Antworten auf Fragen in der Sprache, in der sie gestellt werden
- ShortId
-
23.4387
- Id
-
20234387
- Updated
-
26.03.2024 20:51
- Language
-
de
- Title
-
Antworten auf Fragen in der Sprache, in der sie gestellt werden
- AdditionalIndexing
-
04;421;2831
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Fragestunde bietet den Mitgliedern des Nationalrates die Möglichkeit, auf aktuelle Fragen rasch eine Antwort des Bundesrates zu erhalten. Das Büro des Nationalrates erachtet es als wichtig, den Fragestellerinnen und Fragestellern möglichst zeitnah die Antwort des Bundesrates zukommen zu lassen. So hielt es in Ziffer 3.5 seiner Sammlung von Beschlüssen und Praktiken fest, dass den Ratsmitgliedern bereits am Montag der Fragestunde die schriftliche Antwort des Bundesrates zugestellt wird.</p><p>Den Mitgliedern des Bundesrates steht es – wie den Mitgliedern der Räte – frei, in welcher Landessprache sie sich im Rat äussern möchten. Die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung bereiten die Antworten in der von der zuständigen Bundesrätin, dem zuständigen Bundesrat gewünschten Sprache vor. Nach der Eingabefrist am Mittwoch bleiben ihnen dafür lediglich rund 24 Stunden, da die Antworten am Freitag vom Bundesrat verabschiedet werden müssen, damit sie für den darauffolgenden Montag bereit sind. </p><p>Eine zusätzliche Übersetzung der Antwort in die Einreichungssprache wäre bei durchschnittlich 120 Fragen pro Fragestunde und einer Frist von 24 Stunden kaum zu bewerkstelligen. Die Bundeskanzlei beziffert die dafür zusätzlich nötigen Übersetzungsressourcen aktuell auf 0,2–0,3 Vollzeitäquivalenz (VZÄ). Das Büro befürchtet, dass die Qualität der Antworten unter der neuen Praxis leiden würde, da nur noch knappe Antworten verfasst würden.</p><p>Der Urheber der Interpellation stellt die Frage, ob die schriftlichen Antworten zumindest nachträglich in der Geschäftsdatenbank übersetzt zur Verfügung gestellt werden können. Dies würde aber aus Sicht des Büros der Grundidee der Fragestunde widersprechen, die davon ausgeht, dass alle Antworten am Montag der Fragestunde publiziert werden. Zudem wird im Parlamentsbetrieb die Praxis verfolgt, dass übersetzte Texte zeitgleich publiziert werden, um keine Sprache zu benachteiligen. </p><p>Das Büro ist der Meinung, dass die Aktualität und Unmittelbarkeit der Antworten in der Fragestunde wichtiger sind als der Anspruch der Fragestellerinnen und Fragesteller, eine schriftliche Antwort in ihrer Sprache zu erhalten.</p><p>Aus diesen Gründen will das Büro an der aktuellen Praxis festhalten, die es allen Fragestellerinnen und Fragestellern ermöglicht, am Tag der Fragestunde eine mündliche bzw. eine schriftliche Antwort zu erhalten.</p>
- <p>In der Fragestunde im Nationalrat werden Fragen häufig nicht in der Amtssprache beantwortet, in der sie gestellt werden. </p><p> </p><p>Dies ist ja noch halbwegs verständlich, wenn ein Mitglied des Bundesrates im Saal antworten muss, nicht nachvollziehbar aber, wenn die Antwort in der Geschäftsdatenbank veröffentlicht wird, denn dort müsste auch den Minderheitssprachen mit dem nötigen Respekt begegnet werden.</p><p> </p><p>Ich stelle deshalb folgende Fragen:</p><p> </p><p>Könnte nicht eine neue Praxis eingeführt werden, wonach die Antwort in der Sprache der Frage gegeben wird oder wonach zumindest in der Geschäftsdatenbank die Antwort in der Sprache veröffentlicht wird, in der die Frage gestellt wurde?</p><p> </p><p>Falls nein, welches sind sowohl aus qualitativer als auch aus quantitativer Sicht die Gründe für diese Haltung?</p>
- Antworten auf Fragen in der Sprache, in der sie gestellt werden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Fragestunde bietet den Mitgliedern des Nationalrates die Möglichkeit, auf aktuelle Fragen rasch eine Antwort des Bundesrates zu erhalten. Das Büro des Nationalrates erachtet es als wichtig, den Fragestellerinnen und Fragestellern möglichst zeitnah die Antwort des Bundesrates zukommen zu lassen. So hielt es in Ziffer 3.5 seiner Sammlung von Beschlüssen und Praktiken fest, dass den Ratsmitgliedern bereits am Montag der Fragestunde die schriftliche Antwort des Bundesrates zugestellt wird.</p><p>Den Mitgliedern des Bundesrates steht es – wie den Mitgliedern der Räte – frei, in welcher Landessprache sie sich im Rat äussern möchten. Die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung bereiten die Antworten in der von der zuständigen Bundesrätin, dem zuständigen Bundesrat gewünschten Sprache vor. Nach der Eingabefrist am Mittwoch bleiben ihnen dafür lediglich rund 24 Stunden, da die Antworten am Freitag vom Bundesrat verabschiedet werden müssen, damit sie für den darauffolgenden Montag bereit sind. </p><p>Eine zusätzliche Übersetzung der Antwort in die Einreichungssprache wäre bei durchschnittlich 120 Fragen pro Fragestunde und einer Frist von 24 Stunden kaum zu bewerkstelligen. Die Bundeskanzlei beziffert die dafür zusätzlich nötigen Übersetzungsressourcen aktuell auf 0,2–0,3 Vollzeitäquivalenz (VZÄ). Das Büro befürchtet, dass die Qualität der Antworten unter der neuen Praxis leiden würde, da nur noch knappe Antworten verfasst würden.</p><p>Der Urheber der Interpellation stellt die Frage, ob die schriftlichen Antworten zumindest nachträglich in der Geschäftsdatenbank übersetzt zur Verfügung gestellt werden können. Dies würde aber aus Sicht des Büros der Grundidee der Fragestunde widersprechen, die davon ausgeht, dass alle Antworten am Montag der Fragestunde publiziert werden. Zudem wird im Parlamentsbetrieb die Praxis verfolgt, dass übersetzte Texte zeitgleich publiziert werden, um keine Sprache zu benachteiligen. </p><p>Das Büro ist der Meinung, dass die Aktualität und Unmittelbarkeit der Antworten in der Fragestunde wichtiger sind als der Anspruch der Fragestellerinnen und Fragesteller, eine schriftliche Antwort in ihrer Sprache zu erhalten.</p><p>Aus diesen Gründen will das Büro an der aktuellen Praxis festhalten, die es allen Fragestellerinnen und Fragestellern ermöglicht, am Tag der Fragestunde eine mündliche bzw. eine schriftliche Antwort zu erhalten.</p>
- <p>In der Fragestunde im Nationalrat werden Fragen häufig nicht in der Amtssprache beantwortet, in der sie gestellt werden. </p><p> </p><p>Dies ist ja noch halbwegs verständlich, wenn ein Mitglied des Bundesrates im Saal antworten muss, nicht nachvollziehbar aber, wenn die Antwort in der Geschäftsdatenbank veröffentlicht wird, denn dort müsste auch den Minderheitssprachen mit dem nötigen Respekt begegnet werden.</p><p> </p><p>Ich stelle deshalb folgende Fragen:</p><p> </p><p>Könnte nicht eine neue Praxis eingeführt werden, wonach die Antwort in der Sprache der Frage gegeben wird oder wonach zumindest in der Geschäftsdatenbank die Antwort in der Sprache veröffentlicht wird, in der die Frage gestellt wurde?</p><p> </p><p>Falls nein, welches sind sowohl aus qualitativer als auch aus quantitativer Sicht die Gründe für diese Haltung?</p>
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