Einsetzung eines "Focal Point Wirtschaft und Menschenrechte"

ShortId
23.4468
Id
20234468
Updated
13.06.2024 17:54
Language
de
Title
Einsetzung eines "Focal Point Wirtschaft und Menschenrechte"
AdditionalIndexing
1231;08;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bieten Unternehmen einen Rahmen, um ihre unternehmerischen Aktivitäten im Einklang mit den Menschenrechten zu gestalten. Durch die Anerkennung der unternehmerischen Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und zu beheben, fördern die Leitprinzipien ethisches Geschäftsverhalten. Unternehmen wie auch der Wirtschaftsstandort Schweiz profitieren von einem verbesserten Ruf, stärkerem Kundinnen- und Kundenvertrauen und langfristiger Stabilität. Die Einhaltung dieser Prinzipien minimiert Risiken, schützt Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen und trägt zur nachhaltigen Entwicklung bei.</p><p>Der Bericht «Evaluation des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte 2020-2023» empfiehlt dem Bund die Einsetzung eines «Focal Point Wirtschaft und Menschenrechte». Denn ein solcher Focal Point würde die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans und der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte für alle Beteiligten erleichtern, da sich viele Stakeholder (Unternehmen, NGO, Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber) in dem sich rasch wandelnden Bereich Wirtschaft und Menschenrechte häufig überfordert fühlen. Der «Focal Point Wirtschaft und Menschenrechte» könnte als niederschwellige Anlaufstelle für Informationen und eine erste, kurze und kostenlose Beratung konzipiert werden und so insbesondere auch für KMUs mit beschränkten personellen Ressourcen eine Auseinandersetzung mit dem Thema ermöglichen. Gleichfalls würde ein Focal Point einen wichtigen Beitrag an die Kohärenz der bereits bestehenden Instrumente und Angebote im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte in der Bundesverwaltung leisten und einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen für alle Stakeholder gewährleisten. Der Focal Point könnte auch proaktiv auf Unternehmen zugehen und ihnen bei der Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte behilflich sein und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für die tatsächliche Dissemination und Erläuterung der vom Bund erstellten thematischen Leitfäden und Implementationshilfen leisten. Dieser Focal Point müsste nicht unbedingt beim Bund selbst angesiedelt sein, sondern könnte beispielsweise auf Basis einer Leistungsvereinbarung mit dem Bund arbeiten.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der aktuelle Nationale Aktionsplan sieht bereits verschiedene Unterstützungsangebote vor, wie etwa eine spezifische Webseite (</span><a href="http://www.nap-bhr.admin.ch" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#000000">www.nap-bhr.admin.ch</span></a><span style="font-family:Arial">), die alle nützlichen Informationen für KMU, eine Kontaktstelle via E-Mail für Fragen sowie einen Verweis auf den Helpdesk der Internationalen Arbeitsorganisation enthält. Bei allen bisher eingegangenen Anfragen hat der Bund jeweils den Kontakt mit den Unternehmen oder den Akteuren der Zivilgesellschaft gesucht. Zudem hat der Bund eine ganze Reihe zusätzlicher Massnahmen umgesetzt, um die Unternehmen zu beraten, und wird diese auch beibehalten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass ein gleichberechtigter Zugang zu Informationen und Unterstützungsleistungen für alle Stakeholder schon jetzt gewährleistet ist. Angesichts der bestehenden Instrumente wäre der Mehrwert einer solchen Anlaufstelle beschränkt. Zudem stehen weder die finanziellen noch die personellen Ressourcen dafür zur Verfügung. Zu beachten ist auch, dass zurzeit keinerlei Rechtsgrundlage für die Einsetzung eines solchen «Focal Point» existiert. Ausserdem waren die Unterstützungsmassnahmen für die KMU Schlüsselmassnahmen des Nationalen Aktionsplans «Wirtschaft und Menschenrechte» 2020–2023; der aktualisierte Aktionsplan für den Zeitraum 2024−2027 wird in den kommenden Monaten diskutiert. Darüber hinaus wird die Frage der KMU-Unterstützung mit Blick auf die gesamte Nachhaltigkeitsthematik einschliesslich der Menschenrechte auch im Rahmen der Erfüllung des Postulats</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">23.4062 Dittli analysiert.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen «Focal Point Wirtschaft und Menschenrechte» einzusetzen.</p>
  • Einsetzung eines "Focal Point Wirtschaft und Menschenrechte"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bieten Unternehmen einen Rahmen, um ihre unternehmerischen Aktivitäten im Einklang mit den Menschenrechten zu gestalten. Durch die Anerkennung der unternehmerischen Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und zu beheben, fördern die Leitprinzipien ethisches Geschäftsverhalten. Unternehmen wie auch der Wirtschaftsstandort Schweiz profitieren von einem verbesserten Ruf, stärkerem Kundinnen- und Kundenvertrauen und langfristiger Stabilität. Die Einhaltung dieser Prinzipien minimiert Risiken, schützt Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen und trägt zur nachhaltigen Entwicklung bei.</p><p>Der Bericht «Evaluation des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte 2020-2023» empfiehlt dem Bund die Einsetzung eines «Focal Point Wirtschaft und Menschenrechte». Denn ein solcher Focal Point würde die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans und der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte für alle Beteiligten erleichtern, da sich viele Stakeholder (Unternehmen, NGO, Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber) in dem sich rasch wandelnden Bereich Wirtschaft und Menschenrechte häufig überfordert fühlen. Der «Focal Point Wirtschaft und Menschenrechte» könnte als niederschwellige Anlaufstelle für Informationen und eine erste, kurze und kostenlose Beratung konzipiert werden und so insbesondere auch für KMUs mit beschränkten personellen Ressourcen eine Auseinandersetzung mit dem Thema ermöglichen. Gleichfalls würde ein Focal Point einen wichtigen Beitrag an die Kohärenz der bereits bestehenden Instrumente und Angebote im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte in der Bundesverwaltung leisten und einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen für alle Stakeholder gewährleisten. Der Focal Point könnte auch proaktiv auf Unternehmen zugehen und ihnen bei der Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte behilflich sein und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für die tatsächliche Dissemination und Erläuterung der vom Bund erstellten thematischen Leitfäden und Implementationshilfen leisten. Dieser Focal Point müsste nicht unbedingt beim Bund selbst angesiedelt sein, sondern könnte beispielsweise auf Basis einer Leistungsvereinbarung mit dem Bund arbeiten.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der aktuelle Nationale Aktionsplan sieht bereits verschiedene Unterstützungsangebote vor, wie etwa eine spezifische Webseite (</span><a href="http://www.nap-bhr.admin.ch" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#000000">www.nap-bhr.admin.ch</span></a><span style="font-family:Arial">), die alle nützlichen Informationen für KMU, eine Kontaktstelle via E-Mail für Fragen sowie einen Verweis auf den Helpdesk der Internationalen Arbeitsorganisation enthält. Bei allen bisher eingegangenen Anfragen hat der Bund jeweils den Kontakt mit den Unternehmen oder den Akteuren der Zivilgesellschaft gesucht. Zudem hat der Bund eine ganze Reihe zusätzlicher Massnahmen umgesetzt, um die Unternehmen zu beraten, und wird diese auch beibehalten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass ein gleichberechtigter Zugang zu Informationen und Unterstützungsleistungen für alle Stakeholder schon jetzt gewährleistet ist. Angesichts der bestehenden Instrumente wäre der Mehrwert einer solchen Anlaufstelle beschränkt. Zudem stehen weder die finanziellen noch die personellen Ressourcen dafür zur Verfügung. Zu beachten ist auch, dass zurzeit keinerlei Rechtsgrundlage für die Einsetzung eines solchen «Focal Point» existiert. Ausserdem waren die Unterstützungsmassnahmen für die KMU Schlüsselmassnahmen des Nationalen Aktionsplans «Wirtschaft und Menschenrechte» 2020–2023; der aktualisierte Aktionsplan für den Zeitraum 2024−2027 wird in den kommenden Monaten diskutiert. Darüber hinaus wird die Frage der KMU-Unterstützung mit Blick auf die gesamte Nachhaltigkeitsthematik einschliesslich der Menschenrechte auch im Rahmen der Erfüllung des Postulats</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">23.4062 Dittli analysiert.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen «Focal Point Wirtschaft und Menschenrechte» einzusetzen.</p>
    • Einsetzung eines "Focal Point Wirtschaft und Menschenrechte"

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