Waffenembargo, Ende der Rüstungskooperation und Sanktionen im Zusammenhang mit den im Gaza-Krieg involvierten Staaten
- ShortId
-
23.4467
- Id
-
20234467
- Updated
-
26.03.2024 20:52
- Language
-
de
- Title
-
Waffenembargo, Ende der Rüstungskooperation und Sanktionen im Zusammenhang mit den im Gaza-Krieg involvierten Staaten
- AdditionalIndexing
-
09;15;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1, 2 und 6. Gemäss dem Embargogesetz (EmbG; SR 946.231) kann der Bund Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von der UNO, der OSZE oder den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind. Sollte die EU solche Massnahmen erlassen, würde der Bundesrat die Übernahme prüfen. Was ein allfälliges Waffenembargo und die Frage nach dem Widerspruch zur schweizerischen Aussenpolitik anbelangt, ist festzuhalten, dass die Bewilligungskriterien des Kriegsmaterialgesetzes bereits heute die Ablehnung von Ausfuhren nach Israel sowie andere in den Nahostkonflikt involvierte Endempfänger verlangen. Es werden somit bereits heute keine definitiven Kriegsmaterialexporte bewilligt (vgl. Antwort auf die Dringliche Anfrage 21.1039). Wie in der Antwort zur Frage 23.7887 erläutert, findet zudem keine institutionalisierte Rüstungskooperation zwischen der Schweiz und Israel statt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Seit 2013 besteht zwischen dem VBS und dem israelischen Verteidigungsministerium eine nicht rechtsverbindliche Absichtserklärung zur Zusammenarbeit in Verteidigungsangelegenheiten. Zudem sind Unternehmen aus Israel als Lieferanten in verschiedene Beschaffungsprojekte des Bundes involviert, etwa die Projekte Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS 15) und integriertes Artillerie-Feuerführungs- und Feuerleitsystem (INTAFF), bei denen Verträge mit israelischen Firmen abgeschlossen wurden. Es bestehen keine Verträge über eine nachrichtendienstliche Zusammenarbeit oder die Beteiligung an internationalen automatisierten Informationssystemen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Für öffentliche Aufträge, die nicht unter das plurilateralen WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) fallen - wie etwa die Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial - stützt sich der Bundesrat auf die einschlägigen Bestimmungen des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1), auch in Bezug auf die zukünftige Beteiligung von Anbieterinnen aus Israel.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5. Im Rahmen der laufenden Rüstungsbeschaffungen ist kein Know-How-Transfer aus der Schweiz nach Israel vorgesehen.</span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">  </span></p></div>
- <p>Seit 1948 beklagen weder die israelische noch die palästinensische Gemeinschaft so viele zivile Tote und Verletzte wie im aktuellen Gazakrieg. Die<span style="color:black;"> Schweiz muss ihre Verantwortung als Hüterin der Genfer Konventionen je</span>tzt wahrnehmen.<span style="color:black;"> </span>In diesem Zusammenhang<span style="color:black;"> </span>richte ich folgende Fragen an den Bundesrat<span style="color:black;">: </span></p><ol><li><span style="color:black;">Ist der Bundesrat bereit, ein Waffenembargo an alle im Gazakrieg beteiligten Parteien zu verhängen? </span></li><li><span style="color:black;">Stehen Waffenexporte </span>sowie <span style="color:black;">die Kooperationen im Rüstungssektor zwischen der Schweizer Armee </span>und<span style="color:black;"> Staaten, die </span>im<span style="color:black;"> Krieg im Nahen Osten beteiligt sind, nicht im Widerspruch zur schweizerischen Aussenpolitik, die den Frieden fördern soll? </span></li><li><span style="color:black;">Welche Verträge hat die Schweiz in der militärischen, rüstungsindustriellen und nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit Israel abgeschlossen? </span></li><li><span style="color:black;">Plant der Bundesrat die Rüstungskooperation mit Israel fortzusetzen? Bereitet er </span>die weitere<span style="color:black;"> Beschaffung von Rüstungsgütern oder militärisch </span>nutzbarem<span style="color:black;"> Material aus Israel vor? </span></li><li><span style="color:black;">Ist ein </span>Know-How-Transfer<span style="color:black;"> aus der Schweiz nach Israel im Zusammenhang mit den laufenden Rüstungsbeschaffungen vorgesehen? Wenn ja, plant der Bund diesen fortzusetzen?</span></li><li><span style="color:black;">Ist der Bundesrat bereit, sich den geplanten EU-Sanktionen im Zusammenhang mit der zunehmenden Gewalt im Westjordanland anzuschliessen?</span></li></ol>
- Waffenembargo, Ende der Rüstungskooperation und Sanktionen im Zusammenhang mit den im Gaza-Krieg involvierten Staaten
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1, 2 und 6. Gemäss dem Embargogesetz (EmbG; SR 946.231) kann der Bund Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von der UNO, der OSZE oder den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind. Sollte die EU solche Massnahmen erlassen, würde der Bundesrat die Übernahme prüfen. Was ein allfälliges Waffenembargo und die Frage nach dem Widerspruch zur schweizerischen Aussenpolitik anbelangt, ist festzuhalten, dass die Bewilligungskriterien des Kriegsmaterialgesetzes bereits heute die Ablehnung von Ausfuhren nach Israel sowie andere in den Nahostkonflikt involvierte Endempfänger verlangen. Es werden somit bereits heute keine definitiven Kriegsmaterialexporte bewilligt (vgl. Antwort auf die Dringliche Anfrage 21.1039). Wie in der Antwort zur Frage 23.7887 erläutert, findet zudem keine institutionalisierte Rüstungskooperation zwischen der Schweiz und Israel statt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Seit 2013 besteht zwischen dem VBS und dem israelischen Verteidigungsministerium eine nicht rechtsverbindliche Absichtserklärung zur Zusammenarbeit in Verteidigungsangelegenheiten. Zudem sind Unternehmen aus Israel als Lieferanten in verschiedene Beschaffungsprojekte des Bundes involviert, etwa die Projekte Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS 15) und integriertes Artillerie-Feuerführungs- und Feuerleitsystem (INTAFF), bei denen Verträge mit israelischen Firmen abgeschlossen wurden. Es bestehen keine Verträge über eine nachrichtendienstliche Zusammenarbeit oder die Beteiligung an internationalen automatisierten Informationssystemen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Für öffentliche Aufträge, die nicht unter das plurilateralen WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) fallen - wie etwa die Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial - stützt sich der Bundesrat auf die einschlägigen Bestimmungen des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1), auch in Bezug auf die zukünftige Beteiligung von Anbieterinnen aus Israel.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5. Im Rahmen der laufenden Rüstungsbeschaffungen ist kein Know-How-Transfer aus der Schweiz nach Israel vorgesehen.</span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">  </span></p></div>
- <p>Seit 1948 beklagen weder die israelische noch die palästinensische Gemeinschaft so viele zivile Tote und Verletzte wie im aktuellen Gazakrieg. Die<span style="color:black;"> Schweiz muss ihre Verantwortung als Hüterin der Genfer Konventionen je</span>tzt wahrnehmen.<span style="color:black;"> </span>In diesem Zusammenhang<span style="color:black;"> </span>richte ich folgende Fragen an den Bundesrat<span style="color:black;">: </span></p><ol><li><span style="color:black;">Ist der Bundesrat bereit, ein Waffenembargo an alle im Gazakrieg beteiligten Parteien zu verhängen? </span></li><li><span style="color:black;">Stehen Waffenexporte </span>sowie <span style="color:black;">die Kooperationen im Rüstungssektor zwischen der Schweizer Armee </span>und<span style="color:black;"> Staaten, die </span>im<span style="color:black;"> Krieg im Nahen Osten beteiligt sind, nicht im Widerspruch zur schweizerischen Aussenpolitik, die den Frieden fördern soll? </span></li><li><span style="color:black;">Welche Verträge hat die Schweiz in der militärischen, rüstungsindustriellen und nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit Israel abgeschlossen? </span></li><li><span style="color:black;">Plant der Bundesrat die Rüstungskooperation mit Israel fortzusetzen? Bereitet er </span>die weitere<span style="color:black;"> Beschaffung von Rüstungsgütern oder militärisch </span>nutzbarem<span style="color:black;"> Material aus Israel vor? </span></li><li><span style="color:black;">Ist ein </span>Know-How-Transfer<span style="color:black;"> aus der Schweiz nach Israel im Zusammenhang mit den laufenden Rüstungsbeschaffungen vorgesehen? Wenn ja, plant der Bund diesen fortzusetzen?</span></li><li><span style="color:black;">Ist der Bundesrat bereit, sich den geplanten EU-Sanktionen im Zusammenhang mit der zunehmenden Gewalt im Westjordanland anzuschliessen?</span></li></ol>
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