Nachhaltige Unternehmensführung. Wie will der Bundesrat eine einheitliche Regelung erreichen?
- ShortId
-
23.4388
- Id
-
20234388
- Updated
-
26.03.2024 20:48
- Language
-
de
- Title
-
Nachhaltige Unternehmensführung. Wie will der Bundesrat eine einheitliche Regelung erreichen?
- AdditionalIndexing
-
15;52;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung strebt der Bundesrat eine Regelung an, die international abgestimmt ist. Bereits mit Beschluss vom 2.</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">Dezember 2022 hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, ihm eine vertiefte Analyse der Auswirkungen der künftigen EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit auf Schweizer Unternehmen, auf die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts und auf den Wettbewerb vorzulegen. Am 22.</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">Dezember 2023 hat der Bundesrat die durch die BSS Volkswirtschaftliche Beratung AG erstellte vertiefte Analyse vom 8.</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">November 2023 zur Kenntnis genommen und das Bundesamt für Justiz BJ hat sie auf der Webseite mit der entsprechenden Medienmitteilung publiziert</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:super">1</span><span style="font-family:Arial">.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Gemäss dem Ergebnis der Analyse dürften von der Drittstaatenregelung der EU-Richtlinie nebst den wenigen hundert </span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">unmittelbar</span><span style="font-family:Arial"> betroffenen grossen Schweizer Unternehmen mehrere tausend Schweizer Unternehmen </span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">mittelbar</span><span style="font-family:Arial"> betroffen sein, weil die direkt betroffenen Unternehmen die Anforderungen an ihre Zulieferer weiterreichen dürften. Das EU-Recht wird somit grosse und unausweichliche Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen haben, insbesondere KMU.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Auch wenn das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung über den Inhalt der künftigen EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten erzielten, muss sie von beiden Organen noch verabschiedet und publiziert werden. Danach muss sie von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Entscheid betreffend eine allfällige Übernahme dieser Richtlinie ins Schweizer Recht kann erst nach Verabschiedung der EU-Richtlinie und nach der Prüfung des Handlungsbedarfs gefällt werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Förderung der Menschenrechte und eine verantwortungsvolle Geschäftsführung sind wesentliche Pfeiler der Schweizer Aussen- und Wirtschaftspolitik. Am 15. November 2023 hat der Bundesrat das EDA und das WBF beauftragt, den Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte für die nächste Legislaturperiode 2024-2027 zu aktualisieren.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2./ 3. Mit Beschluss vom 2. Dezember 2022 hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, bis im Sommer 2024 eine Vernehmlassungsvorlage über die Anpassung der Bestimmungen zur Transparenz über nichtfinanzielle Belange im OR vorzulegen. Die diesbezüglichen Eckwerte hat er am 22.</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">September 2023 beschlossen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Ein kombinierter Vorentwurf mit Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten wäre sachlich bzw. thematisch möglich; zwingend erforderlich ist dieser aber angesichts der abgrenzbaren Themengebiete nicht. Auf eine kombinierte Vorlage wurde verzichtet, da ein solches Vorgehen zu Verzögerungen bei der Anpassung des Schweizer Rechts im Bereich der Nachhaltigkeitsbericherstattung führen würde. Dies entspricht dem Vorgehen der EU. Bei der nachhaltigen Unternehmensführung hat sich die EU dafür entschieden, nacheinander separate, aufeinander abgestimmte Richtlinien zu erlassen. So wurde die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">Dezember 2022 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verabschiedet und ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Verabschiedung der künftigen EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten steht erst noch bevor. Dieses gestaffelte Vorgehen in der EU erschwert die Erarbeitung eines kombinierten Vorentwurfs in der Schweiz. Der Bundesrat will auch künftig eine Regelung, die international abgestimmt bleibt und beobachtet laufend die Entwicklungen insbesondere in der EU.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:5.95pt; margin-bottom:3pt; text-indent:-5.95pt; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:super">1</span><span style="font-family:Arial; font-size:9pt"> </span><span style="width:26.14pt; text-indent:0pt; font-family:Arial; font-size:9pt; display:inline-block"> </span><span style="font-family:Arial; font-size:9pt">Die Studie kann im Internet unter ejpd.admin.ch > BJ: Bundesamt für Justiz > Wirtschaft > Laufende Rechtsetzungsprojekte > Nachhaltige Unternehmensführung zum Schutz von Mensch und Umwelt abgerufen werden (</span><a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/85536.pdf" target="_blank" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; font-size:9pt; text-decoration:underline; color:#0000ff">Vertiefte Analyse der Auswirkungen der CSDDD auf Schweizer Unternehmen, Standortattraktivität und Wettbewerb</span><span style="font-family:Arial; font-size:9pt; text-decoration:underline; color:#0000ff"> </span><span style="font-family:Arial; font-size:9pt; text-decoration:underline; color:#0000ff">(PDF, 1 MB)</span></a><span style="font-family:Arial; font-size:9pt">.</span></p></div>
- <p>Am 14. Dezember 2023 einigten sich das Europaparlament und der Rat der EU auf neue verbindliche Vorschriften für Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt. Es wird davon ausgegangen, dass die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten für Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) bis März 2024 definitiv verabschiedet wird. Die Mitgliedstaaten der EU haben dann zwei Jahre Zeit, um sie umzusetzen.</p><p> </p><p>Am 22. September 2023 gab der Bundesrat in einer <a href="https://www.admin.ch/gov/fr/accueil/documentation/communiques.msg-id-97782.html">Medienmitteilung zur Berichterstattung zur nachhaltigen Unternehmensführung</a> bekannt, dass er daran sei, die Auswirkungen der CSDDD für die Schweizer Unternehmen zu analysieren. Darauf basierend könnten Massnahmen wie eine allfällige Anpassung der Schweizer Gesetzgebung erfolgen, erklärte er in seiner <a href="https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20224399">Stellungnahme zur Interpellation 22.4399 Landolt</a>. Mit diesem Vorgehen will der Bundesrat Wettbewerbsnachteile und Marktzugangshürden für Schweizer Unternehmen frühzeitig minimieren.</p><p> </p><p>Ferner gab der Bundesrat in seiner <a href="https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/fr/home/actualite/mm.msg-id-92009.html">Medienmitteilung vom 2. Dezember 2022</a> seinen Entscheid bekannt, bis spätestens im Juli 2024 einen Vorentwurf zur Anpassung der Schweizer Regelung infolge der Revision der EU-Richtlinie zur Berichterstattungspflicht über die Nachhaltigkeit (CSRD) in die Vernehmlassung zu schicken. Eine Überarbeitung der Vorschriften zur Berichterstattung (Reporting) ist also schon vorgesehen, auch wenn diese Berichterstattungspflicht erst im Geschäftsjahr 2023 erstmals angewendet wurde und eine umfassendere Regelung (Sorgfaltspflichten) auf EU-Ebene unmittelbar bevorsteht. Vor einem Jahr begründete der Bundesrat dieses Vorgehen damit, dass die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten noch nicht vollständig ausgearbeitet sei.</p><p> </p><p>Ich bitte somit den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p> </p><ol><li>Welchen Zeitplan sieht er für die Analyse der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten und den Entscheid über eine allfällige Übernahme dieser Richtlinie durch die Schweiz vor? </li><li>Gedenkt der Bundesrat, im Vorentwurf, der im Sommer 2024 in die Vernehmlassung gehen soll, nur die Frage der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Reporting) zu behandeln, auch wenn die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten bis dahin wahrscheinlich definitiv verabschiedet sein wird?</li><li>Wie steht der Bundesrat zu einem Vorentwurf, der die beiden Richtlinien kombiniert (Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeitsberichterstattung [Reporting]), um eine einheitliche Regelung und eine vereinfachte Planung im Nachhaltigkeitsbereich für Schweizer Unternehmen zu begünstigen?</li></ol>
- Nachhaltige Unternehmensführung. Wie will der Bundesrat eine einheitliche Regelung erreichen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung strebt der Bundesrat eine Regelung an, die international abgestimmt ist. Bereits mit Beschluss vom 2.</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">Dezember 2022 hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, ihm eine vertiefte Analyse der Auswirkungen der künftigen EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit auf Schweizer Unternehmen, auf die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts und auf den Wettbewerb vorzulegen. Am 22.</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">Dezember 2023 hat der Bundesrat die durch die BSS Volkswirtschaftliche Beratung AG erstellte vertiefte Analyse vom 8.</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">November 2023 zur Kenntnis genommen und das Bundesamt für Justiz BJ hat sie auf der Webseite mit der entsprechenden Medienmitteilung publiziert</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:super">1</span><span style="font-family:Arial">.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Gemäss dem Ergebnis der Analyse dürften von der Drittstaatenregelung der EU-Richtlinie nebst den wenigen hundert </span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">unmittelbar</span><span style="font-family:Arial"> betroffenen grossen Schweizer Unternehmen mehrere tausend Schweizer Unternehmen </span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">mittelbar</span><span style="font-family:Arial"> betroffen sein, weil die direkt betroffenen Unternehmen die Anforderungen an ihre Zulieferer weiterreichen dürften. Das EU-Recht wird somit grosse und unausweichliche Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen haben, insbesondere KMU.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Auch wenn das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung über den Inhalt der künftigen EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten erzielten, muss sie von beiden Organen noch verabschiedet und publiziert werden. Danach muss sie von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Entscheid betreffend eine allfällige Übernahme dieser Richtlinie ins Schweizer Recht kann erst nach Verabschiedung der EU-Richtlinie und nach der Prüfung des Handlungsbedarfs gefällt werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Förderung der Menschenrechte und eine verantwortungsvolle Geschäftsführung sind wesentliche Pfeiler der Schweizer Aussen- und Wirtschaftspolitik. Am 15. November 2023 hat der Bundesrat das EDA und das WBF beauftragt, den Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte für die nächste Legislaturperiode 2024-2027 zu aktualisieren.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2./ 3. Mit Beschluss vom 2. Dezember 2022 hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, bis im Sommer 2024 eine Vernehmlassungsvorlage über die Anpassung der Bestimmungen zur Transparenz über nichtfinanzielle Belange im OR vorzulegen. Die diesbezüglichen Eckwerte hat er am 22.</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">September 2023 beschlossen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Ein kombinierter Vorentwurf mit Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten wäre sachlich bzw. thematisch möglich; zwingend erforderlich ist dieser aber angesichts der abgrenzbaren Themengebiete nicht. Auf eine kombinierte Vorlage wurde verzichtet, da ein solches Vorgehen zu Verzögerungen bei der Anpassung des Schweizer Rechts im Bereich der Nachhaltigkeitsbericherstattung führen würde. Dies entspricht dem Vorgehen der EU. Bei der nachhaltigen Unternehmensführung hat sich die EU dafür entschieden, nacheinander separate, aufeinander abgestimmte Richtlinien zu erlassen. So wurde die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">Dezember 2022 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verabschiedet und ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Verabschiedung der künftigen EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten steht erst noch bevor. Dieses gestaffelte Vorgehen in der EU erschwert die Erarbeitung eines kombinierten Vorentwurfs in der Schweiz. Der Bundesrat will auch künftig eine Regelung, die international abgestimmt bleibt und beobachtet laufend die Entwicklungen insbesondere in der EU.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:5.95pt; margin-bottom:3pt; text-indent:-5.95pt; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:super">1</span><span style="font-family:Arial; font-size:9pt"> </span><span style="width:26.14pt; text-indent:0pt; font-family:Arial; font-size:9pt; display:inline-block"> </span><span style="font-family:Arial; font-size:9pt">Die Studie kann im Internet unter ejpd.admin.ch > BJ: Bundesamt für Justiz > Wirtschaft > Laufende Rechtsetzungsprojekte > Nachhaltige Unternehmensführung zum Schutz von Mensch und Umwelt abgerufen werden (</span><a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/85536.pdf" target="_blank" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; font-size:9pt; text-decoration:underline; color:#0000ff">Vertiefte Analyse der Auswirkungen der CSDDD auf Schweizer Unternehmen, Standortattraktivität und Wettbewerb</span><span style="font-family:Arial; font-size:9pt; text-decoration:underline; color:#0000ff"> </span><span style="font-family:Arial; font-size:9pt; text-decoration:underline; color:#0000ff">(PDF, 1 MB)</span></a><span style="font-family:Arial; font-size:9pt">.</span></p></div>
- <p>Am 14. Dezember 2023 einigten sich das Europaparlament und der Rat der EU auf neue verbindliche Vorschriften für Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt. Es wird davon ausgegangen, dass die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten für Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) bis März 2024 definitiv verabschiedet wird. Die Mitgliedstaaten der EU haben dann zwei Jahre Zeit, um sie umzusetzen.</p><p> </p><p>Am 22. September 2023 gab der Bundesrat in einer <a href="https://www.admin.ch/gov/fr/accueil/documentation/communiques.msg-id-97782.html">Medienmitteilung zur Berichterstattung zur nachhaltigen Unternehmensführung</a> bekannt, dass er daran sei, die Auswirkungen der CSDDD für die Schweizer Unternehmen zu analysieren. Darauf basierend könnten Massnahmen wie eine allfällige Anpassung der Schweizer Gesetzgebung erfolgen, erklärte er in seiner <a href="https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20224399">Stellungnahme zur Interpellation 22.4399 Landolt</a>. Mit diesem Vorgehen will der Bundesrat Wettbewerbsnachteile und Marktzugangshürden für Schweizer Unternehmen frühzeitig minimieren.</p><p> </p><p>Ferner gab der Bundesrat in seiner <a href="https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/fr/home/actualite/mm.msg-id-92009.html">Medienmitteilung vom 2. Dezember 2022</a> seinen Entscheid bekannt, bis spätestens im Juli 2024 einen Vorentwurf zur Anpassung der Schweizer Regelung infolge der Revision der EU-Richtlinie zur Berichterstattungspflicht über die Nachhaltigkeit (CSRD) in die Vernehmlassung zu schicken. Eine Überarbeitung der Vorschriften zur Berichterstattung (Reporting) ist also schon vorgesehen, auch wenn diese Berichterstattungspflicht erst im Geschäftsjahr 2023 erstmals angewendet wurde und eine umfassendere Regelung (Sorgfaltspflichten) auf EU-Ebene unmittelbar bevorsteht. Vor einem Jahr begründete der Bundesrat dieses Vorgehen damit, dass die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten noch nicht vollständig ausgearbeitet sei.</p><p> </p><p>Ich bitte somit den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p> </p><ol><li>Welchen Zeitplan sieht er für die Analyse der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten und den Entscheid über eine allfällige Übernahme dieser Richtlinie durch die Schweiz vor? </li><li>Gedenkt der Bundesrat, im Vorentwurf, der im Sommer 2024 in die Vernehmlassung gehen soll, nur die Frage der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Reporting) zu behandeln, auch wenn die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten bis dahin wahrscheinlich definitiv verabschiedet sein wird?</li><li>Wie steht der Bundesrat zu einem Vorentwurf, der die beiden Richtlinien kombiniert (Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeitsberichterstattung [Reporting]), um eine einheitliche Regelung und eine vereinfachte Planung im Nachhaltigkeitsbereich für Schweizer Unternehmen zu begünstigen?</li></ol>
- Nachhaltige Unternehmensführung. Wie will der Bundesrat eine einheitliche Regelung erreichen?
Back to List