Netzinfrastruktur. Wie soll die Energiestrategie 2050 umgesetzt werden?

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