Finanzielle Transparenz im VBS bei der Bildung neuer Organisationseinheiten
- ShortId
-
23.4373
- Id
-
20234373
- Updated
-
26.03.2024 20:57
- Language
-
de
- Title
-
Finanzielle Transparenz im VBS bei der Bildung neuer Organisationseinheiten
- AdditionalIndexing
-
09;04;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat am 2. Dezember 2022 entschieden, das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) per 1.1.2024 als neues Bundesamt im VBS anzusiedeln. Am 19. April 2023 hat er den Ressourcenbedarf festgelegt: 13,7</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">Millionen Franken werden mit dem Voranschlag 2024 vom EFD ins VBS übertragen. Weitere 0,8</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">Millionen Franken für Personalausgaben sowie 1</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">Million Franken für Sachausgaben ab 2026 hat er plafonderhöhend beschlossen. Die Bildung des neuen Bundesamtes erfolgt somit nicht haushaltsneutral sondern plafonderhöhend um 1.8 Mio Franken.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><ul type="disc" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:29.6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Beim Entscheid zur Schaffung des Staatssekretariats für Sicherheitspolitik (SEPOS) wurden vom Bundesrat keine zusätzlichen Mittel für Supportaufgaben beschlossen. Dem SEPOS werden für diese Supportaufgaben Finanzmittel aus dem GS zur Verfügung gestellt. Zudem wird das SEPOS vom GS-VBS unterstützt, wodurch Synergien bei beiden Organisationseinheiten entstehen. Einzelne Dienstleistungen bezieht das SEPOS vom Dienstleistungszentrum Finanzen (GS-EFD). Durch die Nutzung von Synergien, die teilweise Auslagerung von Aufgaben sowie der konsequenteren Digitalisierung der Prozesse entstehen Effizienzgewinne, welche es sowohl dem SEPOS wie auch dem GS-VBS erlauben, ihre inhaltliche Arbeit ohne Einbussen wahrzunehmen. Die Gründung des SEPOS erfolgt haushaltneutral.</span></li></ul><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><ul type="disc" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:29.6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Die Lohnkosten für das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik sind nicht höher als diejenigen eines Bundesamtes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden zu den bisherigen Anstellungsbedingungen übernommen. Nur für einzelne Führungsfunktionen fallen leicht höhere Lohnkosten an, welche mit der Übernahme von zusätzlichen Aufgaben und höherer Verantwortung begründet sind. </span></li></ul><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><ul type="disc" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:29.6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Der Begriff «Armeeausgaben» umfasst bis Ende 2024 die zwei Verwaltungseinheiten Gruppe Verteidigung und armasuisse Immobilien. Ab 2025 werden finanztechnisch armasuisse Immobilien und armasuisse W+T ins Bundesamt für Rüstung integriert. Es gibt somit anstelle von drei armasuisse Verwaltungseinheiten nur noch eine und diese beinhaltet zusammen mit der Gruppe Verteidigung die «Armeeausgaben». Das Ziel «1</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">% des BIP», welches nach aktuellem Stand bis 2035 erreicht werden soll, bezieht sich somit auf die erläuterte neue Berechnungsbasis. Werden Aufgaben in oder aus diesen zwei Verwaltungseinheiten verschoben, führt dies auch zu einem Zu- oder Abfluss der entsprechenden finanziellen Mittel. Diese Transfers werden in einer separaten Liste erfasst, nachgeführt und für die korrekte Berechnung des 1%-BIP-Ziels mitberücksichtigt. Die finanzielle Transparenz bleibt somit gewährleistet.</span></li></ul></div>
- <p>Das VBS hat für das Jahr 2024 zwei neue Organisationseinheiten (Bundesamt für Cybersicherheit, BACS und das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik, SEPOS) geplant. Das BACS verfügt bereits über ein eigenes Budget mit Leistungsgruppen, das SEPOS soll gemäss Aussagen des VBS mit einem Nachtrag dem Parlament zur Kenntnis gebracht werden. Beide neuen Organisationen sollen gemäss VBS zu keinen Mehrkosten führen, sondern durch Verschiebungen innerhalb des Departementes resp. dem BIT finanziert werden. </p><p>Die Interpellantin bittet um die Beantwortung folgender Fragen: </p><ul><li>Wie ist es möglich, dass neue Abteilungen (Supportdienste wie HR, Finanzen) aufgebaut werden können, ohne dass ein Mehraufwand entsteht? Leidet darunter die inhaltliche Arbeit? </li><li>Ein Staatssekretariat hat ein höheres Lohnniveau als ein Bundesamt: wie hoch sind die Mehrkosten, welche durch ein Staatssekretariat im Vergleich zu einem Bundesamt entstehen? </li><li>Das 1% BIP-Ziel der Armeeausgaben, das eine Mehrheit der eidgenössischen Räte beschlossen hatte, gilt für die Armee. Nun sollen Beträge vom V ins SEPOS und/oder BACS transferiert werden: Wie wird gewährleistet, dass diese Ausgaben weiterhin zum 1%-Ziel dazu gezählt werden? Wie werden die beiden neuen Organisationseinheiten in die Berechnung des 1%-Ziels miteinberechnet? Gab es weitere Transfers von der Verteidigung (V), welche in andere Bundesämter transferiert wurden? Werden diese Mittel zur Berechnung des 1%-Zieles dazugezählt? Falls nein, weshalb nicht? </li></ul>
- Finanzielle Transparenz im VBS bei der Bildung neuer Organisationseinheiten
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat am 2. Dezember 2022 entschieden, das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) per 1.1.2024 als neues Bundesamt im VBS anzusiedeln. Am 19. April 2023 hat er den Ressourcenbedarf festgelegt: 13,7</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">Millionen Franken werden mit dem Voranschlag 2024 vom EFD ins VBS übertragen. Weitere 0,8</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">Millionen Franken für Personalausgaben sowie 1</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">Million Franken für Sachausgaben ab 2026 hat er plafonderhöhend beschlossen. Die Bildung des neuen Bundesamtes erfolgt somit nicht haushaltsneutral sondern plafonderhöhend um 1.8 Mio Franken.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><ul type="disc" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:29.6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Beim Entscheid zur Schaffung des Staatssekretariats für Sicherheitspolitik (SEPOS) wurden vom Bundesrat keine zusätzlichen Mittel für Supportaufgaben beschlossen. Dem SEPOS werden für diese Supportaufgaben Finanzmittel aus dem GS zur Verfügung gestellt. Zudem wird das SEPOS vom GS-VBS unterstützt, wodurch Synergien bei beiden Organisationseinheiten entstehen. Einzelne Dienstleistungen bezieht das SEPOS vom Dienstleistungszentrum Finanzen (GS-EFD). Durch die Nutzung von Synergien, die teilweise Auslagerung von Aufgaben sowie der konsequenteren Digitalisierung der Prozesse entstehen Effizienzgewinne, welche es sowohl dem SEPOS wie auch dem GS-VBS erlauben, ihre inhaltliche Arbeit ohne Einbussen wahrzunehmen. Die Gründung des SEPOS erfolgt haushaltneutral.</span></li></ul><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><ul type="disc" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:29.6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Die Lohnkosten für das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik sind nicht höher als diejenigen eines Bundesamtes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden zu den bisherigen Anstellungsbedingungen übernommen. Nur für einzelne Führungsfunktionen fallen leicht höhere Lohnkosten an, welche mit der Übernahme von zusätzlichen Aufgaben und höherer Verantwortung begründet sind. </span></li></ul><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><ul type="disc" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:29.6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Der Begriff «Armeeausgaben» umfasst bis Ende 2024 die zwei Verwaltungseinheiten Gruppe Verteidigung und armasuisse Immobilien. Ab 2025 werden finanztechnisch armasuisse Immobilien und armasuisse W+T ins Bundesamt für Rüstung integriert. Es gibt somit anstelle von drei armasuisse Verwaltungseinheiten nur noch eine und diese beinhaltet zusammen mit der Gruppe Verteidigung die «Armeeausgaben». Das Ziel «1</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">% des BIP», welches nach aktuellem Stand bis 2035 erreicht werden soll, bezieht sich somit auf die erläuterte neue Berechnungsbasis. Werden Aufgaben in oder aus diesen zwei Verwaltungseinheiten verschoben, führt dies auch zu einem Zu- oder Abfluss der entsprechenden finanziellen Mittel. Diese Transfers werden in einer separaten Liste erfasst, nachgeführt und für die korrekte Berechnung des 1%-BIP-Ziels mitberücksichtigt. Die finanzielle Transparenz bleibt somit gewährleistet.</span></li></ul></div>
- <p>Das VBS hat für das Jahr 2024 zwei neue Organisationseinheiten (Bundesamt für Cybersicherheit, BACS und das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik, SEPOS) geplant. Das BACS verfügt bereits über ein eigenes Budget mit Leistungsgruppen, das SEPOS soll gemäss Aussagen des VBS mit einem Nachtrag dem Parlament zur Kenntnis gebracht werden. Beide neuen Organisationen sollen gemäss VBS zu keinen Mehrkosten führen, sondern durch Verschiebungen innerhalb des Departementes resp. dem BIT finanziert werden. </p><p>Die Interpellantin bittet um die Beantwortung folgender Fragen: </p><ul><li>Wie ist es möglich, dass neue Abteilungen (Supportdienste wie HR, Finanzen) aufgebaut werden können, ohne dass ein Mehraufwand entsteht? Leidet darunter die inhaltliche Arbeit? </li><li>Ein Staatssekretariat hat ein höheres Lohnniveau als ein Bundesamt: wie hoch sind die Mehrkosten, welche durch ein Staatssekretariat im Vergleich zu einem Bundesamt entstehen? </li><li>Das 1% BIP-Ziel der Armeeausgaben, das eine Mehrheit der eidgenössischen Räte beschlossen hatte, gilt für die Armee. Nun sollen Beträge vom V ins SEPOS und/oder BACS transferiert werden: Wie wird gewährleistet, dass diese Ausgaben weiterhin zum 1%-Ziel dazu gezählt werden? Wie werden die beiden neuen Organisationseinheiten in die Berechnung des 1%-Ziels miteinberechnet? Gab es weitere Transfers von der Verteidigung (V), welche in andere Bundesämter transferiert wurden? Werden diese Mittel zur Berechnung des 1%-Zieles dazugezählt? Falls nein, weshalb nicht? </li></ul>
- Finanzielle Transparenz im VBS bei der Bildung neuer Organisationseinheiten
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