Klimastrategie Landwirtschaft. Wirksamkeit der Massnahmen
- ShortId
-
23.4374
- Id
-
20234374
- Updated
-
26.03.2024 20:58
- Language
-
de
- Title
-
Klimastrategie Landwirtschaft. Wirksamkeit der Massnahmen
- AdditionalIndexing
-
52;55;66
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zu 1):<br>Die Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 (KSLE) enthält drei Oberziele und acht Teilziele. Die Zielerreichung wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Es ist kaum möglich, die Auswirkungen einzelner Massnahmen exakt zu quantifizieren. In den Massnahmenbeschreibungen ist jeweils eine grobe Einteilung nach Wirkung enthalten. Die Wirkungsabschätzung wird im Zuge der Konkretisierung der einzelnen Massnahmen präzisiert. Die drei Bundesämter BLW, BLV und BAFU werden in regelmässigen Abständen die Umsetzung der Massnahmen und die Zielerreichung überprüfen und den Massnahmenplan wo nötig weiterentwickeln.</p><p>Zu 2):<br>Gemäss Einschätzung in den Massnahmenbeschreibungen der KSLE haben von den insgesamt 42 Massnahmen 17 eine geringe und 13 eine mittlere Wirkung auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen. Eine wesentliche Wirkung auf die Reduktion der landwirtschaftlichen Emissionen hat zum Beispiel die Umsetzung des Absenkpfads Nährstoffe mit der parlamentarischen Initiative 19.475 (AS 2022 263).</p><p>Zu 3):<br>Wesentliche Gesetzesanpassungen zur Förderung erneuerbarer Energien sind im Rahmen der Revision des Energiegesetzes (SR 730.0) im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative 19.443 (AS 2022 729) und mit dem neuen Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vom 29. September 2023 (BBl 2023 2301) erfolgt. Daneben klärt das BLW im Rahmen der Weiterentwicklung der Landwirtschaftsgesetzgebung ab, ob weiterer Handlungsbedarf besteht zur Verbesserung der Situation von Biomasseanlagen. Die Wirkung auf die Treibhausgasemissionen ist davon abhängig, in welchem Ausmass fossile Energien substituiert werden.</p><p>Zu 4):<br>Die Motion 22.4251 Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR beauftragt den Bundesrat, den Konzeptvorschlag im Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» vom 22. Juni 2022 zu konkretisieren und dem Parlament bis spätestens Ende 2027 eine diesbezügliche Botschaft zu unterbreiten. Im Sinne eines ganzheitlichen Ernährungssystemansatzes sollen sich die Agrarpolitik und die Ernährungsstrategie kohärent weiterentwickeln. Die Unterstützung der Absatzförderung wird in diesem Kontext überprüft. Die Wirkung einer Revision der Absatzförderung hängt von deren Ausgestaltung ab.</p><p>Zu 5):<br>Unter dem Teilziel «Energie» ist in der KSLE unter anderem festgehalten, dass im Zeithorizont 2050 fossile Brenn- und Treibstoffe entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Einen wesentlichen Beitrag an dieses Ziel leisten die Instrumente aus dem CO2-Gesetz (SR 641.71), unter anderem die CO2-Abgabe auf Brennstoffen und die teilweise Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure. In der Landwirtschaft trägt zudem die Unterstützung von Bauten, Anlagen und landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeugen über Beiträge und Investitionskredite im Rahmen der Strukturverbesserungen zur Zielerreichung bei.</p>
- <p>Am 5. September 2023 haben die drei Bundesämter BLW, BAFU und BLV die Klimastrategie Landwirtschaft veröffentlicht. Aus dem Bericht wird jedoch in verschiedenen Bereichen nicht klar, wie die Massnahmen konkret zum Netto-Null-Ziel des Bundesrates beitragen werden. Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p> </p><p>1. In der der Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 wurden Zwischenziele für 2030 festgelegt. Zudem wird ein Massnahmenpaket vorgeschlagen, das heute schon Wirkung zeigen soll. Wurde die Wirkung der kurz- und die mittelfristigen Massnahmen quantifiziert? Wenn nein, wie gewährleistet der Bundesrat die Erreichung der Zwischenziele 2030?</p><p> </p><p>2. Viele der kurz- und mittelfristigen Massnahmen sind Massnahmen, die keine Wirkung ermöglichen, da es sich um Analysen, Studien und Leitfäden handelt. Welche kurz- und mittelfristigen Massnahmen ermöglichen eine konkrete Reduktion der Klimagase und in welcher Höhe? </p><p> </p><p>3. Wie ist der Prozess zur Gesetzesanpassung geplant, der zur Förderung erneuerbarer Energie führen wird und welche Wirkung hat diese Massnahme in Bezug auf die Zielerreichung?</p><p> </p><p>4. Wie ist der Prozess zur Gesetzesanpassung geplant, der zur Revision der Absatzförderung führen wird und welche Wirkung hat diese Massnahme in Bezug auf die Zielerreichung?</p><p> </p><p>5. Die heutige landwirtschaftliche Produktion erfolgt grösstenteils mit fossilen Treibstoffen. Mit welchen Massnahmen und bis wann wird sich die Landwirtschaft vom Einsatz von fossilen Treibstoffen befreien können?</p><p> </p>
- Klimastrategie Landwirtschaft. Wirksamkeit der Massnahmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Zu 1):<br>Die Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 (KSLE) enthält drei Oberziele und acht Teilziele. Die Zielerreichung wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Es ist kaum möglich, die Auswirkungen einzelner Massnahmen exakt zu quantifizieren. In den Massnahmenbeschreibungen ist jeweils eine grobe Einteilung nach Wirkung enthalten. Die Wirkungsabschätzung wird im Zuge der Konkretisierung der einzelnen Massnahmen präzisiert. Die drei Bundesämter BLW, BLV und BAFU werden in regelmässigen Abständen die Umsetzung der Massnahmen und die Zielerreichung überprüfen und den Massnahmenplan wo nötig weiterentwickeln.</p><p>Zu 2):<br>Gemäss Einschätzung in den Massnahmenbeschreibungen der KSLE haben von den insgesamt 42 Massnahmen 17 eine geringe und 13 eine mittlere Wirkung auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen. Eine wesentliche Wirkung auf die Reduktion der landwirtschaftlichen Emissionen hat zum Beispiel die Umsetzung des Absenkpfads Nährstoffe mit der parlamentarischen Initiative 19.475 (AS 2022 263).</p><p>Zu 3):<br>Wesentliche Gesetzesanpassungen zur Förderung erneuerbarer Energien sind im Rahmen der Revision des Energiegesetzes (SR 730.0) im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative 19.443 (AS 2022 729) und mit dem neuen Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vom 29. September 2023 (BBl 2023 2301) erfolgt. Daneben klärt das BLW im Rahmen der Weiterentwicklung der Landwirtschaftsgesetzgebung ab, ob weiterer Handlungsbedarf besteht zur Verbesserung der Situation von Biomasseanlagen. Die Wirkung auf die Treibhausgasemissionen ist davon abhängig, in welchem Ausmass fossile Energien substituiert werden.</p><p>Zu 4):<br>Die Motion 22.4251 Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR beauftragt den Bundesrat, den Konzeptvorschlag im Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» vom 22. Juni 2022 zu konkretisieren und dem Parlament bis spätestens Ende 2027 eine diesbezügliche Botschaft zu unterbreiten. Im Sinne eines ganzheitlichen Ernährungssystemansatzes sollen sich die Agrarpolitik und die Ernährungsstrategie kohärent weiterentwickeln. Die Unterstützung der Absatzförderung wird in diesem Kontext überprüft. Die Wirkung einer Revision der Absatzförderung hängt von deren Ausgestaltung ab.</p><p>Zu 5):<br>Unter dem Teilziel «Energie» ist in der KSLE unter anderem festgehalten, dass im Zeithorizont 2050 fossile Brenn- und Treibstoffe entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Einen wesentlichen Beitrag an dieses Ziel leisten die Instrumente aus dem CO2-Gesetz (SR 641.71), unter anderem die CO2-Abgabe auf Brennstoffen und die teilweise Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure. In der Landwirtschaft trägt zudem die Unterstützung von Bauten, Anlagen und landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeugen über Beiträge und Investitionskredite im Rahmen der Strukturverbesserungen zur Zielerreichung bei.</p>
- <p>Am 5. September 2023 haben die drei Bundesämter BLW, BAFU und BLV die Klimastrategie Landwirtschaft veröffentlicht. Aus dem Bericht wird jedoch in verschiedenen Bereichen nicht klar, wie die Massnahmen konkret zum Netto-Null-Ziel des Bundesrates beitragen werden. Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p> </p><p>1. In der der Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 wurden Zwischenziele für 2030 festgelegt. Zudem wird ein Massnahmenpaket vorgeschlagen, das heute schon Wirkung zeigen soll. Wurde die Wirkung der kurz- und die mittelfristigen Massnahmen quantifiziert? Wenn nein, wie gewährleistet der Bundesrat die Erreichung der Zwischenziele 2030?</p><p> </p><p>2. Viele der kurz- und mittelfristigen Massnahmen sind Massnahmen, die keine Wirkung ermöglichen, da es sich um Analysen, Studien und Leitfäden handelt. Welche kurz- und mittelfristigen Massnahmen ermöglichen eine konkrete Reduktion der Klimagase und in welcher Höhe? </p><p> </p><p>3. Wie ist der Prozess zur Gesetzesanpassung geplant, der zur Förderung erneuerbarer Energie führen wird und welche Wirkung hat diese Massnahme in Bezug auf die Zielerreichung?</p><p> </p><p>4. Wie ist der Prozess zur Gesetzesanpassung geplant, der zur Revision der Absatzförderung führen wird und welche Wirkung hat diese Massnahme in Bezug auf die Zielerreichung?</p><p> </p><p>5. Die heutige landwirtschaftliche Produktion erfolgt grösstenteils mit fossilen Treibstoffen. Mit welchen Massnahmen und bis wann wird sich die Landwirtschaft vom Einsatz von fossilen Treibstoffen befreien können?</p><p> </p>
- Klimastrategie Landwirtschaft. Wirksamkeit der Massnahmen
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