Entscheid der Weko behindert den Glasfaserausbau in der Schweiz. Was kann der Bundesrat tun?
- ShortId
-
23.4380
- Id
-
20234380
- Updated
-
26.03.2024 20:55
- Language
-
de
- Title
-
Entscheid der Weko behindert den Glasfaserausbau in der Schweiz. Was kann der Bundesrat tun?
- AdditionalIndexing
-
34;15;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(0,17,85);">Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat im Dezember 2020 eine Untersuchung zum Glasfaserbau (FTTH) von Swisscom eröffnet, inwiefern die P2MP-Topologie den Wettbewerb behindert und vorsorgliche Massnahmen gegen das Unternehmen verfügt. Diese wurden vom Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2021 bestätigt. Das Bundesgericht kam im Urteil vom 29. November 2022 zum Schluss, dass die von der WEKO verfügten Massnahmen nicht willkürlich sind. Swisscom nahm das Urteil zur Kenntnis.</span></p><p><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(0,17,85);">Die verfügten vorsorgliche Massnahmen, die durch die WEKO erlassen wurden, haben dazu geführt, dass Swisscom mit wenigen Ausnahmen keine Anschlüsse, die mit dieser Topologie gebaut hat, in Betrieb nehmen konnte und die Vermarktung sogar einstellen musste. Per Ende September 2022 waren knapp 400’000 Anschlüsse davon betroffen. Damit Kunden die schnellen FTTH-Anschlüsse nutzen können, hat Swisscom im Oktober 2022 entschieden und kommuniziert, neue Anschlüsse grösstenteils in der Punkt-zu-Punkt-Architektur (P2P) auszuführen und bestehende P2MP-Anschlüsse teilweise in P2P umzubauen. </span></p><p><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(0,17,85);">Die Verfügung der WEKO im Hauptverfahren steht weiterhin aus.</span></p><p><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(0,17,85);">Damit hat und wird sich die Verzögerung des Glasfasernetzausbaus bis in die Wohnungen und Geschäfte (FTTH) zum Nachteil von Wirtschaft und Gesellschaft auswirken.</span></p><p><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(0,17,85);">Der Bundesrat muss unbedingt aktiv werden, um Schlimmeres zu verhindern.</span></p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Dem Bundesrat ist der Ausbau der modernen Telekommunikationsnetze ein grosses Anliegen und insofern bedauert er die entstandenen Verzögerungen im Bereich der Erschliessung mit Glasfaseranschlüssen. Die Eidgenössische Wettbewerbskommission WEKO führt das Verfahren gegen die Swisscom jedoch im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben durch. Es bestehen keine Anzeichen dafür, dass diese überschritten worden wären. Aufgrund der rechtlichen Kompetenzordnung kann der Bundesrat vorliegend weder intervenieren noch steht es ihm zu, die Praxis der WEKO und ihrer Rechtsmittelinstanzen zu kommentieren.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Im Fernmeldebereich gelten das allgemeine und das sektorspezifische Wettbewerbsrecht parallel. Wie unter Ziffer 1 ausgeführt ist die Anwendung des Kartellrechts der WEKO und ihren Beschwerdeinstanzen übertragen. Dem Bundesrat kommen im Bereich des allgemeinen Wettbewerbsrechts lediglich subsidiäre Kompetenzen zu. So sieht etwa Art. 8 des Kartellgesetzes (KG; SR 251) vor, dass der Bundesrat Wettbewerbsabreden und Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen, die von der zuständigen Behörde für unzulässig erklärt wurden, in Ausnahmefällen auf Antrag der Beteiligten zulassen kann. Dies wenn solche Verhaltensweisen notwendig sind, um überwiegende öffentliche Interessen zu verwirklichen. Gemäss dieser Norm wäre ein Antrag von Swisscom an den Bundesrat Voraussetzung, um den Prozess einer Ausnahmegenehmigung in Gang zu setzen. Ein solcher Antrag kann noch nicht gestellt werden, weil noch kein Endentscheid der WEKO vorliegt. Der Botschaft zum Kartellgesetz betreffend Art. 8 ist sodann zu entnehmen, dass die Bestimmung nur in absoluten Ausnahmefällen zum Tragen kommen soll und deshalb sehr restriktiv zu handhaben ist (BBl 1995 I 468, 577 f.). Der Bundesrat hat entsprechend bis heute auch noch nie eine Verhaltensweise nach Art. 8 KG legalisiert.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zur sektorspezifischen Regulierung des Wettbewerbs ist schliesslich festzuhalten, dass das Parlament im Rahmen der letzten Revision des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 748.10) den Vorschlag des Bundesrates, im Bereich der Glasfaseranschlussleitungen Regulierungsinstrumente vorzusehen, verworfen hat. Der Bundesrat hat deshalb keine Möglichkeit, bei Glasfaserleitungen regulierend einzugreifen.</span></p></div>
- <p>Der Glasfaserausbau ist ins Stocken geraten und rund 400'000 Haushalte warten auf einen Anschluss. Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><p>1. Wann kann der Bundesrat tun, um den Glasfaserausbau zu beschleunigen?</p><p>2.Welche Massnahmen kann der Bundesrat sonst einleiten, um die betroffen Haushalte so rasch wie möglich zu erschliessen.</p>
- Entscheid der Weko behindert den Glasfaserausbau in der Schweiz. Was kann der Bundesrat tun?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(0,17,85);">Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat im Dezember 2020 eine Untersuchung zum Glasfaserbau (FTTH) von Swisscom eröffnet, inwiefern die P2MP-Topologie den Wettbewerb behindert und vorsorgliche Massnahmen gegen das Unternehmen verfügt. Diese wurden vom Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2021 bestätigt. Das Bundesgericht kam im Urteil vom 29. November 2022 zum Schluss, dass die von der WEKO verfügten Massnahmen nicht willkürlich sind. Swisscom nahm das Urteil zur Kenntnis.</span></p><p><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(0,17,85);">Die verfügten vorsorgliche Massnahmen, die durch die WEKO erlassen wurden, haben dazu geführt, dass Swisscom mit wenigen Ausnahmen keine Anschlüsse, die mit dieser Topologie gebaut hat, in Betrieb nehmen konnte und die Vermarktung sogar einstellen musste. Per Ende September 2022 waren knapp 400’000 Anschlüsse davon betroffen. Damit Kunden die schnellen FTTH-Anschlüsse nutzen können, hat Swisscom im Oktober 2022 entschieden und kommuniziert, neue Anschlüsse grösstenteils in der Punkt-zu-Punkt-Architektur (P2P) auszuführen und bestehende P2MP-Anschlüsse teilweise in P2P umzubauen. </span></p><p><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(0,17,85);">Die Verfügung der WEKO im Hauptverfahren steht weiterhin aus.</span></p><p><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(0,17,85);">Damit hat und wird sich die Verzögerung des Glasfasernetzausbaus bis in die Wohnungen und Geschäfte (FTTH) zum Nachteil von Wirtschaft und Gesellschaft auswirken.</span></p><p><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(0,17,85);">Der Bundesrat muss unbedingt aktiv werden, um Schlimmeres zu verhindern.</span></p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Dem Bundesrat ist der Ausbau der modernen Telekommunikationsnetze ein grosses Anliegen und insofern bedauert er die entstandenen Verzögerungen im Bereich der Erschliessung mit Glasfaseranschlüssen. Die Eidgenössische Wettbewerbskommission WEKO führt das Verfahren gegen die Swisscom jedoch im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben durch. Es bestehen keine Anzeichen dafür, dass diese überschritten worden wären. Aufgrund der rechtlichen Kompetenzordnung kann der Bundesrat vorliegend weder intervenieren noch steht es ihm zu, die Praxis der WEKO und ihrer Rechtsmittelinstanzen zu kommentieren.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Im Fernmeldebereich gelten das allgemeine und das sektorspezifische Wettbewerbsrecht parallel. Wie unter Ziffer 1 ausgeführt ist die Anwendung des Kartellrechts der WEKO und ihren Beschwerdeinstanzen übertragen. Dem Bundesrat kommen im Bereich des allgemeinen Wettbewerbsrechts lediglich subsidiäre Kompetenzen zu. So sieht etwa Art. 8 des Kartellgesetzes (KG; SR 251) vor, dass der Bundesrat Wettbewerbsabreden und Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen, die von der zuständigen Behörde für unzulässig erklärt wurden, in Ausnahmefällen auf Antrag der Beteiligten zulassen kann. Dies wenn solche Verhaltensweisen notwendig sind, um überwiegende öffentliche Interessen zu verwirklichen. Gemäss dieser Norm wäre ein Antrag von Swisscom an den Bundesrat Voraussetzung, um den Prozess einer Ausnahmegenehmigung in Gang zu setzen. Ein solcher Antrag kann noch nicht gestellt werden, weil noch kein Endentscheid der WEKO vorliegt. Der Botschaft zum Kartellgesetz betreffend Art. 8 ist sodann zu entnehmen, dass die Bestimmung nur in absoluten Ausnahmefällen zum Tragen kommen soll und deshalb sehr restriktiv zu handhaben ist (BBl 1995 I 468, 577 f.). Der Bundesrat hat entsprechend bis heute auch noch nie eine Verhaltensweise nach Art. 8 KG legalisiert.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zur sektorspezifischen Regulierung des Wettbewerbs ist schliesslich festzuhalten, dass das Parlament im Rahmen der letzten Revision des Fernmeldegesetzes (FMG; SR 748.10) den Vorschlag des Bundesrates, im Bereich der Glasfaseranschlussleitungen Regulierungsinstrumente vorzusehen, verworfen hat. Der Bundesrat hat deshalb keine Möglichkeit, bei Glasfaserleitungen regulierend einzugreifen.</span></p></div>
- <p>Der Glasfaserausbau ist ins Stocken geraten und rund 400'000 Haushalte warten auf einen Anschluss. Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><p>1. Wann kann der Bundesrat tun, um den Glasfaserausbau zu beschleunigen?</p><p>2.Welche Massnahmen kann der Bundesrat sonst einleiten, um die betroffen Haushalte so rasch wie möglich zu erschliessen.</p>
- Entscheid der Weko behindert den Glasfaserausbau in der Schweiz. Was kann der Bundesrat tun?
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