Liste der robusten Rebsorten. Vereinbarkeit von ökologischer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit
- ShortId
-
23.4393
- Id
-
20234393
- Updated
-
26.03.2024 20:45
- Language
-
de
- Title
-
Liste der robusten Rebsorten. Vereinbarkeit von ökologischer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit
- AdditionalIndexing
-
55;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Um dazu beizutragen, dass die Umweltziele Landwirtschaft erreicht und die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt verringert werden, wird die Pflanzung von robusten Rebsorten – das heisst, von Rebsorten, die wenig anfällig für oder resistent gegen Krankheiten sind –, nun mit Bundesbeiträgen für Strukturverbesserungen (Strukturverbesserungsverordnung, SR 913.1) unterstützt. </p><p>Bei der Vernehmlassung wurde erklärt, dass die robusten Sorten der Dauerkulturen besonders resistent gegen Krankheiten sein müssen, sodass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden könne, doch dass es nicht möglich sei, eine Resistenz gegen alle Krankheiten zu erreichen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) plane, die Liste der finanzhilfeberechtigten Sorten laufend zu aktualisieren und zu publizieren, um der jeweils aktuellen Situation Rechnung zu tragen (Auftreten neuer Krankheiten, Rebsorten, die nicht mehr resistent sind). Ausserdem gab das BLW an, dass diese Liste nicht garantiere, dass die entsprechenden Weintrauben und Weine am Markt einen guten Absatz fänden, und dass es an der Branche und den Unternehmerinnen und Unternehmern liege, einen entsprechenden Markt zu schaffen. <br>Seit dem Inkrafttreten der Strukturverbesserungsverordnung im Januar 2023 stellen sich viele Fragen, so einerseits, ob die Liste tatsächlich dazu beitrage, die Umweltziele zu erreichen (z. B. wegen Resistenzen, die durchbrochen werden, wie die Resistenz gegenüber Mehltau bei Regent). Andererseits geht es darum, ob die Gewährung der Mittel schlüssig ist, angesichts des schwachen Marktpotenzials einiger dieser Rebsorten und der bereitgestellten Mittel für die Absatzförderung.</p>
- <p>Zu 1):<br>Das Hauptkriterium für die Aufnahme einer Sorte in die Liste der robusten Rebsorten sind ausreichende Resistenzen gegenüber den Hauptkrankheiten Echter und Falscher Mehltau, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln signifikant zu reduzieren. Die beitragsberechtigten Sorten müssen ausserdem über eine offizielle Sortenbeschreibung verfügen. Für die Beurteilung der Resistenz muss die Sorte unter Schweizer Bedingungen getestet werden. Die Prüfung sowie die Auswertung der Ergebnisse werden von Agroscope und dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) durchgeführt.</p><p>Zu 2):<br>Die Kriterien sowie die Liste der beitragsberechtigen Sorten wurden mit der Branche diskutiert. Ausserdem wurde für die Weiterentwicklung der Liste eine Begleitgruppe aus Vertretern der Branche und Kantone gegründet, welche für die Neuaufnahme und Streichung bestehender Sorten konsultiert wird. Es findet eine Sitzung pro Jahr statt.</p><p>Zu 3):<br>Diese Massnahme wird im Rahmen des Absenkpfads für Pflanzenschutzmittel im Sinne der parlamentarischen Initiative 19.475 umgesetzt. Durch die Unterstützung der Pflanzung von Rebsorten, die gegenüber Echtem und Falschem Mehltau resistent sind, soll der Einsatz der zum Schutz des Rebbergs erforderlichen Fungizide reduziert werden. Eine Rebe wird für 25 bis 30 Jahre gepflanzt. Die Wahl der Sorte ist ein unternehmerischer Entscheid der Winzerinnen und Winzer. Sie müssen beurteilen, wie für eine bestimmte Sorte die Absatzmöglichkeiten aussehen. Diese hängen unter anderem von der Art des Betriebs und vom lokalen Markt ab. So muss beispielsweise ein Betrieb, der seine Trauben an eine Weinkellerei liefert, bei der Sortenwahl auch deren Meinung berücksichtigen, während selbsteinkellernde Weinbauerinnen und Weinbauern ihre Wahl je nach Weinsorte treffen, die sie produzieren wollen.</p><p>Zu 4):<br>Der Bundesrat hat nicht vor, die Zahl der beitragsberechtigten resistenten Rebsorten aufgrund von bestimmten Marktkriterien zu reduzieren. Dies hängt vom Markt und allenfalls von der Branchenorganisation ab. Um den Winzerinnen und Winzern die Wahl zu erleichtern, unterstützt das Bundesamt für Landwirtschaft verschiedene Projekte, die Informationen zu den agronomischen und önologischen Eigenschaften der neuen Rebsorten liefern sollen.</p><p>Zu 5):<br>Die Liste wird vom Bundesamt für Landwirtschaft erstellt. Grundsätzlich wird sie jährlich aktualisiert, und zwar anhand der verfügbaren Daten über die neuen Sorten aus den Sortenversuchen von Agroscope und des FiBL. Die in Antwort 2 erwähnte Begleitgruppe wird jeweils vorgängig konsultiert.</p><p>Zu 6):<br>Es wurden Beiträge für folgende Rebsorten und Flächen (in Hektaren) gewährt: Souvignier gris 6,2 ha, Divico 4,4 ha, Sauvignac 3,9 ha, Johanniter 1,9 ha, Solaris 1,7 ha, Muscaris 1,7 ha, Satin Noir 1,4 ha, Divona 0,6 ha, Cabernet Jura 0,5 ha, Seyval Blanc 0,3 ha, Pinot Iskra 0,2 ha, Cabernet Blanc 0,2 ha, Léon Millot 0,1 ha. Insgesamt wurden 2023 für 23,1 Hektaren an Pflanzungen robuster Rebsorten Bundesbeiträge ausbezahlt.</p>
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie wurden die Kriterien festgelegt, anhand derer die Liste der robusten Rebsorten erstellt wurde, für die ein Beitrag an die Pflanzung beantragt werden kann? </p><p>2. Wurde die Branche bei der Festlegung der Kriterien einbezogen?</p><p>3. Warum war die Eignung zur Vermarktung kein Kriterium? </p><p>4. Beabsichtigt der Bundesrat, in Zukunft marktbezogene Kriterien zu berücksichtigen? Falls ja, wann?</p><p>5. Wann und von wem könnte diese Liste überarbeitet werden? <br>6. Für welche Flächen, aufgegliedert nach «robuster» Rebsorte, wurde ein Bundesbeitrag an die Pflanzung ausgerichtet? </p>
- Liste der robusten Rebsorten. Vereinbarkeit von ökologischer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Um dazu beizutragen, dass die Umweltziele Landwirtschaft erreicht und die Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt verringert werden, wird die Pflanzung von robusten Rebsorten – das heisst, von Rebsorten, die wenig anfällig für oder resistent gegen Krankheiten sind –, nun mit Bundesbeiträgen für Strukturverbesserungen (Strukturverbesserungsverordnung, SR 913.1) unterstützt. </p><p>Bei der Vernehmlassung wurde erklärt, dass die robusten Sorten der Dauerkulturen besonders resistent gegen Krankheiten sein müssen, sodass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden könne, doch dass es nicht möglich sei, eine Resistenz gegen alle Krankheiten zu erreichen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) plane, die Liste der finanzhilfeberechtigten Sorten laufend zu aktualisieren und zu publizieren, um der jeweils aktuellen Situation Rechnung zu tragen (Auftreten neuer Krankheiten, Rebsorten, die nicht mehr resistent sind). Ausserdem gab das BLW an, dass diese Liste nicht garantiere, dass die entsprechenden Weintrauben und Weine am Markt einen guten Absatz fänden, und dass es an der Branche und den Unternehmerinnen und Unternehmern liege, einen entsprechenden Markt zu schaffen. <br>Seit dem Inkrafttreten der Strukturverbesserungsverordnung im Januar 2023 stellen sich viele Fragen, so einerseits, ob die Liste tatsächlich dazu beitrage, die Umweltziele zu erreichen (z. B. wegen Resistenzen, die durchbrochen werden, wie die Resistenz gegenüber Mehltau bei Regent). Andererseits geht es darum, ob die Gewährung der Mittel schlüssig ist, angesichts des schwachen Marktpotenzials einiger dieser Rebsorten und der bereitgestellten Mittel für die Absatzförderung.</p>
- <p>Zu 1):<br>Das Hauptkriterium für die Aufnahme einer Sorte in die Liste der robusten Rebsorten sind ausreichende Resistenzen gegenüber den Hauptkrankheiten Echter und Falscher Mehltau, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln signifikant zu reduzieren. Die beitragsberechtigten Sorten müssen ausserdem über eine offizielle Sortenbeschreibung verfügen. Für die Beurteilung der Resistenz muss die Sorte unter Schweizer Bedingungen getestet werden. Die Prüfung sowie die Auswertung der Ergebnisse werden von Agroscope und dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) durchgeführt.</p><p>Zu 2):<br>Die Kriterien sowie die Liste der beitragsberechtigen Sorten wurden mit der Branche diskutiert. Ausserdem wurde für die Weiterentwicklung der Liste eine Begleitgruppe aus Vertretern der Branche und Kantone gegründet, welche für die Neuaufnahme und Streichung bestehender Sorten konsultiert wird. Es findet eine Sitzung pro Jahr statt.</p><p>Zu 3):<br>Diese Massnahme wird im Rahmen des Absenkpfads für Pflanzenschutzmittel im Sinne der parlamentarischen Initiative 19.475 umgesetzt. Durch die Unterstützung der Pflanzung von Rebsorten, die gegenüber Echtem und Falschem Mehltau resistent sind, soll der Einsatz der zum Schutz des Rebbergs erforderlichen Fungizide reduziert werden. Eine Rebe wird für 25 bis 30 Jahre gepflanzt. Die Wahl der Sorte ist ein unternehmerischer Entscheid der Winzerinnen und Winzer. Sie müssen beurteilen, wie für eine bestimmte Sorte die Absatzmöglichkeiten aussehen. Diese hängen unter anderem von der Art des Betriebs und vom lokalen Markt ab. So muss beispielsweise ein Betrieb, der seine Trauben an eine Weinkellerei liefert, bei der Sortenwahl auch deren Meinung berücksichtigen, während selbsteinkellernde Weinbauerinnen und Weinbauern ihre Wahl je nach Weinsorte treffen, die sie produzieren wollen.</p><p>Zu 4):<br>Der Bundesrat hat nicht vor, die Zahl der beitragsberechtigten resistenten Rebsorten aufgrund von bestimmten Marktkriterien zu reduzieren. Dies hängt vom Markt und allenfalls von der Branchenorganisation ab. Um den Winzerinnen und Winzern die Wahl zu erleichtern, unterstützt das Bundesamt für Landwirtschaft verschiedene Projekte, die Informationen zu den agronomischen und önologischen Eigenschaften der neuen Rebsorten liefern sollen.</p><p>Zu 5):<br>Die Liste wird vom Bundesamt für Landwirtschaft erstellt. Grundsätzlich wird sie jährlich aktualisiert, und zwar anhand der verfügbaren Daten über die neuen Sorten aus den Sortenversuchen von Agroscope und des FiBL. Die in Antwort 2 erwähnte Begleitgruppe wird jeweils vorgängig konsultiert.</p><p>Zu 6):<br>Es wurden Beiträge für folgende Rebsorten und Flächen (in Hektaren) gewährt: Souvignier gris 6,2 ha, Divico 4,4 ha, Sauvignac 3,9 ha, Johanniter 1,9 ha, Solaris 1,7 ha, Muscaris 1,7 ha, Satin Noir 1,4 ha, Divona 0,6 ha, Cabernet Jura 0,5 ha, Seyval Blanc 0,3 ha, Pinot Iskra 0,2 ha, Cabernet Blanc 0,2 ha, Léon Millot 0,1 ha. Insgesamt wurden 2023 für 23,1 Hektaren an Pflanzungen robuster Rebsorten Bundesbeiträge ausbezahlt.</p>
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie wurden die Kriterien festgelegt, anhand derer die Liste der robusten Rebsorten erstellt wurde, für die ein Beitrag an die Pflanzung beantragt werden kann? </p><p>2. Wurde die Branche bei der Festlegung der Kriterien einbezogen?</p><p>3. Warum war die Eignung zur Vermarktung kein Kriterium? </p><p>4. Beabsichtigt der Bundesrat, in Zukunft marktbezogene Kriterien zu berücksichtigen? Falls ja, wann?</p><p>5. Wann und von wem könnte diese Liste überarbeitet werden? <br>6. Für welche Flächen, aufgegliedert nach «robuster» Rebsorte, wurde ein Bundesbeitrag an die Pflanzung ausgerichtet? </p>
- Liste der robusten Rebsorten. Vereinbarkeit von ökologischer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit
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